Gelöst

7 Tage Replay

vor 6 Monaten

Liebe Community,

 

In den Details zu Magenta Zuhause L mit Magenta TV Smart  schreibt die Telekom zu MagentaTV 2.0:

 

  • Mit 7 Tage Replay7 Tage Replay
    Die Funktion, Sendungen bis zu 7 Tage nach Ausstrahlung abzuspielen (7 Tage Replay), steht nicht bei allen Sendern bzw. allen Sendungen bereit. bis zu einer Woche nach Ausstrahlung im Programm zurückspringen und ausgewählte Filme und Sendungen erneut abspielen.

 

Hat sich da von MagentaTV 1.0 nach Magenta 2.0 irgendetwas geändert?

Für einzelne Sendungen könnte man exakt den gleichen Text nämlich, existierte es noch, ebenfalls in eine Broschüre zu MagentaTV 1.0 schreiben. Wenn allerdings die öffentlich-rechtlichen Sender für alle Sendungen 7-Tage-Replay anbieten, wäre ein Wechsel für mich interessant.

 

Hat jemand hier Erfahrung und kann, was die Öffentlich-Rechtlichen Sender betrifft, in dieser Hinsicht Licht ins Dunkle bringen?

Vielen Dank

Lu Co

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Monaten

    Ich habe mir aus den Beiträgen, die Antwort auf meine Frage zusammen konstruiert. Hilfe war dabei das Zauberwort "Mediathek", welches immer wieder vorkam.

     

    Sowohl MagentaTV 1.0 als auch MagentaTV 2.0 greifen beim Replay auf Sendungen zurück, die in den Mediatheken abgelegt sind. Gibt es sie dort,  klappt der Replay, sonst nicht. Ein Upgrade lohnt sich nicht, wenn man bei MagentaTV 2.0 mehr erwartet als bei MagentaTV 1.0.

     

    @olliMDDanke für das Licht für fehlende Beiträge in den Mediatheken

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Monaten

    Das mit den 7 Tage Replay läuft so:

    Bei bestimmten vergangenen Sendungen der letzten 7 Tage wird die Detailinfo der Sendung mit Mediathekeninhakt verknüpft, und diese Detailinfo wiederum mit dem EPG . Es gibt Symbol im EPG als Hinweis dazu. 

     

    Das kann nur funktionieren, wenn es den Sendungsinhalt tatsächlich in einer Mediathek abrufbar gibt, zu dem hinverlinkt werden könnte, und man dann auch die Berechtigung zum Abruf aus der Mediathek hätte. 

     

    Es könnte zwar nicht wenige  Inhalte aus öffentlichen  Sendungen in Mediatheken geben, die abspielbar sein könnten, aber das gilt trotzdem nicht für sämtliche Sendungen aus öffentlich rechtlichen Sendungen.

     

    Was in Mediatheken nicht zur Verfügung gestellt ist, das kann auch nicht verlinkt werden und deshalb auch nicht nachträglich darüber abgespielt werden. 

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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