Vertrag Strafe

vor 3 Jahren

Muss mein Speedport pro und die dazugehörigen Mesh Repeater zurückgeben da sie nicht anständig funktionieren ich habe immer wieder Internet Abbrüche. Dafür eine Vertragsstrafe zu kassieren kann doch nicht richtig sein? Ich habe jetzt eine FRITZ!Box auf Mietbasis bestellt 

sehe es aber nicht ein wenn es nicht richtig funktioniert hat dass ich dafür Strafe zahlen muss, ich tausche die Router  ja nicht aus weil ich da Bock drauf hab. 

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  • Community Guide

    vor 3 Jahren

    Hallo @sanni2410_1 

     

    hast du diese einfach getauscht oder hast du erstmal alles daran gesetzt, dich mit der Hotline etc in Verbindung zu setzen.?

     

    Wie hast du die Geräte zurückgesendet?

     

     

    1

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Du hast einen Vertrag für 12 Monate abgeschlossen. 
    wenn du den ohne mit der Telekom einfach beendest, wird das natürlich fällig. 

    die Telekom hat auch ein Recht auf Nachbesserung, bevor der Vertrag beendet wird. 

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 3 Jahren

    @sanni2410_1 

    im Rahmen des WLAN Versprechens kannst du kostenfrei 90 Tage lang zurücksenden, das sollte reichen um festzustellen ob es klappt oder nicht.

    Irgendwie kann ich mir auch nicht vorstellen, dass eine FritzBox ein besseres WLAN als ein Speedport mit mehreren MeshRepeatern aufspannen kann.

     

    Ist aber auch egal, die Strafe in Höhe von der hälftigen Gebühr bis zum erreichen der Mindestvertragslaufzeit wird wohl fällig werden da vereinbart.

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  • Community Guide

    vor 3 Jahren


    @sanni2410_1  schrieb:
    Ich habe jetzt eine FRITZ!Box auf Mietbasis bestellt 

    @sanni2410_1 

    und funktioniert jetzt alles zu Deiner Zufriedenheit?

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  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 3 Jahren


    @sanni2410_1  schrieb:

    Dafür eine Vertragsstrafe zu kassieren kann doch nicht richtig sein?

    sehe es aber nicht ein wenn es nicht richtig funktioniert hat dass ich dafür Strafe zahlen muss,


    Du zahlst doch auch keine Strafe, im Gegenteil, Du bekommst die Hälfte des vertraglich Vereinbarten erlassen.

    2

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @der_Lutz  schrieb:

    ok, Schadenersatz Zwinkernd


    Eben. Strafe wäre ja, wenn noch mehr obendrauf kommt....

  • vor 3 Jahren


    @sanni2410_1  schrieb:
    ich tausche die Router  ja nicht aus weil ich da Bock drauf hab. 

    Für mich liest sich das nicht wie ein Tausch.

    Es klingt danach als hättest du den Speedport zurückgeschickt ohne diesen zu kündigen und hast dann einen zweiten Vertrag für die Fritzbox abgeschlossen.

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  • Community Guide

    vor 3 Jahren

    Hallo @sanni2410_1

    ergänzend: damit Dir das @Telekom hilft Team   zielgerichtet helfen könnte hier bitte die Kundendaten geschützt im Profil hinterlegen => Profildaten (unter weitere Informationen kannst Du auch Zusatzinfos wie Erreichbarkeit, alternative Rückrufnummer, Zusatzinfos, etc. hinterlegen).
    Diese Daten sind nur für das Telekom hilft Team ersichtlich und nicht öffentlich. Speichern nicht vergessen, danach kurz schreiben wenn erfolgreich erledigt - Danke !
    Gruß
    Waage1969

     

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  • Telekom hilft Team

    vor 3 Jahren

    Hallo @sanni2410_1,
    wie @Waage1969 schon geschrieben hat: Bitte ergänze deine Profildaten, damit ich dir weiter helfen kann. Wenn du dies getan hast, bitte nochmal melden.

    Liebe Grüße
    Belana M.

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