Telekom lehnt notarielle Generalvollmacht ab

vor 3 Monaten

Mein Mann hat Krebs im Endstadium und kann sein Bett nicht mehr verlassen. Wir haben zum Glück bereits frühzeitig alles in die Wege geleitet und haben uns gegenseitig eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erteilt. Der Mobilfunkvertrag läuft auf seinen Namen, aber ich fühlte mich ja auf der sicheren Seite.

Es gab bisher noch keine Firma / Bank / Arzt oder ähnliches, der diese Vollmacht nicht anerkannt hätte und nach dem was ich bisher weiß, darf eine solche Vollmacht auch nicht abgelehnt werden.

Die einzige Kommunikation, die mein Mann noch mit räumlich weiter entfernten Freunden und Familienmitgliederrn hat, sind Gespräche und Facetime über das Handy.

Leider ist jetzt seine SIM Karte defekt und es gibt keine Verbindung mit dem Telekomnetz.

Ich bin daraufhin mit meiner Vollmacht, seinem und meinen Personalausweis zum Telekomshop und habe um die kurzfristige Ausstellung einer E-Sim gebeten, damit seine Kontakte in seinen letzten Tagen erhalten bleiben.

Und ob man es glaubt oder nicht, die Telekom akzeptiert keine notarielle Generalvollmacht.

Ich bin einfach fassungslos, ich könnte mit dieser Vollmacht unser Konto auflösen, das Haus verkaufen, ihn gegen seinen Willen ins Pflegeheim einweisen aber ich kann keine Sim Karte für ein Handy bestellen?

Der Mitarbeiter im Shop hat sich wirklich bemüht, aber egal welche höher gestellten Chefs er auch angerufen hat, alle haben die Anerkennung der Vollmacht verneint.

Wie kann das sein? Ich überlege wirklich, die Telekom auf Schadensersatz zu verklagen, aber vor allem möchte ich eine Anerkenntnis der allgemein gültigen Vollmacht.

An wen kann ich mich hier wenden?

Hinweis

Dieser Beitrag wurde von holzher24 am 06.02.2025 21:35 eskaliert.

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    • vor 3 Monaten

      @C.Knibbe 

      Das ist wirklich eine traurige Situation. Nur frage ich mich, welcher Schaden entstanden ist den Du ersetzt haben möchtest.

      Aber egal wichtiger sind jetzt erst ein mal zielführende Aspekte. Da das Profil befüllt ist, gebe ich dem hilft Team einen Hinweis, man wird sich bei Dir melden, ob das heute noch wird....?

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      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      C.Knibbe

      Einem Sterbenden die letzten Kontakte zu entziehen erfüllt für mich den Tatbestand der Körperverletzung

      Einem Sterbenden die letzten Kontakte zu entziehen erfüllt für mich den Tatbestand der Körperverletzung

      C.Knibbe
      Einem Sterbenden die letzten Kontakte zu entziehen erfüllt für mich den Tatbestand der Körperverletzung

      Demnach habt ihr auch keinen Festnetzanschluss mit Internetzugang oder, Du schreibst, dass Dein Gatte im Bett liegt, ist er nicht zu Hause?

      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      In dem Zimmer ist kein Telefonanschluß und seine Kontakte hat er nun einmal im Handy gespeichert. Mit dem Handy kann er noch umgehen, ein schnurloses Telefon das er seit vielen Jahren nicht mehr nutzt könnte er wahrscheinlich gar nicht mehr bedienen

      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      C.Knibbe

      In dem Zimmer ist kein Telefonanschluß und seine Kontakte hat er nun einmal im Handy gespeichert. Mit dem Handy kann er noch umgehen, ein schnurloses Telefon das er seit vielen Jahren nicht mehr nutzt könnte er wahrscheinlich gar nicht mehr bedienen

      In dem Zimmer ist kein Telefonanschluß und seine Kontakte hat er nun einmal im Handy gespeichert. Mit dem Handy kann er noch umgehen, ein schnurloses Telefon das er seit vielen Jahren nicht mehr nutzt könnte er wahrscheinlich gar nicht mehr bedienen

