Sonderkündigungsrecht wegen Zensurvertrag

vor 17 Jahren

Hallo,

morgen will ja die Telekom neben anderen Providern den vermutlich verfassungswidrigen Zensurvertrag der Frau von der Leyen(haftigkeit) unterschreiben.

Ich bin der Ansicht, daß den Kunden eines DSL-Tarifes für diesen Tarif (also nur für den reinen Internet-Zugang) dann ein Sonderkündigungsrecht zustehen sollte, damit ein Wechsel zu einem nicht zensierenden Zugangs-Provider möglich ist.

Natürlich könnte ich einfach andere Nameserver eintragen. Mir geht's aber ums Prinzip.

Es ist ja traurig genug, daß man bei der Telekom nicht nur nicht schafft, sich gegen solcherlei Zensurpläne zu wehren, sondern stattdessen brav und blind unterschreibt, sobald jemand so einen Plan auf den Tisch legt. Es wäre dann aber schon eine ziemliche Unverschämtheit, die Kunden dann auf die langfristige Tarifbindung zu verweisen, um ihnen möglichst lange einen zensierten Internetzugang aufzuzwingen.

Dazu, daß diese Sperren nicht nur nichts nützen, sondern sogar schädlich sind, hat die c't einen guten Artikel online stehen:
http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere--/artikel/135867

Und Opfer fühlen sich dadurch noch ein zweites Mal mißbraucht: http://www.zeit.de/online/2009/17/netzsperren-missbrauch

Ich habe jetzt eine ganze Weile im "Kundencenter" geblättert, aber keine Möglichkeit gefunden, den DSL-Zugangstarif aus dem Call&Surf-Paket herauszunehmen. Die reinen Telefontarife wiederum bieten keinen rein technischen DSL-Anschluß (ohne Zugangstarif). Ich benötige dann aber in Zukunft Telefon- und DSL-Anschluß, und zwar ohne Internetzugang von der Telekom. Letzteren möchte ich woanders buchen.

Daher bitte ich um Auskunft, wie sich die Telekom das vorstellt.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Becker

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vor 17 Jahren

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 17 Jahren

      Das Problem an diesen Blacklists ist sicherlich nicht die Sperrung kinderpornographischer Seiten. Das Problem ist, das hier ein Präzedenzfall geschaffen wird. Bisher gab es keinerlei derartige Zensur im Netz. Was passiert als nächstes? Dann werden Seiten mit rechtsradikalen Gedankengütern gesperrt. Sicherlich auch verständlich. Dann werden gewaltverherrlichende Seiten blockiert, dann alle Seiten, die sich irgendwie mit "Illegalem" beschäftigen, dann demokratiefeindliche Seiten, usw. Und alles kann man wunderbar begründen. Letztendlich besteht die Gefahr einer expandierenden Zensur, ebenso wie die Persönlichkeitsrechte auf Grund übersteigerter Sicherheitsdebatten im Gegenzug weiter eingeschränkt werden.


      Das Problem an diesen Blacklists ist sicherlich nicht die Sperrung kinderpornographischer Seiten. Das Problem ist, das hier ein Präzedenzfall geschaffen wird. Bisher gab es keinerlei derartige Zensur im Netz.
      Was passiert als nächstes? Dann werden Seiten mit rechtsradikalen Gedankengütern gesperrt. Sicherlich auch verständlich. Dann werden gewaltverherrlichende Seiten blockiert, dann alle Seiten, die sich irgendwie mit "Illegalem" beschäftigen, dann demokratiefeindliche Seiten, usw.
      Und alles kann man wunderbar begründen. Letztendlich besteht die Gefahr einer expandierenden Zensur, ebenso wie die Persönlichkeitsrechte auf Grund übersteigerter Sicherheitsdebatten im Gegenzug weiter eingeschränkt werden.

