Vertragsübernahme der CC bei Todesfall möglich?

2 years ago

Hallo ihr lieben,

 

mein Vater ist dieses Jahr leider verstorben. Nun habe ich leider das große Problem dass meine Handynummer, genau wie die meiner Frau jeweils als Combicard auf den Vertrag meines Vaters läuft. Daher möchte ich diese übernehmen, erstens weil die Nummer fest auf Werbung und Visitenkarten gedruckt ist und ich zudem als ehemaliger Auszubildender und Mitarbeiter der Telekom Böblingen (ach wie schön es damals war *träum*) auf jedenfall bei der Telekom bleiben will!


Zur Info, ich bin alleiniger Erbe, habe quasi den Vertrag vererbt bekommen 🙈😅...

 

Erstmal ist jetzt die Frage ob ich und/oder meine Frau, den Vertrag bzw. die 2 Combicard übernehmen können oder ggfls. in einen neuen Vertrag wandeln können?
Leider kommen wir nun schon zum Problem, denn leider haben wir beide etwas in der Schufa stehen 🙄😒.

 

Auch wenn wir wirklich viel davon zurück bezahlt haben, habe ich jetzt die Angst dass wir einfach abgelehnt werden 😒😌!!!

 

Gibt es denn überhaupt eine Schufa Prüfung bei diesem Vorgang???
Denn bisher hatte ich monatlich pünktlich seinen Vertrag weiter bezahlt.

 

Wie könnte ich mittlerweile vorgehen?

Oder ist es aussichtslos?

 

Ich bedanke mich schon jetzt und wünsche allseits alles Gute und für die Fußballer "Gut Holz"
🤟☺️👍...

 

Liebe Grüße
Sascha

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    • 2 years ago

      Mein Beileid.

       

      Ansonsten: Ein sehr spezieller Fall, Dein Anliegen...

      Ich persönlich schätze es so ein, dass Du als Erbe entweder den Vertrag übernehmen kannst (vermutlich anders als bei einer "normalen" Vertragsübernahme ohne Schufaprüfung) oder außerordentlich kündigen kannst.

       

      Die Telekom schaut übrigens weder zwingend bei der Schufa nach - noch ist sie auf die Schufa beschränkt.

       

      Sobald die Bonität ins Spiel kommt und dann auch noch in einem solch durch Erbe verkomplizierten Fall - eine sichere Aussage traue ich da fast noch nicht einmal einem Telekom Teamie zu. Kann sein, dass Du es einfach probieren muss.

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      2 years ago

      @Kugic 

      Ich gebe Dir zwar Recht, aber ich möchte auch nicht wissen wie viele Veträge noch auf einen längst verstorbenen Ehepartner laufen und nicht auf die noch lebende Person umgeschrieben wurde, was bei einem gemeinsamen Konto ja auch nicht auffällt. Spontan falllen mir vier Leute ein die ich kenne bei denen es so ist, wobel es sich nicht nur um Telefonverträge handelt.

      Answer

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      2 years ago

      Kugic

      Eine verstorbene Person kann nicht Vertragsinhaber sein. Es gibt schon so einige Pflichten die zu erfüllen sind, wenn jemand verstorben ist. und wenn die Telekom irgendwann eine Info darüber erhält, Schufa, Bank - ist der Vertrag von jetzt auf gleich Weg.

      Eine verstorbene Person kann nicht Vertragsinhaber sein.

      Es gibt schon so einige Pflichten die zu erfüllen sind, wenn jemand verstorben ist.

      und wenn die Telekom irgendwann eine Info darüber erhält, Schufa, Bank - ist der Vertrag von jetzt auf gleich Weg.

      Kugic

      Eine verstorbene Person kann nicht Vertragsinhaber sein.

      Es gibt schon so einige Pflichten die zu erfüllen sind, wenn jemand verstorben ist.

      und wenn die Telekom irgendwann eine Info darüber erhält, Schufa, Bank - ist der Vertrag von jetzt auf gleich Weg.


      Wer erbt übernimmt automatisch mit vollen Rechten und Pflichten auch die Dauerschuldverhältnisse. Damit ist eine lebende Person Vertragsinhaber, insbesondere dann, wenn es einen Alleinerben gibt. Das Problem, das du skizzierst, existiert daher eher anders herum. Ohne Kündigung laufen die Zahlungspflichten für Dauerschuldverhältnisse wie ein Festnetz- oder Mobilfunkvertrag nämlich einfach weiter. 

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      2 years ago

      mboettcher

      Wer erbt übernimmt

      Wer erbt übernimmt
      mboettcher
      Wer erbt übernimmt

      Genau, übernimmt.

      Überall wird ja der neue Name ja eingetragen, in jedem Dauerschuldverhältnis.

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    • 2 years ago

      Hey @Mailvirus ,

       

      erstmal mein Beileid. Traurig

       

      Zu deinem Anliegen kann ich tatsächlich, wie hier ja schon von anderen vermutet wurde, nichts versprechen. Probier die Vertragsübernahme einfach aus, wenn es klappt, ist alles gut. Falls die Boniprüfung negativ ausfällt, wirst du darüber informiert und bekommst ggf. Alternativen aufgezeigt.

       

      Viele Grüße

      Michael

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