Gelöst
You Tube mit T-Online Kinderschutzsoftware
vor 17 Jahren
Hallo,
ich habe heute für meine Kinder die T-Online-Kinderschutzsoftware installiert.
Leider ging YouTube dann nicht mehr.
Daraufhin habe ich sowohl "youtube.com", als auch (wie beschrieben) "*.ytimg.com" freigegeben. Als es immer noch nicht ging habe ich auch noch das "downloaden" freigegeben.
Totzdem können keine Videos abgespielt werden. Sei werden zwar angezeigt, beim anklicken bleibt der Bildschirm jedoch schwarz und ein kleiner Kreisel dreht sich, z.Zt. stürzt die Seite dann auch ab.
Was soll ich tun? Wie muß ich die T-online-KSS einstellen, damit die Youtube-Videos laufen?
Vielen Dank
ich habe heute für meine Kinder die T-Online-Kinderschutzsoftware installiert.
Leider ging YouTube dann nicht mehr.
Daraufhin habe ich sowohl "youtube.com", als auch (wie beschrieben) "*.ytimg.com" freigegeben. Als es immer noch nicht ging habe ich auch noch das "downloaden" freigegeben.
Totzdem können keine Videos abgespielt werden. Sei werden zwar angezeigt, beim anklicken bleibt der Bildschirm jedoch schwarz und ein kleiner Kreisel dreht sich, z.Zt. stürzt die Seite dann auch ab.
Was soll ich tun? Wie muß ich die T-online-KSS einstellen, damit die Youtube-Videos laufen?
Vielen Dank
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vor 17 Jahren
Hallo Zorro4,
"zorro4" (Nickname) schrieb:
> ich habe heute für meine Kinder die T-Online-Kinderschutzsoftware installiert.
> Leider ging YouTube dann nicht mehr.
> Daraufhin habe ich sowohl "youtube.com", als auch (wie beschrieben)
> "*.ytimg.com" freigegeben. Als es immer noch nicht ging habe ich auch
> noch das "downloaden" freigegeben.
Folgende Hostnamen sind anscheinend üblich bei Youtube, obschon sich das
morgen auch wieder ändern könnte:
youtube.com
m.youtube.com
www.youtube.com
www.macromedia.com
www.google.com
s4.ytimg.com
s3.ytimg.com
s2.ytimg.com
s.ytimg.com
i.ytimg.com
widget.slide.com
widget-3f.slide.com
Davon haben wir testweise widget.slide.com, widget-3f.slide.com,
www.macromedia.com, www.google.com und m.youtube.com blockiert: Die
Testvideos wurden dennoch abgespielt. Umgekehrt heißt dies, dass
Einträge in der Positivliste des Kinderprofils in Form von ...
"*youtube.com*" und "*ytimg.com*"
(jeweils ohne Anführungszeichen aber mit den Sternen am Anfang und Ende)
... ausreichen müssen. Siehe hierzu auch den Artikel den "Carla999"
heute erst dazu gepostet hat:
http://foren.t-online.de/foren/read.php?186,2992089,3026004#msg-3026004
Was bei Ihr geht, sollte es auch bei jedem anderen funktionieren.
> Totzdem können keine Videos abgespielt werden. Sei werden zwar
> angezeigt, beim anklicken bleibt der Bildschirm jedoch schwarz und ein
> kleiner Kreisel dreht sich, z.Zt. stürzt die Seite dann auch ab.
Das klingt eher nach einem Problem mit dem Adobe Flashplayer, nicht nach
einem der 'Kinderschutzsoftware'. Tritt der Fehler vielleicht auch im
Elternprofil auf?