      Das Problem an diesen Blacklists ist sicherlich nicht die Sperrung kinderpornographischer Seiten. Das Problem ist, das hier ein Präzedenzfall geschaffen wird. Bisher gab es keinerlei derartige Zensur im Netz.
      Was passiert als nächstes? Dann werden Seiten mit rechtsradikalen Gedankengütern gesperrt. Sicherlich auch verständlich. Dann werden gewaltverherrlichende Seiten blockiert, dann alle Seiten, die sich irgendwie mit "Illegalem" beschäftigen, dann demokratiefeindliche Seiten, usw.
      Und alles kann man wunderbar begründen. Letztendlich besteht die Gefahr einer expandierenden Zensur, ebenso wie die Persönlichkeitsrechte auf Grund übersteigerter Sicherheitsdebatten im Gegenzug weiter eingeschränkt werden.


      ------------------------
      (tu)


      Problem richtig erkannt, dem ist nichts hinzu zufügen. Ich habe nichts gegen eine Sperre von
      Kinderpornoseiten, im Gegenteil. Nur mit der Sperre wird die Mehrheit getroffen, anstatt der
      Verursacher.
      Aber bei einer indirekten Demokratie die wir haben, müssen wir künftig noch mit mehr Einschränkungen rechnen. Die Mehrheit muß für Vergehen einer Minderheit herhalten.
      Das ist Demokratie heute in Deutschland, zumindest dass, was die Regierung darunter ver-
      steht.

      Mfg.
      57373

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    • vor 17 Jahren

      >> Bei der Zensur müssen Medien VOR (!) der Veröffentlichung der >> zuständigen Behörde zur Prüfung vorgelegt werden, die dann ggf. >> Änderungen vornimmt oder der Veröffentlichung nicht zustimmt. >> Dies gibt es in diesem Lande nicht! > Sie betreiben ja schon eine Zensur im Rahmen Ihrer AGB's durch Löschung > von Beiträgen hier. Sie gebrauchen den Begriff "Zensur" weiterhin sinnverfälschend. "Zensur" ist eben nicht das, was Sie privat darunter verstehen, sondern - gerade weil sie in der Verfassung ausgeschlossen wird - das, was das BVerfG darunter versteht. Dieses hat letztlich die alleinige "Deutungshoheit" über diesen Begriff. Jeder andere Deutung ist sachlich falsch und dient nur der Polemik. > Den Artikel 5 des Grundgesetzes der allgemeinen Meinungsfreiheit haben > Sie doch dadurch schon untergraben. Die Freiheit der Rede wird Ihnen durch das Grundgesetz garantiert. Das Grundgesetz regelt allerdings die Pflichten und Rechte der Bürger gegenüber dem Staat, nicht jedoch Ihre Rechte gegenüber irgendwelchen Unternehmen, dies werden üblicherweise durch vertragliche Vereinbarungen geregelt. Darüberhinaus tritt entsprechend gängiger Rechtsprechung die Freiheit der Rede hinter dem Persönlichkeitsrecht zurück, falls Äußerungen den Charakter einer Schmähkritik annehmen - also nicht mehr die Auseinander- setzung mit der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht. Mit freundlichen Grüßen Ihr T-Home-Team --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- http://forum.t-online.de/ -> Service-Foren --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---


      >> Bei der Zensur müssen Medien VOR (!) der Veröffentlichung der
      >> zuständigen Behörde zur Prüfung vorgelegt werden, die dann ggf.
      >> Änderungen vornimmt oder der Veröffentlichung nicht zustimmt.

      >> Dies gibt es in diesem Lande nicht!

      > Sie betreiben ja schon eine Zensur im Rahmen Ihrer AGB's durch Löschung
      > von Beiträgen hier.

      Sie gebrauchen den Begriff "Zensur" weiterhin sinnverfälschend. "Zensur"
      ist eben nicht das, was Sie privat darunter verstehen, sondern - gerade
      weil sie in der Verfassung ausgeschlossen wird - das, was das BVerfG
      darunter versteht. Dieses hat letztlich die alleinige "Deutungshoheit"
      über diesen Begriff. Jeder andere Deutung ist sachlich falsch und dient
      nur der Polemik.

      > Den Artikel 5 des Grundgesetzes der allgemeinen Meinungsfreiheit haben
      > Sie doch dadurch schon untergraben.

      Die Freiheit der Rede wird Ihnen durch das Grundgesetz garantiert.
      Das Grundgesetz regelt allerdings die Pflichten und Rechte der Bürger
      gegenüber dem Staat, nicht jedoch Ihre Rechte gegenüber irgendwelchen
      Unternehmen, dies werden üblicherweise durch vertragliche Vereinbarungen
      geregelt.

