Unvollständige Vertragserfüllung / fehlende Information zur internen „3-Monats-Wartezeit“

vor 2 Monaten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich sehe mich veranlasst, mich aufgrund einer Vielzahl widersprüchlicher Auskünfte sowie einer aus meiner Sicht rechtswidrigen und nicht gerechtfertigten teilweisen Leistungsverweigerung im Zusammenhang mit meinem Mobilfunkvertrag an Sie zu wenden. Die aktuellen Vorgänge lassen erhebliche Zweifel an der Einhaltung gesetzlicher Aufklärungspflichten, der Vertragstreue sowie der Transparenz Ihrer Entscheidungsprozesse aufkommen.

Im Oktober beabsichtigte ich, gemeinsam mit meiner Familie vollständig zur Telekom zu wechseln (vier SIM-Karten sowie eine Multi-SIM-Karte). Von Beginn an wurde mir zugesichert, dass im Rahmen des Gesamtvertrags zwei Endgeräte Bestandteil der Vereinbarung seien. Diese Zusage wurde mehrfach bestätigt und stellte für mich eine wesentliche vertragliche Grundlage dar.

Zwischenzeitlich wurden folgende Vertragsbestandteile ohne Einschränkung genehmigt und geliefert:

  • Haupt-SIM samt Endgerät,

  • zwei weitere SIM-Karten,

  • eine Multi-SIM.

Der weitere Verlauf war jedoch geprägt von einer Reihe von Vorgängen, die sowohl aus tatsächlicher als auch aus rechtlicher Sicht erheblich problematisch sind:

1. Ablehnungen ohne Begründung

Kurz nach der Bestellung erhielt ich eine erste Ablehnung ohne jede inhaltliche Erläuterung. Auf Nachfrage erklärte ein Berater, diese beziehe sich lediglich auf die erste Bonitätsabfrage und sei gegenstandslos.
Wenige Tage später folgte ein weiteres Ablehnungsschreiben gleicher Art – wiederum ohne Begründung.

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2. Falschauskünfte und widersprüchliche Beratung

Mehrfach erhielt ich sachlich unzutreffende Informationen. So wurde mir in der vergangenen Woche erklärt, der Vorgang müsse aufgrund eines Fehlers „neu bestellt“ werden. Auch hierbei erfolgte keine Aufklärung über interne Sperrfristen oder Voraussetzungen.

3. Neues Argument am 24.11.2025: „Nicht machbar“

Erst am 24.11.2025 wurde mir erstmals mitgeteilt, dass die beantragte Anzahl an Karten und das zweite Endgerät grundsätzlich „nicht machbar“ seien – ein Umstand, der nach übereinstimmender Aussage sämtlicher vorheriger Mitarbeiter nie existierte. Gleichzeitig wurde ich erneut an die Bonitätsabteilung verwiesen.

4. Erneute Bestätigung der einwandfreien Bonität

Am selben Tag erhielt ich erneut die schriftliche Bestätigung, dass keinerlei negative Merkmale vorliegen.
Damit entfällt jede Grundlage für eine bonitätsbasierte Leistungsverweigerung.

5. Gespräch mit einer Vorgesetzten

Heute wurde meinem Wunsch nach einer Eskalation entsprochen. Die betreffende Führungskraft entschuldigte sich ausdrücklich für die Fehlberatung, erklärte aber, der Auftrag sei „systembedingt“ nicht ausführbar.

6. Nachträgliche Einführung einer „3-Monats-Wartefrist“

Erst nach all diesen Vorgängen wurde mir erklärt, dass die Freigabe der letzten SIM-Karte sowie des zweiten Endgeräts erst nach drei Monaten ordnungsgemäßer Rechnungszahlung erfolgen könne.

Diese Voraussetzung wurde:

  • in keinem Beratungsgespräch,

  • in keinem Ablehnungsschreiben,

  • und zu keinem Zeitpunkt im Rahmen der Bonitätsprüfung

kommuniziert.

Ein nachträgliches Einführen einer solchen Bedingung stellt einen Eingriff in den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang dar und verletzt die Grundsätze von Treu und Glauben sowie die gesetzliche Informationspflichten.

Darüber hinaus wurde durch die wiederholt unzutreffenden Informationen ein erheblicher Vertrauenstatbestand geschaffen. 

Vor diesem Hintergrund bitte ich um verbindliche, rechtsbegründete Stellungnahme zu folgenden Punkten:

  1. Auf welcher konkreten Rechts- und Vertragsgrundlage wird die interne „3-Monats-Wartefrist“ angewendet, obwohl diese weder Bestandteil des Beratungsgesprächs noch des Vertragsabschlusses war und trotz mehrfacher Ablehnungen nie mitgeteilt wurde?

  2. Wie erklären Sie, dass vier Karten sowie ein Endgerät unter identischen Voraussetzungen genehmigt wurden, während die letzten beiden Vertragsbestandteile abgelehnt werden – obwohl die Bonität nachweislich einwandfrei ist?

  3. Auf welcher Grundlage wurden zwei Ablehnungsschreiben ohne Begründung versendet?

  4. Welche Maßnahmen ergreift Ihr Unternehmen, um den ursprünglich zugesagten Vertragsumfang vollumfänglich und zeitnah zu erfüllen, insbesondere unter Berücksichtigung der wiederholten fehlerhaften Beratung?

Ich bitte um eine schriftliche, rechtsverbindliche Stellungnahme sowie Überprüfung der bisherigen Entscheidung.
Da der Vertragswechsel ausdrücklich als Gesamtpaket abgeschlossen wurde, ist eine nachträgliche Einschränkung ohne transparente Grundlage weder vertraglich noch rechtlich haltbar.

Mit freundlichen Grüßen

Hinweis

Dieser Beitrag wurde von cannondaleMuc am 26.11.2025 12:02 eskaliert.

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