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Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?

Freischaltung Olympia-Übetragungen auf Anixe HD

vor 18 Jahren

Hallo,

warum werde ich immer mal wieder (mind. 1 x täglich) aufgefordert, die Olympia-Übertragungen auf Anixe HD mit meiner T-Online PIN (nicht AVS- PIN ) freizuschalten?

Heisst dass, diese Sendungen wurden durch den Anbieter als "alters-relevant" (16 oder 18 J.) gekennzeichnet oder was ist der Grund für die wiederholte Freischalte-Aufforderung ???

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vor 18 Jahren

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    • vor 18 Jahren

      Diese ständige Freischalterei von Content der eigentlich ab 6 Jahre sein müsste geht mir auch langsam auf den Nerv!
      Was soll das?

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    • vor 18 Jahren

      Bei mir ist das genauso und es kann sich nur um einen Fehler von Entertain handeln, denn auf anderen Verbreitungswegen finden diese Fehler nicht statt!!!

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    • vor 18 Jahren

      Digiboy72 schrieb:
      --------------------------------------------------------------------------------
      > Bei mir ist das genauso und es kann sich nur um einen Fehler von Entertain
      > handeln, denn auf anderen Verbreitungswegen finden diese Fehler nicht statt!!!
      Welche Verbreitungswege wären das? Die meisten Receiver ignorieren das doch eh, wenn in der EIT ein FSK Wert angegeben ist. Insofern merkst du den Fehler doch gar nicht.

      Davon abgesehen ist mir schon öfters aufgefallen, dass direkt nach dem Einschalten öfters eine falsche PIN Abfrage kommt, egal was gerade läuft.. wartet man dann einfach ein paar Sekunden kommt irgendwann (maximal 30 Sekunden) das Bild von alleine ohne PIN . Ein paar mal hoch und runterschalten hilft manchmal auch.
      Ich spekuliere mal, dass in diesem Fall nichts in der EIT steht und die STB dann erst die Daten vom EPG holen muss und bis dahin sicherheitshalber einfach die Abfrage stehen lässt.
      Daher wäre jetzt mal die Frage, kam das mit der PIN direkt nach dem Einschalten oder hast du nur den Sender gewechselt?

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    • vor 18 Jahren

      Also das passiert mir bisher wohl nur mit Anixe HD (bzw. nur da habe ich es bisher beobachtet, der MR300 ist erst seit ein paar Tagen in Betrieb).

      Das Auftreten ist etwas seltsam: anscheinend nur dann, wenn ich zum ersten mal nach dem Einschalten von irgendeinem anderen Sender zu Anixe HD wechsle! Ich muss aber noch ein paar Tage beobachten um wirklich sicher zu sein.

      Gruss, FranzP

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    • vor 18 Jahren

      Das Problem ist nicht neu:
      http://foren.t-online.de/foren/read.php?709,3298231,sessid=581ae441c3b285737c326487d04f62e6,fid=2894754

      Speziell bei der Olympia-Übertragung ist wohl das Problem, daß Anixe keine Information zur Altersfreigabe sendet, weil man das anscheinend für irrelevant hält, was es ja für jede Art des Ausstrahlung außer T-Home auch ist.
      Ein weiteres Beispiel dafür, daß das "Jugendschutzkonzept" der Telekom nicht nur am Rundfunkstaatsvertrag und den Interessen der Kunden vorbei entwickelt wurde, sondern schlichtweg nicht funktioniert.

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    • vor 18 Jahren

       
      Hallo Franz_post,
      "franz_post" (Nickname) schrieb:
      > warum werde ich immer mal wieder (mind. 1 x täglich) aufgefordert, die
      > Olympia-Übertragungen auf Anixe HD mit meiner T-Online PIN (nicht
      > AVS- PIN ) freizuschalten?
      > Heisst dass, diese Sendungen wurden durch den Anbieter als
      > "alters-relevant" (16 oder 18 J.) gekennzeichnet oder was ist der
      > Grund für die wiederholte Freischalte-Aufforderung ???
      Der Grund für die Aufforderung zur PIN -Eingabe ist vermutlich, dass der
      Sender keine Information zur Altersfreigabe in den Service-Informationen
      mitliefert.
      Unter http://www.kjm-online.de/public/kjm/downloads/jss_0104.pdf auf der
      Website der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der
      Landesmedienanstalten, können Sie die derzeit geltende Fassung der
      Jugendschutzsatzung (JSS) herunterladen bzw. aufrufen. Bei der durch die
      T-Online PIN freischaltbare Vorsperrung einzelner Sendungen handelt es
      sich um einen Umsetzung eben dieser "Satzung zur Gewährleistung des
      Jugendschutzes in digital verbreiteten privaten Fernsehangeboten".
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr T-Online-Team
      --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
      http://forum.t-online.de/ -> Service-Foren
      --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---

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    • vor 18 Jahren

      T-Online-Team schrieb:
      --------------------------------------------------------------------------------
      >
      > Der Grund für die Aufforderung zur PIN -Eingabe ist vermutlich, dass der
      > Sender keine Information zur Altersfreigabe in den Service-Informationen
      > mitliefert.
      >
      Muß er ja auch nicht, denn das Angebot genügt - wie alle frei empfangbaren deutschen Sender den Sendezeitbeschränkungen.