Unter http://www.adobe.com/go/BPCKR können Sie die aktuellste Version
des Flashplayers herunterladen und installieren. Tritt der Fehler
weiterhin auf, raten wir dazu, einen anderen Browser zu versuchen,
geeignet sollte zum Beispiel der Mozilla Firefox sein. Aber auch hier
müssten Sie dann noch unter http://www.adobe.com/go/BPCKR erneut den
Flashplayer laden und installieren. Denn je nachdem, mit welchem Browser
Sie die Seite aufrufen, bietet Adobe ein an den Browser angepasstes
Plugin zum Download an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr T-Online-Team
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http://forum.t-online.de/ -> Service-Foren
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0
vor 17 Jahren
ich habe alles ausprobiert (alle Seiten freigegeben, aktueller Flashplayer). Trotzdem kann ich keine Videos in Youtube abspielen wenn die Kinder angemeldet sind. Im Elternmodus geht es dann wieder problemlos.
Was soll ich noch tun??
Sollte nichts anderes mehr möglich sein, werde ich wohl oder übel die T-Online-Kinderschutz-Software wieder deinstallieren müssen.
0
vor 17 Jahren
Hallo Zorro4,
"zorro4" (Nickname) schrieb:
> ich habe alles ausprobiert (alle Seiten freigegeben, aktueller
> Flashplayer). Trotzdem kann ich keine Videos in Youtube abspielen wenn
> die Kinder angemeldet sind. Im Elternmodus geht es dann wieder
> problemlos.
Schade.
> Was soll ich noch tun??
Da müssen wir leider passen. Wir verstehen auch nicht, warum die gleiche
Konfiguration bei anderen funktioniert und bei Ihnen nicht. Als letzte -
aber recht unwahrscheinliche - Möglichkeit fällt uns noch ein, dass Sie
vielleicht in einer Negativliste einen höherwertigen Eintrag haben, der
den Zugriff auf einen der Hosts ...
youtube.com
m.youtube.com
s4.ytimg.com
s3.ytimg.com
s2.ytimg.com
s.ytimg.com
i.ytimg.com
... blockiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr T-Online-Team
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http://forum.t-online.de/ -> Service-Foren
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0
vor 17 Jahren
ich muss mich dem leider anschließen, alle Versuche waren erfolglos.
Es wäre schön, wenn jemand, bei dem es funktioniert, ihre/seine Einstellungen hier einmal posten würde. Besten Dank!
sigmahr
0
vor 17 Jahren
ich kann das bisher Geschriebene nur bestätigen.
Das abspielen der Filme unter youtube funktioniert nicht mit den angegebenen Einstellungen.
Die Seite wird mit der Freigabe von *youtube* und *.ytimg.com* zwar richtig angezeigt, das war's dann aber schon.
Die lapidare Feststellung "sollte auch bei Ihnen funktionieren" ist sehr dünn.
Ich habe die KS-Software heute auf dem Rechner meiner Tochter installiert und bin nach mehreren Stunden und Abstürzen schon angenervt.
Also bitte nicht die Kunden testen lassen, sondern eine funktionierende Konfiguration anbieten!
Gruß
Sinnav
0
vor 17 Jahren
Hallo Sinaav,
"sinaav" (Nickname) schrieb:
> ich kann das bisher Geschriebene nur bestätigen.
> Das abspielen der Filme unter youtube funktioniert nicht mit den
> angegebenen Einstellungen.
> Die Seite wird mit der Freigabe von *youtube* und *.ytimg.com* zwar
> richtig angezeigt, das war's dann aber schon.
> Die lapidare Feststellung "sollte auch bei Ihnen funktionieren" ist sehr dünn.
> Ich habe die KS-Software heute auf dem Rechner meiner Tochter
> installiert und bin nach mehreren Stunden und Abstürzen schon angenervt.
Überprüfen Sie bitte in den Elterneinstellungen auf dem Reiter "ICRA" die
Option "Ja, ich möchte die Unterstützung der ICRA-Labels" (*) markiert
ist. Wenn ja, deaktivieren Sie diese bitte. Funktioniert es dann? Diese
Maßnahme kann aber zur Folge haben, dass auch Seiten nutzbar sind, die
nicht nutzbar sein sollten.
