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MagentaTV Sonderkündigungsrecht bei Änderung von Inhalten?

1 year ago

Hallo, Gemeinde,

 

ich nutze demnächst MagentaTV unabhängig vom Telekom-Netz und habe mich für die 24monatige Laufzeit inkl. RTL+ entschieden.

 

Nehmen wir den Fall an, RTL und die Telekom würden ihre diesbezügliche Zusammenarbeit innerhalb dieses Zeitraums beenden, bestünde für den Kunden dann ein Sonderkündigungsrecht? Schließlich ist RTL+ aus meiner Sicht ein wesentlicher Vertragsbestand-teil. Oder irre ich mich? 

 

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    • 1 year ago

      Die Zusammenarbeit wird nicht beendet.

      Es werden nur die linearen RTL+ Eventkanäle eingestellt, die Inhalte sind weiterhin über die RTL+ App empfangbar.

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    • 1 year ago

      Laudano1

      Nehmen wir den Fall an, RTL und die Telekom würden ihre diesbezügliche Zusammenarbeit innerhalb dieses Zeitraums beenden, bestünde für den Kunden dann ein Sonderkündigungsrecht?

       

      Nehmen wir den Fall an, RTL und die Telekom würden ihre diesbezügliche Zusammenarbeit innerhalb dieses Zeitraums beenden, bestünde für den Kunden dann ein Sonderkündigungsrecht?

      Laudano1

       

      Nehmen wir den Fall an, RTL und die Telekom würden ihre diesbezügliche Zusammenarbeit innerhalb dieses Zeitraums beenden, bestünde für den Kunden dann ein Sonderkündigungsrecht?


      Meiner Meinung nach ja das das Abo von RTL+ ja fester Bestandteil des entsprechenden Tarifes ist.

      Ist allerdings unwahrscheinlich dass das passiert.

       

       

      Wie @Mister Burny allerdings auch angemerkt hat. Das hat nix mit den linearen Sendern zu tun. Da steht auch entsprechend in AGB oder Leistungsbeschreibung dass es da zu Änderungen kommen kann.

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      Answer

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      1 year ago

      Hallo @Laudano1,

       

      hier unsere Info-Seite dazu. Fröhlich 

       

      Informationen zur Abschaltung der RTL+ Live-Kanäle

      Sie bekommen über den Media Receiver oder die MagentaTV App momentan eine Anzeige, dass die RTL+ Live-Kanäle (Live-Event-Streams) in Kürze nicht mehr zur Verfügung stehen. 

      Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema haben wir für Sie zusammengestellt:

      Wann werden die Kanäle abgeschaltet?

      Am 29. Januar 2024 wurden die RTL+ Live-Kanäle (Sendeplätze 40 bis 45 bei Standard-Kanalbelegung) abgeschaltet.

      Wo kann ich die Inhalte von RTL+ dann schauen?

      Die Inhalte der Sender können nach wie vor über die RTL+ App geschaut werden.

      Über die Media Receiver 400 und 200 können die RTL+ Live-Kanäle (Live-Event-Streams) in der RTL+ App nicht genutzt werden. Wir empfehlen Ihnen daher eines unserer aktuellen MagentaTV Geräte (z. B. die MagentaTV One oder den MagentaTV Stick).

       

      https://www.telekom.de/hilfe/tv/inhalte/rtlplus/abschaltung-live-kanaele

       

      Liebe Grüße Anna Lena L.

      Answer

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      1 year ago

      @Anna Lena L. 

      Der TE hat noch kein MagentaTV

       

       

      Laudano1

      ich nutze demnächst MagentaTV unabhängig vom Telekom-Netz und habe mich für die 24monatige Laufzeit inkl. RTL+ entschieden.

      ich nutze demnächst MagentaTV unabhängig vom Telekom-Netz und habe mich für die 24monatige Laufzeit inkl. RTL+ entschieden.
      Laudano1
      ich nutze demnächst MagentaTV unabhängig vom Telekom-Netz und habe mich für die 24monatige Laufzeit inkl. RTL+ entschieden.

      Er fragt was ist, wenn RTL+ nicht mehr mit der Telekom in der Zukunft kooperiert und es nicht mehr bei MgentaTV Bestandteil sein wird.

       

      Laudano1

      Nehmen wir den Fall an, RTL und die Telekom würden ihre diesbezügliche Zusammenarbeit innerhalb dieses Zeitraums beenden, bestünde für den Kunden dann ein Sonderkündigungsrecht?