      > Unter http://www.kjm-online.de/public/kjm/downloads/jss_0104.pdf auf der
      > Website der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der
      > Landesmedienanstalten, können Sie die derzeit geltende Fassung der
      > Jugendschutzsatzung (JSS) herunterladen bzw. aufrufen.
      >
      Dann sollten Sie diesen Tipp selber mal berücksichtigen und Sie würden einsehen, daß es Anixe HD nicht von den Sendezeitbeschränkungen abweicht und daher auch nicht vorgesperrt ausgestrahlt werden muß. Gleiches gilt natürlich für alle anderen deutschen Free-TV-Sender.


      > Bei der durch die
      > T-Online PIN freischaltbare Vorsperrung einzelner Sendungen handelt es
      > sich um einen Umsetzung eben dieser "Satzung zur Gewährleistung des
      > Jugendschutzes in digital verbreiteten privaten Fernsehangeboten".
      >
      NEIN! Das ist einfach nicht wahr! Die T-Online- PIN dient bei Free-TV-Sendern nur der Gängelei der Kunden um ein von der Telekom erdachtes Konzept umzusetzen, für das es eben KEINE gesetzliche Grundlage gibt!

      Diese Sender sind NICHT vorgesperrt. Etwas anderes zu behaupten, ist sachlich falsch!

      Wie oft müssen diese einfachen Tatsachen hier noch wiederholt werden, daß das TOT endlich aufhört, falsche Aussagen bezüglich der Notwendigkeit der Online- PIN bei Free-TV-Sendern zu verbreiten???

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    • vor 18 Jahren

       
      Sehr geehrte Kundin,
      sehr geehrter Kunde,
      "0xdeadbeef" (Nickname) schrieb:
      >> Bei der durch die
      >> T-Online PIN freischaltbare Vorsperrung einzelner Sendungen handelt es
      >> sich um einen Umsetzung eben dieser "Satzung zur Gewährleistung des
      >> Jugendschutzes in digital verbreiteten privaten Fernsehangeboten".
      > NEIN! Das ist einfach nicht wahr! Die T-Online- PIN dient bei
      > Free-TV-Sendern nur der Gängelei der Kunden um ein von der Telekom
      > erdachtes Konzept umzusetzen, für das es eben KEINE gesetzliche
      > Grundlage gibt!
      Die genannte Jugendschutzsatzung wurde bereits im Jahre 2003 geschaffen
      und trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt war von
      konkreten Projekten zur Einführung von IPTV in Deutschland nicht die
      Rede, insofern haben weder die damals noch existierende T-Online AG noch
      die Deutsche Telekom daran mitgewirkt, schon gar nicht wurde das dort
      beschriebene Konzept von uns erdacht.
      Satzungen wie die genannte oder auch die FSK verfolgen den Zweck,
      Eingriffen des Gesetzgebers zuvorzukommen, indem gar nicht erst ein
      Zustand eintritt, in dem der Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung für
      notwendig erachtet. Dass Satzungen dieser Art im Speziellen und die KJM
      im Allgemeinen keine "Papiertiger" ist, mag man den Artikeln dort
      entnehmen, denen zufolge höchstrichterliche Entscheidungen sich hierauf
      beziehen und Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern geahndet werden.
      Zwei Beispiele:
      | Zudem nimmt die KJM erfreut zur Kenntnis, dass sich der BGH auf Konzepte
      | zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen bezieht, die die KJM
      | positiv bewertet hat. Da ein Anerkennungsverfahren für AVS im JMStV nicht
      | vorgesehen ist, hat die KJM ein Verfahren der Positivbewertung etabliert.
      Quelle: http://www.kjm-online.de/public/kjm/index.php
               ?news_id=100&show_1=169,63,59,53&z=6&action=show_datails
      | Es bleibt dabei: RTL muss das bereits im Februar dieses Jahres von der
      | Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) verhängte Bußgeld in Höhe von
      | 100.000 Euro wegen wiederholter Jugendschutz-Verstöße in „Deutschland
      | sucht den Superstar" (DSDS) zahlen. Das hat die KJM in ihrer Sitzung -
      | nach einer Anhörung von RTL - heute in München abschließend entschieden.
      Quelle: http://www.kjm-online.de/public/kjm/index.php?
               news_id=174&show_1=59,53&z=1&action=show_datails
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr T-Online-Team
      --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
      http://forum.t-online.de/ -> Service-Foren
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    • vor 18 Jahren

