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You Tube mit T-Online Kinderschutzsoftware

17 years ago

Hallo,

ich habe heute für meine Kinder die T-Online-Kinderschutzsoftware installiert.
Leider ging YouTube dann nicht mehr.
Daraufhin habe ich sowohl "youtube.com", als auch (wie beschrieben) "*.ytimg.com" freigegeben. Als es immer noch nicht ging habe ich auch noch das "downloaden" freigegeben.
Totzdem können keine Videos abgespielt werden. Sei werden zwar angezeigt, beim anklicken bleibt der Bildschirm jedoch schwarz und ein kleiner Kreisel dreht sich, z.Zt. stürzt die Seite dann auch ab.

Was soll ich tun? Wie muß ich die T-online-KSS einstellen, damit die Youtube-Videos laufen?

Vielen Dank

12207

9

    • 17 years ago

       
      Hallo Zorro4,
      "zorro4" (Nickname) schrieb:

      > ich habe heute für meine Kinder die T-Online-Kinderschutzsoftware installiert.
      > Leider ging YouTube dann nicht mehr.
      > Daraufhin habe ich sowohl "youtube.com", als auch (wie beschrieben)
      > "*.ytimg.com" freigegeben. Als es immer noch nicht ging habe ich auch
      > noch das "downloaden" freigegeben.
      Folgende Hostnamen sind anscheinend üblich bei Youtube, obschon sich das
      morgen auch wieder ändern könnte:
      youtube.com
      m.youtube.com
      www.youtube.com
      www.macromedia.com
      www.google.com
      s4.ytimg.com
      s3.ytimg.com
      s2.ytimg.com
      s.ytimg.com
      i.ytimg.com
      widget.slide.com
      widget-3f.slide.com
      Davon haben wir testweise widget.slide.com, widget-3f.slide.com,
      www.macromedia.com, www.google.com und m.youtube.com blockiert: Die
      Testvideos wurden dennoch abgespielt. Umgekehrt heißt dies, dass
      Einträge in der Positivliste des Kinderprofils in Form von ...
      "*youtube.com*" und "*ytimg.com*"
      (jeweils ohne Anführungszeichen aber mit den Sternen am Anfang und Ende)
      ... ausreichen müssen. Siehe hierzu auch den Artikel den "Carla999"
      heute erst dazu gepostet hat:
      http://foren.t-online.de/foren/read.php?186,2992089,3026004#msg-3026004
      Was bei Ihr geht, sollte es auch bei jedem anderen funktionieren. Zwinkernd
      > Totzdem können keine Videos abgespielt werden. Sei werden zwar
      > angezeigt, beim anklicken bleibt der Bildschirm jedoch schwarz und ein
      > kleiner Kreisel dreht sich, z.Zt. stürzt die Seite dann auch ab.
      Das klingt eher nach einem Problem mit dem Adobe Flashplayer, nicht nach
      einem der 'Kinderschutzsoftware'. Tritt der Fehler vielleicht auch im
      Elternprofil auf?
      Unter http://www.adobe.com/go/BPCKR können Sie die aktuellste Version
      des Flashplayers herunterladen und installieren. Tritt der Fehler
      weiterhin auf, raten wir dazu, einen anderen Browser zu versuchen,
      geeignet sollte zum Beispiel der Mozilla Firefox sein. Aber auch hier
      müssten Sie dann noch unter http://www.adobe.com/go/BPCKR erneut den
      Flashplayer laden und installieren. Denn je nachdem, mit welchem Browser
      Sie die Seite aufrufen, bietet Adobe ein an den Browser angepasstes
      Plugin zum Download an.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr T-Online-Team
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    • 17 years ago

      Vielen Dank für die Infos,

      ich habe alles ausprobiert (alle Seiten freigegeben, aktueller Flashplayer). Trotzdem kann ich keine Videos in Youtube abspielen wenn die Kinder angemeldet sind. Im Elternmodus geht es dann wieder problemlos.

      Was soll ich noch tun??
      Sollte nichts anderes mehr möglich sein, werde ich wohl oder übel die T-Online-Kinderschutz-Software wieder deinstallieren müssen.

      0

    • 17 years ago

       
      Hallo Zorro4,
      "zorro4" (Nickname) schrieb:
      > ich habe alles ausprobiert (alle Seiten freigegeben, aktueller
      > Flashplayer). Trotzdem kann ich keine Videos in Youtube abspielen wenn
      > die Kinder angemeldet sind. Im Elternmodus geht es dann wieder
      > problemlos.
      Schade. Traurig

      > Was soll ich noch tun??
      Da müssen wir leider passen. Wir verstehen auch nicht, warum die gleiche
      Konfiguration bei anderen funktioniert und bei Ihnen nicht. Als letzte -
      aber recht unwahrscheinliche - Möglichkeit fällt uns noch ein, dass Sie
      vielleicht in einer Negativliste einen höherwertigen Eintrag haben, der
      den Zugriff auf einen der Hosts ...
           youtube.com
           m.youtube.com
           s4.ytimg.com
           s3.ytimg.com
           s2.ytimg.com
           s.ytimg.com
           i.ytimg.com
      ... blockiert.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr T-Online-Team
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    • 17 years ago

      Hallo,

      ich muss mich dem leider anschließen, alle Versuche waren erfolglos.

      Es wäre schön, wenn jemand, bei dem es funktioniert, ihre/seine Einstellungen hier einmal posten würde. Besten Dank!

      sigmahr

      0

    • 17 years ago

      Hallo zusammen,

      ich kann das bisher Geschriebene nur bestätigen.
      Das abspielen der Filme unter youtube funktioniert nicht mit den angegebenen Einstellungen.