      C.Knibbe
      In dem Zimmer ist kein Telefonanschluß und seine Kontakte hat er nun einmal im Handy gespeichert. Mit dem Handy kann er noch umgehen, ein schnurloses Telefon das er seit vielen Jahren nicht mehr nutzt könnte er wahrscheinlich gar nicht mehr bedienen

      Die Frage, ob zu dem Festnetzanschluss auch ein Internetzugang dabei ist wurde nicht beantwortet.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Monaten

      C.Knibbe

      Ich überlege wirklich, die Telekom auf Schadensersatz zu verklagen,

      Mein Mann hat Krebs im Endstadium und kann sein Bett nicht mehr verlassen. Wir haben zum Glück bereits frühzeitig alles in die Wege geleitet und haben uns gegenseitig eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erteilt. Der Mobilfunkvertrag läuft auf seinen Namen, aber ich fühlte mich ja auf der sicheren Seite.

      Es gab bisher noch keine Firma / Bank / Arzt oder ähnliches, der diese Vollmacht nicht anerkannt hätte und nach dem was ich bisher weiß, darf eine solche Vollmacht auch nicht abgelehnt werden.

      Die einzige Kommunikation, die mein Mann noch mit räumlich weiter entfernten Freunden und Familienmitgliederrn hat, sind Gespräche und Facetime über das Handy.

      Leider ist jetzt seine SIM Karte defekt und es gibt keine Verbindung mit dem Telekomnetz.

      Ich bin daraufhin mit meiner Vollmacht, seinem und meinen Personalausweis zum Telekomshop und habe um die kurzfristige Ausstellung einer E-Sim gebeten, damit seine Kontakte in seinen letzten Tagen erhalten bleiben.

      Und ob man es glaubt oder nicht, die Telekom akzeptiert keine notarielle Generalvollmacht.

      Ich bin einfach fassungslos, ich könnte mit dieser Vollmacht unser Konto auflösen, das Haus verkaufen, ihn gegen seinen Willen ins Pflegeheim einweisen aber ich kann keine Sim Karte für ein Handy bestellen?

      Der Mitarbeiter im Shop hat sich wirklich bemüht, aber egal welche höher gestellten Chefs er auch angerufen hat, alle haben die Anerkennung der Vollmacht verneint.

      Wie kann das sein? Ich überlege wirklich, die Telekom auf Schadensersatz zu verklagen, aber vor allem möchte ich eine Anerkenntnis der allgemein gültigen Vollmacht.

      An wen kann ich mich hier wenden?

      C.Knibbe
      Ich überlege wirklich, die Telekom auf Schadensersatz zu verklagen,

      Welcher Schaden soll denn entstanden sein?

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      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      CyberSW

      Welcher Schaden soll denn entstanden sein?

      C.Knibbe

      Ich überlege wirklich, die Telekom auf Schadensersatz zu verklagen,

      Mein Mann hat Krebs im Endstadium und kann sein Bett nicht mehr verlassen. Wir haben zum Glück bereits frühzeitig alles in die Wege geleitet und haben uns gegenseitig eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erteilt. Der Mobilfunkvertrag läuft auf seinen Namen, aber ich fühlte mich ja auf der sicheren Seite.

      Es gab bisher noch keine Firma / Bank / Arzt oder ähnliches, der diese Vollmacht nicht anerkannt hätte und nach dem was ich bisher weiß, darf eine solche Vollmacht auch nicht abgelehnt werden.

      Die einzige Kommunikation, die mein Mann noch mit räumlich weiter entfernten Freunden und Familienmitgliederrn hat, sind Gespräche und Facetime über das Handy.

      Leider ist jetzt seine SIM Karte defekt und es gibt keine Verbindung mit dem Telekomnetz.

      Ich bin daraufhin mit meiner Vollmacht, seinem und meinen Personalausweis zum Telekomshop und habe um die kurzfristige Ausstellung einer E-Sim gebeten, damit seine Kontakte in seinen letzten Tagen erhalten bleiben.

      Und ob man es glaubt oder nicht, die Telekom akzeptiert keine notarielle Generalvollmacht.