Im Übrigen gehört gerade Youtube dazu, denn dass sich dort Gewaltvideos
u.a. aus der Nazi-Szene finden lassen, sollte ja nicht ganz unbekannt
sein. Auch Sexvideos (Softporn der Klasse, die bei uns nachts im TV
läuft, FSK-18-klassifiziert) lassen sich dort abrufen, wofür man nur
einen Account anlegen muss. Das vom Nutzer anzugebende Geburtsdatum wird
natürlich nicht überprüft. Da fragen wir uns schon, wozu überhaupt noch
eine Kinderschutz-Software verwenden, wenn Youtube freigegeben wird?
(*) Weitere Informationen zu ICRA finden Sie unter <>.
> Also bitte nicht die Kunden testen lassen, sondern eine funktionierende
> Konfiguration anbieten!
Das ist nicht immer umsetzbar. Wir haben herausgefunden, dass die
eigentlichen Videostreams von IP-Adressen kommen, die keinen Hostnamen zu
besitzen scheinen. Bei einem soeben durchgeführten Test war dies die
IP-Adresse 74.125.13.84. Allerdings gehören alle IP-Adressen, die mit
74.125 beginnen zu Google und die konkrete IP-Adresse, von der der Stream
kommt, ändert sich auch ständig. Dies ist in der Kinderschutzsoftware
nicht abbildbar. (Wir wissen zwar nicht, ob es daran liegt, es sieht
aufgrund der anhaltenden Problem danach aus.)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr T-Online-Team
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vor 17 Jahren
danke erst einmal für die Antwort.
Nein, auch Ihr letzter Einstellungsvorschlag brachte keine Abhilfe.
Bzgl. dessen, was freigegeben werde soll oder nicht, möchte ich schon gerne selbst entscheiden.
Fakt ist, dass es mit Ihrer Software auch nach Freigabe nicht möglich ist, auf Youtube Filme anzuschauen. Ja, zum Glück auch keine *-p-i-e-p-*-Filme oder Softpornos aber eben z.B. auch keine Musikvideos.
Daher: Runter vom Rechner damit.
Gruß
Sinaaav
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vor 17 Jahren
Hallo Sinaav,
"sinaav" (Nickname) schrieb:
> Nein, auch Ihr letzter Einstellungsvorschlag brachte keine Abhilfe.
Schade.
> Bzgl. dessen, was freigegeben werde soll oder nicht, möchte ich schon
> gerne selbst entscheiden.
Mit diesem Einwand war zu rechnen! Er ist in der Sache natürlich
berechtigt.
Die Frage, die sich stellt, ist aber eher, ob eine Speziallösung für die
KINDERschutzsoftware gebaut werden sollte, damit man Youtube ohne
Umstände freigeben kann, wenn dies automatisch zur Folge hat, dass
Unmengen an FSK-18-Material damit auch freigegeben würden. Wir hätten
dann ggf. die ebenfalls berechtigte Kritik einzustecken, dass wir eine
Option eingebaut hätten, die das Wesen einer Kinderschutzsoftware
unterhöhlt.
> Fakt ist, dass es mit Ihrer Software auch nach Freigabe nicht möglich
> ist, auf Youtube Filme anzuschauen.
Das dürfte allein den genannten technischen Grund haben, dass Google hier
"hostnamenfreie Hosts" verwendet, die man nicht freigeben kann. Darauf
zielte unser Einwand aber nicht ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr T-Online-Team
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 17 Jahren
versuchen Sie, ob Sie Erfolg haben, wenn Sie in den Kinderprofileinstellungen unter "benutzerdefinierte Filteroptionen" den Haken ganz oben bei "Blockieren aller Seiten, die keiner der nachfolgenden Kategorien zugeordnet sind" entfernen. Das gibt dann alles frei, das der Kinderschutz-SW unbekannt ist und nicht zugeordnet werden kann.
Grüße
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Uneingeloggter Nutzer
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