Gelöst

Sonderkündigungsrecht

vor 6 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe meinen Festnetzvertrag bei der Telekom gekündigt, mir der Bitte mich eher aus meinen Vertrag herauszulassen.

Statt der von mir bezahlten 16Mbit/s hatte ich nur knapp 2Mbit/s anliegen.

Da wir jetzt in unseren Ort einen regionalen Anbieter haben, welcher mir mindestens 25Mbit/s zusichert habe ich darum gebeten den Vertag vorzeitig aufzulösen. Ich bin der meinung, wer volles geld jeden Monat bekommt aber nur 1/8 Leistung liefert könnte mir dann wenigsten etwas entgegenkommen. leider hat sich die Telekom wieder einmal Kundenunfreundlich gezeigt was ich aber nicht hinnehmen möchte.

 

MfG

 

R.Hoff

409

5

    • vor 6 Jahren

      Vertrag ist Vertrag und da wird Ihnen die Telekom kein Sonderkündigungsrecht zusprechen. Was anderes wäre es wenn der Anschluss garnicht funktionieren würde.

      Wobei Ihr Tarif BIS 16 Mbit/s ausgelegt ist und Sie in Ihrer damaligen Auftragsbestätigung die zugesicherter Max. Geschwindigkeit entnehmen konnten. Ist nun einmal so und müssen den Rest des Vertrages so akzeptieren.

      2

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Hallo,

      Ich kann mich erinnern, wie das damals mit meinen DSL 16.000 von der Telekom war.

      Da stand in den AGB, dass der Vertrag erfüllt ist, wenn mindestens 6.000 kb/s. erreicht werden.

      Das sind heute ja schon wenigstens 9,5 Mbit/s. normalerweise und immer noch Minimum 6,304 Mbit/s.

       

      @hoff.reinhard

       

      Was hast Du denn für eine Variante laut Auftragsbestätigung?

      Ist das zufällig eine Rückfalloption auf DSL 2000?

       

      Schau mal hier, was es da alles so gibt im Tarif MagentaZuhause S (DSL 16.000).

       

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      vielen dank für ihre Bemerkungen. es ist leider so wie sie sagten.Trotzdem vermisse ich das entgegenkommen einer so "großen" Firma.

       

      MfG

       

      R.Hoff

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Schau einfach mal in deiner Auftragsbestätigung von damals, welche Bandbreite wirklich vereinbart wurde.

       

      Nur wenn diese Vereinbarung nicht eingehalten wird, hast du eine Chance, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen.

       

      Die Telekom beharrt eisern auf der Erfüllung der vereinbarten Laufzeit.

      Selbst ein vorzeitiges aus dem Vertrag Freikaufen, kommt für die Telekom in aller Regel nicht in Frage.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hallo,

      Ich kann mich erinnern, wie das damals mit meinen DSL 16.000 von der Telekom war.

      Da stand in den AGB, dass der Vertrag erfüllt ist, wenn mindestens 6.000 kb/s. erreicht werden.

      Das sind heute ja schon wenigstens 9,5 Mbit/s. normalerweise und immer noch Minimum 6,304 Mbit/s.

       

      @hoff.reinhard

       

      Was hast Du denn für eine Variante laut Auftragsbestätigung?

      Ist das zufällig eine Rückfalloption auf DSL 2000?

       

      Schau mal hier, was es da alles so gibt im Tarif MagentaZuhause S (DSL 16.000).

       

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      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von

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