Solved
24 Monatsvertrag bei Nutzung des Samsung Coupons untergejubelt.
11 months ago
Ich habe im letzten März einen Samsung Fernseher gekauft und hatte dort ein Jahr Magenta TV umsonst. Dies war auch so beworben, dass es an keine weiteren Bedingungen geknüpft war.
Beim Einlösen ist aber scheinbar ein 24 Monatsvertrag entstanden, der aber in den ersten 12 Monaten täglich kündbar war.
Wörtlich heisst es, dass der Tarif im Aktionszeitraum täglich kündbar ist, ohne das der Aktionszeitraum irgendwo näher definiert ist.
Damit habe ich ein paar Probleme:
1) Denke nicht, dass das nach §309 sauber ist, da es ja nicht wirklich ein 24 Monatsvertrag war, wenn ich ihn in den ersten 12 Monaten jederzeit kündigen konnte. Mindestlaufzeit demnach 1 Tag, danach darf um maximal einen Monat verlängert werden
2) Finde es sowieso problematisch, dass die Einlösung des Gutscheins an einen solchen Vertrag gekoppelt wird und man nach Ablauf der Umsonstmonate in die Abofalle rutscht, die es ja so eigentlich nichtmehr geben sollte.
3) Habe einen Telekom Glasfaser Tarif und würde Magenta TV natürlich in dem Tarif direkt buchen wollen, das ging aber damals auch nicht, da der Gutschein nur mit einem zweiten Kundenkonto einzulösen war.
Bis jetzt sehr uneinsichtiger Kundenservice, hoffe hier auf etwas mehr Kundenorientierung. Sollte das nicht der Fall sein, würde ich es glaub ich aus Prinzip mal gerichtlich klären, ob das nach §309 überhaupt zulässig ist, das ich einen Vertrag heute mit einer Frist von einem Tag kündigen kann, am nächsten Tag das ganze aber eine Frist von 12 Monaten hat und damit nicht eigentlich die Regel für faire Verbraucherverträge ganz bewusst umschifft wird.
1052
82
This could help you too
4 years ago
329
0
2
3 years ago
526
0
3
146
0
1
11 months ago
Wir können dir hier in der Community keine Rechtsberatung geben aber ich kann mir kaum vorstellen dass solche Aktionen nicht rechtlich sauber sind.
Gerne kannst du ja dein Glück beim Anwalt deines Vertrauens probieren. Der wird dir dann sicherlich erklären wie eine Auftragsbestätigung zu lesen ist
BTW: Hast du denn jetzt irgend einen Nachteil wenn du eh weiter MagentaTV nutzen willst?
9
Answer
from
10 months ago
Hey @FSchaefer87,
eine finale Rückmeldung habe ich leider immer noch nicht.
Zumindest habe ich aber eine Zwischenmeldung bekommen, dass der Fall aktuell in der Prüfung ist.
Ich bleibe weiterhin am Ball und halte dich auf dem Laufendem.
Freundliche Grüße
Finn A.
Answer
from
10 months ago
Hey @FSchaefer87,
es tut mir wirklich unglaublich leid, aber ich warte immer noch auf die Rückmeldung von dem Rechtsanwalt. 😭
Ich habe dich auf jeden Fall nicht vergessen.
Freundliche Grüße
Finn A.
Answer
from
9 months ago
Hallo @FSchaefer87,
aktuell liegt leider weiterhin keine abschließende Rückmeldung vor. Daher dieses "Lebenszeichen" von mir - wir bleiben am Ball!
Gruß Timo
Unlogged in user
Answer
from
11 months ago
Bis jetzt sehr uneinsichtiger Kundenservice, hoffe hier auf etwas mehr Kundenorientierung.
Dazu solltest Du Kundennummer und Telefonnummer geschützt in deinem Profil hier hinterlegen
Profildaten
Diese Daten können nur Telekom-Mitarbeiter einsehen.
(den Button „Einwilligung“ nach rechts schieben, speichern nicht vergessen)
Bitte auch hier im Forum ein großzügiges Zeitfenster für einen Rückruf des @Telekom-hilft-Team angeben, danke.
Das Team ist von 7:00-23:00 im Einsatz, täglich.
Zur Sache: Welches Problem hast Du denn, nur den §309 ?
Das hat sich mir überhaupt nicht erschlossen.
0
11 months ago
Und abgesehen davon .. warum hast es denn bestellt?
Ja .. du hast eine richtige und echte Bestellung ausgelöst - ALLES stand dabei!
