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Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?

Dauerhafte Schlechtleistung und unzulässige Verweigerung der Mängelbeseitigung (EPG Stingray DJAZZ + Stingray iConcerts)

vor 3 Stunden

Seit mehreren Monaten stimmt der Electronic Program Guide ( EPG ) des Senders Stingray DJAZZ sowie Stingray iConcerts nicht mit dem tatsächlich ausgestrahlten Programm überein. Dadurch ist das Produkt MagentaTV für diesen Sender nicht vollumfänglich nutzbar, da weder programmierte Aufnahmen noch eine verlässliche Programmauswahl möglich sind.

Die Hotline schiebt dieses Problem wiederholt auf den Drittanbieter Stingray. Diese Argumentation ist rechtlich und vertraglich unhaltbar: Mein Vertragspartner ist die Telekom. Ich bezahle die Telekom für eine voll funktionsfähige Dienstleistung inklusive korrekter Programmdaten. Es ist die vertragliche Pflicht der Telekom, fehlerhafte Datenströme bei ihren Zulieferern zu reklamieren und zu beheben – ein Verweis auf Dritte entbindet Sie nicht von Ihrer Leistungspflicht mir gegenüber.

Vor über zwei Wochen habe ich erneut ein Ticket dazu eröffnet (Ticketnummer: 310913404. Seitdem verstreichen willkürlich gesetzte Rückruftermine fruchtlos. Heute stand z.B ein Rückruftermin für den Nachmittag im Ticket, dieser verstrich wie jene zuvor, nun steht ein Termin für den 1.11. um 1550h drin.

2. Fehlverhalten der Hotline und schwerwiegender Datenschutzvorfall
Am heutigen 29.10.2026 gipfelte die unprofessionelle Ticket-Abwicklung darin, dass ein Mitarbeiter (aus Aachen) an der Hotline auf meine berechtigte Kritik extrem empfindlich reagierte und einfach auflegte.

Viel schwerwiegender ist jedoch: Während des Telefonats war die Geräuschkulisse im Callcenter so mangelhaft abgeschirmt, dass ich andere Kundengespräche im Hintergrund deutlich mithören konnte. Dies stellt einen gravierenden Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und die DSGVO dar, den ich so nicht hinnehmen werde. Mein Entsetzen darüber, welches ich dem Mitarbeiter mitteilte, endete wie gesagt durch sein eingeschnapptes Auflegen.

Als ich dann erneut unter der 0800-3301000 anrief, wurde ich gar nicht mehr aus der Warteschleife gelassen, vermutlich hat mich jener laienhafte Mitarbeiter „geflaggt“. Das ist ein absolutes Unding: die Telekom verlangt Premiumgebühren und liefert einen Dritte-Welt-Kundenservice.

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vor 2 Stunden

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 3 Stunden

      @Paikea88 

      Es steht dir frei zu kündigen.

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      von

      vor 3 Stunden

      Statt vertragliche Pflichten zu erfüllen, wird dem Kunden also die Kündigung nahegelegt. Das ist ein bemerkenswertes Service-Verständnis für einen Premium-Anbieter.

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      von

      vor 3 Stunden

      @Paikea88 

      definiere und belege bitte „vertragliche Pflichten“ für EPG Informationen

      von

      vor 3 Stunden

      @Paikea88 

      Ich bin selber auch nur Kunde. 

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Stunden

      Paikea88

      Diese Argumentation ist rechtlich und vertraglich unhaltbar:

      Seit mehreren Monaten stimmt der Electronic Program Guide ( EPG ) des Senders Stingray DJAZZ sowie Stingray iConcerts nicht mit dem tatsächlich ausgestrahlten Programm überein. Dadurch ist das Produkt MagentaTV für diesen Sender nicht vollumfänglich nutzbar, da weder programmierte Aufnahmen noch eine verlässliche Programmauswahl möglich sind.

      Die Hotline schiebt dieses Problem wiederholt auf den Drittanbieter Stingray. Diese Argumentation ist rechtlich und vertraglich unhaltbar: Mein Vertragspartner ist die Telekom. Ich bezahle die Telekom für eine voll funktionsfähige Dienstleistung inklusive korrekter Programmdaten. Es ist die vertragliche Pflicht der Telekom, fehlerhafte Datenströme bei ihren Zulieferern zu reklamieren und zu beheben – ein Verweis auf Dritte entbindet Sie nicht von Ihrer Leistungspflicht mir gegenüber.