      Ich bin einfach fassungslos, ich könnte mit dieser Vollmacht unser Konto auflösen, das Haus verkaufen, ihn gegen seinen Willen ins Pflegeheim einweisen aber ich kann keine Sim Karte für ein Handy bestellen?

      Der Mitarbeiter im Shop hat sich wirklich bemüht, aber egal welche höher gestellten Chefs er auch angerufen hat, alle haben die Anerkennung der Vollmacht verneint.

      Wie kann das sein? Ich überlege wirklich, die Telekom auf Schadensersatz zu verklagen, aber vor allem möchte ich eine Anerkenntnis der allgemein gültigen Vollmacht.

      An wen kann ich mich hier wenden?

      C.Knibbe
      Ich überlege wirklich, die Telekom auf Schadensersatz zu verklagen,

      Welcher Schaden soll denn entstanden sein?

      CyberSW
      Welcher Schaden soll denn entstanden sein?

      Wurde bereits beantwortet. Wobei ich mich frage was das im nachhinein bringen soll, bis so etwas vorm Zivilgericht verhandelt wird und es zu einem Urteil kommt vergehen Monate bis zu Jahre, da hat dann auch keiner was davon.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Monaten

      Schon die 2. Nachfrage zum Schadensersatz.

      Das ist doch nur ein ganz unwichtiger Nebensatz zum viel größeren Hauptproblem.

      Auch der Shop kennt die rechtl. Seite einer Generalvollmacht nicht 👎

      0

    • vor 3 Monaten

      Hallo @C.Knibbe ,

       

      gerne möchte ich helfen. Ich verstehe den Unmut. Es ist ja so schon schwer genug.

       

      Ich habe die Vollmacht leider nicht gesehen. Es gibt da durchaus Unterschiede, wie z. B. der Einwilligungsvorbehalt.

       

      Dies soll keine Entschuldigung, sondern lediglich eine Erklärung sein. Um einem Betrug vorzubeugen sind alle angehalten, alles genau zu prüfen.

      Da es in der Vergangenheit zu Betrugsmaschen mit eSIM-Profilen gekommen ist, ist äußerste Sorgfalt geboten.

       

      Aber gerne helfe ich. Senden Sie mir doch bitte die Vollmacht per Formular.

      Dann kann ich das in unserem System hinterlegen und es ist für die Zukunft alles vorhanden und sofortiges Handeln möglich.

       

      Viele Grüße

      Sabrina

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      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      C.Knibbe

      Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich kurz informieren könnten, das das jetzt im System hinterlegt ist und ich dann auch endlich bei der Telekom die Anliegen meines Mannes erledigen kann.

      Vielen Dank!

      Ich habe die Vollmacht eingescannt und zusammen mit dem Formular übersandt.

      Kurz noch einmal zum Sinn einer Generalvollmacht, bei dieser gibt es keinen Einwilligungsvorbehalt.

      Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich kurz informieren könnten, das das jetzt im System hinterlegt ist und ich dann auch endlich bei der Telekom die Anliegen meines Mannes erledigen kann.

      Liebe Grüße

      C.Knibbe
      Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich kurz informieren könnten, das das jetzt im System hinterlegt ist und ich dann auch endlich bei der Telekom die Anliegen meines Mannes erledigen kann.

      @Sabrina A.  

      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      @C.Knibbe lieben Dank für die Information und das Dokument - es ist gut bei uns angekommen. Ich melde mich gleich einmal auf die Nachricht zurück, behalten Sie gern Ihren E-Mail-Posteingang im Auge.

       

      Viele Grüße

      Katharina

      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      Guten Abend @C.Knibbe ,

       

      vielen Dank für die weiteren Daten und das kurze nette Gespräch.

       

      Prima, dass die eSIM funktioniert.

       

      Die gewünschte physische Karte habe ich per Post auf den Weg gebracht, diese funktioniert erst nach Aktivierung (damit das aktuelle eSIM Profil bis dahin aktiv bleibt).

       

      Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende.

       

      Liebe Grüße

      Mandy 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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