A notice:

Kann aufgezeichnete Sendungen nicht auf DVD brennen/aufnehmen

16 years ago

hallo!

ich habe seit etwa 1,5 jahren entertain (X301T receiver)

vor einiger zeit habe ich mir einen dvd-recorder von samsung gekauft, damit ich mir meine aufgezeichneten serien vom media-receiver auf dvd brennen kann.

ich bin nun schon seit wochen am tüftel, weil es einfach nicht funktioniert.

ich bekomme keine einzige sendung vom medie-receiver auf meinen dvd-rekorder.

hab schon sämtliche anschlussvarianten durch (glaub ich jedenfalls) und so langsam bin ich mit meinem latein am ende.

wer kann mir weiter helfen?

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    • 14 years ago

      weiss jemand eigentlich wie die Rechtslage in Europa da aussieht?
      Ich verstehe eh nicht warum da immer noch so ein Kladeradatsch *mir_ist_schlecht um Copy oder nicht gemacht wird, wieder mal eine deutsche Grundlischkeit(?) da:

      -der entsprechende Ausstrahlungssender sein Geld mit den Werbeeinahmen bereits gemacht hat
      - der Videoverleiher seine Gebühr bereits kassiert hat

      Die Zeiten in denen illegal Kopien von TV und DVD Inhalten angeboten und auch was verdient wurde gehören doch längst der Vergangenheit an da sich das wohl keiner mehr andrehen lässt und der Sammler kauft sich das Original auf DVD oder die TV Aufzeichnung wandert ins Privatarchiv wo es niemand wehtut.

      Ein wirklicher Raubkopierer mit Verkaufsabsicht oder kostenloser Beschaffungsabsicht zieht sich das Zeug aus dem Net was wesentlich einfacher ist(Einschlägige Seiten oder Onlinerecorder)

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    • 14 years ago

      - der Videoverleiher seine Gebühr bereits kassiert hat



      - der Videoverleiher seine Gebühr bereits kassiert hat




      - der Videoverleiher seine Gebühr bereits kassiert hat





      Sie gehen wahrscheinlich auch mit einem HD Camcorder ins Kino und begründen das mit dem entrichteten Eintrittsgeld.

      Gehen Sie doch mal in eine Videothek und erzählen Sie dem Angestellten, dass Sie gerne ein paar Filme zum Kopieren hätten.

      Aber fangen Sie dann bitte nicht an zu heulen!

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    • 14 years ago

      Gehen Sie doch mal in eine Videothek und erzählen Sie dem Angestellten, dass Sie gerne ein paar Filme zum Kopieren hätten. Aber fangen Sie dann bitte nicht an zu heulen!


      Gehen Sie doch mal in eine Videothek und erzählen Sie dem Angestellten, dass Sie gerne ein paar Filme zum Kopieren hätten. Aber fangen Sie dann bitte nicht an zu heulen!

      Gehen Sie doch mal in eine Videothek und erzählen Sie dem Angestellten, dass Sie gerne ein paar Filme zum Kopieren hätten. Aber fangen Sie dann bitte nicht an zu heulen!


      Seufz, manchmal hat man wirklich das Gefühl, man redet gegen ein Brett.

      http://www.irights.info/index.php?q=node/90

      Gruß

      T-ster

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    • 14 years ago

      -der entsprechende Ausstrahlungssender sein Geld mit den Werbeeinahmen bereits gemacht hat - der Videoverleiher seine Gebühr bereits kassiert hat


      -der entsprechende Ausstrahlungssender sein Geld mit den Werbeeinahmen bereits gemacht hat
      - der Videoverleiher seine Gebühr bereits kassiert hat

      -der entsprechende Ausstrahlungssender sein Geld mit den Werbeeinahmen bereits gemacht hat
      - der Videoverleiher seine Gebühr bereits kassiert hat

      Wir reden hier über Urheberrecht, du zählst aber nur Verwertungsrechte auf.

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    • 14 years ago

      - der Videoverleiher seine Gebühr bereits kassiert hat




      - der Videoverleiher seine Gebühr bereits kassiert hat





      - der Videoverleiher seine Gebühr bereits kassiert hat





      Sie gehen wahrscheinlich auch mit einem HD Camcorder ins Kino und begründen das mit dem entrichteten Eintrittsgeld.

