Rückgabe von TV Reciever

vor 7 Stunden

Hallo liebe Leute,

wollte gestern meinen TV Reciever im Telekom-laden abgeben,

habe zum Umstellungs-Termin 2 gehabt.

Jetzt sagt mir der mir der Mitarbeiter im Laden,das würde erst nach einen Jahr Laufzeit gehen.

Ist das wirklich so ?

 

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    • vor 7 Stunden

      volker m.ausR.

      Jetzt sagt mir der mir der Mitarbeiter im Laden,das würde erst nach einen Jahr Laufzeit gehen.

      Hallo liebe Leute,

      wollte gestern meinen TV Reciever im Telekom-laden abgeben,

      habe zum Umstellungs-Termin 2 gehabt.

      Jetzt sagt mir der mir der Mitarbeiter im Laden,das würde erst nach einen Jahr Laufzeit gehen.

      Ist das wirklich so ?

       

      volker m.ausR.

      Jetzt sagt mir der mir der Mitarbeiter im Laden,das würde erst nach einen Jahr Laufzeit gehen.

      Ein Mietgerät hat eine Mindestmietzeit von 12 Monaten, das ist korrekt.

      Du kannst es aber vorher schon zurückgeben, zahlst dann aber eine "Strafzahlung" von 50% der restlichen zu erwartenden Miete

      Unabhängig davon kannst du aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ein Gerät zurückgeben wenn du es nicht mehr willst (sofern nicht im stationären Handel gekauft)

      Um welche Receiver geht es denn und wann hast du die bekommen?

      0

    • vor 7 Stunden

      Hallo @volker m.ausR.,

       

      wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, haben Mietgeräte eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Das Gerät kann auch vor Ablauf der 12 Monate zurückgegeben werden. In dem Fall wird jedoch ein kleiner Schadenersatz berechnet.

       

      Gruß

      André

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    • vor 6 Stunden

      volker m.ausR. 

      habe zum Umstellungs-Termin 2 gehabt.

      Hallo liebe Leute,

      wollte gestern meinen TV Reciever im Telekom-laden abgeben,

      habe zum Umstellungs-Termin 2 gehabt.

      Jetzt sagt mir der mir der Mitarbeiter im Laden,das würde erst nach einen Jahr Laufzeit gehen.

      Ist das wirklich so ?

       

      volker m.ausR.

      habe zum Umstellungs-Termin 2 gehabt.

      @volker m.ausR. 

      Hast du selber umgestellt oder von der Telekom angestoßen?

      Wenn von Telekom, hättest du zwei neue ONE/Stick bekommen sollen, wenn beide Alt-Receiver im Betrieb waren.

      Die könntest du dann einfach so entsorgen.

      Wenn nicht, gilt das was hier im Form schon geschrieben ist.

      0

      0

    • vor 6 Stunden

      Hallo,

      hatte den Reciever im Telekom-Laden besorgt,weil das andere Gerät nicht ausgeliefert wurde,

      bzw. von dem Paketdienst Retoure geschickt wurde.

      Ein Mitarbeiter mit dem ich Telefoniert hatte,schickte mir daraufhin ein neues Gerät,zeitgleich habe 

      ich eins im Telekom-Laden besorgt weil die Umstellung am nächsten Tag also am 29.09.2025 sein sollte.

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      2

      von

      vor 6 Stunden

      volker m.ausR.

      Hallo,

      hatte den Reciever im Telekom-Laden besorgt,weil das andere Gerät nicht ausgeliefert wurde,

      bzw. von dem Paketdienst Retoure geschickt wurde.

      Hallo,

      hatte den Reciever im Telekom-Laden besorgt,weil das andere Gerät nicht ausgeliefert wurde,

      bzw. von dem Paketdienst Retoure geschickt wurde.

      Ein Mitarbeiter mit dem ich Telefoniert hatte,schickte mir daraufhin ein neues Gerät,zeitgleich habe 

      ich eins im Telekom-Laden besorgt weil die Umstellung am nächsten Tag also am 29.09.2025 sein sollte.

      volker m.ausR.

      Hallo,

      hatte den Reciever im Telekom-Laden besorgt,weil das andere Gerät nicht ausgeliefert wurde,

      bzw. von dem Paketdienst Retoure geschickt wurde.

      Dann hast du da auch kein Recht auf Widerruf bei dem Receiver aus dem Laden

      Beim Gerät was du geschickt bekommen hast wäre es möglich gewesen aber die 14 Tage sind ja jetzt auch schon lange rum.

      von

      vor 6 Stunden

      @volker m.ausR. 

      die gesetzlich festgelegte Widerruffrist von 14 Tagen gilt nicht für Ladengeschäfte, nur für Fernabsatz (z.B Onlinebestellung, telefonische Bestellung, ...) oder Haustürgeschäfte (z. B. Handelsvertreter läutet bei dir zuhause an der Haustüre und verkauft/vermietet ... dir dann was).

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