      Vor über zwei Wochen habe ich erneut ein Ticket dazu eröffnet (Ticketnummer: 310913404. Seitdem verstreichen willkürlich gesetzte Rückruftermine fruchtlos. Heute stand z.B ein Rückruftermin für den Nachmittag im Ticket, dieser verstrich wie jene zuvor, nun steht ein Termin für den 1.11. um 1550h drin.

      2. Fehlverhalten der Hotline und schwerwiegender Datenschutzvorfall
      Am heutigen 29.10.2026 gipfelte die unprofessionelle Ticket-Abwicklung darin, dass ein Mitarbeiter (aus Aachen) an der Hotline auf meine berechtigte Kritik extrem empfindlich reagierte und einfach auflegte.

      Viel schwerwiegender ist jedoch: Während des Telefonats war die Geräuschkulisse im Callcenter so mangelhaft abgeschirmt, dass ich andere Kundengespräche im Hintergrund deutlich mithören konnte. Dies stellt einen gravierenden Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und die DSGVO dar, den ich so nicht hinnehmen werde. Mein Entsetzen darüber, welches ich dem Mitarbeiter mitteilte, endete wie gesagt durch sein eingeschnapptes Auflegen.

      Als ich dann erneut unter der 0800-3301000 anrief, wurde ich gar nicht mehr aus der Warteschleife gelassen, vermutlich hat mich jener laienhafte Mitarbeiter „geflaggt“. Das ist ein absolutes Unding: die Telekom verlangt Premiumgebühren und liefert einen Dritte-Welt-Kundenservice.

      Paikea88

      Diese Argumentation ist rechtlich und vertraglich unhaltbar:

      Mich würde genau der Passus aus deinen Vertragsunterlagen interessieren, auf den du dich beziehst. An welcher Stelle wird dort konkret festgelegt, welche Qualität die EPG -Daten eines bestimmten Senders haben müssen?

      Ebenso würde mich interessieren, welchen konkreten Sachvortrag du gegenüber der Telekom im Rahmen deiner Beschwerde gehalten hast. Auf welche Vertragsbestimmungen, Zusicherungen oder sonstigen Grundlagen hast du dich dabei genau berufen? Hast du einen bestimmten Verstoß geltend gemacht oder argumentiert, dass die bereitgestellten EPG -Daten nicht den vertraglich geschuldeten Leistungen entsprechen?

      Gerade dieser Punkt ist für die Beurteilung der Angelegenheit aus meiner Sicht durchaus relevant. Ohne zu wissen, worauf du deine Beschwerde konkret gestützt hast und welche vertraglichen Regelungen du hierfür heranziehst, ist es schwierig nachzuvollziehen, weshalb die Telekom in diesem Fall zu einem anderen Ergebnis hätte kommen sollen.

      Paikea88

      die Telekom verlangt Premiumgebühren und liefert einen Dritte-Welt-Kundenservice.

      Seit mehreren Monaten stimmt der Electronic Program Guide ( EPG ) des Senders Stingray DJAZZ sowie Stingray iConcerts nicht mit dem tatsächlich ausgestrahlten Programm überein. Dadurch ist das Produkt MagentaTV für diesen Sender nicht vollumfänglich nutzbar, da weder programmierte Aufnahmen noch eine verlässliche Programmauswahl möglich sind.

      Die Hotline schiebt dieses Problem wiederholt auf den Drittanbieter Stingray. Diese Argumentation ist rechtlich und vertraglich unhaltbar: Mein Vertragspartner ist die Telekom. Ich bezahle die Telekom für eine voll funktionsfähige Dienstleistung inklusive korrekter Programmdaten. Es ist die vertragliche Pflicht der Telekom, fehlerhafte Datenströme bei ihren Zulieferern zu reklamieren und zu beheben – ein Verweis auf Dritte entbindet Sie nicht von Ihrer Leistungspflicht mir gegenüber.

      Vor über zwei Wochen habe ich erneut ein Ticket dazu eröffnet (Ticketnummer: 310913404. Seitdem verstreichen willkürlich gesetzte Rückruftermine fruchtlos. Heute stand z.B ein Rückruftermin für den Nachmittag im Ticket, dieser verstrich wie jene zuvor, nun steht ein Termin für den 1.11. um 1550h drin.