      Darüberhinaus tritt entsprechend gängiger Rechtsprechung die Freiheit
      der Rede hinter dem Persönlichkeitsrecht zurück, falls Äußerungen den
      Charakter einer Schmähkritik annehmen - also nicht mehr die Auseinander-
      setzung mit der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr T-Home-Team

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      >> Bei der Zensur müssen Medien VOR (!) der Veröffentlichung der
      >> zuständigen Behörde zur Prüfung vorgelegt werden, die dann ggf.
      >> Änderungen vornimmt oder der Veröffentlichung nicht zustimmt.

      >> Dies gibt es in diesem Lande nicht!

      > Sie betreiben ja schon eine Zensur im Rahmen Ihrer AGB's durch Löschung
      > von Beiträgen hier.

      Sie gebrauchen den Begriff "Zensur" weiterhin sinnverfälschend. "Zensur"
      ist eben nicht das, was Sie privat darunter verstehen, sondern - gerade
      weil sie in der Verfassung ausgeschlossen wird - das, was das BVerfG
      darunter versteht. Dieses hat letztlich die alleinige "Deutungshoheit"
      über diesen Begriff. Jeder andere Deutung ist sachlich falsch und dient
      nur der Polemik.

      > Den Artikel 5 des Grundgesetzes der allgemeinen Meinungsfreiheit haben
      > Sie doch dadurch schon untergraben.

      Die Freiheit der Rede wird Ihnen durch das Grundgesetz garantiert.
      Das Grundgesetz regelt allerdings die Pflichten und Rechte der Bürger
      gegenüber dem Staat, nicht jedoch Ihre Rechte gegenüber irgendwelchen
      Unternehmen, dies werden üblicherweise durch vertragliche Vereinbarungen
      geregelt.

      Darüberhinaus tritt entsprechend gängiger Rechtsprechung die Freiheit
      der Rede hinter dem Persönlichkeitsrecht zurück, falls Äußerungen den
      Charakter einer Schmähkritik annehmen - also nicht mehr die Auseinander-
      setzung mit der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr T-Home-Team

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      Wertes T-Home-Team,

      finde es sehr gelungen wie Sie die Problematik verdrehen. Sie geben ja selber zu,
      dass die Rechte und Pflichten mach Artikel 5 des Grundgesetzes von Firmen vertraglich
      geregelt werden.
      Ergo sagen Sie doch gleich, hier gelten unsere Bedingungen und nicht die Meinungsfreiheit
      gemäß dem Grundgesetz. Das trifft doch den Kern, oder trauen Sie sich das nicht, weil
      es nicht verfassungskonform ist.

      Wo fängt bei Ihnen Zensur an und wo hört Sie auf, wenn schon hier gemäß Ihren Bedingungen
      die Gerundgestze nicht gelten?

      Mfg.
      67373

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    • vor 17 Jahren


      Hallo 67373,

      Die Freiheit der Rede wird Ihnen durch das Grundgesetz garantiert. Das Grundgesetz regelt allerdings die Pflichten und Rechte der Bürger gegenüber dem Staat, nicht jedoch Ihre Rechte gegenüber irgendwelchen Unternehmen, dies werden üblicherweise durch vertragliche Vereinbarungen geregelt. Darüberhinaus tritt entsprechend gängiger Rechtsprechung die Freiheit der Rede hinter dem Persönlichkeitsrecht zurück, falls Äußerungen den Charakter einer Schmähkritik annehmen - also nicht mehr die Auseinander- setzung mit der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht.



      Die Freiheit der Rede wird Ihnen durch das Grundgesetz garantiert.
      Das Grundgesetz regelt allerdings die Pflichten und Rechte der Bürger
      gegenüber dem Staat, nicht jedoch Ihre Rechte gegenüber irgendwelchen
      Unternehmen, dies werden üblicherweise durch vertragliche Vereinbarungen
      geregelt.
      Darüberhinaus tritt entsprechend gängiger Rechtsprechung die Freiheit
      der Rede hinter dem Persönlichkeitsrecht zurück, falls Äußerungen den
      Charakter einer Schmähkritik annehmen - also nicht mehr die Auseinander-
      setzung mit der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht.


