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Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?

Gelöst

MegaSport €48 im Folgejahr?

vor 2 Jahren

Habe die MegaSport 12 m im Oktoker 23 abgeschlossen. Läuft im Oktober aus und die Weiterführung kostet dann €48 ab dem 13. Monat. Richtig?

Letzte Aktivität

vor 2 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      derlarsen75

      Läuft im Oktober aus und die Weiterführung kostet dann €48 ab dem 13. Monat. Richtig?

      Läuft im Oktober aus und die Weiterführung kostet dann €48 ab dem 13. Monat. Richtig?
      derlarsen75
      Läuft im Oktober aus und die Weiterführung kostet dann €48 ab dem 13. Monat. Richtig?

      Wenn ich das richtig mitbekommen habe 75€

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Hallo @derlarsen75 

       

      CobraCane

      derlarsen75 die Weiterführung kostet dann €48 ab dem 13. Monat. Richtig? die Weiterführung kostet dann €48 ab dem 13. Monat. Richtig? derlarsen75 die Weiterführung kostet dann €48 ab dem 13. Monat. Richtig?

      derlarsen75

      die Weiterführung kostet dann €48 ab dem 13. Monat. Richtig?

      die Weiterführung kostet dann €48 ab dem 13. Monat. Richtig?
      derlarsen75
      die Weiterführung kostet dann €48 ab dem 13. Monat. Richtig?

      CobraCane
      derlarsen75

      die Weiterführung kostet dann €48 ab dem 13. Monat. Richtig?

      die Weiterführung kostet dann €48 ab dem 13. Monat. Richtig?
      derlarsen75
      die Weiterführung kostet dann €48 ab dem 13. Monat. Richtig?


      Leider nein. Durch die Preiserhöhungen bei DAZN und WOW mußte die Telekom die Abokosten anpassen. Das Abo kostet nach der Mindestlaufzeit derzeit 75€. In der Mindestlaufzeit 55€.

       

      Gruß

      renner281064

      0

    • vor 2 Jahren

      Wobei man da mal den Verbraucherschutz einschalten sollte ob bei dieser Diskrepanz von 48 Euro auf 75 Euro die Preiserhöhung laut AGB so konform ist mit den Vorleistungsprodukten oder ob die Telekom nicht besser hätte die Leute kündigen müssen.

       

      Meiner Meinung nach kann man ja die geänderten Preise die die Telekom zahlt nicht einsehen und damit auch nicht ob die Höhe gerechtfertigt ist.

      0

      2

      von

      vor 2 Jahren

      Normal darf der Kunde in solchen Fällen außerordentlich kündigen. Sollte so auch in AGB stehen.

       

      Ansonsten kann der Kunde den Vertrag auch zum Ende der MVLZ ordentlich kündigen oder zu den dann geltenden Preisen fortsetzen. Genauso kann die Telekom von ihrer Seite kündigen. Findet also kein Zwang statt. Wenn der Preis zu hoch erscheint, dementsprechend handeln.

      von

      vor 2 Jahren

      LTJG Boimler

      Wobei man da mal den Verbraucherschutz einschalten sollte ob bei dieser Diskrepanz von 48 Euro auf 75 Euro die Preiserhöhung laut AGB so konform ist mit den Vorleistungsprodukten oder ob die Telekom nicht besser hätte die Leute kündigen müssen.

      Wobei man da mal den Verbraucherschutz einschalten sollte ob bei dieser Diskrepanz von 48 Euro auf 75 Euro die Preiserhöhung laut AGB so konform ist mit den Vorleistungsprodukten oder ob die Telekom nicht besser hätte die Leute kündigen müssen.
      LTJG Boimler
      Wobei man da mal den Verbraucherschutz einschalten sollte ob bei dieser Diskrepanz von 48 Euro auf 75 Euro die Preiserhöhung laut AGB so konform ist mit den Vorleistungsprodukten oder ob die Telekom nicht besser hätte die Leute kündigen müssen.

      Unsinn wiedermal

       

      LTJG Boimler

      Meiner Meinung nach kann man ja die geänderten Preise die die Telekom zahlt nicht einsehen und damit auch nicht ob die Höhe gerechtfertigt ist.