      2. Fehlverhalten der Hotline und schwerwiegender Datenschutzvorfall
      Am heutigen 29.10.2026 gipfelte die unprofessionelle Ticket-Abwicklung darin, dass ein Mitarbeiter (aus Aachen) an der Hotline auf meine berechtigte Kritik extrem empfindlich reagierte und einfach auflegte.

      Viel schwerwiegender ist jedoch: Während des Telefonats war die Geräuschkulisse im Callcenter so mangelhaft abgeschirmt, dass ich andere Kundengespräche im Hintergrund deutlich mithören konnte. Dies stellt einen gravierenden Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und die DSGVO dar, den ich so nicht hinnehmen werde. Mein Entsetzen darüber, welches ich dem Mitarbeiter mitteilte, endete wie gesagt durch sein eingeschnapptes Auflegen.

      Als ich dann erneut unter der 0800-3301000 anrief, wurde ich gar nicht mehr aus der Warteschleife gelassen, vermutlich hat mich jener laienhafte Mitarbeiter „geflaggt“. Das ist ein absolutes Unding: die Telekom verlangt Premiumgebühren und liefert einen Dritte-Welt-Kundenservice.

      Paikea88

      die Telekom verlangt Premiumgebühren und liefert einen Dritte-Welt-Kundenservice.

      Es gibt durchaus Situationen, in denen sich ein CCA der Kundschaft anpassen muss, auch wenn ihm das persönlich vielleicht nicht leichtfällt. Das gehört nun einmal zum Kundenservice dazu. Gerade deshalb werden die Mitarbeiter entsprechend ausgebildet und geschult, sodass sie in den meisten Fällen auch anspruchsvolle oder herausfordernde Gesprächssituationen professionell meistern und dennoch einen angemessenen Umgangston wahren können.

      0

    • vor 3 Stunden

      @der_Lutz: zum 1.Punkt: 

      Die rechtliche Grundlage ergibt sich ganz einfach aus der gesetzlichen Mängelhaftung nach § 434 BGB i.V.m. § 327e BGB (für digitale Produkte) sowie der üblichen Verkehrsauffassung.
      Ein digitaler Programmbegleiter ( EPG ) ist bei einem modernen IPTV -Produkt (MagentaTV) keine unverbindliche Werbebeilage, sondern ein wesentlicher, integraler Bestandteil der geschuldeten Funktion. Ohne korrekten EPG sind Kernfunktionen wie cloudbasierte Aufnahmen (die sich nach den EPG -Daten richten), die Restart-Funktion oder Timeshift für diese Sender technisch nicht oder nur eingeschränkt nutzbar.
      Nach dem Gesetz schuldet der Anbieter eine Leistung, die die übliche Beschaffenheit aufweist, die der Kunde bei Produkten dieser Art erwarten kann. Ein EPG , der über Monate hinweg falsche Daten anzeigt und damit die Nutzung des Senders massiv einschränkt, entspricht nicht der üblichen Beschaffenheit.
      Die Telekom vertreibt das Produkt MagentaTV als Gesamtes in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sie ist damit für die fehlerfreie Bereitstellung aller Systemkomponenten verantwortlich. Woher die Telekom die Daten bezieht – ob von Stingray oder einem anderen Dienstleister –, ist für das Vertragsverhältnis zwischen mir und der Telekom rechtlich völlig unerheblich (Einschaltung von Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB). Die Mängelrüge richtet sich daher völlig korrekt an die Telekom als meinen alleinigen Vertragspartner.
      zum 2.Punkt: was Sie, wer auch immer Sie sind, da schreiben, ist eine unverschämte Unterstellung. Damit deuten Sie auf perfide Art an, dass ich mich angeblich so verhalten hätte, dass der Mitarbeiter gar nicht anders konnte, als aufzulegen. 
      Es ist bezeichnend, dass hier versucht wird, die Verantwortung auf den Kunden abzuwälzen. Um es unmissverständlich klarzustellen:
      Ein unprofessionelles Ticket-Management, bei dem über Wochen hinweg willkürlich Rückruftermine im System erfunden und nicht eingehalten werden, bricht die Service-Zusage der Telekom. Wenn ein Kunde diesen Missstand deutlich und verärgert kritisiert, rechtfertigt das in keinem Fall das beleidigte Auflegen eines geschulten Mitarbeiters.
      Vollends inakzeptabel und durch nichts zu entschuldigen ist jedoch der eklatante Datenschutzverstoß, dass in der Leitung sensible Gespräche anderer Kunden ungeschützt mitgehört werden konnten. Dass auf diesen schwerwiegenden DSGVO-Verstoß mit keinem Wort eingegangen wird, sondern stattdessen das Verhalten des Agenten relativiert wird, spricht Bände.
      Da hier offensichtlich die Bereitschaft fehlt, das strukturelle EPG -Problem der Stingray-Sender sowie die massiven Service- und Datenschutzmängel sachlich anzugehen, ist die Angelegenheit soeben als formelle Vorstandsbeschwerde direkt an die Geschäftsleitung übermittelt worden. Ebenso behalte ich mir die Meldung des Datenschutzvorfalls vor.