      Gehen Sie doch mal in eine Videothek und erzählen Sie dem Angestellten, dass Sie gerne ein paar Filme zum Kopieren hätten.

      Aber fangen Sie dann bitte nicht an zu heulen!

      Blödsinn-wenn ich nen Film sammeln will kauf ich den- Ohne finanziellen Interessen wäre die Camcorder Variante für den *mir_ist_schlecht

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    • 14 years ago

      -der entsprechende Ausstrahlungssender sein Geld mit den Werbeeinahmen bereits gemacht hat - der Videoverleiher seine Gebühr bereits kassiert hat



      -der entsprechende Ausstrahlungssender sein Geld mit den Werbeeinahmen bereits gemacht hat
      - der Videoverleiher seine Gebühr bereits kassiert hat


      -der entsprechende Ausstrahlungssender sein Geld mit den Werbeeinahmen bereits gemacht hat
      - der Videoverleiher seine Gebühr bereits kassiert hat

      Wir reden hier über Urheberrecht, du zählst aber nur Verwertungsrechte auf.



      Ich wollte nur damit sagen dass meiner Meinung nach viel zuviel Wind ums Urheberrecht gemacht wird solange keine finanziellen Vorteile mit Kopien oder Weiterverbreitung erzielt werden sollen.

      Ein *liebe für TV-Inhalte Archivierer.

      Nicht ausdehnen möchte ich die Problematik des illegalen Film und Musikdownloads bei denen die Industrie immer wieder Millionenverluste vorrechnet ungeachtet der Tatsache dass die illegal erworbenen Inhalte wohl trotzdem niemals gekauft worden wären auch bei Unmöglichkeit der illegalen Beschaffung *regenbogen

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    • 14 years ago

      Auch seltsam dass, obwohl ja mit dem Router verbunden, der MR nie im Netzwerk auftaucht.




      Auch seltsam dass, obwohl ja mit dem Router verbunden, der MR nie im Netzwerk auftaucht.



      Auch seltsam dass, obwohl ja mit dem Router verbunden, der MR nie im Netzwerk auftaucht.

      Wie sollte er, er ist nicht in deinem privaten Netz.

      Sorry Olli, das ist aber nun definitiv falsch! Der MR bekommt vom Router per DHCP eine lokale IP-Adresse zugewiesen. Mit dem IPTV und PPPoE Netz wird über den Router kommuniziert. Den MR kann man sogar anpingen und bei mir im Router ist er auch unter Netzwerkgeräte sichtbar und bekommt vom DHCP Server immer die gleiche IP. Was Skeptiker sicher meint, ist das man den MR nicht in der "Netzwerkumgebung" sieht und das liegt daran das im CE Betriebssystem des MR gar keine "Datei und Druckerfreigabe für Microsoft Netzwerke" integriert ist.
      Gruß
      bb123
      Danke, genau das meinte ich.
      Hätte ich auch daran gedacht, dass dieser *mir_ist_schlecht MR ja mit dem Super-Duper-Betriebssystem CE ausgestattet ist, wäre ich vielleicht sogar von selber darauf gekommen.
      Aber THX für den Hinweis.

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    • 14 years ago

      Sowohl von geliehenen als auch gekauften Videos sind Privatkopien (also Kopien für private Zwecke) erlaubt, sofern kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird.



      Sowohl von geliehenen als auch gekauften Videos sind Privatkopien (also Kopien für private Zwecke) erlaubt, sofern kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird.


      Sowohl von geliehenen als auch gekauften Videos sind Privatkopien (also Kopien für private Zwecke) erlaubt, sofern kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird.

      Bei gekauften Artikeln bin ich mit dieser Formulierung bei Dir, bei geliehenen wäre ich mir nicht so sicher, oder sollte da eine Gesetzeslücke vorhanden sein? Bei einer Leihe erhält man in der Regel nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht.