Jetzt so tun das wäre ausm heiteren Himmel gefallen ist schon echt lustig xD
0
11 months ago
Sollte das nicht der Fall sein, würde ich es glaub ich aus Prinzip mal gerichtlich klären, ob das nach §309 überhaupt zulässig ist, das ich einen Vertrag heute mit einer Frist von einem Tag kündigen kann, am nächsten Tag das ganze aber eine Frist von 12 Monaten hat und damit nicht eigentlich die Regel für faire Verbraucherverträge ganz bewusst umschifft wird.
Jetzt liess mal genau was du bestellt , bevor du so einen Krampf schreibst
9
Answer
from
11 months ago
War nicht geschenkt. War Teil eines Fernsehers, den ich hauptsächlich deswegen für viel Geld gekauft habe.
Teuer ist er jetzt auch nicht. War ja nicht mal ein OLED sonder nur ein QLED
Answer
from
11 months ago
Für den Moment brauche ich Magenta TV tatsächlich erst einmal nicht, daher ja mein Wunsch, es zu kündigen. Wenn ich es dann wieder buche, auf dem Kundenkonto wo auch der Glasfaseranschluss besteht. Ist hart nervig mit den zwei Zugängen.
Ich wusste, dass ich es in den ersten 12 Monaten jederzeit kündigen kann. Das es nach den 12 Monaten weiterläuft, wusste ich auch, jedoch ging ich bis zur Kündigung davon aus, dass ich es §309 konform dann monatlich kündigen kann. Das ich dies nicht konnte, war schon ein kleiner Schock und aus meiner Sicht eben nicht das, womit man heute als Verbraucher rechnen muss.
Ich hatte die AGBs natürlich nicht im Detail gelesen, aber DAZN, WOW und andere Dienste über Samsung genutzt und bei ALLEN anderen Anbietern war es danach so, dass ich monatlich kündigen konnte und das auch erfolgreich getan hatte.
Answer
from
11 months ago
Gibt es teurere Fernseher: Ja. Gibt es günstigere Fernseher die technisch den gleichen Nutzen bieten: Ja.
Hat das Medienpaket in die Kaufentscheidung mit rein gespielt? Definitiv.
Keine Ahnung was es zur Sache tut, ob es nen QLED oder nen OLED ist...
Unlogged in user
Answer
from
Accepted Solution
accepted by
11 months ago
6. Die Abonnements gemäß Tabelle A „Samsung Aktions-TVs mit Zugabe
12 Monate MagentaTV Netflix“ sind innerhalb der ersten zwölf Monate
jederzeit kündbar. Wird der Dienst von MagentaTV Netflix bis zum Ende
der Gutscheindauer nicht gekündigt, verlängert er sich um weitere
12 Monate und wird kostenpflichtig (20,00 € pro Monat). Die Abonnements gemäß Tabelle B „Samsung Aktions-TVs mit Zugabe 3 oder 6 Monate MagentaTV Flex in Kombination mit Netflix Standard by Telekom“
und Tabelle C „Samsung Aktions-Soundbars mit Zugabe 3 oder 6 Monate
MagentaTV Flex in Kombination mit Netflix Standard by Telekom“ sind
monatlich kündbar. Wird der Dienst von MagentaTV Flex bis zum Ende
der Gutscheindauer nicht gekündigt, verlängert er sich und wird kostenpflichtig (10,00 € mtl.). Wird der Dienst Netflix Standard by Telekom bis
zum Ende der Gutscheindauer nicht gekündigt, verlängert sich auch
dieser und wird kostenpflichtig (12,99 € mtl.). Weitere Informationen unter telekom.de/magenta-tv/tarife-und-optionen/magenta-tv-mit-app
https://images.samsung.com/is/content/samsung/assets/de/offer/madeforgermany/Samsung_CTV_Made_for_Germany_1HJ_2023_TNBs_MagentaTV.pdf
0
11 months ago
Sollte das nicht der Fall sein, würde ich es glaub ich aus Prinzip mal gerichtlich klären,
mach es so
0
11 months ago
ob das nach §309 überhaupt zulässig ist, das ich einen Vertrag heute mit einer Frist von einem Tag kündigen kann, am nächsten Tag das ganze aber eine Frist von 12 Monaten hat und damit nicht eigentlich die Regel für faire Verbraucherverträge ganz bewusst umschifft wird.
Du hast einen 24 Monatsvertrag abgeschlossen bei dem dir die Telekom aus Kulanz eine gewisse Zeit ein vorzeitiges tägliches Sonderkündigungsrecht eingeräumt hat.