      0

      3

      von

      vor 3 Stunden

      @Paikea88 

      da hat die KI einen feinen Text gezaubert dabei aber vergessen auch nur eine der von mir gestellten Fragen zu beantworten, vielleicht war sie überfordert.

      Dann mit einfachen Worten:

      Auf welchen Passus der Vertragsunterlagen bezieht sich deine Beschwerde? Vertragsunterlagen meint hier die AGB und Leistungsbeschreibung deines TV Vertrages mit der Telekom.

      von

      vor 3 Stunden

      Paikea88

      zum 2.Punkt: was Sie, wer auch immer Sie sind, da schreiben, ist eine unverschämte Unterstellung.

      @der_Lutz: zum 1.Punkt: 

      Die rechtliche Grundlage ergibt sich ganz einfach aus der gesetzlichen Mängelhaftung nach § 434 BGB i.V.m. § 327e BGB (für digitale Produkte) sowie der üblichen Verkehrsauffassung.
      Ein digitaler Programmbegleiter ( EPG ) ist bei einem modernen IPTV -Produkt (MagentaTV) keine unverbindliche Werbebeilage, sondern ein wesentlicher, integraler Bestandteil der geschuldeten Funktion. Ohne korrekten EPG sind Kernfunktionen wie cloudbasierte Aufnahmen (die sich nach den EPG -Daten richten), die Restart-Funktion oder Timeshift für diese Sender technisch nicht oder nur eingeschränkt nutzbar.
      Nach dem Gesetz schuldet der Anbieter eine Leistung, die die übliche Beschaffenheit aufweist, die der Kunde bei Produkten dieser Art erwarten kann. Ein EPG , der über Monate hinweg falsche Daten anzeigt und damit die Nutzung des Senders massiv einschränkt, entspricht nicht der üblichen Beschaffenheit.
      Die Telekom vertreibt das Produkt MagentaTV als Gesamtes in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sie ist damit für die fehlerfreie Bereitstellung aller Systemkomponenten verantwortlich. Woher die Telekom die Daten bezieht – ob von Stingray oder einem anderen Dienstleister –, ist für das Vertragsverhältnis zwischen mir und der Telekom rechtlich völlig unerheblich (Einschaltung von Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB). Die Mängelrüge richtet sich daher völlig korrekt an die Telekom als meinen alleinigen Vertragspartner.
      zum 2.Punkt: was Sie, wer auch immer Sie sind, da schreiben, ist eine unverschämte Unterstellung. Damit deuten Sie auf perfide Art an, dass ich mich angeblich so verhalten hätte, dass der Mitarbeiter gar nicht anders konnte, als aufzulegen. 
      Es ist bezeichnend, dass hier versucht wird, die Verantwortung auf den Kunden abzuwälzen. Um es unmissverständlich klarzustellen:
      Ein unprofessionelles Ticket-Management, bei dem über Wochen hinweg willkürlich Rückruftermine im System erfunden und nicht eingehalten werden, bricht die Service-Zusage der Telekom. Wenn ein Kunde diesen Missstand deutlich und verärgert kritisiert, rechtfertigt das in keinem Fall das beleidigte Auflegen eines geschulten Mitarbeiters.
      Vollends inakzeptabel und durch nichts zu entschuldigen ist jedoch der eklatante Datenschutzverstoß, dass in der Leitung sensible Gespräche anderer Kunden ungeschützt mitgehört werden konnten. Dass auf diesen schwerwiegenden DSGVO-Verstoß mit keinem Wort eingegangen wird, sondern stattdessen das Verhalten des Agenten relativiert wird, spricht Bände.
      Da hier offensichtlich die Bereitschaft fehlt, das strukturelle EPG -Problem der Stingray-Sender sowie die massiven Service- und Datenschutzmängel sachlich anzugehen, ist die Angelegenheit soeben als formelle Vorstandsbeschwerde direkt an die Geschäftsleitung übermittelt worden. Ebenso behalte ich mir die Meldung des Datenschutzvorfalls vor.
      Paikea88