       

      Meiner Meinung nach kann man ja die geänderten Preise die die Telekom zahlt nicht einsehen und damit auch nicht ob die Höhe gerechtfertigt ist.

      LTJG Boimler

       

      Meiner Meinung nach kann man ja die geänderten Preise die die Telekom zahlt nicht einsehen und damit auch nicht ob die Höhe gerechtfertigt ist.


      Was interessiert das auch.

       

       

      Bei jeder Preiserhöhung die nach der MLZ kommt hast ein Sonderkündigungsrecht, des weiteren kommt (muss)mindestens 8 Wochen vorher eine Ankündigung email oder postalischer Art, was abgeht wie hier nach 12 Mon, und alles ist in sichern Tücher . 

       

       

      Wenn du schon eine Rechtsberatung hier abhalten willst. Bitte dann auch korrekt und nicht irgendwelche Phantasievollen Aussagen . 

      Bitte lass es denen die es Gelernt haben und sich  damit tagtäglich auch damit beschäftigen müssen 😉

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Jahren

      Und das Handeln müssen ist das Problem. Das darf man eigentlich nur bei Kaufleuten gemäß HGB machen. Bei Kunden die dem BGB Unterliegen muss man bei einseitigen Vertragsänderungen immer eine Zustimmung einholen.

       

      Frag mal bei diversen Banken und Spotify nach.

      0

      0

    • vor 2 Jahren

      So wie ich das mitbekommen habe sind es doch eh nur 12 Monate Mindestlaufzeit und die Kunden wurden auch darüber informiert dass der Preis ansteigt, also alles kein Thema.

      1

      von

      vor 2 Jahren

      Doch, ist es. Lies mal das BGB. Klar, kann man kündigen, das müsste aber die Telekom machen. Preissteigerungen sind halt nicht zulässig ohne Zustimmung und schweigen ist keine. Da kann die Telekom noch so oft informieren.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Jahren

      @LTJG Boimler 

      Ich bin kein Jurist. Bist du es?

       

      Sei versichert, die Telekom weiß schon was sie tut. Wenn du denkst dem ist nicht so dann fühl dich frei zu klagen.

      0

    • vor 2 Jahren

      Ich habe Grundlage für eine Klage, ich habe die Option nicht. Klar denkt sich die Telekom was dabei, steht ja extra was in den AGB dazu, Glaube nicht das dies standhalten würde da zu undurchsichtig für den Kunden. Haben die Banken, Spotify und Netflix sie Amazob ja auch gemacht und die wissen auch was sie tun und haben gerichtlich nicht bestanden, daher würde ich das mal der Verbraucherzentrale stecken. Nutzen tut es nichts ist halt ein Formfehler aber so schlimm können die Kosten nicht sein, man kann ja kündigen und gleich für 55 Euro neubabschließen.

      0

      2

      von

      vor 2 Jahren

      LTJG Boimler

      Ich habe Grundlage für eine Klage, ich habe die Option nicht. Klar denkt sich die Telekom was dabei, steht ja extra was in den AGB dazu, Glaube nicht das dies standhalten würde da zu undurchsichtig für den Kunden. Haben die Banken, Spotify und Netflix sie Amazob ja auch gemacht und die wissen auch was sie tun und haben gerichtlich nicht bestanden, daher würde ich das mal der Verbraucherzentrale stecken. Nutzen tut es nichts ist halt ein Formfehler aber so schlimm können die Kosten nicht sein, man kann ja kündigen und gleich für 55 Euro neubabschließen.

      Ich habe Grundlage für eine Klage, ich habe die Option nicht. Klar denkt sich die Telekom was dabei, steht ja extra was in den AGB dazu, Glaube nicht das dies standhalten würde da zu undurchsichtig für den Kunden. Haben die Banken, Spotify und Netflix sie Amazob ja auch gemacht und die wissen auch was sie tun und haben gerichtlich nicht bestanden, daher würde ich das mal der Verbraucherzentrale stecken. Nutzen tut es nichts ist halt ein Formfehler aber so schlimm können die Kosten nicht sein, man kann ja kündigen und gleich für 55 Euro neubabschließen.