      Nehmen wir den Fall an, RTL und die Telekom würden ihre diesbezügliche Zusammenarbeit innerhalb dieses Zeitraums beenden, bestünde für den Kunden dann ein Sonderkündigungsrecht?
      Laudano1
      Nehmen wir den Fall an, RTL und die Telekom würden ihre diesbezügliche Zusammenarbeit innerhalb dieses Zeitraums beenden, bestünde für den Kunden dann ein Sonderkündigungsrecht?

      Und ob er dann in der Zukunft ein Sonderkündigungsrecht hat.

       

      Daher finde ich deine Antwort auch nicht als Lösung richtig, da es nicht die Frage des TE beantwortet.

      Answer

      from

      1 year ago

      Anna Lena L.

      Hallo @Laudano1, hier unsere Info-Seite dazu.

      Hallo @Laudano1,

       

      hier unsere Info-Seite dazu.

      Anna Lena L.

      Hallo @Laudano1,

       

      hier unsere Info-Seite dazu.


      Ich weiß ja nicht ob diese Thematik mit den RTL-Kanälen überhaupt die Frage von @Laudano1  ist, schließlich will er ja jetzt erst MagentaTV abschließen und hat bewusst nach RTL+ gefragt und nicht nach den Live-Kanälen (die ja jetzt schon abgeschaltet sind).

       

      Vielleicht wäre eine verbindliche Antwort zielführender/zufriedenstellender

      Würde es ein Sonderkündigungsrecht bei MagentaTV geben wenn ein entsprechendes Abo rausgenommen wird (zB RTL+ Premium bei MagentaTV Smart oder Disney+ bei MagentaTV Entertain, etc)?

       

       

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    • Accepted Solution

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      1 year ago

      Hallo @Laudano1,

       

      hier unsere Info-Seite dazu. Fröhlich 

       

      Informationen zur Abschaltung der RTL+ Live-Kanäle

      Sie bekommen über den Media Receiver oder die MagentaTV App momentan eine Anzeige, dass die RTL+ Live-Kanäle (Live-Event-Streams) in Kürze nicht mehr zur Verfügung stehen. 

      Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema haben wir für Sie zusammengestellt:

      Wann werden die Kanäle abgeschaltet?

      Am 29. Januar 2024 wurden die RTL+ Live-Kanäle (Sendeplätze 40 bis 45 bei Standard-Kanalbelegung) abgeschaltet.

      Wo kann ich die Inhalte von RTL+ dann schauen?

      Die Inhalte der Sender können nach wie vor über die RTL+ App geschaut werden.

      Über die Media Receiver 400 und 200 können die RTL+ Live-Kanäle (Live-Event-Streams) in der RTL+ App nicht genutzt werden. Wir empfehlen Ihnen daher eines unserer aktuellen MagentaTV Geräte (z. B. die MagentaTV One oder den MagentaTV Stick).

       

      https://www.telekom.de/hilfe/tv/inhalte/rtlplus/abschaltung-live-kanaele

       

      Liebe Grüße Anna Lena L.

      0

    • 1 year ago

      Grüße @Laudano1 

      Finde deine Frage interressannt.

      Eins Vorweg, deine Frage beinhaltet auch eine Rechtsberatung in den Antworten.

      Daher schildere ich dir meine Meinung .

       

      Ich hatte mal Premiere gehabt und dort gab es eine Klausel, wenn sich was um 10% zum Nachteil ändert, kann man mit Frist kündigen.

      Das hatte ich auch genutzt und bin so auch aus dem Vertrag gekommen, als diese 3 Sender im Grundbestand entfernten ohne Ersatz.

       

      Ob es nun solch einen Passus auch bei deinem Angebot in den AGB ist, kann ich dir nicht sagen, da ich die AGB nicht gelesen habe und auch MagentaTV nicht nutze.

       

       

      Mister Burny

      Die Zusammenarbeit wird nicht beendet.

      Die Zusammenarbeit wird nicht beendet.
      Mister Burny
      Die Zusammenarbeit wird nicht beendet.

      Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig.

      Keiner kann so weit in die Zukunft schauen.

      Aber ich glaube auch nicht, dass dies in der nächsten Zeit passieren wird.

       

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      1 year ago

      @Anna Lena L. 

