Gelöst
Wegfall der Stream On Option -Ein Brief an die Geschäftsführung der Telekom
vor 2 Jahren
Sehr geehrter Vorstand der Telekom,
ich wende mich an Sie in Bezug auf den Wegfall der StreamOn-Option aus meinem bestehenden Mobilfunkvertrag. Mit Ihrem letzten Informationsschreiben habe ich erfahren, dass die Telekom eine zeitlich begrenzte Nutzung des vollen Datenvolumens als Kompensation vorschlägt.
Ich möchte betonen, dass diese vorgeschlagene Entschädigung sicher keine Kompensation darstellt, die den Verlust der StreamOn-Option ausgleichen kann. Die StreamOn-Option war eine Garantie für den gesamten Vertrag und nicht nur für eine begrenzte Zeit. Die Möglichkeit, unterwegs mit meinen Kindern Videos und Filme zu streamen, war ein Hauptgrund, warum ich mich für die StreamOn-Option entschieden habe.
Der Wegfall dieser Option ist ein schwerwiegender Eingriff in meinen Vertrag, der nicht lapidar mit einem zeitlich begrenzten Geschenk ausgeglichen werden kann. Ich fordere daher von einem Unternehmen wie der Telekom angemessene Kompensationsmaßnahmen, um den Schaden für mich und andere betroffene Kunden zu minimieren. Die vorgeschlagene Entschädigung ist unzureichend und stellt keinen Ersatz für den Verlust dieser wichtigen Option dar.
Ich erwarte von einem Unternehmen wie der Telekom, dass es seiner Verantwortung gegenüber seinen Kunden nachkommt und angemessene Kompensationsmaßnahmen ergreift, um den Schaden für betroffene Kunden zu minimieren. Ich fordere daher die Telekom dezidiert auf, eine angemessene Kompensationsregelung zu erarbeiten und umzusetzen, die den Verlust der StreamOn-Option vollständig ausgleicht.
Ich hoffe, dass die Telekom in der Lage ist, diese Angelegenheit schnell und effektiv zu lösen und sich wieder als vertrauenswürdiges Unternehmen zu etablieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan
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vor 6 Jahren
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Akzeptierte Lösung
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vor 2 Jahren
@gurzelmeck
Dir ist aber schon klar dass die Telekom sich hier an das Gesetz halten muss?
Sie darf schlichtweg diese Option nicht mehr anbieten,
dazu hat man sie per Gericht verdonnert.Edit: Durch Hinweise den Teil mit Gericht gestrichen
Daher ist es auch völlig irrelevant was du denkst was man dir da angeblich per Garantie zugesagt hat (oder aber was du denkst dass man dir garantiert hat), das ist einfach nicht der Fall.
Du musst dich einfach damit abfinden dass StreamOn Geschichte ist.
Du kannst vieles fordern, musst aber damit rechnen dass man auf deine Forderungen nicht eingeht.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
254 Millionen wären dennoch sehr, sehr viele. Vor allem da es ja nicht nur die Telekom gibt.
In Deutschland sind es laut statista 54,25 Mio. (Ende 2022)
[Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/162795/umfrage/anzahl-der-mobilfunkkunden-der-deutschen-telekom-in-deutschland/]
Antwort
von
vor 2 Jahren
Glaube nicht, dass diese Zahl mehrere Länder umfasst.
Die Telekom Deutschland GmbH (ist Dein Geschäftspartner für Mobilfunk in Deutschland) ist eine GmbH und liefert keinen Geschäftsbericht ab.
Die Deutsche Telekom AG dagegen schon...
Antwort
von
vor 2 Jahren
Korrekt @Stefan Aber das Urteil von dem EuGH bezog sich auf Ungarn. Dort konnte man auch bei einem verbrauchten Datenvolumen, weiterhin die ZeroRating-Partner uneingeschränkt und ohne Drosselung nutzen. Das war in Deutschland aber nicht der Fall. Das hätte man somit seperat über das EuGH prüfen lassen müssen.
Korrekt @Stefan
Aber das Urteil von dem EuGH bezog sich auf Ungarn.
Dort konnte man auch bei einem verbrauchten Datenvolumen, weiterhin die ZeroRating-Partner uneingeschränkt und ohne Drosselung nutzen. Das war in Deutschland aber nicht der Fall.
Das hätte man somit seperat über das EuGH prüfen lassen müssen.
