Vertragsanfechtung wegen nachweisbarer Falschberatung bzw. arglistischer Täuschung
4 years ago
Hallo, ich will mal über etwas berichten.
Ende 2019 hatten wir eine Family Card S gebucht. Zum Zeitpunkt der Fachberatung vor Vertragsschluss hat der Berater uns mitgeteilt, dass mir das doppelte Datenvolumen zusteht, weil ich den Magenta 1 Vorteil habe. Vereinbart wurde dies auch. Uns liegt ein entsprechender schriftlicher Nachweis vor, in der der Fachberater uns dies ausdrücklich bestätigt hat, dass ich das doppelte Datenvolumen auf die fsmily Card S bekomme. Deshalb habe ich auf dieser Grundlage den Vertrag geschlossen.
Nun stellt sich nach 13 Monaten heraus, dass die Telekom ihre Vereinbarung nicht eingehalten hat, in der sie auf die Family Carf S nicht das doppelte Datenvolumen monatlich ausgebucht hat. Ich habe das auch nur durch einen Zufall heraus bekommen. Denn ich nutze die Family Card nicht, sondern meine Mutter, die aber nicht bei mir wohnt. Deshalb kann ich nicht sehen, was die Telekom monatlich aufsucht.
Jetzt wird es dreist von der Telrkom.
Wir können nachweisen anhand einer Email des Fachberater, dass er uns das doppelte Datenvolumen versprochen hat. Nachdem der Vertrsgsbruch bekannt wurde, haben wir den Vertrag angefochten. Die Telrkom reagierte nicht darauf. Stattdessen wollte man uns für 24 Monate eine kostenfreie Data L Option anbieten. Es stellte sich aber den heraus, dass ich abxden 16.03.21 für diese Data Option monatlich 24,95euro zshlen soll. Das grenzt eigentlich schon an Betrug. Die Telrkom hält vertragliche Pflichten nicht ein und fordert dann noch Geld für diese Option.
Darüber hinaus sind durch die Vertragsverletzung 19,95euro Schadenskostrn entstanden, die die Telrkom nicht auszahlt und einfach einbehält. 3mal bin ich durch den Kundenservice mit Absicht aus der Leitung geschmissen wurden, als ich darauf angesprochen habe und auch aufgrund der Vertrsgsverletzung wir angefochten haben und deshalb rückwirkend Beiträge geltend machen unter Berücksichtigung einer Nutzubgsentdchädigung. Wir hatten einen teilweise Betrag in Höhe von 220euro gefordert, bei der die Schadenskosten in Höhe von 19,95euro enthalten. Es erfolgte seitens der Telrkom keine Reaktion.
Daraufhin habe ich nun meine Rechtsanwältin eingeschaltet. Die Rechtsanwältin hat sofort die Telekom angeschrieben. Doch die Telrkom ignorierte es. Stattdessen ist die Telrkom so dreist und macht uns ein Angebot bei der ich noch zshlrn soll.
Meine Rechtsanwältin wird jetzt Klage einreichen uns behält sich sber vor gegen die Deutsche Telekom Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs zu erstatten.
Wahnsinn was dad für Ausmaße nimmt. Statt sich dem Interesse des Kunden anzunehmen denkt man nur an den eigenen Vorteil
Ich werde das Klageverfahren genießen und erst recht wenn die Telrkom aufgrund der Beweise verlieren wird und dann alles zu zahlen hat.
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4 years ago
So ganz verstehe ich Dein Problem nicht. Wenn da ein Fehler passiert ist, warum hast Du da nicht zeitnah reklamiert.
Das, was Dir versprochen wurde gibt es ja durchaus, hier mal das aktuelle Angebot für eine FamilyCard
https://www.telekom.de/unterwegs/tarife-und-optionen/zweitkarten-angebote
Wenn der MagentaEINS Vorteil mit dem Datenvolumen von Deiner Mutter noch gar nicht mal bemerkt wurde (oder habe ich das falsch verstanden) - wo ist dann der Schaden? Warum habt Ihr nicht einfach zeitnah als es bemerkt wurde den MagentaEINS Vorteil auf die FamilyCard aufbuchen lassen?
Hilf mir bitte, Deine Gedankengänge zu verstehen.
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4 years ago
Natürlich braucht es für eine arglistige Täuschung wie du sie unterstellst einen Vorsatz. § 123 BGB
Hat dir das deine "Anwältin" nicht gesagt?
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4 years ago
Meine Anwältin sagte schon, dass wir entspannt dem Verfahren entgegenstehen
Klar dass sie das sagt. Egal wie es ausgeht, sie bekommt ihr Geld
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4 years ago
Tommi12 Hierzu braucht es keinen Vorsatz. Hierzu braucht es keinen Vorsatz. Tommi12 Hierzu braucht es keinen Vorsatz. Natürlich braucht es für eine arglistige Täuschung wie du sie unterstellst einen Vorsatz. § 123 BGB
Hierzu braucht es keinen Vorsatz.
Hierzu braucht es keinen Vorsatz.
Natürlich braucht es für eine arglistige Täuschung wie du sie unterstellst einen Vorsatz. § 123 BGB
Dafür braucht man doch gar nicht ins Gesetz schauen, wie soll eine Arglist aus versehen entstehen können?
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4 years ago
vielen Dank für das nette Gespräch. Schade, dass wir keine außergerichtliche Lösung finden konnten.
Wenn Sie den gerichtlichen Weg beschreiten, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir uns hier nicht mehr äußern werden.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.
Viele Grüße
Elvira H.
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1 year ago
@Tommi12 Hast du denn deine Klage durchsetzen können? Poltern kann er, aber finale Rückmeldungen sind nicht so dein Ding oder?
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1 year ago
@RoadrunnerDD
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er uns bei einem für ihn positiven Ausgang das sicher mitgeteilt hätte.
Möglicherweise gab es auch einen Vergleich über dessen Inhalt Stillschweigen vereinbart wurde.
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