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Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?

Grundversorgung

vor 7 Jahren

Hallo, obwohl ich seit über einen Jahr von der Telekom mit Magente XL versorgt werde, möche mich nun mein Vermiter zusätzlich zur Zahlung für eine Grundversorgung verpflichte. Ist das rechtens?

Vielen Dank.

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Letzte Aktivität

vor 7 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 7 Jahren

      Es ist mir nicht klar, worum es dem Vermieter da geht.

       

      Häufig schließen die Verträge mit z.B. einem Vodafone Kabeldeutschland und setzen das in ihre Mietverträge rein, dass man den Anschluss bezahlen muss. Kostet bei mir 10 Euro monatlich - und darüber geht aktuell nur TV (ich könnte aber auch Internet/Telefonie zusätzlich beauftragen).

       

      Wenn Du einen Telekom Festnetzanschluss hast, dann ist es bei Euch im Gebäude wie wohl in den meisten Gebäuden Deutschlands so, dass die Telekom da die Grundversorgung leistet. Und für diesen Anschluss bezahlst Du ja.

       

      Geht es dem Vermieter darum, dass die Telefonleitungen im Haus vom APL bis zur TAE -Dose u.U. von ihm kostenpflichtig repariert werden müssen via Telekom?

      0

    • vor 7 Jahren

      Eine Rechtsberatung kann hier nicht stattfinden.

      Es geht vermutlich darum, dass der Vermieter für das Objekt einen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen hat.

      Wenn dies bereits bestand, kann man davon nicht zurück treten. Es ist fest in den Nebenkosten drin.
      Wenn das allerdings jetzt neu kommt, solltest du einen Anwalt fragen.

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      von

      vor 7 Jahren

      @Kugic

      Wenn dies bereits bestand, kann man davon nicht zurück treten. Es ist fest in den Nebenkosten drin.

      Wenn dies bereits bestand, kann man davon nicht zurück treten. Es ist fest in den Nebenkosten drin.
      Wenn dies bereits bestand, kann man davon nicht zurück treten. Es ist fest in den Nebenkosten drin.

      Eine dauerhafte Umlegung der Kabelkosten als Nebenkosten verstößt gegen das TKG . Denn dort ist geregt, dass Telekommunikationsverträge nur eine begrenzte Laufzeit haben dürfen.

      von

      vor 7 Jahren

      Hubert Eder

      @Kugic Wenn dies bereits bestand, kann man davon nicht zurück treten. Es ist fest in den Nebenkosten drin. Wenn dies bereits bestand, kann man davon nicht zurück treten. Es ist fest in den Nebenkosten drin. Wenn dies bereits bestand, kann man davon nicht zurück treten. Es ist fest in den Nebenkosten drin. Eine dauerhafte Umlegung der Kabelkosten als Nebenkosten verstößt gegen das TKG . Denn dort ist geregt, dass Telekommunikationsverträge nur eine begrenzte Laufzeit haben dürfen.

      @Kugic

      Wenn dies bereits bestand, kann man davon nicht zurück treten. Es ist fest in den Nebenkosten drin.

      Wenn dies bereits bestand, kann man davon nicht zurück treten. Es ist fest in den Nebenkosten drin.
      Wenn dies bereits bestand, kann man davon nicht zurück treten. Es ist fest in den Nebenkosten drin.

      Eine dauerhafte Umlegung der Kabelkosten als Nebenkosten verstößt gegen das TKG . Denn dort ist geregt, dass Telekommunikationsverträge nur eine begrenzte Laufzeit haben dürfen.

      Hubert Eder

      @Kugic

      Wenn dies bereits bestand, kann man davon nicht zurück treten. Es ist fest in den Nebenkosten drin.

      Wenn dies bereits bestand, kann man davon nicht zurück treten. Es ist fest in den Nebenkosten drin.
      Wenn dies bereits bestand, kann man davon nicht zurück treten. Es ist fest in den Nebenkosten drin.

      Eine dauerhafte Umlegung der Kabelkosten als Nebenkosten verstößt gegen das TKG . Denn dort ist geregt, dass Telekommunikationsverträge nur eine begrenzte Laufzeit haben dürfen.


      Bei mir im Mietvertrag steht nichts zu Internet / Telefonie.

      Nur zum TV über den Kabelanschluss. Und TV fällt nicht in den Bereich des TKG .

      Schlau sind se schon...

      0

      von

      vor 7 Jahren

      Bei mir steht, ich habe mich um die TV Versorgung selbst zu kümmern. Was ich mit der Telekom gemacht habe und seit über einem Jahr ohne jede Beanstandung gelaufen ist.

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    • vor 7 Jahren

      werner.schroeder

      Hallo, obwohl ich seit über einen Jahr von der Telekom mit Magente XL versorgt werde, möche mich nun mein Vermiter zusätzlich zur Zahlung für eine Grundversorgung verpflichte. Ist das rechtens?

      Hallo, obwohl ich seit über einen Jahr von der Telekom mit Magente XL versorgt werde, möche mich nun mein Vermiter zusätzlich zur Zahlung für eine Grundversorgung verpflichte. Ist das rechtens?

      werner.schroeder

      Hallo, obwohl ich seit über einen Jahr von der Telekom mit Magente XL versorgt werde, möche mich nun mein Vermiter zusätzlich zur Zahlung für eine Grundversorgung verpflichte. Ist das rechtens?


      Die Frage ist beim Mieterbund besser aufgehoben.

      0

      von

      vor 7 Jahren

      Das wird wohl das beste sein. Vielen Dank.

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    • vor 7 Jahren

      Letztlich steht in Deinem Mietvertrag drin ob er das ohne weiteres darf.

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