Gelöst
Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistungen
vor 2 Jahren
Die Telekom musste ja die Leistungen des kostenfreien streamens von Videos&Musik streichen. Das war aber einer der Gründe weshalb ich diesen Vertrag genommen habe.
Nun bezahle ich den gleichen Preis obwohl Teile der vertraglichen Leistungen nicht mehr erbracht werden. Laut gesetzt ist es doch dann so, das ich eben ein Sonderkündigungsrecht habe oder?
danke und viele Grüße in die Runde
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vor 2 Jahren
https://www.google.com/search?q=stream+on+sonderkündigung
Da mit dem Ende der Vermarktung der Zero-Rating-Angebote der Vertrag scheinbar geändert werden muss, stellt sich die Frage, ob hier ein Sonderkündigungsrecht für Kunden besteht. Laut der Telekom ist die Antwort ganz klar “Nein”. 18.07.2022
1
Antwort
von
vor 2 Jahren
Dankeschön
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Stream On war eine Option die jederzeit kündbar war, von beiden Seiten.
Aus diesem Grund ist, für die Telekom, der Entfall kein außerordentlicher Kündigungsgrund.
Du müsstest also klagen wenn du anderer Meinung bist.
Selbst wenn da eine Möglichkeit bestehen würde bist du reichlich spät, das Thema wurde vor Monaten hier zur Genüge durchgekaut.
10
Antwort
von
vor 2 Jahren
@merlin1986
Mir Stream-on gar nichts gebracht- ich muss für mein Geld arbeiten und mich konzentrieren, da kann ich mich nicht rund um die Uhr mit Musik berieseln lassen, von irgendwelchen YouTube Videos ganz zu schweigen. Zudem gibt es ja auch noch DSL - fast überall verfügbar wo ich mich aufhalte.
Mir bringen die neuen Tarife hingegen sehr viel - komplette Familie hat nun unlimited - damit könnte ich sogar Musik und Videos schauen - was ich immer noch nicht tue. Aber sparen tun wir 120€ pro Monat im Gegensatz zu vorher. WOW
Es bringt einer anderen Gruppe von Personen was - das mag sein. Vermutlich ist diese Gruppe deutlich größer als die die vorher Stream on Vorteile hatten.
Nur die die Young haben plus nur die die M1 haben plus nur die die Pluskarten nutzen können sind halt verdammt viele im Vergleich zu denjenigen die ihren Lebensinhalt darin sehen unterwegs mit Kopfhörer und/oder Handy vor der Nase rumzulaufen
Nicht, dass das was du für den Horizont hältst nur dein Tellerrand ist.
Antwort
von
vor 2 Jahren
da kann ich mich nicht rund um die Uhr mit Musik berieseln lassen
Kommt halt drauf an wie man seine Zeit nutzt. Der eine hört Podcasts, der andere verfasst an die hundert Postings pro Woche in der THC.
Tellerrand und so...
Antwort
von
vor 2 Jahren
Danke @lejupp
Gut gekontert
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Das war aber einer der Gründe weshalb ich diesen Vertrag genommen habe.
Wann war das und welchen Vertrag/Tarif hast Du denn genau? StreamOn Music&Video war doch eine Zubuchoption in Deinem Vertrag.
Die Entscheidung, dass das nicht mehr gemacht werden darf liegt ja mittlerweile auch schon eine Weile zurück.
Evtl. stellst Du Dich durch eine ordentliche/reguläre Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (die ganz easy ausgesprochen werden kann und bei welcher es auch keine Diskussion gibt, ob die Telekom die annehmen muss) nicht viel schlechter als durch eine außerordentliche Kündigung/Sonderkündigung, welche die Telekom einfach nicht akzeptiert und wo Du dann vor Gericht gehen musst.
4
Antwort
von
vor 2 Jahren
Es ist der große L Vertrag, dort war die Option inklusive.
nein, sie war kostenlos aktiv zubuchbar.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Es ist der große L Vertrag, dort war die Option inklusive.
Da verstehe ich jetzt die Aufregung nicht wirklich, denn bei Magenta Mobil L erhält man jetzt, nach Wegfall des Stream On, über Magenta 1 unbegrenztes Datenvolumen...
Ggf. musst Du dazu aber in den aktuellen L-Tarif wechseln.
