Gelöst

wie funktioniert die Bestellung eines neuen Gerätes im MM Happy Vertrag nach 12 Monaten technisch?

vor 6 Jahren

Hallo, ich habe seit Januar 2018 einen MM Happy Vertrag.

Damit bin ich berechtigt, mit im Januar 2019 ein neues Gerät zu bestellen. 

Aber wie genau kann ich das tun?

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    • vor 6 Jahren

      Am einfachsten geht es indem du dich ins kundencenter einloggst, da siehst du dann auch gleich den preis für dein wunschgerät und kannst direkt verlängern! Falls du noch nicht fürs Kundencenter registriert bist, brauchst du zunächst einen Telekom Login (am besten du machst dir eine freemail bei t-online.de) anschließend loggst du dich mit diesem login unter telekom.de ein und verknüpfst deine handynummer! Anschließend siehst du deinen Vertrag und kannst im Kundencenter verlängern, alternativ in einen TelekomSHop gehen oder bei der Hotline unter 2202 anrufen und dort nachfragen! Wenn du deine Daten im Profil hinterlegst kann dir auch das Team von @Telekom hilft Team weiterhelfen!

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    • vor 6 Jahren

      Das läuft wie gehabt über eine Vertragsverlängerung über z.b. das Kundencenter.

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    • vor 6 Jahren

      Im Kundencenter ist zu sehen, ob bzw. ab wann die Verlängerung möglich ist Sie verlängern den Vertrag und wählen dabei das gewünschte Gerät aus.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Karsten Stratmann

      Hallo, ich habe seit Januar 2018 einen MM Happy Vertrag. Damit bin ich berechtigt, mit im Januar 2019 ein neues Gerät zu bestellen. Aber wie genau kann ich das tun?

      Hallo, ich habe seit Januar 2018 einen MM Happy Vertrag.

      Damit bin ich berechtigt, mit im Januar 2019 ein neues Gerät zu bestellen. 

      Aber wie genau kann ich das tun?

      Karsten Stratmann

      Hallo, ich habe seit Januar 2018 einen MM Happy Vertrag.

      Damit bin ich berechtigt, mit im Januar 2019 ein neues Gerät zu bestellen. 

      Aber wie genau kann ich das tun?


      Ob das so stimmt, hängt ganz entscheidend davon ab, wann der Happ-Tarif begonnen hat bei Dir.

       

      Falls das im Rahmen einer Vertragsverlängerung geschehen ist, dann ist zu beachten, ob die Verlängerung regulär zum Ende der alten Mindesvertragslaufzeit ( MVLZ ) durchgeführt worden ist oder eventuell vorzeitig, auch, wenn das nur ein Monat vorzeitig war.

      In diesen Fällen beginnt der Happy-Vertrag immer erst nach Ende der vorherigen MVLZ .

       

      Genau deshalb heißt es in den Vertragsdetails auch nicht "alle" oder "nach" 12 Monaten, sondern korrekt, immer "12 Monate vor Ende der MVLZ ".

       

      Wann Du genau verlängern kannst, findest Du im Kundencenter oder auch in der App "MeinMagenta".

       

      Ganz nebenbei:

      Ich würde den Tarif auslaufen lassen, ohne ihn 12 Monate vorzeitig zu verlängern.

      Die Happy-Tariflinie ist zum 01.09.2018 endgültig eingestellt worden und deshalb wird den Happy-Kunden (auch den meisten Premium-Kunden) der Wechsel in die 4. Generation der Tarife verweigert.

      Im Moment gibt es in der 4. Generation, verbunden mit 2 € Aufpreis, zwar nur ein erhöhtes Inklusivvolumen, bei L statt 6 GB jetzt immerhin 10 GB schon, mit MagentaEINS-Vorteil (M1) also 20 GB im Monat. Im M-Tarif 5 GB (mit M1 immerhin 10 GB).

       

      Um diesen Vorteil bekommen zu können, müsste man ja einen Tarifwechsel in die 4. Generation machen können, darf man aber nicht.

      Und das wird bei weiteren Vorteilen in Zukunft genau so sein.

       

      Dazu kommt, dass die Zuzahlungen für die Smartphones offenbar unangmessen gestiegen sind für Happy-Kunden.

      Ich würde es mir wirklich überlegen an Deiner Stelle, ob Du so etwas brauchst.

      Die Telekom legt es offenbar genau darauf an, dass die Happy-Kunden ihre Tarife so nicht verlängern, lässt sie aber auch nicht einfach so aus dem Vertrag.

      Der Happy-Kunde müsste einmal kein Smartphone buchen und zum Ende der MVLZ wieder umsteigen auf einen Normal-Tarif.

       

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