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Tonbandaufnahme anfordern bzgl. betrügerischer Absicht bei Vertragsabschluss
4 years ago
Hallo zusammen,
vor wenigen Tagen habe ich meinen Vertrag über die Telekom-Hotline verlängert - nettes Gespräch und gutes Angebot.
Die Vertragsbestätigung kam auch recht zügig, jedoch mit fehlerhaften Daten. Vereinbarte Gutschrift nicht eingehalten, sowie Handy teurer als vereinbart. Bei einem weiteren Anruf am nächsten Tag in der Hotline wurde mir versichert, dass die Tonbandaufnahme vom Vortag erneut abgehört wurde uns alle Vertragskonditionen wie vereinbart umgesetzt werden - auch hier wieder zu früh gefreut. Wieder kam eine falsche Vertragsvereinbarung.
Nach erneuter Nachfrage wurde mir erklärt, dass man mir den Vertrag so nicht zur Verfügung stellen kann und ich doch bitte kündigen soll oder das Angebot so hinnehmen soll. In meinen Augen eine riesige Frechheit.
Jetzt zu meiner Frage:
Wie komme ich an die, bei Vertragsabschluss erstellte Tonbandaufnahme ran, um sicherzustellen, dass ich den mir vorgeschlagenenen Vertrag zu selbigen Konditionen erhalte?
Vielen Dank im voraus!
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5 months ago
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Ludwig II
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Katharina S.
4 years ago
@konsi.weber
Solche Dinge kommen immer wieder vor, ob es nun Absicht war oder ein Mißverständnis, sei dahingestellt.
Aus diesem Grunde hat der Gestzgeber für Telefonabschlüsse (und Haustürgeschäfte) das 14tägige Widerrufsrecht eingeführt.
Mit dem Telefongesprächt kommt also noch kein rechtswirksamer Vertrag zustande, sondern erst mit der unwidersprochenen schriftlichen Auftragsbestätigung.
Daher kannst du auch nicht die Wirksamkeit des telefonisch geschlossenen Vertrages einklagen.
Fazit: Wenn du mit Vorgaben der schriftlichen Auftragsbestätigung nicht einverstanden bist, mache schriftlich von deinem Widerrufsrecht gebrauch.
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Katharina S.
Telekom hilft Team
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Katharina S.
4 years ago
Ich danke euch für den bisherigen Austausch und @konsi.weber besten Dank für deinen Beitrag hier bei uns.
Eine wichtiger Punkt vorab, bitte achte auf deine Wortwahl. Direkt den Vorwurf des Betrugs in den Raum zu werfen, ist mit keinem Punkt gerechtfertigt. Ich habe mir aufgrund der im Profil hinterlegten Daten gerade schon einen Überblick verschaffen können und dabei gesehen, dass du mehrfach Kontakt bzgl. der Thematik zu uns hattest. Um eine doppelte Bearbeitung zu vermieden und die Übersucht zu wahren: deine aktuellen Möglichkeiten wurden dir genannt.
Noch zu der erwähnten Aufnahme, ich vermute, dass sie in diesem Fall für reine Schulungszwecke erfolgt ist.
Beste Grüße
Katharina S.
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