      LTJG Boimler

      Ich habe Grundlage für eine Klage, ich habe die Option nicht. Klar denkt sich die Telekom was dabei, steht ja extra was in den AGB dazu, Glaube nicht das dies standhalten würde da zu undurchsichtig für den Kunden. Haben die Banken, Spotify und Netflix sie Amazob ja auch gemacht und die wissen auch was sie tun und haben gerichtlich nicht bestanden, daher würde ich das mal der Verbraucherzentrale stecken. Nutzen tut es nichts ist halt ein Formfehler aber so schlimm können die Kosten nicht sein, man kann ja kündigen und gleich für 55 Euro neubabschließen.


      Juraforum hier oder doch ein anderes? Also bitte....

      von

      vor 2 Jahren

      Wieso Juraforum? Feedback an die Telekom!

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Jahren

      Von Rechtsberatung kann nicht die Rede sein, ich habe nur gesagt das man das mal püfen kann. Und wie erklärst du mir Laien dann das Spotify den Kunden die der letzten Preiserhöhung nicht zugestimmt haben gekündigt haben, die Verbraucherschutzzentralen immer dagegen wettern und die Banken Kontoführungsgebühren zurückerstatten mussten wenn das so koscher ist.

       

      Und was heißt wieder mal Unsinn?

      0

      0

    • vor 2 Jahren

      LTJG Boimler

      Und wie erklärst du mir Laien dann das Spotify den Kunden die der letzten Preiserhöhung nicht zugestimmt haben gekündigt haben, die Verbraucherschutzzentralen immer dagegen wettern und die Banken Kontoführungsgebühren zurückerstatten mussten wenn das so koscher ist.

      Und wie erklärst du mir Laien dann das Spotify den Kunden die der letzten Preiserhöhung nicht zugestimmt haben gekündigt haben, die Verbraucherschutzzentralen immer dagegen wettern und die Banken Kontoführungsgebühren zurückerstatten mussten wenn das so koscher ist.
      LTJG Boimler
      Und wie erklärst du mir Laien dann das Spotify den Kunden die der letzten Preiserhöhung nicht zugestimmt haben gekündigt haben, die Verbraucherschutzzentralen immer dagegen wettern und die Banken Kontoführungsgebühren zurückerstatten mussten wenn das so koscher ist.

      Das kommt wenn man nur die Überschrift liest bei solchen Meldungen.

      Dann sollte man auch den Text lesen, wo alles erklärt ist.

       

      Und gerade wenn man dies nicht so komplex versteht, sollte man nicht solche Aussagen machen:

      LTJG Boimler

      Bei Kunden die dem BGB Unterliegen muss man bei einseitigen Vertragsänderungen immer eine Zustimmung einholen.

      Bei Kunden die dem BGB Unterliegen muss man bei einseitigen Vertragsänderungen immer eine Zustimmung einholen.
      LTJG Boimler
      Bei Kunden die dem BGB Unterliegen muss man bei einseitigen Vertragsänderungen immer eine Zustimmung einholen.

      Und das geht schon Richtung Rechtsberatung.

      LTJG Boimler

      Doch, ist es. Lies mal das BGB. Klar, kann man kündigen, das müsste aber die Telekom machen. Preissteigerungen sind halt nicht zulässig ohne Zustimmung und schweigen ist keine. Da kann die Telekom noch so oft informieren.

      Doch, ist es. Lies mal das BGB. Klar, kann man kündigen, das müsste aber die Telekom machen. Preissteigerungen sind halt nicht zulässig ohne Zustimmung und schweigen ist keine. Da kann die Telekom noch so oft informieren.
      LTJG Boimler
      Doch, ist es. Lies mal das BGB. Klar, kann man kündigen, das müsste aber die Telekom machen. Preissteigerungen sind halt nicht zulässig ohne Zustimmung und schweigen ist keine. Da kann die Telekom noch so oft informieren.

      Einfach lassen, oder man steht dafür gerade, wenn es falsch ist.

      1

      von

      vor 2 Jahren

      Hallo @derlarsen75,

       

      herzlich willkommen bei uns in der Community.

      Ich habe gesehen viele Users haben schon geantwortet, Danke an alle.

      Hat dir die antworten geholfen, oder brauchst du noch Hilfe?

       

      Viele Grüße Khaled A.

       

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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