Laut Ihrem Mitarbeiter kein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäft?

vor 11 Jahren

Die Telekom hat unserer Großmutter im Zuge eines (unseriösen) Haustürgeschäfts einen Entertain-Vertrag angedreht. Sofort, nachdem wir davon erfuhren, kündigten wir innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen. Von Ihrer/m Mitarbeiter/in kam die Antwort:

"Nach einer genaueren Recherche konnten wir festellen, dass der Vertrag direkt vor Ort von Frau ---- unterschrieben wurde. Somit bestand kein Widerrufsrecht. Nur für am Telefon geschlossene Veträge besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht (Fernabsatzgesetz)."

Wie kommt ein großes Unternehmen wie die Telekom auf eine solche Aussage? Das BGB spricht im §355 eindeutig vom Widerrufsrecht - insbesondere bei Haustürgeschäften, da man bei diesen bewusst überrumpelt und zu einer Unterschrift genötigt wird.
Diese Aussage hat in unseren Augen weder Hand noch Fuß und wird von uns so nicht hingenommen!

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    • vor 11 Jahren

      Du hast vollkommen Recht. Ich könnte mir aber vorstellen das der Verkäufer nicht nur deine Oma überrumpelt hat sondern auch noch an der Angabe wie der Vertrag zustande gekommen ist geschummelt hat.

      Das Team hilft dir da bestimmt weiter :).

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    • vor 11 Jahren

      @Gelöschter Nutzer
      Ja, ein paar solcher Fälle hatte ich auch schon einmal. Der Vertriebspartner hatte mit einer Shopkennung IP-basierte Anschlüsse am Telefon vermarktet.

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    • vor 11 Jahren

      @Hubert Eder
      werden im Shop nicht generell Unterschriften auf nem Tablet gemacht und dann dem Dokument elektronisch zugefügt?
      So sollte doch eine Unterscheidung möglich sein, ob Unterschrift auf Papier oder elektronisch erfolgte... und somit POS Ja/Nein unterschieden werden kann.. *denk*

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    • vor 11 Jahren

      Du darfst auch nicht kündigen sondern musst widerrufen.

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    • vor 11 Jahren

      Ist das nicht nur in den Telekom Shops so beim Telekom Partner habe ich das noch nicht gesehen. Und selbst wenn, da kann der Verkäufer ja auch kurz drei kreuze machen.

      Solche Leute sollten von der Telekom als Vermittler gesperrt werden...

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    • vor 11 Jahren

      Ich finde es eine absolute Frechheit, so skrupellos mit älteren Leuten umzugehen. Die Dame kann noch nicht mal lesen und braucht sicherlich kein Entertain-Paket mit über 70 Sendern..

      Es steht definitv fest, dass der Telekommitarbeiter unangekündigt bei ihr zu Hause war, da sie nie das Haus verlässt. Mal angenommen, der Mitarbeiter wurde von einem Telekom-Vertriebspartner geschickt - dann greift doch auch hier die Widerrufsfrist gem. BGB?! Wieso werden die Kunden angelogen?

      Was kann ich noch tun? Sie wollen den Vertrag weiterlaufen lassen, obwohl wir innerhalb von 14 Tagen widerrufen haben!

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    • vor 11 Jahren

      Hallo @all,

      Lassen wir mal die Spekulationen und warten bis sich ein netter Telekom-Hilft Mitarbeiter um die Angelegenheit kümmert ;-)

      Damit ist lea am meisten geholfen

      VG @all

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    • vor 11 Jahren

      Ich habe auch mal gegoogelt und das förderte -> www.business-netz.com/Verbraucher/Widerrufsrecht-beim-Haustuergeschaeft zu Tage.

      lea.freudenstein schrieb:
      Ich finde es eine absolute Frechheit, so skrupellos mit älteren Leuten umzugehen. Die Dame kann noch nicht mal lesen und braucht sicherlich kein Entertain-Paket mit über 70 Sendern..


      Wenn die Telekom auf der Wirksamkeit besteht, kannst du den Vertrag anfechten, weil es eben an einer wirksamen Willenserklärung deiner Oma fehlte. Ist die Unterschrift ein Problem, geht's nur über die Geschäftsfähigkeit weiter...

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    • vor 11 Jahren

      lea.freudenstein schrieb:

      Die Dame kann noch nicht mal lesen und braucht sicherlich kein Entertain-Paket mit über 70 Sendern.

      Die Dame kann noch nicht mal lesen und braucht sicherlich kein Entertain-Paket mit über 70 Sendern.
      Die Dame kann noch nicht mal lesen und braucht sicherlich kein Entertain-Paket mit über 70 Sendern.

      Mal ganz emotionslos, das könnte schon an Altersdiskriminierung grenzen. Ich kenne 76jährige, die beginnen noch mit einem Smartphone mobil das Internet zu nutzen und 60jährige, die können noch immer keinen Computer anmachen.

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    • vor 11 Jahren

      Danke @jm2c².. Bezügl. der Geschätsfähigkeit wird leider nicht viel machen zu sein.. Wir haben schon mehrfach versucht, die Geschäftsfähigkeit von einem Gutachter anzweifeln zu lassen, aber man kennt ja den Vorführeffekt: Sobald es darauf ankommt, ist alles prima (trotz diverser unnötiger, teurer Abo-Abschlüsse in Vergangenheit etc.) Ich bin gespannt, was die Telekom zu der Geschichte zu sagen hat.

      @olliMD: Klar, da hast Du Recht. Das habe ich auch gar nicht angezweifelt. Ich wollte damit sagen, dass die Dame leider Analphabetin ist, also nicht lesen und schreiben kann (verhängnisvollerweise nur unterschreiben) und somit ein leichtes Opfer für solche Maschen ist..

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