Umzug ins Ausland / Sonderkündigung – aber wie?
vor 4 Tagen
Hallo in die Runde : )
Ich bin vor kurzem ins Ausland umgezogen. Nach meinen Recherchen habe ich dadurch ein Sonderkündigungsrecht nach § 60 TKG .
Nur wie kann ich das er Telekom mitteilen? Ich bin Geschäftskunde und finde nur das normale Kündigungsformular, ohne eine Möglichkeit auf das Sonderkündigungsrecht zu verweisen. Dort kann ich auch keine Anhänge oder Erklärungen hinzufügen.
Ich habe bereits zwei mal bei der Hotline angerufen, daraufhin wurden mir diverse Links zu Formularen zugesandt, die aber leider alle nicht zu meiner Situation passen. Entweder, weil sie für Privatkunden sind, oder, weil sie nur für Festnetznummern gedacht sind.
Ich habe jetzt erstmal eine normale Kündigung abgeschickt und dann noch meine vorläufige Abmeldebescheinigung über ein Dokumenten-Upload Formular für GK.
Ist dieser Prozess wirklich so sperrig oder finde ich und die Menschen an der Hotline einfach nur nicht die richtigen Formulare?
Muss ich noch irgendwas anderes machen, damit die Kündigung vorgemerkt wird?
Danke für jedwede Hilfe : )
14
0
5
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 5 Jahren
439
0
1
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung
Sie benötigen eine persönliche Kaufberatung? Das Geschäftskundenteam der Telekom berät Sie gerne.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Mobilfunk-Angebote.
.webp)
vor 4 Tagen
Eigentlich musst du einen Umzug beauftragen.
Nur wenn dann festgestellt wird das am neuen Standort der gleiche Tarif nicht möglich ist wird einem ein Sonderkündigungsrecht gewährt. (So ist es zumindest bein den normalen Tarifen)
Die Reihenfolge muss normalerweise eingehalten werden.
Wie langen wäre noch die Mindestlaufzeit?
0
1
von
vor 4 Tagen
Eigentlich musst du einen Umzug beauftragen.
Eigentlich musst du einen Umzug beauftragen.
Nur wenn dann festgestellt wird das am neuen Standort der gleiche Tarif nicht möglich ist wird einem ein Sonderkündigungsrecht gewährt. (So ist es zumindest bein den normalen Tarifen)
Die Reihenfolge muss normalerweise eingehalten werden.
Wie langen wäre noch die Mindestlaufzeit?
Das geht aber nicht ins Ausland.
@ulfertg
Bitte dein Profil befüllen und einen großzügigen Zeitraum der Erreichbarkeit angeben.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Tagen
Guten Morgen @ulfertg,
auch im Geschäftskundenbereich besteht das Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug ins Ausland.
Wir benötigen hier auf jeden Fall die Abmeldebescheinigung aus Deutschland. Ich habe hier nochmal einen Link für Dich, wo Du den Nachweis hochladen kannst. Du kannst dann also über diesen Link kündigen, Du kannst dort einen Freitext eingeben, und die Abteilung die hierfür zuständig ist, erledigt dann alles für Dich.
Ich melde mich aber später nochmal bei Dir.
Liebe Grüße
Karin
0
vor 3 Tagen
Hallo @ulfertg,
vielen Dank für das tolle Gespräch.
Sollten noch Fragen auftauchen, melden Sie sich einfach wieder bei uns.
Ich wünsche alles Gute für die Zukunft im neuen Land. Ein wenig neidisch bin ich ja.
Liebe Grüße
Karin
0
1
von
vor 3 Tagen
Hallo Karin,
vielen Dank für die Unterstützung und die guten Wünsche : )
Liebe Grüße aus Norwegen,
Ulfert
0
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von