Verlängert hat sich gar nichts. Die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung ist einfach Vertragsfreiheit die ja nicht zu deinen Ungunsten ist.
- Kannst du ja aber mit dem Anwalt klären.
44
Answer
from
11 months ago
Bin dann halt doch Kompromissbereit, wenn man das ganze halbwegs vernünftig kommuniziert...
Answer
from
11 months ago
Bin dann halt doch Kompromissbereit, wenn man das ganze halbwegs vernünftig kommuniziert...
Klar, oder aber du bist dir halt dich nicht so sicher dass es gegen das Gesetz verstößt und hoffst auf Kulanz. Das ist eher das was ich denke.
Wenn ich mir sicher bin dass ich rechtlich abgesichert bin lass ich mich nicht auf nen Deal ein der zu meinem Nachteil ist weil ich dann mehr als nötig bezahlen muss.
Answer
from
11 months ago
Sooo meine Herrschaften,
das wird mir hier alles etwas zu wild.
Wir schalten jetzt alle mal einen Gang zurück und beruhigen uns.
Ich habe das Ganze jetzt zur Prüfung in unsere Rechtsabteilung abgegeben. Die Kollegen werden das ganze natürlich genaustens prüfen.
Sobald ich die Rückmeldung der Kollegen habe, was etwas dauern kann, gebe ich euch hier Bescheid.
Freundliche Grüße
Finn A.
Unlogged in user
Answer
from
11 months ago
1) Denke nicht, dass das nach §309 sauber ist, da es ja nicht wirklich ein 24 Monatsvertrag war, wenn ich ihn in den ersten 12 Monaten jederzeit kündigen konnte. Mindestlaufzeit demnach 1 Tag, danach darf um maximal einen Monat verlängert werden
1) Denke nicht, dass das nach §309 sauber ist, da es ja nicht wirklich ein 24 Monatsvertrag war, wenn ich ihn in den ersten 12 Monaten jederzeit kündigen konnte. Mindestlaufzeit demnach 1 Tag, danach darf um maximal einen Monat verlängert werden
Falsch:
So und jetzt liest das kleingedruckte nochmal bevor so ein Quatsch geschrieben wird
1) Denke nicht, dass das nach §309 sauber ist, da es ja nicht wirklich ein 24 Monatsvertrag war, wenn ich ihn in den ersten 12 Monaten jederzeit kündigen konnte. Mindestlaufzeit demnach 1 Tag, danach darf um maximal einen Monat verlängert werden
1) Denke nicht, dass das nach §309 sauber ist, da es ja nicht wirklich ein 24 Monatsvertrag war, wenn ich ihn in den ersten 12 Monaten jederzeit kündigen konnte. Mindestlaufzeit demnach 1 Tag, danach darf um maximal einen Monat verlängert werden
Nochmals genau lesen
Und kannst nochmals schreiben.
Meine Güte es ist klipp und klar aufgeführt was und welcher Umfang.
2
Answer
from
11 months ago
FSchaefer87 1) Denke nicht, dass das nach §309 sauber ist, da es ja nicht wirklich ein 24 Monatsvertrag war, wenn ich ihn in den ersten 12 Monaten jederzeit kündigen konnte. Mindestlaufzeit demnach 1 Tag, danach darf um maximal einen Monat verlängert werden 1) Denke nicht, dass das nach §309 sauber ist, da es ja nicht wirklich ein 24 Monatsvertrag war, wenn ich ihn in den ersten 12 Monaten jederzeit kündigen konnte. Mindestlaufzeit demnach 1 Tag, danach darf um maximal einen Monat verlängert werden FSchaefer87 1) Denke nicht, dass das nach §309 sauber ist, da es ja nicht wirklich ein 24 Monatsvertrag war, wenn ich ihn in den ersten 12 Monaten jederzeit kündigen konnte. Mindestlaufzeit demnach 1 Tag, danach darf um maximal einen Monat verlängert werden Falsch: So und jetzt liest das kleingedruckte nochmal bevor so ein Quatsch geschrieben wird FSchaefer87 1) Denke nicht, dass das nach §309 sauber ist, da es ja nicht wirklich ein 24 Monatsvertrag war, wenn ich ihn in den ersten 12 Monaten jederzeit kündigen konnte. Mindestlaufzeit demnach 1 Tag, danach darf um maximal einen Monat verlängert werden 1) Denke nicht, dass das nach §309 sauber ist, da es ja nicht wirklich ein 24 Monatsvertrag war, wenn ich ihn in den ersten 12 Monaten jederzeit kündigen konnte. Mindestlaufzeit demnach 1 Tag, danach darf um maximal einen Monat verlängert werden FSchaefer87 1) Denke nicht, dass das nach §309 sauber ist, da es ja nicht wirklich ein 24 Monatsvertrag war, wenn ich ihn in den ersten 12 Monaten jederzeit kündigen konnte. Mindestlaufzeit demnach 1 Tag, danach darf um maximal einen Monat verlängert werden Nochmals genau lesen Und kannst nochmals schreiben. Meine Güte es ist klipp und klar aufgeführt was und welcher Umfang.