      zum 2.Punkt: was Sie, wer auch immer Sie sind, da schreiben, ist eine unverschämte Unterstellung.

      Auch da hat offensichtlich die KI vollständig versagt 🤷‍♂️

      0

      von

      vor 3 Stunden

      Paikea88

      Dass auf diesen schwerwiegenden DSGVO-Verstoß mit keinem Wort eingegangen wird, sondern stattdessen das Verhalten des Agenten relativiert wird, spricht Bände.

      @der_Lutz: zum 1.Punkt: 

      Die rechtliche Grundlage ergibt sich ganz einfach aus der gesetzlichen Mängelhaftung nach § 434 BGB i.V.m. § 327e BGB (für digitale Produkte) sowie der üblichen Verkehrsauffassung.
      Ein digitaler Programmbegleiter ( EPG ) ist bei einem modernen IPTV -Produkt (MagentaTV) keine unverbindliche Werbebeilage, sondern ein wesentlicher, integraler Bestandteil der geschuldeten Funktion. Ohne korrekten EPG sind Kernfunktionen wie cloudbasierte Aufnahmen (die sich nach den EPG -Daten richten), die Restart-Funktion oder Timeshift für diese Sender technisch nicht oder nur eingeschränkt nutzbar.
      Nach dem Gesetz schuldet der Anbieter eine Leistung, die die übliche Beschaffenheit aufweist, die der Kunde bei Produkten dieser Art erwarten kann. Ein EPG , der über Monate hinweg falsche Daten anzeigt und damit die Nutzung des Senders massiv einschränkt, entspricht nicht der üblichen Beschaffenheit.
      Die Telekom vertreibt das Produkt MagentaTV als Gesamtes in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sie ist damit für die fehlerfreie Bereitstellung aller Systemkomponenten verantwortlich. Woher die Telekom die Daten bezieht – ob von Stingray oder einem anderen Dienstleister –, ist für das Vertragsverhältnis zwischen mir und der Telekom rechtlich völlig unerheblich (Einschaltung von Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB). Die Mängelrüge richtet sich daher völlig korrekt an die Telekom als meinen alleinigen Vertragspartner.
      zum 2.Punkt: was Sie, wer auch immer Sie sind, da schreiben, ist eine unverschämte Unterstellung. Damit deuten Sie auf perfide Art an, dass ich mich angeblich so verhalten hätte, dass der Mitarbeiter gar nicht anders konnte, als aufzulegen. 
      Es ist bezeichnend, dass hier versucht wird, die Verantwortung auf den Kunden abzuwälzen. Um es unmissverständlich klarzustellen:
      Ein unprofessionelles Ticket-Management, bei dem über Wochen hinweg willkürlich Rückruftermine im System erfunden und nicht eingehalten werden, bricht die Service-Zusage der Telekom. Wenn ein Kunde diesen Missstand deutlich und verärgert kritisiert, rechtfertigt das in keinem Fall das beleidigte Auflegen eines geschulten Mitarbeiters.
      Vollends inakzeptabel und durch nichts zu entschuldigen ist jedoch der eklatante Datenschutzverstoß, dass in der Leitung sensible Gespräche anderer Kunden ungeschützt mitgehört werden konnten. Dass auf diesen schwerwiegenden DSGVO-Verstoß mit keinem Wort eingegangen wird, sondern stattdessen das Verhalten des Agenten relativiert wird, spricht Bände.
      Da hier offensichtlich die Bereitschaft fehlt, das strukturelle EPG -Problem der Stingray-Sender sowie die massiven Service- und Datenschutzmängel sachlich anzugehen, ist die Angelegenheit soeben als formelle Vorstandsbeschwerde direkt an die Geschäftsleitung übermittelt worden. Ebenso behalte ich mir die Meldung des Datenschutzvorfalls vor.
      Paikea88

      Dass auf diesen schwerwiegenden DSGVO-Verstoß mit keinem Wort eingegangen wird, sondern stattdessen das Verhalten des Agenten relativiert wird, spricht Bände.