Antwort
von
vor 2 Jahren
aber wenn ich sehe, das ich woanders jetzt den gleichen Vertrag für die Hälfte kriege muss ich mir das schon mal überlegen.
Das interessiert mich - Du bekommst einen MagentaEINS berechtigten MagentaMobil woanders für die Hälfte?
Wie bei @Stefan - der Use Case wäre bei mir auch mit PlusKarten, sodass pro SIM dann wieder "erträgliche" Monatskosten rauskommen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo @David_Meier,
danke für deinen Beitrag, auch wenn du offenbar geneigt bist uns zu verlassen. Als erstes will ich dir sagen, dass es auch nicht in unserem Sinne war, die kostenlose Zubuch-Option abzuschaffen. 😔Für den Wegfall ist in diesem Falle die Bundesnetzagentur verantwortlich, welche das Zero-Rating Angebot weitestgehend untersagt hat.
Deswegen haben wir bereits im letzten Jahr für eine Aufstockung des Datenvolumens gesorgt und es gab auch einen Ausgleich in Form des unlimitierten Datenvolumens für einige Monate.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, innerhalb des Telekommunikationsgesetztes ist dieses auch nicht gegeben.
Ich finde es aber auch echt schade, wenn du uns deswegen verlässt. Bitte sei' nicht enttäuscht, dass es die Option nicht mehr gibt und lass' mich sehen, wie sich der Vertrag für die Zukunft gestalten lässt. Dazu musst du lediglich dein Profil um deine Daten erweitern und mir kurz Bescheid geben, wann ich mich melden darf. 🤗
Lieben Gruß
Diandra S.
5
Antwort
von
vor 2 Jahren
Wir haben uns auch schon einige Zeit vorbereitet
Das stimmt - auch in einem anderen als von Dir gemeinten Sinn
September 2021 Urteil
April 2022 Anweisung der Bundesnetzagentur
noch im Juni 2022 vermarktet ohne Hinweis auf diese Entscheidungen/Vorgaben
vertriebseingestellt zum letztmöglichen Termin, ab 1.7.22 nicht mehr buchbar
Es ist klar, dass es bei StreamOn um eine kurzfristig kündbare Zubuchoption geht. Auch ganz ohne Gerichtsentscheid und ohne Bundesnetzagentur hätte die Telekom jederzeit diese Option fristgerecht kündigen können. So etwas passiert ja immer wieder mal, dass Zusatzleistungen gekündigt/gestrichen/geändert werden.
Deshalb schätze ich die Aussichten darauf, in einer juristischen Auseinandersetzung mit einer außerordentlichen Kündigung durchzukommen in den meisten Fällen auch als nicht sehr aussichtsreich ein.
Trotzdem bleibt ein "Geschmäckle".
Antwort
von
vor 2 Jahren
Die Timeline zeigt aber nicht, was im Hintergrund dazu passiert ist @muc80337_2. 🧐
Erstmal ist es ja nicht ungewöhnlich, dass ein Urteil nicht direkt umgesetzt wird. Wie wir hier jetzt mehrfach festgestellt haben, hat anscheinend kein Kunde den Wegfall gewollt, auch deswegen wurde dieser länger hinausgezögert. Das nun zum Vorwurf zu machen halte ich für unfair. Zudem suggeriert das, dass unsere Tarife alleine durch den Vorteil, den es übrigens auch nicht immer gab, überhaupt attraktiv sind und das ist nicht nur unfair, sondern schlicht weg falsch. 🤷♀️
Deswegen steht auch weiterhin das Angebot, dass ich mir alles ansehe, was etwaigen Ansprüchen nicht (mehr) genüge tut.
Lieben Gruß
Diandra S.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Die Timeline zeigt aber nicht, was im Hintergrund dazu passiert ist @muc80337_2.
Das ist für den Kunden auch nicht relevant.
Aber ich fand das schon "damals" schräg - wenngleich ich davon gar nicht betroffen war, mir geht es ähnlich wie @Stefan , dass mir die mobile Streamerei nicht wirklich was gibt. Interessanter finde ich dagegen eine unlimitierte Flatrate (auch wenn ich die nicht ausnutze, aber es ist gut nicht dran denken zu müssen).
Mein letzter Beitrag in diesem Thread
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