Änderung der Daten Schutz Richtlinien

vor 4 Jahren

Hallo, 

Wollte heute eine Störung per WhatsApp melden, ging die ganze Zeit problemlos, ab heute wollen die zur Indentifikation nicht nur KD. NR. geb. Datum usw. Sonder auch noch die letzten 6-8 Ziffern der IBAN, geht's noch? Auch bei anrufen soll es so sein. Wie offen müssen wir als Kunde uns noch darlegen? 

Weis jemand ob es da ein Sonderkündigungsrecht gibt? 

 

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22

    • vor 4 Jahren

      Hallo @kekaz

       

      Indem Fall kein Sonderkündigungsrecht. 

       

       

      Jetzt muss zur Legitimation die letzten 6 Stellen der IBAN genannt werden

      Einfach, sich entsprechend abzusichern. 

      11

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Genau nur so

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Ich hol noch mehr Popcorn... 🤣

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Jep mach das

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      0

    • vor 4 Jahren

      kekaz

      Weis jemand ob es da ein Sonderkündigungsrecht gibt?

       

      Weis jemand ob es da ein Sonderkündigungsrecht gibt? 

       

      kekaz

       

      Weis jemand ob es da ein Sonderkündigungsrecht gibt? 

       


      Worauf begründest du denn dein Sonderkündigungsrecht? Würd mich echt mal interessieren.

      Etwa weil man etwas mit dir abgleichen will was der gegenüber eh schon hat?

      6

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      kekaz

      War ja nur eine ganz normale Frage.

      War ja nur eine  ganz normale Frage. 
      kekaz
      War ja nur eine  ganz normale Frage. 

      ganz sicher nicht, statt sich zu freuen dass die Telekom den Datenschutz ernst nimmt kommt so ein Mumpitz von wegen Sonderkündigung, da muss man ehrlich fragen was noch so falsch läuft 😠

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Dann frag dich das mal! 

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      kekaz

      Dann frag dich das mal!

      Dann frag dich das mal! 
      kekaz
      Dann frag dich das mal! 

      Warum?

      Wer eröffnet denn einen nach dem anderen mit dem gleichen Thema?

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Soviel Zank und Zwist wegen einer einfachen Frage. Chillt doch mal alle. 😕

      @kekaz Es wurde ja schon richtig gesagt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Die IBAN (nur die letzten 6 Stellen) fragen wir aus Sicherheitsgründen ab. Offenlegen musst du gar nichts, da wir die komplette IBAN eh schon haben. Zumindest bei den Kunden, die am Lastschriftverfahren teilnehmen.

      Viele Grüße
      Michael

      1

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Ist ja manchmal recht Lustig hier. Hatte mir auch schon Popcorn besorgt.😂

      @Michael Pa. : Klare Ansage, Deckel zu und Gut. 👍

      Gruß

      Pitter

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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