      Das ist schlicht kein Thema zu welchem ich mich mit dir austauschen möchte, ist einfach nicht mein Baustelle.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Stunden

      ich warte jetzt mal, bis ein wirklich qualifizierter Telekom-Mitarbeiter sich einschaltet. 

      0

      1

      von

      vor 3 Stunden

      Paikea88
      ich warte jetzt mal, bis ein wirklich qualifizierter Telekom-Mitarbeiter sich einschaltet. 

      ich warte jetzt mal, bis ein wirklich qualifizierter Telekom-Mitarbeiter sich einschaltet. 

      Paikea88

      ich warte jetzt mal, bis ein wirklich qualifizierter Telekom-Mitarbeiter sich einschaltet. 

      bedeutet du möchtest keine Fragen beantworten die uns in der Sache voranbringen könnten?

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Stunden

      Also manchmal frage ich mich echt, ob manche Menschen einfach viel zu viel Zeit haben ...

      Sich über einen Nischensender bzw. dessen EPG so sehr aufzuregen und die Zeit damit zu verbingen die Hotline damit zu beschäftigen, oh jeeeeeeeee

      Hier sind die Meldungen der "Mängel" wahrscheinlich so geschwindend gering, wenn nicht sogar zu null, entschuldige zu eins, sodass hier die Prioritäten mit Sicherheit ganz gering ist.

      Zudem bietet die Telekom nur die Übertragung der Sender und ist für deren Inhalt nicht verantwortlich.

      Erhoffst du dir jetzt eigentlich eine Gutschrift oder was ist dein Begehr?

      0

      2

      von

      vor 3 Stunden

      auch du bist kein echter Telekom-Mitarbeiter, sehr spannend trotzdem, wer hier alles seinen Senf dazugeben darf und tut, ohne zu unterstützen. 

      0

      von

      vor 3 Stunden

      @Paikea88 

      Nennt sich Community ;)

      Da gibt jeder Senf zu deiner Boulette ....

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • von

      vor 3 Stunden

      @VoPo914 da war doch @Paikea88  auch schon involviert

      von

      vor 3 Stunden

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Stunden

      Bemerkenswert, so manchem vermeintlichen Mitgestalter könnte die Telekom allemal geschäftsschädigendes Verhalten vorwerfen i.m.o.

      Dass ihr Mitverunstalter nicht mit einem Wort auf den gravierenden Datenschutzverstoß eingeht, nicht mit einem Wort auf nicht eingehaltene Rückrufe etc., spricht natürlich für sich. Doch ihr seid eben keine echten Telekommitarbeiter, und die Gründe dafür treten hier offen zu Tage. Vielleicht besteht eure Aufgabe aber auch einfach nur darin, ohnehin schon frustrierte und verärgerte Kunden zu verscheuchen, anders kann ich es mir nicht erklären. 

      0

      4

      von

      vor 2 Stunden

      Verballhornung schreibt man mit doppeltem L, und ich glaube zudem, dass jemand, der im Glashaus sitzt, nicht noch mit allerlei Steinen werfen sollte. Doch die Fähigkeit zur Selbstkritik gehört hier offensichtlich wie so vieles andere nicht zu den persönlichen Skills. 

      0

      von

      vor 2 Stunden

      @Paikea88 

      Du machst dich spätestens jetzt lächerlich mit deinen Aussagen und deinen "Argumenten".

      Paikea88

      Da hier offensichtlich die Bereitschaft fehlt, das strukturelle EPG -Problem der Stingray-Sender sowie die massiven Service- und Datenschutzmängel sachlich anzugehen, ist die Angelegenheit soeben als formelle Vorstandsbeschwerde direkt an die Geschäftsleitung übermittelt worden.