Nein, das Urteil auf das sich die BNetzA bezieht bezog sich auf Deutschland, wie man ja auch auf der schon verlinkten Seite der BNetzA nachlesen kann. Hier ist die Pressemitteilung des EuGH dazu. Zitat:
"Zwei deutsche Gerichte möchten vom Gerichtshof wissen, ob es mit dem Unionsrecht vereinbar ist, dass ein Anbieter von Internetzugangsdiensten die Bandbreite limitiert bzw. Tethering oder Roaming einschränkt, wenn der Kunde eine solche „Nulltarif-Option“ wählt."
Insbesondere ging es da um eine Klage der Telekom gegen die Bundesnetzagentur (vor dem Verwaltungsgericht Köln),weil diese die Telekom dazu verdonnert hatte dass StreamOn auch im EU Roaming genutzt werden kann, und zusätzlich die Verringerung der Videoqualität in bestimmten Varianten von StreamOn verboten hatte. Siehe auch hier und hier.
Ein bisschen zur Überraschung vieler hat das EuGH nicht nur darüber entschieden, ob Roaming oder eine Reduktion der Videoqualität OK sind, sondern dass ZeroRating-Optionen grundsätzlich nicht zulässig sind.
Und auch wenn das Urteil sich auf Tarife in Deutschland bezog gilt es natürlich nicht nur für Deutschland sondern für die EU. Dementsprechend haben dann die europäischen Regulierungsbehörden ihre Leitlinien gemäß dem Urteil des EuGH überarbeitet.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo @gurzelmeck
Herzlich willkommen in der Kunden helfen Kunden Community.
Sehr geehrter Vorstand der Telekom,
Dieses Kundenforum richtet sich nicht an den Vorstand...
StreamOn war eine kostenlose Zubuchoption und kann von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
Dennoch war es nicht die Entscheidung der Telekom.
Die Telekom war gezwungen, diese Option Ende März (für Bestandkunden) zu entfernen.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
@gurzelmeck
Dein Post in einem Kundenforum wird den Vorstand vermutlich nicht erreichen.
Senden Sie dazu einen Beschwerdebrief an den Vorstand.
Schriftlich adressieren Sie diesen an:
Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn.
Als Betreff sollte "Vorstandsbeschwerde" geschrieben werden.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Ich lebe in Deutschland, da nützt mir der Blick in andere Länder ziemlich wenig.
Solche Blicke werden aber sehr häufig gemacht. Nicht zuletzt kaufen hiesige Anbieter nicht bei einem deutschen Telekommunikationsanbieter (SEL, Siemens) sondern bei ausländischen, viel bei chinesischen.
Antwort
von
vor 2 Jahren
@ Geralt von Riva Teure Tarife alleine mit dem gutem Netz zu begründen reicht nicht aus. Ein Blick in die benachbarte Schweiz zeigt sehr wohl das es auch besser geht. Und selbst in Österreich im eigenen Magenta Netz geht es besser. Mobile SIM Only Unlimited Gold dort 35 € im Monat, für 10 € gibt es die 5G Option dazu 😉
@ Geralt von Riva
Teure Tarife alleine mit dem gutem Netz zu begründen reicht nicht aus. Ein Blick in die benachbarte Schweiz zeigt sehr wohl das es auch besser geht. Und selbst in Österreich im eigenen Magenta Netz geht es besser. Mobile SIM Only Unlimited Gold dort 35 € im Monat, für 10 € gibt es die 5G Option dazu 😉
In Deutschland bekommst Du eine auf 2 Mbit/s limitierte Datenflat (reicht vollkommen für Musik) in einem anderen als dem Telekom Netz immer mal wieder für um die 10 Euro. Die 10 Mbit/s Variante für 15 Euro. Und so weiter... halt ohne 5G und nicht im Telekom-Netz. Kann ja sein, das Dir so ein Angebot ausreicht, einfach die Augen offen halten. Hängt auch davon ab wo Du wohnst.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Robby555 @ Geralt von Riva Teure Tarife alleine mit dem gutem Netz zu begründen reicht nicht aus. Ein Blick in die benachbarte Schweiz zeigt sehr wohl das es auch besser geht. Und selbst in Österreich im eigenen Magenta Netz geht es besser. Mobile SIM Only Unlimited Gold dort 35 € im Monat, für 10 € gibt es die 5G Option dazu 😉 @ Geralt von Riva Teure Tarife alleine mit dem gutem Netz zu begründen reicht nicht aus. Ein Blick in die benachbarte Schweiz zeigt sehr wohl das es auch besser geht. Und selbst in Österreich im eigenen Magenta Netz geht es besser. Mobile SIM Only Unlimited Gold dort 35 € im Monat, für 10 € gibt es die 5G Option dazu 😉 Robby555 @ Geralt von Riva Teure Tarife alleine mit dem gutem Netz zu begründen reicht nicht aus. Ein Blick in die benachbarte Schweiz zeigt sehr wohl das es auch besser geht. Und selbst in Österreich im eigenen Magenta Netz geht es besser. Mobile SIM Only Unlimited Gold dort 35 € im Monat, für 10 € gibt es die 5G Option dazu 😉 In Deutschland bekommst Du eine auf 2 Mbit/s limitierte Datenflat (reicht vollkommen für Musik) in einem anderen als dem Telekom Netz immer mal wieder für um die 10 Euro. Die 10 Mbit/s Variante für 15 Euro. Und so weiter... halt ohne 5G und nicht im Telekom-Netz. Kann ja sein, das Dir so ein Angebot ausreicht, einfach die Augen offen halten. Hängt auch davon ab wo Du wohnst.