1) Denke nicht, dass das nach §309 sauber ist, da es ja nicht wirklich ein 24 Monatsvertrag war, wenn ich ihn in den ersten 12 Monaten jederzeit kündigen konnte. Mindestlaufzeit demnach 1 Tag, danach darf um maximal einen Monat verlängert werden
1) Denke nicht, dass das nach §309 sauber ist, da es ja nicht wirklich ein 24 Monatsvertrag war, wenn ich ihn in den ersten 12 Monaten jederzeit kündigen konnte. Mindestlaufzeit demnach 1 Tag, danach darf um maximal einen Monat verlängert werden
Falsch:
So und jetzt liest das kleingedruckte nochmal bevor so ein Quatsch geschrieben wird
1) Denke nicht, dass das nach §309 sauber ist, da es ja nicht wirklich ein 24 Monatsvertrag war, wenn ich ihn in den ersten 12 Monaten jederzeit kündigen konnte. Mindestlaufzeit demnach 1 Tag, danach darf um maximal einen Monat verlängert werden
1) Denke nicht, dass das nach §309 sauber ist, da es ja nicht wirklich ein 24 Monatsvertrag war, wenn ich ihn in den ersten 12 Monaten jederzeit kündigen konnte. Mindestlaufzeit demnach 1 Tag, danach darf um maximal einen Monat verlängert werden
Nochmals genau lesen
Und kannst nochmals schreiben.
Meine Güte es ist klipp und klar aufgeführt was und welcher Umfang.
Hier schreibt man grad echt gegen eine Wand. Da gibt es auch nichts kulantes. Zumal der Abschluss im März 23 war, und nun haben wir ? Aha.... nicht März 24 sondern Ende Mai 24. Ist halt so.
Answer
from
11 months ago
Ist doch okay, dass man nach der zweiten Abrechnung sieht, FUCK, dafür zahl ich? So war das nicht geplant und dann kündigt man.
Bei der Kündigung merkt man dann, dass da 12 Monate verlängert wurden (oder aber von vornherein 24 Monate waren) und beschwert sich. Verstehe tatsächlich nicht, wieso ich im März 23 hätte merken sollen, dass ich nach Ablauf der 12 Monate nicht einfach aus dem Vertrag rauskomme, wie es eigentlich aus meiner Sicht hätte sein können.
Das mit dem vor die Wand Argumentieren fühlt sich für mich genauso an, habe da halt ne komplett andere Meinung. Liegt vielleicht daran, dass ich für ne Firma arbeite, wo die Kundenzufriedenheit an erster Stelle steht.
Unlogged in user
Answer
from
Accepted Solution
accepted by
11 months ago
Guten Tag @FSchaefer87,
erstmal ein herzliches Willkommen in unserer Community.
Schön, dass du den Weg zu uns gefunden hast.
Tatsächlich bin ich hier ganz bei @*PazVizsla*
Er hat dir ja bereits die korrekten Bedingungen für das MagentaTV Abo im Zusammenhang mit der Samsung-Aktion verlinkt.
Es gab die Möglichkeit, das Abo in den ersten 12 Monaten zu kündigen, wenn dies nicht erfolgt, verlängert sich das Abo um die ausgewiesenen 12 Monate.
Die rechtlichen Dinge lasse ich in meiner Antwort mal bewusst außen vor.
Ich bin einfach kein Rechtsanwalt.
Ich weiß, du hast dir eine andere Antwort erhofft, aber es war genügend Zeit, um das Abonnement problemlos innerhalb der ersten 12 Monate zu kündigen.
Solltest du, wie unter Punkt 3 erwähnt, MagentaTV doch noch zu deinem Festnetztarif hinzubuchen, kann ich gerne prüfen, ob aufgrund des dann doppelten Abos eine vorzeitige Kündigung möglich ist.
Freundliche Grüße
Finn A.
0
11 months ago
@Finn A.
Zur Info
0
Unlogged in user
Ask
from