Gelöst

Verantwortung für Kabel zwischen APL und 1.TAE

vor 11 Jahren

Hallo Zusammen,

Leider bin ich nicht bei der Telekom Kunde sondern bei 1&1 TAE ?sv=2021-08-06&st=2026-01-13T12%3A58%3A45Z&se=2026-01-13T13%3A13%3A45Z&skoid=ae9edceb-c9fd-413b-8162-a9cb2d7c0de0&sktid=bc14634e-db9f-4229-8cf0-68a87acd2f98&skt=2026-01-13T12%3A58%3A45Z&ske=2026-01-20T12%3A58%3A45Z&sks=b&skv=2021-08-06&sr=b&sp=r&sig=xOBPw3q000%2FypmcMnCOeLokVtyNlL2XyThfLHhec%2BuQ%3D" alt="Traurig" title="Traurig" /> [bald aber nicht mehr]. Ich hoffe Ihr könnt mir trotzdem helfen:

Wer ist für die Leitung vom APL (Hauskeller) zur 1. TAE (steht drauf) verantwortlich?

Das Kabel ist kaputt und meine Hausverwaltung + Telekom sagen, dass 1&1 verantwortlich ist. 1&1 schiebt die Zuständigkeit an die Hausverwaltung und beruft sich auf irgendwelche Gesetze, ohne diese nennen zu können. In den AGBs steht darüber nichts.

Gibt es irgendwo (Telekom, Telekommunikationsgesetz, Bundesnetzagentur, etc.) eine schriftliche Regelung zu diesem Sachverhalt?


Viele Grüsse,
Stefan

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    • vor 11 Jahren

      Im Regelfall ist für diese interne Hausverkabelung der Hausbesitzer verantwortlich, sollte nichts Anderes vereinbart worden sein.

       

      Innerhalb von 10 Sekunden über Google gefunden:

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      von

      vor 11 Jahren

      Hallo!

      Der Lösungshaken ist falsch gesetzt. Per (Telekom-) Handy gibt es keine Antwortfunktion.

      Die oben genannten Links sind mir alle bekannt. Wie man Google benutzt ist mir vollkommen bewusst Zwinkernd
      Allerdings sind das alles Foren Beiträge ohne jegliche rechtliche Bindung. Denn nur damit kann ich bei den Parteien Druck ausüben.
      Daher weiterhin meine Bitte:


      Steht dieser Sachverhalt in einer AGB, Gesetz oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen?

      Besten Dank,
      Stefan

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      von

      vor 11 Jahren

      > Steht dieser Sachverhalt in einer AGB, Gesetz oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen?
      Klar, in der Vereinbarung zwischen Netzbetreiber und Hauseigentümer.

      Fakt ist: 1&1 hat die Telekom mit der Instandsetzung zu beauftragen. Diese klärt dann mit dem Hauseigentümer das weitere Vorgehen. Standardbauweise ist Aufputz (https://www.telekom.de/dlp/eki/faq/download/Surfen/PDF/Erlaeuterungen%20zu%20Standardbauweisen.pdf). Da dies wahrscheinlich dem Eigentümer nicht passt, muss der eigentümer für den Mehraufwand aufkommen.

      Also alles nicht so einfach und kurzfristig realisierbar.

      Dein Ansprechpartner ist und bleibt dein Provider 1&1, mit denen hast Du einen Vertrag, die bekommen dein Geld. Wenn die ein Problem mit der telekom haben, müssen sie es klären.

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      von

      vor 11 Jahren

      Du bist im falschen Forum. Hast Du Deine Frage auch im 1&1 Forum gestellt?

      Die Frage des Übergabepunktes ist eine ganz heikle - und von Provider zu Provider unterschiedlich beantwortet. Manche Anbieter definieren den Übergabepunkt als (Zwangs-)Router (in der Vergangenheit unterstützt von der Bundesnetzagentur - die an einer Überarbeitung ihrer Position offenbar immer noch arbeitet), da ist dann logischerweise die Strecke von APL über TAE bis zum Router mit drin. Der 1&1 hat da meines Wissens eine Zwischenstellung - er rückt zumindest die Zugangsdaten raus - auch wenn er in den AGB möglicherweise den 1&1 Router vorschreibt.

       

      Da Du nicht selbst an den APL darfst ist der Übergabepunkt für mich klar zumindest die TAE . Der 1&1 muss dann zusehen, dass die TAE funktioniert - und dies ggf. bei der Telekom beauftragen (je nach den Verträgen zwischen 1&1 und Telekom, die wir nicht kennen). Die Telekom ist definitiv derzeit nicht Dein Ansprechpartner.

       

      Ich kenne keine klare Formulierung in Gesetzen. Und die für Dich relevanten AGB des 1&1 kenne ich auch nicht.

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    • vor 11 Jahren

      Bis zur ersten TAE ist immer die Telekom zuständig.

       

       

       

       

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      von

      vor 11 Jahren

      Telefonica als Vorleister für die TAL?

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      von

      vor 11 Jahren

      Eher nicht. Aber möglicherweise komplizierend. 1&1 -> Telefonica -> Telekom

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      von

      vor 11 Jahren

      Das ist ja nichts ungewöhnliches und tägliches Geschäft.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 11 Jahren

      O.k. - here it goes...

       

      Der Netzübergabepunkt bzw. die Netzzugangsschnittstelle ist vom Anbieter zur veröffentlichen  - frag halt mal die 1&1 Hotline danach

       

      "...genaue und angemessene technische Beschreibungen ihrer Netzzugangsschnittstellen bereitzustellen und zu veröffentlichen..."

       

      http://www.gesetze-im-internet.de/fteg/__5.html

       

      Aus diesem Gesetz heraus hat die Bundesnetzagentur in der Vergangenheit dann schulterzuckend auch Zwangsrouter akzeptiert - weil der Anbieter ganz einfach diesen als Netzzugangsschnittstelle definiert hat. Das wird derzeit geändert (wie lange ist die neue Bundesregierung denn schon im Amt...).

      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Wirtschaftsministerium-legt-Gesetzesentwurf-gegen-Routerzwang-vor-2558872.html

       

      Beim 1&1 ist die Netzzugangsschnittstelle mittlerweile der Router... siehe deren aktuelle AGB (und bei Vorleister Telefonica bekommt man offenbar auch gar nicht mehr die VoIP Zugangsdaten, ist also auf den Router angewiesen und kann keinen anderen nehmen)

      "Der Telefonanschluss muss mit einem von 1&1 zum bestellten Produkt gelieferten DSL-Modem, sowie stets der aktuellsten
      Firmware betrieben werden.
      "

       

      Ergo: tritt dem 1&1 ins Gesäß (das A-Wort ist hier leider nicht zulässig)!!! Der muss das dann regeln.

      Hast Du aber am Kabel zum NTBA rumgepfuscht und das ist nachweisbar, dann wird man Dir vermutlich eine Rechnung schicken.

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    • Gelöschter Nutzer

      vor 11 Jahren

      Moin poluxx - bei Bedarf kannst Du die Lösung rückgängig machen.

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/help/faqpage/faq-category-id/solutions#solutions

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      Gruß - willi-50

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