Warum brauch i dann noch die teuren Tarife der Telekom
vor einem Jahr
wenn das Gerät nach 14 Monaten defekt ist und ich keinen Austausch mehr bekomme? Dann kann ich mir das Handy auch so kaufen und such mir einen billigeren Anbieter.
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vor einem Jahr
Du kannst dir auch so ein neues Gerät kaufen und weiterhin bei der Telekom bleiben, es gibt ja auch Tarife ohne Endgerät.
2
Antwort
von
vor 11 Monaten
Warum sollte ich das genau nochmal machen wenn bei der Konkurenz billiger ist🤔
Antwort
von
vor 11 Monaten
Warum sollte ich das genau nochmal machen wenn bei der Konkurenz billiger ist🤔
Warum sollte ich das genau nochmal machen wenn bei der Konkurenz billiger ist🤔
Warum soll ich dir jetzt Gründe nennen um deine Entscheidung zu beeinflussen?
Mir ist das völlig Wurscht wo du dein Handy kaufst und wo du deine Verträge machst.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
wenn das Gerät nach 14 Monaten defekt ist und ich keinen Austausch mehr bekomme?
Weil es gesetzlich so geregelt ist? Du solltest dich mal mit Gewährleistung auseinandersetzen. Und auch den Unterschied zu einer Garantie gleich verstehen.
Gilt im Übrigen auch genauso mit frei gekauften Geräten.
1
Antwort
von
vor 11 Monaten
Die Unterschiede zwischen Garantie und gewährleistung sind mir durchaus bekannt. Bisher hat die Telekom immer ein neues geliefert und man konnte die Handys "klonen". Plötzlich soll ich es einschicken, 2 Wochen ohne Gerät rumsitzen? Dann brauch ich den teurern Tarif und die Telekom definitif nicht mehr.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
wenn das Gerät nach 14 Monaten defekt ist und ich keinen Austausch mehr bekomme? Dann kann ich mir das Handy auch so kaufen und such mir einen billigeren Anbieter.
wenn das Gerät nach 14 Monaten defekt ist und ich keinen Austausch mehr bekomme? Dann kann ich mir das Handy auch so kaufen und such mir einen billigeren Anbieter.
Genau, ist aus meiner Sicht die bessere Alternative.
Würde aber auch nichts daran ändern, was das „vorzeitig verstorbene Smartphone“ betrifft.
0
vor einem Jahr
wenn das Gerät nach 14 Monaten defekt ist und ich keinen Austausch mehr bekomme
Natürlich bekommst du ein Austauschgerät, sofern die Bedingungen für eine Gewährleistung erfüllt sind.
Diese hat der,Gesetzgeber festgelegt. Die Telekom trägt doch nicht die Verantwortung für Hardwareausfälle bei einem fehlerfrei gelieferten Gerät
7
Antwort
von
vor 11 Monaten
Masche macht die Telekom. Die wollen wie alle nur unser Bestes "unser Geld"
Antwort
von
vor 11 Monaten
Hallo @frontstage,
es handelt bei der Gewährleistung nicht um eine Masche. Wir müssen uns an die gesetzlichen Regelungen halten.
Bei einem Austausch, wie du ihn bereits angestoßen hast, wird dir vorweg ein Austauschgerät zugeschickt. Erst danach musst du das defekte Handy einschicken. Die Informationen stehen beim Ausfüllen des Auftrags bereit.
Teile mir gerne mit, ob der Auftrag "fruchtet".
Viele Grüße
Anna
Antwort
von
vor 11 Monaten
es handelt bei der Gewährleistung nicht um eine Masche. Wir müssen uns an die gesetzlichen Regelungen halten.
Unbedingt.
Im vorliegenden Fall sagen die gesetzlichen Regelungen, dass @frontstage ggf. in der Pflicht ist nachzuweisen, dass das ursächliche Problem bereits zum Zeitpunkt bestand, als er das Gerät in Empfang nahm. Im Einzelfall wird ein Verkäufer auch darauf verzichten wenn es bereits bekannt ist, dass es in der Fertigung Probleme gab.
Ein Austauschgerät vorweg ist meines Wissens keine gesetzliche Pflicht. Und soweit ich verstanden habe erhielt/erhält @frontstage auch keines, eben weil der Kauf bereits 14 Monate zurückliegt und es keinesfalls klar ist, dass der Defekt bereits damals vorhanden war.
Viele missverstehen auch was Gewährleistung bedeutet. Die bedeutet NICHT, dass ein Gerät soundsolange funktioniert. Das ist eher Inhalt einer Herstellergarantie (die ja noch besteht).
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
wenn das Gerät nach 14 Monaten defekt ist und ich keinen Austausch mehr bekomme?
Gegen zusätzlich Geld bekommst Du immer ein Gerät im Austausch.
Um welches Modell handelt es sich denn? Es gibt ja Geräte, bei denen Du eine Herstellergarantie hast, z.B. auf zwei Jahre. Dann gehst Du nicht über die Telekom mit der Gewährleistung/Sachmängelhaftung sondern lieber über die Herstellergarantie. Sofern der Defekt von der Herstellergarantie grundsätzlich abgedeckt ist.
Fälle wie "LKW ist drübergefahren" werden weder von Gewährleistung noch von Garantie abgedeckt.
1
Antwort
von
vor einem Jahr
Guten Abend @frontstage,
ich verstehe ja deine Verärgerung, doch du zahlst deinen monatlichen Tarifpreis ja nicht nur fürs Smartphone.
Was ist denn los mit deinem Smartphone und um welches Modell geht es?
Viele Grüße
Julia
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 11 Monaten
Modell Samsung S22. Die Aussage mit dem monatlichen Tarifpreis sehe ich anders. Ich habe extra einen höheren Tarif genommen mit dem das Handy dabei ist.
5
Antwort
von
vor 11 Monaten
Wenn man eine 2 Jahresrechnung macht, zahlt man schlicht drauf.
Im Normalfall eben nicht.
Und wenn, warum machst du es dann?
Das alles ändert aber auch nichts an der Rechtslage bzgl. Gewährleistung und was sie abdeckt.
Es handelt sich um eine art Ratenkreditgeschäft und nicht um eine Ausfallversicherung
Antwort
von
vor 11 Monaten
Ich habe extra einen höheren Tarif genommen mit dem das Handy dabei ist.
Du hast allerdings einen Tarif gewählt, bei welchem das Handy gleich zu Beginn in Dein Eigentum übergeht.
Du hast keinen kombinierten Tarif+Mietvertrag gewählt (bei welchem Du das Gerät z.B. nach zwei Jahren zurückgeben müsstest).
Vielleicht ist ja ein Samsung Servicecenter in Deiner Nähe wo Du das mit dem Tausch schneller hinbekommst
https://www.samsung.com/de/support/service-center/
Antwort
von
vor 11 Monaten
Wenn man eine 2 Jahresrechnung macht, zahlt man schlicht drauf.
Nicht unbedingt.
Ich habe extra einen höheren Tarif genommen mit dem das Handy dabei ist.
Das verlängert aber nicht den Zeitraum der gesetzlichen Mängelhaftung. Du musst/solltest Dich von dem Gedanken verabschieden, dass Du Dir mit höheren Grundgebühren einen jederzeitigen Gerätetausch oder Kulanz kaufst. Nach 12 Monaten bist Du in der Beweispflicht, dass der Defekt durch einen Gerätemangel enstanden ist.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von