      T-Online-Team schrieb:
      --------------------------------------------------------------------------------
      >  
      > Die genannte Jugendschutzsatzung wurde bereits im Jahre 2003 geschaffen
      > und trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt war von
      > konkreten Projekten zur Einführung von IPTV in Deutschland nicht die
      > Rede, insofern haben weder die damals noch existierende T-Online AG noch
      > die Deutsche Telekom daran mitgewirkt, schon gar nicht wurde das dort
      > beschriebene Konzept von uns erdacht.
      >
      Das ist komplett irrelevant. Im Gegenteil: da die Gesetzeslage seit vielen Jahren unverändert ist, stand es der Telekom frei, ein sinnvolles "Jugendschutzkonzept" zu entwickeln, das in Einklang zur Gesetzeslage steht und die eigenen Kunden _nicht_ in den Wahnsinn treibt.

      > Satzungen wie die genannte oder auch die FSK verfolgen den Zweck,
      > Eingriffen des Gesetzgebers zuvorzukommen, indem gar nicht erst ein
      > Zustand eintritt, in dem der Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung für
      > notwendig erachtet. Dass Satzungen dieser Art im Speziellen und die KJM
      > im Allgemeinen keine "Papiertiger" ist, mag man den Artikeln dort
      > entnehmen, denen zufolge höchstrichterliche Entscheidungen sich hierauf
      > beziehen und Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern geahndet werden.
      >
      Ebenfalls irrelevant. Fakt ist nunmal, daß für IPTV keine anderen Gesetze gelten als für DVB-S. Was auf DVB-S frei ausgestrahlt wird, ist nicht "vorgesperrt". Das zu behaupten, ist sachlich falsch.
      Nebenbei: Vorauseilender Gehorsam mag eine typische deutsche Untugend sein, in diesem Fall ist sie aber auch noch komplett sinnfrei und sorgt für Unmut und Frust bei Ihren Kunden.
      Wollen Sie wirklich um jeden Preis das eigene Angebot unattraktiver machen, um Ihre Fehlinterpretation des Rundfunkstaatsvertrags aufrechtzuerhalten?


      > | Es bleibt dabei: RTL muss das bereits im Februar dieses Jahres von der
      > | Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) verhängte Bußgeld in Höhe von
      > | 100.000 Euro wegen wiederholter Jugendschutz-Verstöße in „Deutschland
      > | sucht den Superstar" (DSDS) zahlen. Das hat die KJM in ihrer Sitzung -
      > | nach einer Anhörung von RTL - heute in München abschließend entschieden.
      >
      Das ist sowas von irrelevant, daß es schon grotesk ist. Daß RTL im _Nachhinein_ (!) einen auf den Deckel bekommt, weil es nach Meinung einer Kommission gegen die Sendezeitauflagen verstoßen hat, dann ist das halt so. Ihr "Konzept" hätte diesen im Nachhinein konstatierten Verstoß in keiner Weise entdecken oder verhindern können.
      So oder so steht die Handvoll letztendlich läppischer Verstöße der Sender pro Jahr in keinem Verhältnis zur riesigen Anzahl der falsch klassifizierten Sendungen, die in Wirklichkeit keineswegs gegen die Sendezeitbeschränkungen verstoßen, aber Dank des irregeleiteten "Konzepts" der Telekom trotzdem grundlos mit einer PIN -Abfrage gesperrt werden.

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    • vor 18 Jahren

      Es ist wirklich grotesk, wie das T-Online Team hier versucht, technische Mängel durch den Verweis auf einen Gesetzestext zu rechtfertigen, der klar und deutlich sagt, dass keine Vorsperrung von Nöten ist, wenn sich die Sender an die vorgegebenen Zeitfenster halten.

      Und wenn eine Sperrung gesetzt werden muss, dann durch die Sender selbst und nicht durch die technischen Betreiber. Demnächst sperrt dann die Telekom einfach alles.

      Und JA! Es ist WIRKLICH NERVENAUFREIBEND, dass man ständig während einer laufenden Sendung gestört wird, man urplötzlich ein blaues Bild mit der Aufforderung zur PIN -Eingabe vor der Nase hat, obwohl weder die laufende noch die nachfolgende Sendung (die im T-Home EPG natürlich mal wieder zeitlich um 10 bis 15min nach vorne verschoben ist, während sie über DVB-C richtig terminiert wird) eine Sperre benötigen würde.

      Bei Sportveranstaltungen ist es sogar hochgradig peinlich!

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