Gelöst
Störung Mobilfunk
vor 12 Stunden
Hallo zusammen,
seit Vertragsbeginn, am 30.05.2025 ist an meinem Wohnort eine Störung vorhanden, die ich auch am 31.05.2025 gemeldet habe. Ich würde gerne wissen, wo ich ein Formular erhalten könnte zwecks einer Entschädigung.
Mfg. Thomas
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 12 Stunden
Welche Entschädigung denn? Mobilempfang ist anderswo doch möglich. Mobilfunk ist nichts wie DSL ortsgebunden.
10
Antwort
von
vor 11 Stunden
Doof nur, dass dein genanntes Urteil vom OLG Braunschweig einkassiert wurde….
https://www.dr-bahr.com/news/keine-entschaedigung-fuer-mobilfunk-kunde-bei-netzstoerung.html
@Thomas7239
Versuch dein Glück. Solange es dir aber möglich ist, WLAN Call zu nutzen, was der Fall sein dürfte, solange steht dir nach dem OLG Urteil keine Entschädigung zu.
Du kannst, wenn überhaupt, auf Kulanz hoffen.
@mboettcher
Doof nur, dass dein genanntes Urteil vom OLG Braunschweig einkassiert wurde….
https://www.dr-bahr.com/news/keine-entschaedigung-fuer-mobilfunk-kunde-bei-netzstoerung.html
@Thomas7239
Versuch dein Glück. Solange es dir aber möglich ist, WLAN Call zu nutzen, was der Fall sein dürfte, solange steht dir nach dem OLG Urteil keine Entschädigung zu.
Du kannst, wenn überhaupt, auf Kulanz hoffen.
Laut Telematik.de wurden Entschädigungen bereits mehrfach gezahlt, es handelte sich allerdings um wesentlich längere nicht Verfügbarkeit und nicht um ein paar Tage wie hier.
Antwort
von
vor 10 Stunden
Guten Tag @Thomas7239,
es ist natürlich sehr ärgerlich, dass der Beginn zur Telekom mit einem defekten Funkmast startet.
Wie unsere User bereits geschrieben haben steht Ihnen bei einem schlechten Mobilfunkempfang keine Entschädigung zu.
Da Mobilfunkverträge mobil einsetzbar und nicht standortgebunden sind.
Ich hoffe, dass die Beeinträchtigungen schnell behoben sein werden und Sie Ihren neuen Mobilfunkvertrag dort uneingeschränkt nutzen können.
Viele Grüße und ein schönes Pfingstwochenende
Marita
Hinweis:
Antwort
von
vor 9 Stunden
Das ist keine Falschinfo vom@*MirdochegalderKlump*
Für eine Mobilfunk Störung gibt es keine Entschädigung da es nicht Ortsgebunden ist sowie Festnetz & Internet.
Ich weiss nicht wo MirdochegalderKlump diese Falsch Info
Danke @mboettcher für die Richtigstellung.
Ich weiss nicht wo MirdochegalderKlump diese Falsch Info her hat. Aber wenn man keine Ahnung hat sollte man nicht einfach Kommentieren ohne zu wissen ob die Aussage richtig ist
Das ist keine Falschinfo vom@*MirdochegalderKlump*
Für eine Mobilfunk Störung gibt es keine Entschädigung da es nicht Ortsgebunden ist sowie Festnetz & Internet.
@Mar_kus Nein stimmt schon , von@*MirdochegalderKlump*
Die Entschädigung gilt nur für einen vollständigen Ausfall des Mobilfunknetzes am Wohnort des Kunden, aber nicht für schlechten Empfang, durch Ausfall eines Masten.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Offizielle Lösung
akzeptiert von
vor 30 Minuten
Guten Tag @Thomas7239,
es ist natürlich sehr ärgerlich, dass der Beginn zur Telekom mit einem defekten Funkmast startet.
Wie unsere User bereits geschrieben haben steht Ihnen bei einem schlechten Mobilfunkempfang keine Entschädigung zu.
Da Mobilfunkverträge mobil einsetzbar und nicht standortgebunden sind.
Ich hoffe, dass die Beeinträchtigungen schnell behoben sein werden und Sie Ihren neuen Mobilfunkvertrag dort uneingeschränkt nutzen können.
Viele Grüße und ein schönes Pfingstwochenende
Marita
Hinweis:
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