      @der_Lutz: zum 1.Punkt: 

      Die rechtliche Grundlage ergibt sich ganz einfach aus der gesetzlichen Mängelhaftung nach § 434 BGB i.V.m. § 327e BGB (für digitale Produkte) sowie der üblichen Verkehrsauffassung.
      Ein digitaler Programmbegleiter ( EPG ) ist bei einem modernen IPTV -Produkt (MagentaTV) keine unverbindliche Werbebeilage, sondern ein wesentlicher, integraler Bestandteil der geschuldeten Funktion. Ohne korrekten EPG sind Kernfunktionen wie cloudbasierte Aufnahmen (die sich nach den EPG -Daten richten), die Restart-Funktion oder Timeshift für diese Sender technisch nicht oder nur eingeschränkt nutzbar.
      Nach dem Gesetz schuldet der Anbieter eine Leistung, die die übliche Beschaffenheit aufweist, die der Kunde bei Produkten dieser Art erwarten kann. Ein EPG , der über Monate hinweg falsche Daten anzeigt und damit die Nutzung des Senders massiv einschränkt, entspricht nicht der üblichen Beschaffenheit.
      Die Telekom vertreibt das Produkt MagentaTV als Gesamtes in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sie ist damit für die fehlerfreie Bereitstellung aller Systemkomponenten verantwortlich. Woher die Telekom die Daten bezieht – ob von Stingray oder einem anderen Dienstleister –, ist für das Vertragsverhältnis zwischen mir und der Telekom rechtlich völlig unerheblich (Einschaltung von Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB). Die Mängelrüge richtet sich daher völlig korrekt an die Telekom als meinen alleinigen Vertragspartner.
      zum 2.Punkt: was Sie, wer auch immer Sie sind, da schreiben, ist eine unverschämte Unterstellung. Damit deuten Sie auf perfide Art an, dass ich mich angeblich so verhalten hätte, dass der Mitarbeiter gar nicht anders konnte, als aufzulegen. 
      Es ist bezeichnend, dass hier versucht wird, die Verantwortung auf den Kunden abzuwälzen. Um es unmissverständlich klarzustellen:
      Ein unprofessionelles Ticket-Management, bei dem über Wochen hinweg willkürlich Rückruftermine im System erfunden und nicht eingehalten werden, bricht die Service-Zusage der Telekom. Wenn ein Kunde diesen Missstand deutlich und verärgert kritisiert, rechtfertigt das in keinem Fall das beleidigte Auflegen eines geschulten Mitarbeiters.
      Vollends inakzeptabel und durch nichts zu entschuldigen ist jedoch der eklatante Datenschutzverstoß, dass in der Leitung sensible Gespräche anderer Kunden ungeschützt mitgehört werden konnten. Dass auf diesen schwerwiegenden DSGVO-Verstoß mit keinem Wort eingegangen wird, sondern stattdessen das Verhalten des Agenten relativiert wird, spricht Bände.
      Da hier offensichtlich die Bereitschaft fehlt, das strukturelle EPG -Problem der Stingray-Sender sowie die massiven Service- und Datenschutzmängel sachlich anzugehen, ist die Angelegenheit soeben als formelle Vorstandsbeschwerde direkt an die Geschäftsleitung übermittelt worden. Ebenso behalte ich mir die Meldung des Datenschutzvorfalls vor.
      Paikea88

      Da hier offensichtlich die Bereitschaft fehlt, das strukturelle EPG -Problem der Stingray-Sender sowie die massiven Service- und Datenschutzmängel sachlich anzugehen, ist die Angelegenheit soeben als formelle Vorstandsbeschwerde direkt an die Geschäftsleitung übermittelt worden.

      Warte einfach die Antwort ab und berichte freudestrahlend, wie man gedenkt dein "Problem" zu lösen.

      Hast du eine formelle beschwerde auch an den Sender geschickt? Wäre doch interessant, wie die sich dazu äußern oder?

      Ansonsten schönen Abend allen hier wird mir zu bunt 🤡

      von

      vor 2 Stunden

      Paikea88

      Verballhornung schreibt man mit doppeltem L

      Verballhornung schreibt man mit doppeltem L, und ich glaube zudem, dass jemand, der im Glashaus sitzt, nicht noch mit allerlei Steinen werfen sollte. Doch die Fähigkeit zur Selbstkritik gehört hier offensichtlich wie so vieles andere nicht zu den persönlichen Skills. 

      Paikea88

      Verballhornung schreibt man mit doppeltem L

      Danke für den Hinweis, passiert halt wenn der Mensch Texte schreibt und nicht die KI

      0

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