      Zwinkernd Einmal etwas klugscheißen:

      Problem in der deutschen Sprache:
      leihen = umsonst/kostenlos
      daher ist der Begriff "...leihe aus der Videothek..." leider grammatikalisch für den Popo.
      korrekt wäre es mieten
      denn ich erhalte gegen ein Entgelt die Nutzungsrechte für einen Gegenstand über einen gewissen Zeitraum.
      Das es sich in der Umgangssprache so eingebürgert hat ist wieder ein anderes Problem.
      Aber wenn ein Bekannter zu Dich fragt, "leihst Du mir das Buch?", verlangst Du wohl auch nicht direkt Geld von ihm oder? *betroffen_sein
      wie "T-ster" schon schrieb, solange kein bestehender Kopierschutz umgangen wird....

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    • 14 years ago

      Einmal etwas klugscheißen: Problem in der deutschen Sprache: leihen = umsonst/kostenlos


      Zwinkernd Einmal etwas klugscheißen:

      Problem in der deutschen Sprache:
      leihen = umsonst/kostenlos


      Zwinkernd Einmal etwas klugscheißen:

      Problem in der deutschen Sprache:
      leihen = umsonst/kostenlos



      "klugsch....", möchte ich auch mal
      Wenn leihen = kostenlos ist, woher kommt dann der Begriff "Leihgebühr"?

      Ich kann im Duden unter leihen nichts von "kostenlos" finden:

      "leihen"
      Bedeutungsübersicht:
      1. (gegen das Versprechen der Rückgabe) vorübergehend aus seinem Besitz zur Verfügung stellen; ausleihen
      2. sich (gegen das Versprechen der Rückgabe) etwas aus dem Besitz oder dem Verfügungsrecht eines anderen erbitten, ausleihen
      3. (gehoben) zuteilwerden lassen, geben, zur Verfügung stellen

      Synonyme zu leihen:

      aushelfen, auslegen, ausleihen, borgen, geben, überlassen, verborgen, verleihen, zur Verfügung stellen; (gehoben) beispringen; (umgangssprachlich) herleihen, verpumpen; (salopp) pumpen; (landschaftlich) ausborgen, lehnen

      ausleihen, borgen, entleihen; (gehoben) erborgen; (umgangssprachlich) anpumpen; (landschaftlich) ausborgen, lehnen

      anbieten, bereitstellen, bieten, gewähren, herausgeben, überlassen; (gehoben) darbieten, darbringen, zuteilwerden lassen; (bildungssprachlich) offerieren, präsentieren; (gehoben oder ironisch) angedeihen lassen

      Gruß HAMAPA

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    • 14 years ago

      "klugsch....", möchte ich auch mal Wenn leihen = kostenlos ist, woher kommt dann der Begriff "Leihgebühr"?

      "klugsch....", möchte ich auch mal
      Wenn leihen = kostenlos ist, woher kommt dann der Begriff "Leihgebühr"?
      "klugsch....", möchte ich auch mal
      Wenn leihen = kostenlos ist, woher kommt dann der Begriff "Leihgebühr"?


      Die Leihgebühr bezeichnet umgangssprachlich ein Entgelt für die zeitweilige Überlassung einer Sache zum Gebrauch (Nutzung, Vermietung von Gegenständen, Inanspruchnahme). Da eine Leihe jedoch immer unentgeltlich ist, es somit keine Leihgebühren geben kann, bedeutet Leihgebühr im allgemeinen Sprachgebrauch eigentlich Mietgebühr.

      Die Leihgebühr bezeichnet umgangssprachlich ein Entgelt für die zeitweilige Überlassung einer Sache zum Gebrauch (Nutzung, Vermietung von Gegenständen, Inanspruchnahme). Da eine Leihe jedoch immer unentgeltlich ist, es somit keine Leihgebühren geben kann, bedeutet Leihgebühr im allgemeinen Sprachgebrauch eigentlich Mietgebühr.
      Die Leihgebühr bezeichnet umgangssprachlich ein Entgelt für die zeitweilige Überlassung einer Sache zum Gebrauch (Nutzung, Vermietung von Gegenständen, Inanspruchnahme). Da eine Leihe jedoch immer unentgeltlich ist, es somit keine Leihgebühren geben kann, bedeutet Leihgebühr im allgemeinen Sprachgebrauch eigentlich Mietgebühr.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Leihvertrag_(Deutschland)

      Gruß

      T-ster

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