       

      Mir ist nicht bekannt, wer diese Antwort

       

      Anna Lena L.

      dann wird sich die Telekom schon für ihre Bestandskunden etwas überlegen. Ende.

      dann wird sich die Telekom schon für ihre Bestandskunden etwas überlegen. Ende.
      Anna Lena L.
      dann wird sich die Telekom schon für ihre Bestandskunden etwas überlegen. Ende.

      als Lösung gekennzeichnet hat. Denn "Überlegungen" kommen in den AGB der Telekom nicht vor und sollten bei eindeutiger Rechtslage auch keine Rolle spielen.

       

      Wie @→Mataimaki← es dankenswerterweise schon richtig verlinkt hat: In den AGB Ziffer 10.4 ist das Sonderkündigungsrecht u. a. bei Leistungsänderungen... klar geregelt und wird entsprechend eingeräumt.

      Answer

      from

      1 year ago

      Laudano1

      Mir ist nicht bekannt, wer diese Antwort... als Lösung gekennzeichnet hat.

      Mir ist nicht bekannt, wer diese Antwort... als Lösung gekennzeichnet hat.
      Laudano1
      Mir ist nicht bekannt, wer diese Antwort... als Lösung gekennzeichnet hat.

      Inzwischen weiß ich es, alles gut.

      Inzwischen weiß ich es, alles gut.
      Inzwischen weiß ich es, alles gut.

       

      Answer

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      1 year ago

      Die hier markierten Lösungen haben m.E. wenig mit dem Problem zu tun.

       

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    • Accepted Solution

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      1 year ago

      Hallo @Laudano1 ,

       

      wenn eine Kooperation mit einem Sender ausläuft und es keine neue gibt, besteht kein Sonderkündigungsrecht des Magenta-TV Paketes.

       

      So ist es richtig Zwinkernd

       

      Liebe Grüße 

      Anna Lena L.

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      1 year ago

      @Anna Lena L. 

      Heißt also wenn ihr MagentaTV Entertain anbietet und Disney die Kooperation mit euch kündigt gibt es ernsthaft keinerlei Sonderkündigungsrecht obwohl ein großer Bestandteil des Tarifinhaltes nicht mehr angeboten wird.

       

      Das ist ja dann mehr als dreist wenn man dann im Tarif gefangen bleibt. Selbst bei Preiserhöhung gibt es Sonderkündigungsrecht.

      Answer

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      1 year ago

      Anna Lena L.

      wenn eine Kooperation mit einem Sender ausläuft und es keine neue gibt, besteht kein Sonderkündigungsrecht des Magenta-TV Paketes.

      wenn eine Kooperation mit einem Sender ausläuft und es keine neue gibt, besteht kein Sonderkündigungsrecht des Magenta-TV Paketes.

      Anna Lena L.

      wenn eine Kooperation mit einem Sender ausläuft und es keine neue gibt, besteht kein Sonderkündigungsrecht des Magenta-TV Paketes.


      Es geht nicht um einen Sender, sondern um RTL+.

      Und wie @CobraCane auch gut bemerkt, wie ist es dann mit Disney+ und Netflix?

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    • Accepted Solution

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      1 year ago

      Hallo @→Mataimaki← und @CobraCane,

       

      hätte, wäre, wenn....

       

      WENN es dazu kommen würde, dann wird sich die Telekom schon für ihre Bestandskunden etwas überlegen. Ende.

       

      Liebe Grüße 

      Anna Lena L.

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    • 1 year ago

      Man muss unterscheiden zwischen Sendern und Vertragsinhalten.

       

      Bei MagentaTV Entertain zum Beispiel ist das Disney+ Abo fester Bestandteil des Vertrags. In dem Fall ist ja Disney+ sogar die einzige Unterscheidung zum TV Smart. Da würde sicherlich ein Sonderkündigungsrecht entstehen. 

       

      Momentan ist aber eh alles Spekulationen, die Kooperationen bestehen und da beide Seiten profitieren (Telekom = Kunden, Disney/RTL/Netflix = Abozahlen) sehe ich kein Ende in Sicht.

      Wenn es wider Erwarten zu irgendwelchen Enden kommen, wird man das dann zeitaktuell einordnen.

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      1 year ago

      Danke!

      Answer

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      1 year ago

      Mister Burny

      Momentan ist aber eh alles Spekulationen,

       

      Momentan ist aber eh alles Spekulationen,

      Mister Burny

       

      Momentan ist aber eh alles Spekulationen,


      Es geht auch garnicht um eine Spekulation sondern um die einfache Frage des Threadersteller wie es sich mit einer Sonderkündigung verhält wenn so ein Dienst wegfällt.