      Die Freiheit der Rede wird Ihnen durch das Grundgesetz garantiert.
      Das Grundgesetz regelt allerdings die Pflichten und Rechte der Bürger
      gegenüber dem Staat, nicht jedoch Ihre Rechte gegenüber irgendwelchen
      Unternehmen, dies werden üblicherweise durch vertragliche Vereinbarungen
      geregelt.
      Darüberhinaus tritt entsprechend gängiger Rechtsprechung die Freiheit
      der Rede hinter dem Persönlichkeitsrecht zurück, falls Äußerungen den
      Charakter einer Schmähkritik annehmen - also nicht mehr die Auseinander-
      setzung mit der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht.


      finde es sehr gelungen wie Sie die Problematik verdrehen. Sie geben ja
      selber zu, dass die Rechte und Pflichten mach Artikel 5 des
      Grundgesetzes von Firmen vertraglich geregelt werden.

      Nein, eben dies haben wir nicht "zugegeben". Anbieter können
      Grundrechte, also Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat nicht per AGB
      außer Kraft setzen.
      Allerdings kann ein Anbieter mit seinem Kunden Rechte, Pflichten und
      Obliegenheiten vereinbaren: kein Spam, keine rechts- oder sittenwidrige
      Inhalte veröffentlichen, usw. Diese Vereinbarung haben Sie vertraglich
      akzeptiert.

      Ergo sagen Sie doch gleich, hier gelten unsere Bedingungen und nicht die Meinungsfreiheit gemäß dem Grundgesetz. Das trifft doch den Kern, oder trauen Sie sich das nicht, weil es nicht verfassungskonform ist.

      Ergo sagen Sie doch gleich, hier gelten unsere Bedingungen und nicht
      die Meinungsfreiheit gemäß dem Grundgesetz. Das trifft doch den Kern,
      oder trauen Sie sich das nicht, weil es nicht verfassungskonform ist.
      Ergo sagen Sie doch gleich, hier gelten unsere Bedingungen und nicht
      die Meinungsfreiheit gemäß dem Grundgesetz. Das trifft doch den Kern,
      oder trauen Sie sich das nicht, weil es nicht verfassungskonform ist.


      Die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes, also Ihre Rechte und Pflichten
      gegenüber dem Staat gelten hier selbstverständlich.
      Dies bedeutet allerdings nicht, wie Sie offenbar meinen, dass Sie alles
      schreiben oder verbreiten könnten, was Sie möchten. Wir verweisen gern
      noch einmal auf den von Ihnen abgeschlossenen Vertrag und auch die
      Rechtssprechung zum Persönlichkeitsrecht bei "Schmähkritik".
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr T-Home-Team
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      http://forum.t-online.de/ -> Service-Foren
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    • vor 17 Jahren

      da mein post ja wegen verstoß gegen die netiquette gelöscht wurde: 'Ihr Beitrag stellt einen Versuch der Abwerbung
      dar.' hier ein erneuter versuch.
      |ich melde mich ja auch mal zu wort.
      |die telekom verstößt ganz klar gegen Artikel 5 des Grundgesetzes!
      |"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu
      |äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
      |ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
      |Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine
      |Zensur findet nicht statt."
      |ich werde auf dem schnelsten wege kündigen und zu ...... wechseln.
      |"...... wird im Falle eines Gesetzbeschlusses gerichtlich dagegen
      |vorgehen - bis zum Bundesverfassungsgericht. Weiterhin wird man seinen
      |Nutzern keine modifizierten Nameserver aufzwingen."
      |quelle: http://zensurprovider.de/liste.php
      |ich hoffe mal nicht, dass t-online diesen beitragt zensiert!
      schauen wir mal, was dieses mal passiert.
      |ein bekannter hat mir im chatroom folgenden link zukommen lassen:
      |http://www.wer-weiss-was.de/app/service/bcard/N669fmnqyu
      |dort sind viele links zu dem thema internetzensur...

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    • vor 17 Jahren

      Zwecks der Sperrung und Indizierung von Internetseiten und deren komplexes Thema wurde eine Online-Petition eingerichtet
      https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860
      Ende der Mitzeichnungsfrist ist der 16.06.2009

      mic189

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