Gelöst
Telefonleitung absenken, Kostenübernahme
vor 6 Monaten
Hallo liebe Community,
Ich habe ein Grundstück gekauft. Vor dem Grundstück befindet sich eine Oberirdische Telefonleitung, welche die Nachbargrundstücke versorgt und ich habe nicht vor mich an die Telefonleitung anschließen zu lassen. Die Telekom ist auch nicht im Grundbuch eingetragen
Demnächst soll der Hausbau starten. Der Bauleiter meinte das hierfür die Telefonleitung, für die Bauarbeiten, abgesenkt werden müsste, da ansonsten die Arbeiten nicht durchgeführt werden können (Kipper kann nicht abkippen, Lkw Betonpumpe wird behindert etc.).
Also habe ich eine Absenkung bei der Telekom angefragt, die erste Mitarbeiterin meinte die Absenkung wäre kostenfrei, die zuständige Mitarbeiterin des Bauherrenservice meinte das ich die Kosten übernehmen muss und hat das als kostenpflichtiges Ticket an die zuständige Serviceabteilung übergeben.
Nun habe ich über das Wochenende auch ein bisschen recherchiert. Auf einer anderen Plattform in einem ähnlichen Fall störte der Telefonmast.
"Ihnen steht ein Beseitigungsanspruch gegen den Telekommunikationsanbieter aus § 1004 Absatz 1 BGB wegen des Telefonmasts zu, da Ihr Eigentum hierdurch beeinträchtigt wird. Sie sind nicht zur Duldung verpflichtet (§ 1004 Abs. 2 BGB ), da - nach Ihren Angaben - keinerlei Rechte des Telefonanbieters im Grundbuch eingetragen sind. Dieser Anspruch kann durch Sie durchgesetzt werden, ohne dass Ihnen die Kosten auferlegt werden könnten."
In einem ähnlichen thread wurde ebenfalls ein Telefonmast kostenlos versetzt mit Verweis auf
"Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 08.05.1991, Seite 1053
Neufassung des Telegraphenwegegesetzes"
Daraus würde ich Schlussfolgern das ich durch die Telefonleitung ebenfalls an der Nutzung meines Grundstückes behindert werde und daher die Telekom die Kosten übernehmen muss.
Ist das richtig oder ist das hier anders/ gibt es davon Ausnahmen?
Liebe Grüße
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vor 5 Jahren
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*Paz Vizsla*
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Marius AD
vor 6 Monaten
Hallo liebe Community, Ich habe ein Grundstück gekauft. Vor dem Grundstück befindet sich eine Oberirdische Telefonleitung, welche die Nachbargrundstücke versorgt und ich habe nicht vor mich an die Telefonleitung anschließen zu lassen. Die Telekom ist auch nicht im Grundbuch eingetragen Demnächst soll der Hausbau starten. Der Bauleiter meinte das hierfür die Telefonleitung, für die Bauarbeiten, abgesenkt werden müsste, da ansonsten die Arbeiten nicht durchgeführt werden können (Kipper kann nicht abkippen, Lkw Betonpumpe wird behindert etc.). Also habe ich eine Absenkung bei der Telekom angefragt, die erste Mitarbeiterin meinte die Absenkung wäre kostenfrei, die zuständige Mitarbeiterin des Bauherrenservice meinte das ich die Kosten übernehmen muss und hat das als kostenpflichtiges Ticket an die zuständige Serviceabteilung übergeben. Nun habe ich über das Wochenende auch ein bisschen recherchiert. Auf einer anderen Plattform in einem ähnlichen Fall störte der Telefonmast. "Ihnen steht ein Beseitigungsanspruch gegen den Telekommunikationsanbieter aus § 1004 Absatz 1 BGB wegen des Telefonmasts zu, da Ihr Eigentum hierdurch beeinträchtigt wird. Sie sind nicht zur Duldung verpflichtet (§ 1004 Abs. 2 BGB ), da - nach Ihren Angaben - keinerlei Rechte des Telefonanbieters im Grundbuch eingetragen sind. Dieser Anspruch kann durch Sie durchgesetzt werden, ohne dass Ihnen die Kosten auferlegt werden könnten." In einem ähnlichen thread wurde ebenfalls ein Telefonmast kostenlos versetzt mit Verweis auf "Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 08.05.1991, Seite 1053 Neufassung des Telegraphenwegegesetzes" Daraus würde ich Schlussfolgern das ich durch die Telefonleitung ebenfalls an der Nutzung meines Grundstückes behindert werde und daher die Telekom die Kosten übernehmen muss. Ist das richtig oder ist das hier anders/ gibt es davon Ausnahmen? Liebe Grüße
Hallo liebe Community,
Ich habe ein Grundstück gekauft. Vor dem Grundstück befindet sich eine Oberirdische Telefonleitung, welche die Nachbargrundstücke versorgt und ich habe nicht vor mich an die Telefonleitung anschließen zu lassen. Die Telekom ist auch nicht im Grundbuch eingetragen
Demnächst soll der Hausbau starten. Der Bauleiter meinte das hierfür die Telefonleitung, für die Bauarbeiten, abgesenkt werden müsste, da ansonsten die Arbeiten nicht durchgeführt werden können (Kipper kann nicht abkippen, Lkw Betonpumpe wird behindert etc.).