@ Geralt von Riva Teure Tarife alleine mit dem gutem Netz zu begründen reicht nicht aus. Ein Blick in die benachbarte Schweiz zeigt sehr wohl das es auch besser geht. Und selbst in Österreich im eigenen Magenta Netz geht es besser. Mobile SIM Only Unlimited Gold dort 35 € im Monat, für 10 € gibt es die 5G Option dazu 😉
@ Geralt von Riva
Teure Tarife alleine mit dem gutem Netz zu begründen reicht nicht aus. Ein Blick in die benachbarte Schweiz zeigt sehr wohl das es auch besser geht. Und selbst in Österreich im eigenen Magenta Netz geht es besser. Mobile SIM Only Unlimited Gold dort 35 € im Monat, für 10 € gibt es die 5G Option dazu 😉
In Deutschland bekommst Du eine auf 2 Mbit/s limitierte Datenflat (reicht vollkommen für Musik) in einem anderen als dem Telekom Netz immer mal wieder für um die 10 Euro. Die 10 Mbit/s Variante für 15 Euro. Und so weiter... halt ohne 5G und nicht im Telekom-Netz. Kann ja sein, das Dir so ein Angebot ausreicht, einfach die Augen offen halten. Hängt auch davon ab wo Du wohnst.
Ich persönlich habe kein Problem mit irgendwelchen Beschränkungen weil ich selbst Unlimited habe aber ich kann sehr gut den Frust der Kunden nachvollziehen die sich vielleicht erst vor 1-2 Jahren für einen Telekom Vertrag (Magenta Mobil S/M/L) entschieden haben weil sie mit StreamOn bei vielen Musik- oder Videodiensten keine Beschränkung hatten und diese nun entfällt. Das Leckerli für 3 Monate ist nett gemeint aber kein nachhaltiger Ersatz, deswegen hatte ich eine für die Telekom auch akzeptable Lösung vorgeschlagen die weiterhin die drei Tarife gut voneinander abgrenzen würde.
Im Übrigen, selbst als Unlimited Kunde macht es im EU Roaming sehr wohl für den einen oder andern Kunden einen Unterschied ob er nur 80 GB oder zusätzliche 56 GB für bestimmte Dienste obendrauf bekommen hat. Ich denke zum Beispiel dabei an die ganzen Rentner die mit dem Wohnmobil mehrere Wochen im Jahr im Ausland unterwegs sind.
Uneingeloggter Nutzer
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von
vor 2 Jahren
Die StreamOn-Option war eine Garantie für den gesamten Vertrag und nicht nur für eine begrenzte Zeit.
Schon weil die Stream-on option schon immer von beiden Seiten TÄGLICH kündbar war, wird diese Aussage als falsch entlarvt.
Ich möchte betonen, dass diese vorgeschlagene Entschädigung sicher keine Kompensation darstellt,
Es gibt nichts zu entschädigen, denn es ist kein Schaden entstanden - es ist ein Geschenk.
Es gibt auch nichts zu kompensieren
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Mein Tarif wurde NUR aufgrund der Stream On Option geschlossen.
Mein Tarif wurde NUR aufgrund der Stream On Option geschlossen.
Dein Vertrag hies MagentaMobil .. .
Insofern ist diese Option Bestandteil meines Vertrages.
Dann hast du die Option gebucht.
Du kannst gerne weiter diskutieren.
Es ändert nichts an den gesetzlichen Vorgaben der BNetzA .