      Daher finde ich es auch völlig in Ordnung wenn man diese Frage entsprechend beantwortet. Die vorherigen Lösungamrkierungen gingen halt alle am eigentlichen Thema vorbei da es nicht um irgendwelche Sender oder Kanäle ging sondern um RTL+

       

      Zur Not muss es dann halt rechtlich bewertet werden wenn es soweit ist und die Telekom da nicht von sich aus dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht anbietet.

      Answer

      from

      1 year ago

      Mister Burny

      Bei MagentaTV Entertain zum Beispiel ist das Disney+ Abo fester Bestandteil des Vertrags. In dem Fall ist ja Disney+ sogar die einzige Unterscheidung zum TV Smart. Da würde sicherlich ein Sonderkündigungsrecht entstehen.

      Bei MagentaTV Entertain zum Beispiel ist das Disney+ Abo fester Bestandteil des Vertrags. In dem Fall ist ja Disney+ sogar die einzige Unterscheidung zum TV Smart. Da würde sicherlich ein Sonderkündigungsrecht entstehen. 
      Mister Burny
      Bei MagentaTV Entertain zum Beispiel ist das Disney+ Abo fester Bestandteil des Vertrags. In dem Fall ist ja Disney+ sogar die einzige Unterscheidung zum TV Smart. Da würde sicherlich ein Sonderkündigungsrecht entstehen. 

      Genauso dürfte es sich somit auch beim Wegfall von RTL+ verhalten. Danke.

      Unlogged in user

      Answer

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    • 1 year ago

      Und ich habe mal in die AGB geschaut, da ist ja auch alles geregelt.

      Ich sehe es so (persönliche Meinung), das durch Wegfall der Zusatzdienste (RTL+, Disney+,...) es dann zum Tag des Wegfalls eine Kündigung möglich ist.

      https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/49196.pdf? 

       

      screenshot-2024.01.31-13_13_26.png

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    • 1 year ago

      @Laudano1  schrieb:
      bestünde für den Kunden dann ein Sonderkündigungsrecht?

      Wenn eines bestünde, dann müsste dich die Telekom ggf. auch darauf hinweisen. Insofern müßig, das theoretisch zu erörtern.

       

      Viele Grüße

      Thomas

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      Answer

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      1 year ago

      teezeh

      Wenn eines bestünde, dann müsste dich die Telekom ggf. auch darauf hinweisen. Insofern müßig, das theoretisch zu erörtern.

      Wenn eines bestünde, dann müsste dich die Telekom ggf. auch darauf hinweisen. Insofern müßig, das theoretisch zu erörtern.
      teezeh
      Wenn eines bestünde, dann müsste dich die Telekom ggf. auch darauf hinweisen. Insofern müßig, das theoretisch zu erörtern.

      Es besteht laut AGB.

       

      Der Ablauf sollte sein (denke ich)

      - RTL+ und Telekom können sich mehr einigen

      - sechs Wochen vor Ende bekommt der Benutzer eine Nachricht darüber

      - darin wird ausdrücklich das Sonderkündigungsrecht erwähnt

       

      Das ist doch nicht theoretisch?

      Answer

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      1 year ago

      teezeh

      Wenn eines bestünde, dann müsste dich die Telekom ggf. auch darauf hinweisen.

      Wenn eines bestünde, dann müsste dich die Telekom ggf. auch darauf hinweisen.
      teezeh
      Wenn eines bestünde, dann müsste dich die Telekom ggf. auch darauf hinweisen.

      Es sei denn, die Telekom wäre anderer Meinung...

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    • 1 year ago

      Teilanpassung wahrscheinlich möglich mit ggf Berechnungsanpassung 

      Wobei nicht klar ist, wie hoch diese im Falle RTL+ ausfallen könnte. 

       

      Siehe Leistungsbeschreibung zu MagentaTV anschlussunabhängig.

      https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/51284.pdf?

       

      Laut 2.2 Leistungsumfang bei u. a. MagentaTV  Megastream zusätzlich:

      "[...] Der Kunde erhält die Berechtigung zum Zugang zu RTL+ in der Variante „RTL+ Premium“. [...]

       

      Es geht somit nicht unbedingt um LiveTV Sender der RTL Sender innerhalb von MagentaTV sondern um überhaupt Zugang zu RTL+ in der Variante RTL+ Premium, was auch schon durch Nutzbarkeit über RTL+ App gegeben sein könnte.  