Also habe ich eine Absenkung bei der Telekom angefragt, die erste Mitarbeiterin meinte die Absenkung wäre kostenfrei, die zuständige Mitarbeiterin des Bauherrenservice meinte das ich die Kosten übernehmen muss und hat das als kostenpflichtiges Ticket an die zuständige Serviceabteilung übergeben.
Nun habe ich über das Wochenende auch ein bisschen recherchiert. Auf einer anderen Plattform in einem ähnlichen Fall störte der Telefonmast.
"Ihnen steht ein Beseitigungsanspruch gegen den Telekommunikationsanbieter aus § 1004 Absatz 1 BGB wegen des Telefonmasts zu, da Ihr Eigentum hierdurch beeinträchtigt wird. Sie sind nicht zur Duldung verpflichtet (§ 1004 Abs. 2 BGB ), da - nach Ihren Angaben - keinerlei Rechte des Telefonanbieters im Grundbuch eingetragen sind. Dieser Anspruch kann durch Sie durchgesetzt werden, ohne dass Ihnen die Kosten auferlegt werden könnten."
In einem ähnlichen thread wurde ebenfalls ein Telefonmast kostenlos versetzt mit Verweis auf
"Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 08.05.1991, Seite 1053
Neufassung des Telegraphenwegegesetzes"
Daraus würde ich Schlussfolgern das ich durch die Telefonleitung ebenfalls an der Nutzung meines Grundstückes behindert werde und daher die Telekom die Kosten übernehmen muss.
Ist das richtig oder ist das hier anders/ gibt es davon Ausnahmen?
Liebe Grüße
Vor deinem Grundstück ist ja erst einmal nicht dein Grund.
Wenn da was gamacht werden muss ist dein Ansprechpartner die Gemeinde wo du bauen willst, die können mit der Telekom Kontakt aufnehmen, nicht du.
Ich kann ja auch nicht irgendwo anrufen auf städtischem Boden eine Rumwerkelei beauftragen.
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ke2000-oi
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*Paz Vizsla*
vor 6 Monaten
Vor deinem Grundstück ist ja erst einmal nicht dein Grund. Wenn da was gamacht werden muss ist dein Ansprechpartner die Gemeinde wo du bauen willst, die können mit der Telekom Kontakt aufnehmen, nicht du. Ich kann ja auch nicht irgendwo anrufen auf städtischem Boden eine Rumwerkelei beauftragen.
Vor deinem Grundstück ist ja erst einmal nicht dein Grund.
Wenn da was gamacht werden muss ist dein Ansprechpartner die Gemeinde wo du bauen willst, die können mit der Telekom Kontakt aufnehmen, nicht du.
Ich kann ja auch nicht irgendwo anrufen auf städtischem Boden eine Rumwerkelei beauftragen.
Ziemlich viele Kudos für eine meiner Ansicht nach falsche Lösung.
Nach meiner Theorie sind nur die Masten bei der Gemeinde genehmigt, aber nicht die Kabel. Denn der Luftraum über Grundstücken ist gesetzlich nicht geschützt. Das heißt, solange nichts dagegen spricht, darf die Telekom ihre Kabel ohne Genehmigung dort aufhängen. Aus diesem Recht ergeben sich aber auch Pflichten. Wenn das Kabel stört, dann ist der Netzbetreiber in der Pflicht. Dazu zählen eben insbesondere Bauarbeiten oder auch Baumfällarbeiten. In beiden Fällen möchte man der Telekom ja auch die Möglichkeit geben, ihr Kabel zu schützen. Wenn dort eine neue Grundstückszufahrt entsteht, müsste die Telekom ebenfalls gewährleisten, dass hinterher eine ausreichende Durchfahrtshöhe gegeben ist.
Ich habe solche Kabel schon zur Genüge abgelegt oder auch umverlegt. Und die Masten stehen regelmäßig im öffentlichen Raum oder sogar beim Nachbarn. Ansprechpartner und Initiator war aber immer der Häuslebauer. Daher würde ich den Verweis an die Gemeinde als grundlegend falsch einschätzen. Meiner Einschätzung nach, müssten auch die Kosten von der Telekom getragen werden. Bei Baumfällarbeiten wäre die Sache ziemlich klar, in diesem Fall hier kann ich es nicht zu 100% einschätzen.
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*Paz Vizsla*