Gelöst

Widerruf im Shop abgelehnt

vor 7 Jahren

Hallo,

mein Mann hat im Shop in Bonn eine Kamera gekauft und auch (angeblich) einen Vertrag über Magenta SmartHome Dienst 24 abgeschlossen. Den möchte ich jetzt widerrufen, da mein Mann meint, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben und er auch völlig falsch beraten wurde, was die Kompatibilität der Kamera mit unseren Geräten betrifft. Unterschrieben hat er auserdem auch nichts!

 Da es ja heisst:" Ein Widerrufrecht besteht bei Unterschriftsgeschäften im Shop nicht."

 

Ausserdem ist er durch ein Schädel-Hirn-Trauma behindert und nicht in der Lage so etwas zu verstehen bzw. solche Verträge abzuschliessen.

 

Dazu kommt noch, dass beim heutigen Besuch eines Technikers, dieser beim Anschliessen eines neuen Routers und 2 Entertain Geräten feststellte,

als er die Kamera dort im Karton dort liegen sah, dass die nicht mit den neuen Geräten kompaibel ist und ausserdem dafür ein  auch noch zusätzlich ein weiterer spezieller

Kundendienst zum Anschliessen benötigt wird.

 

Beim Versuch die Kamera zurück zu geben und den Vertrag zu widerrufen, wurde dieses von einer Mitarbeiterin abgelehnt.

Was kann ich (der Anschluss läuft auf uns beide) jetzt tun, dass der Shop aus Kulanz den Vertrag widerruft und die Kamera zurück nimmt.

 

Denn sonst müssten wir uns an die Verbraucherberatung wenden oder einen Rechtsanwalt einschalten, da mein Mann ja durch durch ein Hirnorganisches Psychosyndrom auch gar nicht in der Lage ist, solche Käufe zu tätigen.

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    • vor 7 Jahren

      letti48

      Denn sonst müssten wir uns an die Verbraucherberatung wenden oder einen Rechtsanwalt einschalten, da mein Mann ja durch durch ein Hirnorganisches Psychosyndrom auch gar nicht in der Lage ist, solche Käufe zu tätigen.

       

      Denn sonst müssten wir uns an die Verbraucherberatung wenden oder einen Rechtsanwalt einschalten, da mein Mann ja durch durch ein Hirnorganisches Psychosyndrom auch gar nicht in der Lage ist, solche Käufe zu tätigen.

      letti48

       

      Denn sonst müssten wir uns an die Verbraucherberatung wenden oder einen Rechtsanwalt einschalten, da mein Mann ja durch durch ein Hirnorganisches Psychosyndrom auch gar nicht in der Lage ist, solche Käufe zu tätigen.



      Wenn dein Mann nicht geschäftsfähig ist hast du doch den Beschluss vom Betreuungsgericht darüber, damit einfach zum Shop und fertig.

      0

    • vor 7 Jahren

      Zunächst ist der Shop (ist es denn überhaupt ein echter T-Shop) im Recht: Im Ladengeschäft gibt es die Regeln des Widerrufs nicht.
      Und woher soll der Mitarbeiter im Shop von den Problemen des Kunden wissen? Ist der Kunde formal betreut und rechtlich nicht geschäftsfähig? Dann könnte ggf. ein Anwalt helfen, eine Kulanzlösung herbeizu führen.

       

      Zu Kulanz kann keiner gezwungen werden.

      Aber vielleicht schaut ja doch einmal ein Mitglied vom Telekom-hilft-Team vorbei, da wäre es hilfreich, wenn Du wenigstens Deine Kontaktdaten schon mal hinterlegt hättest (Kann außer dem Team keiner einsehen):
      https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-pro...

      1

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      wolliballa

      Ist der Kunde formal betreut und rechtlich nicht geschäftsfähig? Dann könnte ggf. ein Anwalt helfen, eine Kulanzlösung herbeizu führen.

      Ist der Kunde formal betreut und rechtlich nicht geschäftsfähig? Dann könnte ggf. ein Anwalt helfen, eine Kulanzlösung herbeizu führen.

       

      wolliballa

      Ist der Kunde formal betreut und rechtlich nicht geschäftsfähig? Dann könnte ggf. ein Anwalt helfen, eine Kulanzlösung herbeizu führen.

       



      Sollte es so sein braucht es keine Kulanzlösung da kein Vertrag zustande gekommen ist.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Jahren

      Frage. Ist dein Mann nur nicht in der Lage solche Geschäfte zu verstehen und abzuschließen, oder ist er Geschäftunfahig.

      Wenn er nichts unterschrieben hat, oder Geschäftsunfähig ist, solltest du dagegen vorgehen.

      Wenn er was unterschrieben hat, gibt es laut Gesetz bei Verträgen die im Geschäft abgeschlossen werden kein Widerufsrecht.
      Auch eine Rücknahme von Geräten ist reine Kulanz.

      Wobei der Shop sich überlegen sollte, ob die negativer Werbung gut für den Laden ist, wenn du an die öffentlichkeit gehst.

      Aber am Ende musst du allein entscheiden, ob und wie du dagegen vor gehst.
      Wir können keine Rechtberatung machen.

      Dem Team sind da wohl die Hände gebunden.

      Du sollltest aber mal deine Profildaten eintragen (Siehe meine Signatur) damit das Team die Möglichkeit hat, sich mit dir in Verbindung zu setzen.

      0

    • vor 7 Jahren

      letti48

      Unterschrieben hat er auserdem auch nichts! Da es ja heisst:" Ein Widerrufrecht besteht bei Unterschriftsgeschäften im Shop nicht."

      Unterschrieben hat er auserdem auch nichts!

       Da es ja heisst:" Ein Widerrufrecht besteht bei Unterschriftsgeschäften im Shop nicht."

      letti48
      Unterschrieben hat er auserdem auch nichts!

       Da es ja heisst:" Ein Widerrufrecht besteht bei Unterschriftsgeschäften im Shop nicht."


       

      Ja wenn er nicht unterschrieben hat, so ist auch kein Vertrag zustande gekommen.

      Lass dir doch mal den Vertrag mit Unterschrift zeigen.

      7

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      juergen3004

      Hallo @der_Lutz, You´re right!

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      von

      vor 7 Jahren

      Jaaaa...

      erst jetzt endlich nach monate langem telefonieren...zufriedener Kunde!

      der_Lutz

      juergen3004 Hallo @der_Lutz, You´re right! Hallo @der_Lutz, You´re right! juergen3004 Hallo @der_Lutz, You´re right! tell me about it

      juergen3004

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      Der T-com Shop (Danke dem Mitarbeiter dort )hat mit der Zentrale eine Rückabwicklung des Vertrages erreicht. In Form einer 2xmaligen Erstattung in halbjährlichen Abstand. D.h. erst wird aber erst der Betrag (monatlich 4,99€) bei uns abgebucht. Puh...warum einfach, wenn es auch umständlich geht.unzufrieden

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @letti48

      Ob einfach oder kompliziert, wenn du mit der Lösung leben kannst ist doch alles zu einem guten Ende gekommen.

       

      Ich würde deine Antwort deshlab jetzt auch als Lösung markieren. Solltest du damit nicht einverstanden sein kannst du es auch wieder entlösen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

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      der_Lutz

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      Der T-com Shop (Danke dem Mitarbeiter dort )hat mit der Zentrale eine Rückabwicklung des Vertrages erreicht. In Form einer 2xmaligen Erstattung in halbjährlichen Abstand. D.h. erst wird aber erst der Betrag (monatlich 4,99€) bei uns abgebucht. Puh...warum einfach, wenn es auch umständlich geht.unzufrieden

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