Laut Ihrem Mitarbeiter kein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäft?
11 years ago
Die Telekom hat unserer Großmutter im Zuge eines (unseriösen) Haustürgeschäfts einen Entertain-Vertrag angedreht. Sofort, nachdem wir davon erfuhren, kündigten wir innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen. Von Ihrer/m Mitarbeiter/in kam die Antwort:
"Nach einer genaueren Recherche konnten wir festellen, dass der Vertrag direkt vor Ort von Frau ---- unterschrieben wurde. Somit bestand kein Widerrufsrecht. Nur für am Telefon geschlossene Veträge besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht (Fernabsatzgesetz)."
Wie kommt ein großes Unternehmen wie die Telekom auf eine solche Aussage? Das BGB spricht im §355 eindeutig vom Widerrufsrecht - insbesondere bei Haustürgeschäften, da man bei diesen bewusst überrumpelt und zu einer Unterschrift genötigt wird.
Diese Aussage hat in unseren Augen weder Hand noch Fuß und wird von uns so nicht hingenommen!
"Nach einer genaueren Recherche konnten wir festellen, dass der Vertrag direkt vor Ort von Frau ---- unterschrieben wurde. Somit bestand kein Widerrufsrecht. Nur für am Telefon geschlossene Veträge besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht (Fernabsatzgesetz)."
Wie kommt ein großes Unternehmen wie die Telekom auf eine solche Aussage? Das BGB spricht im §355 eindeutig vom Widerrufsrecht - insbesondere bei Haustürgeschäften, da man bei diesen bewusst überrumpelt und zu einer Unterschrift genötigt wird.
Diese Aussage hat in unseren Augen weder Hand noch Fuß und wird von uns so nicht hingenommen!
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11 years ago
Das Team hilft dir da bestimmt weiter :).
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11 years ago
Ja, ein paar solcher Fälle hatte ich auch schon einmal. Der Vertriebspartner hatte mit einer Shopkennung IP-basierte Anschlüsse am Telefon vermarktet.
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11 years ago
werden im Shop nicht generell Unterschriften auf nem Tablet gemacht und dann dem Dokument elektronisch zugefügt?
So sollte doch eine Unterscheidung möglich sein, ob Unterschrift auf Papier oder elektronisch erfolgte... und somit POS Ja/Nein unterschieden werden kann.. *denk*
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11 years ago
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11 years ago
Solche Leute sollten von der Telekom als Vermittler gesperrt werden...
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11 years ago
Es steht definitv fest, dass der Telekommitarbeiter unangekündigt bei ihr zu Hause war, da sie nie das Haus verlässt. Mal angenommen, der Mitarbeiter wurde von einem Telekom-Vertriebspartner geschickt - dann greift doch auch hier die Widerrufsfrist gem. BGB?! Wieso werden die Kunden angelogen?
Was kann ich noch tun? Sie wollen den Vertrag weiterlaufen lassen, obwohl wir innerhalb von 14 Tagen widerrufen haben!
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11 years ago
Lassen wir mal die Spekulationen und warten bis sich ein netter Telekom-Hilft Mitarbeiter um die Angelegenheit kümmert ;-)
Damit ist lea am meisten geholfen
VG @all
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11 years ago
lea.freudenstein schrieb:
Wenn die Telekom auf der Wirksamkeit besteht, kannst du den Vertrag anfechten, weil es eben an einer wirksamen Willenserklärung deiner Oma fehlte. Ist die Unterschrift ein Problem, geht's nur über die Geschäftsfähigkeit weiter...
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11 years ago
Die Dame kann noch nicht mal lesen und braucht sicherlich kein Entertain-Paket mit über 70 Sendern.
Mal ganz emotionslos, das könnte schon an Altersdiskriminierung grenzen. Ich kenne 76jährige, die beginnen noch mit einem Smartphone mobil das Internet zu nutzen und 60jährige, die können noch immer keinen Computer anmachen.
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11 years ago
@olliMD: Klar, da hast Du Recht. Das habe ich auch gar nicht angezweifelt. Ich wollte damit sagen, dass die Dame leider Analphabetin ist, also nicht lesen und schreiben kann (verhängnisvollerweise nur unterschreiben) und somit ein leichtes Opfer für solche Maschen ist..
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