Und das Verbot ist knapp 8 Monate bekannt.
Antwort
von
vor 2 Jahren
@gurzelmeck
Aber mal zur Klarstellung.
toll muss die Entwicklung keiner finden - nur SACHLICH muss man bleiben
Antwort
von
vor 2 Jahren
Mein Tarif wurde NUR aufgrund der Stream On Option geschlossen.
Dann haben sie die Vertragsbedingungen vor Abschluss nicht richtig gelesen.
Dann hätten sie gewusst, das man ihnen StreamOn jederzeit abdrehen kann.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Ist jetzt untersagt: Bundesnetzagentur - Presse - Bundesnetzagentur untersagt Zero Rating-Optionen „Telekom StreamOn“ und „Vodafone Pass“.
Du hast keinen „Schaden“, der minimiert werden müsste.
Wenn du weiter streamen willst mit deinen Kindern, genügt im Übrigen ein MagentaMobil L mit MagentaEins-Vorteil. Dann hast du unlimitierte Daten.
Viele Grüße
Thomas
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Doch , denn ich möchte vom Magenta L Vertrag , den ich bisher hatte downgraden auf Magenta M. In diesem konnte meine Frau nämlich mit der Stream On Option ebenfalls unlimitiert die Stream On Option nutzen.
Da wir oft 8 Stunden im Auto unterwegs sind, ist mir die unbegrenzte mobile Datennutzung extrem wichtig. Und zwar dauerhaft. 40 GB pro Monat reichen da hinten und vorn nicht
Antwort
von
vor 2 Jahren
Doch , denn ich möchte vom Magenta L Vertrag , den ich bisher hatte downgraden auf Magenta M. In diesem konnte meine Frau nämlich mit der Stream On Option ebenfalls unlimitiert die Stream On Option nutzen. Da wir oft 8 Stunden im Auto unterwegs sind, ist mir die unbegrenzte mobile Datennutzung extrem wichtig. Und zwar dauerhaft. 40 GB pro Monat reichen da hinten und vorn nicht
Doch , denn ich möchte vom Magenta L Vertrag , den ich bisher hatte downgraden auf Magenta M. In diesem konnte meine Frau nämlich mit der Stream On Option ebenfalls unlimitiert die Stream On Option nutzen.
Da wir oft 8 Stunden im Auto unterwegs sind, ist mir die unbegrenzte mobile Datennutzung extrem wichtig. Und zwar dauerhaft. 40 GB pro Monat reichen da hinten und vorn nicht
Die Option gibt es nicht mehr und bei Magenta Mobil M gibt es halt nur die 40 GB maximum. Wo soll denn unlimitiertes herkommen? Und hey, alternativ versorgt einen auch ein Radiosender mit toller Musike während der Fahrt
Antwort
von
vor 2 Jahren
Doch , denn ich möchte vom Magenta L Vertrag , den ich bisher hatte downgraden auf Magenta M.
Wenn du den downgarden kannst heißt das also dass die Mindestlaufzeit eh vorbei ist, dann kannst du ja auch zu einem anderen Anbieter gehen wenn dir die Angebote der Telekom nicht zusagen.
Wenn du unbedingt unbegrenztes Datenvolumen willst und unbedingt bei der Telekom bleiben willst dann folge den Hinweisen zu den Tarifen mit PlusKarten und MagentaEins in Verbindung mit Telekom-Festnetz.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Nur mal so, wieso wird diese Entschädigung eigentlich nicht von demjenigen eingefordert, der für den Verlust der Option verantwortlich ist?
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vor 2 Jahren
Ich versuche mal zusammenzufassen.
Die Telekom hatte etwas im Angebot, was nach längerer Zeit für nicht rechtens befunden wurde.
Die Telekom hat keine adäquate Ersatzlösung geschaffen (also z.B. Öffnung für alle Dienste) - weil das vermutlich zu einer kritischen Geschäftssituation geführt hätte.
Kunden sind damit trotzdem nicht zufrieden.
Diese Kunden brauchen wir hier aber nicht angehen, nur weil wir die Situation und den Kontext besser kennen.
Es ist andererseits natürlich auch ungünstig, einen Beschwerdebrief an den Vorstand hier im Forum als Eröffnungsbeitrag eines neuen Threads zu posten - das läuft absehbar auf ein Köpfeeinhauen raus.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Wie schon erwähnt, kann der Kunde jederzeit klagen. Stellt sich die Frage, ob es jetzt nach 8 Monaten nicht zu spät ist.
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von
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von