Gelöst

Störung Mobilfunk

vor 12 Stunden

Hallo zusammen,

seit Vertragsbeginn, am 30.05.2025 ist an meinem Wohnort eine Störung vorhanden, die ich auch am 31.05.2025 gemeldet habe. Ich würde gerne wissen, wo ich ein Formular erhalten könnte zwecks einer Entschädigung.

Mfg. Thomas

73

29

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 12 Stunden

      Welche Entschädigung denn? Mobilempfang ist anderswo doch möglich. Mobilfunk ist nichts wie DSL ortsgebunden.

      10

      Antwort

      von

      vor 11 Stunden

      Optimus Prime

      Doof nur, dass dein genanntes Urteil vom OLG Braunschweig einkassiert wurde….

      https://www.dr-bahr.com/news/keine-entschaedigung-fuer-mobilfunk-kunde-bei-netzstoerung.html 

      @Thomas7239 

      Versuch dein Glück. Solange es dir aber möglich ist, WLAN Call zu nutzen, was der Fall sein dürfte, solange steht dir nach dem OLG Urteil keine Entschädigung zu.

      Du kannst, wenn überhaupt, auf Kulanz hoffen.

      @mboettcher 

      Doof nur, dass dein genanntes Urteil vom OLG Braunschweig einkassiert wurde….

      https://www.dr-bahr.com/news/keine-entschaedigung-fuer-mobilfunk-kunde-bei-netzstoerung.html 

      @Thomas7239 

      Versuch dein Glück. Solange es dir aber möglich ist, WLAN Call zu nutzen, was der Fall sein dürfte, solange steht dir nach dem OLG Urteil keine Entschädigung zu.

      Du kannst, wenn überhaupt, auf Kulanz hoffen.

      Optimus Prime

      Doof nur, dass dein genanntes Urteil vom OLG Braunschweig einkassiert wurde….

      https://www.dr-bahr.com/news/keine-entschaedigung-fuer-mobilfunk-kunde-bei-netzstoerung.html 

      @Thomas7239 

      Versuch dein Glück. Solange es dir aber möglich ist, WLAN Call zu nutzen, was der Fall sein dürfte, solange steht dir nach dem OLG Urteil keine Entschädigung zu.

      Du kannst, wenn überhaupt, auf Kulanz hoffen.

      Laut Telematik.de wurden Entschädigungen bereits mehrfach gezahlt, es handelte sich allerdings um wesentlich längere nicht Verfügbarkeit und nicht um ein paar Tage wie hier.

      Antwort

      von

      vor 10 Stunden

      Guten Tag @Thomas7239

       

      es ist natürlich sehr ärgerlich, dass der Beginn zur Telekom mit einem defekten Funkmast startet.

      Wie unsere User bereits geschrieben haben steht Ihnen bei einem schlechten Mobilfunkempfang keine Entschädigung zu.

      Da Mobilfunkverträge mobil einsetzbar und nicht standortgebunden sind.

      Ich hoffe, dass die Beeinträchtigungen schnell behoben sein werden und Sie Ihren neuen Mobilfunkvertrag dort uneingeschränkt nutzen können.

       

      Viele Grüße und ein schönes Pfingstwochenende

      Marita

      Hinweis

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      Antwort

      von

      vor 9 Stunden

      Mar_kus

      Das ist keine Falschinfo vom@*MirdochegalderKlump* 

      Für eine Mobilfunk Störung gibt es keine Entschädigung da es nicht Ortsgebunden ist sowie Festnetz & Internet.

      Thomas7239

      Ich weiss nicht wo MirdochegalderKlump diese Falsch Info

      Danke @mboettcher für die Richtigstellung.

      Ich weiss nicht wo MirdochegalderKlump diese Falsch Info her hat. Aber wenn man keine Ahnung hat sollte man nicht einfach Kommentieren ohne zu wissen ob die Aussage richtig ist

      Thomas7239
      Ich weiss nicht wo MirdochegalderKlump diese Falsch Info

      Das ist keine Falschinfo vom@*MirdochegalderKlump* 

      Für eine Mobilfunk Störung gibt es keine Entschädigung da es nicht Ortsgebunden ist sowie Festnetz & Internet.

      Mar_kus

      Das ist keine Falschinfo vom@*MirdochegalderKlump* 

      Für eine Mobilfunk Störung gibt es keine Entschädigung da es nicht Ortsgebunden ist sowie Festnetz & Internet.

      @Mar_kus  Nein stimmt schon , von@*MirdochegalderKlump* 

      Die Entschädigung gilt nur für einen vollständigen Ausfall des Mobilfunknetzes am Wohnort des Kunden, aber nicht für schlechten Empfang, durch Ausfall eines Masten. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Offizielle Lösung

      akzeptiert von

      vor 30 Minuten

      Guten Tag @Thomas7239

       

      es ist natürlich sehr ärgerlich, dass der Beginn zur Telekom mit einem defekten Funkmast startet.

      Wie unsere User bereits geschrieben haben steht Ihnen bei einem schlechten Mobilfunkempfang keine Entschädigung zu.

      Da Mobilfunkverträge mobil einsetzbar und nicht standortgebunden sind.

      Ich hoffe, dass die Beeinträchtigungen schnell behoben sein werden und Sie Ihren neuen Mobilfunkvertrag dort uneingeschränkt nutzen können.

       

      Viele Grüße und ein schönes Pfingstwochenende

      Marita

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