Hinweis:
Dieser Inhalt wurde für MagentaTV 2.0 erstellt und ist möglicherweise nicht für MagentaTV gültig.
Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?Gelöst
Magenta TV funktioniert auf meinem Samsung smart TV nicht mehr
vor einem Jahr
Magenta TV funktioniert auf meinem Samsung Smart TV seid dem Update nicht mehr. Habe ich dadurch ein Sonderkündigungsrecht?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Nein!
Dein Vertrag ist nicht an die Möglichkeit der Nutzung eines bestimmten Gerätes gebunden.
0
vor einem Jahr
Magenta TV funktioniert auf meinem Samsung Smart TV seid dem Update nicht mehr.
Nicht schlecht @yengjung .
Da hast du wohl einen SamsungTV von vor 2018.
Habe ich dadurch ein Sonderkündigungsrecht?
Natürlich nicht.
Aber frage doch mal bei Samsung nach, ob sie dir einen neuen SmartTV geben, weil die App nicht mehr geht.
0
vor einem Jahr
Naja. Kann man das so pauschal sagen?
Letztlich ist es eine einseitige Änderung der bisherigen Leistung. Mal ganz abgesehen davon, dass es durch die Zwangsumstellung nicht nur auf Geräte ankommt, die man nun rausstreicht, sondern auch schlicht Funktionen fehlen, die es bisher gab. Und das durch eine Zwangsmigration, ohne dass der Nutzer das verhindern kann. Und da soll es kein Sonderkündigungsrecht geben? Ohne Jurist zu sein, die Chancen, wenn man es gerichtlich drauf ankommen lassen würde, stehen denke ich nicht ganz so schlecht.
Man denke mal weiter, die Telekom würde beschließen, dass ab morgen nur noch Apple Geräte zur Nutzung funktionieren, und Android raus ist.
Das wäre zulässig? Wohl kaum...
2
Antwort
von
vor einem Jahr
Ohne Jurist zu sein, die Chancen, wenn man es gerichtlich drauf ankommen lassen würde, stehen denke ich nicht ganz so schlecht.
Ohne Jurist zu sein bezweifle ich dass die Telekom und deren Rechtsabteilung das nicht entsprechend alles so gemacht hat dass es eben rechtens ist.
Antwort
von
vor einem Jahr
Naja. Kann man das so pauschal sagen?
Wer meint das Nein wäre nicht richtig, kann ja jederzeit noch für sich den Rechtsweg beschreiten...
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von