      Die Seite wird mit der Freigabe von *youtube* und *.ytimg.com* zwar richtig angezeigt, das war's dann aber schon.

      Die lapidare Feststellung "sollte auch bei Ihnen funktionieren" ist sehr dünn.

      Ich habe die KS-Software heute auf dem Rechner meiner Tochter installiert und bin nach mehreren Stunden und Abstürzen schon angenervt.

      Also bitte nicht die Kunden testen lassen, sondern eine funktionierende Konfiguration anbieten!

      Gruß
      Sinnav

      0

    • 17 years ago

       
      Hallo Sinaav,
      "sinaav" (Nickname) schrieb:
      > ich kann das bisher Geschriebene nur bestätigen.
      > Das abspielen der Filme unter youtube funktioniert nicht mit den
      > angegebenen Einstellungen.
      > Die Seite wird mit der Freigabe von *youtube* und *.ytimg.com* zwar
      > richtig angezeigt, das war's dann aber schon.
      > Die lapidare Feststellung "sollte auch bei Ihnen funktionieren" ist sehr dünn.
      > Ich habe die KS-Software heute auf dem Rechner meiner Tochter
      > installiert und bin nach mehreren Stunden und Abstürzen schon angenervt.
      Überprüfen Sie bitte in den Elterneinstellungen auf dem Reiter "ICRA" die
      Option "Ja, ich möchte die Unterstützung der ICRA-Labels" (*) markiert
      ist. Wenn ja, deaktivieren Sie diese bitte. Funktioniert es dann? Diese
      Maßnahme kann aber zur Folge haben, dass auch Seiten nutzbar sind, die
      nicht nutzbar sein sollten.
      Im Übrigen gehört gerade Youtube dazu, denn dass sich dort Gewaltvideos
      u.a. aus der Nazi-Szene finden lassen, sollte ja nicht ganz unbekannt
      sein. Auch Sexvideos (Softporn der Klasse, die bei uns nachts im TV
      läuft, FSK-18-klassifiziert) lassen sich dort abrufen, wofür man nur
      einen Account anlegen muss. Das vom Nutzer anzugebende Geburtsdatum wird
      natürlich nicht überprüft. Da fragen wir uns schon, wozu überhaupt noch
      eine Kinderschutz-Software verwenden, wenn Youtube freigegeben wird?
      (*) Weitere Informationen zu ICRA finden Sie unter <>.
      > Also bitte nicht die Kunden testen lassen, sondern eine funktionierende
      > Konfiguration anbieten!
      Das ist nicht immer umsetzbar. Wir haben herausgefunden, dass die
      eigentlichen Videostreams von IP-Adressen kommen, die keinen Hostnamen zu
      besitzen scheinen. Bei einem soeben durchgeführten Test war dies die
      IP-Adresse 74.125.13.84. Allerdings gehören alle IP-Adressen, die mit
      74.125 beginnen zu Google und die konkrete IP-Adresse, von der der Stream
      kommt, ändert sich auch ständig. Dies ist in der Kinderschutzsoftware
      nicht abbildbar. (Wir wissen zwar nicht, ob es daran liegt, es sieht
      aufgrund der anhaltenden Problem danach aus.)
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr T-Online-Team
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    • 17 years ago

      Hallo Service-Team,

      danke erst einmal für die Antwort.
      Nein, auch Ihr letzter Einstellungsvorschlag brachte keine Abhilfe.

      Bzgl. dessen, was freigegeben werde soll oder nicht, möchte ich schon gerne selbst entscheiden.
      Fakt ist, dass es mit Ihrer Software auch nach Freigabe nicht möglich ist, auf Youtube Filme anzuschauen. Ja, zum Glück auch keine *-p-i-e-p-*-Filme oder Softpornos aber eben z.B. auch keine Musikvideos.

      Daher: Runter vom Rechner damit.

      Gruß
      Sinaaav

      0

    • 17 years ago

       
      Hallo Sinaav,
      "sinaav" (Nickname) schrieb:
      > Nein, auch Ihr letzter Einstellungsvorschlag brachte keine Abhilfe.
      Schade. Traurig

      > Bzgl. dessen, was freigegeben werde soll oder nicht, möchte ich schon
      > gerne selbst entscheiden.
      Mit diesem Einwand war zu rechnen! Er ist in der Sache natürlich
      berechtigt.
      Die Frage, die sich stellt, ist aber eher, ob eine Speziallösung für die
      KINDERschutzsoftware gebaut werden sollte, damit man Youtube ohne
      Umstände freigeben kann, wenn dies automatisch zur Folge hat, dass
      Unmengen an FSK-18-Material damit auch freigegeben würden. Wir hätten
      dann ggf. die ebenfalls berechtigte Kritik einzustecken, dass wir eine
      Option eingebaut hätten, die das Wesen einer Kinderschutzsoftware
      unterhöhlt.
      > Fakt ist, dass es mit Ihrer Software auch nach Freigabe nicht möglich
      > ist, auf Youtube Filme anzuschauen.
      Das dürfte allein den genannten technischen Grund haben, dass Google hier
      "hostnamenfreie Hosts" verwendet, die man nicht freigeben kann. Darauf
      zielte unser Einwand aber nicht ab.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr T-Online-Team
      --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
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    • Accepted Solution

      accepted by

      17 years ago

      Hallo,

      versuchen Sie, ob Sie Erfolg haben, wenn Sie in den Kinderprofileinstellungen unter "benutzerdefinierte Filteroptionen" den Haken ganz oben bei "Blockieren aller Seiten, die keiner der nachfolgenden Kategorien zugeordnet sind" entfernen. Das gibt dann alles frei, das der Kinderschutz-SW unbekannt ist und nicht zugeordnet werden kann.

      Grüße

      0

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