       

      Aus 1. Vertragsgegenstand:

      "[...]Kann die Telekom aus rechtlichen Gründen mit MagentaTV kombinierte Leistungen nicht mehr zur Verfügung stellen, können beide Vertragspartner den Teil-Vertrag für die betroffenen Leistungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Der monatliche Grundpreis für die verbleibenden Leistungen wird entsprechend reduziert.[...]" 

       

      Demnach könnte die Telekom (oder der  betroffene Kunde) die betroffene Teil-Leistung "RTL+ Premium" ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, beispielsweise wenn RTL die Kooperation mit der Telekom bezüglich RTL+ Premium in bestimmten Telekom Paketen aufkündigen/stornieren würde.

      Es geht dann aber nur um diese Teil-Leistung, somit nicht um den Rest (verbleibende Leistungen) des Vertrags. Der würde weiter laufen demnach. 

       

      Es gibt also demnach kein Sonderkündigungsrecht für das Gesamtpaket des Vertrags sondern nur für den darin betroffenen Teil des Vertrags. Der Vertrag ansonsten (für die restlichen Teile) dabei nicht kündbar.

       

      Und es würde dann der Grundpreis gesenkt werden, entsprechend der  verbleibenden Leistungen in dem Vertrag. Also monatlicher Grundpreis dann niedriger.

       

      Wenn ich das alles so richtig raus gelesen und interpretiert habe.

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      1 year ago

      @CobraCane 

      es gibt im Leistungsrecht oftmals den Unterschied zwischen Haupt- und Nebenleistungen. 

       

      Wenn in einem Mobilfunkvertrag ganz die Leistung Mobilfunk wegfallen würde, würde eine Hauptleistung wegfallen. 

       

      Das könnte dann anders behandelt sein, als wenn es eine Zusatz- oder Nebenleistung ist. Insbesondere wenn dann der Preis verringern würde, wie in den AGB vorgesehen, um den Anteil der weggefallenen Nebenleistung. 

      Answer

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      1 year ago

      Beachte auch:

      Ich habe heraus gesucht, was die Telekom für den Fall in ihren AGB vorgesehen haben könnte. 

       

      Ihr hattet doch etwas zum Nachlesen an Regelungen diesbezüglich gesucht.

      Answer

      from

      1 year ago

      Sherlocka

      @CobraCane es gibt im Leistungsrecht oftmals den Unterschied zwischen Haupt- und Nebenleistungen. Wenn in einem Mobilfunkvertrag ganz die Leistung Mobilfunk wegfallen würde, würde eine Hauptleistung wegfallen. Das könnte dann anders behandelt sein, als wenn es eine Zusatz- oder Nebenleistung ist. Insbesondere wenn dann der Preis verringern würde, wie in den AGB vorgesehen, um den Anteil der weggefallenen Nebenleistung.

      @CobraCane 

      es gibt im Leistungsrecht oftmals den Unterschied zwischen Haupt- und Nebenleistungen. 

       

      Wenn in einem Mobilfunkvertrag ganz die Leistung Mobilfunk wegfallen würde, würde eine Hauptleistung wegfallen. 

       

      Das könnte dann anders behandelt sein, als wenn es eine Zusatz- oder Nebenleistung ist. Insbesondere wenn dann der Preis verringern würde, wie in den AGB vorgesehen, um den Anteil der weggefallenen Nebenleistung. 

      Sherlocka

      @CobraCane 

      es gibt im Leistungsrecht oftmals den Unterschied zwischen Haupt- und Nebenleistungen. 

       

      Wenn in einem Mobilfunkvertrag ganz die Leistung Mobilfunk wegfallen würde, würde eine Hauptleistung wegfallen. 

       

      Das könnte dann anders behandelt sein, als wenn es eine Zusatz- oder Nebenleistung ist. Insbesondere wenn dann der Preis verringern würde, wie in den AGB vorgesehen, um den Anteil der weggefallenen Nebenleistung. 


      Na Gott sei dank wird das dann eher auf der rechtlichen Ebene entschieden und nicht aufgrund von Meinungen wie etwas sein könnt 😉

      Wobei mir das Wort "Leistungsrecht" jetzt auch recht neu erscheint. 

       

      BTW:
      In meinem Beispiel hab ich nie geschrieben dass Mobilfunk in einem Mobilfunkvertrag wegfällt, ich hab geschrieben dass das Datenvolumen wegfällt, ist was völlig anderes.

      Wenn die Leistung "Mobilfunk" in einem Mobilfunkvertrag wegfällt wäre die Gegenfrage: Was wäre dann noch an Leistung gegeben?

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