Fristen und Kosten zur Rufnummernübernahme

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Ihr möchtet zur Telekom wechseln und eure alte Mobilfunk-Nummer behalten, wisst aber nicht, welche Fristen und Kosten auf euch zukommen?

Wir verraten euch nicht nur die Fristen und Kosten, sondern auch, wie ihr die Rufnummernmitnahme, auch Portierung genannt, beantragt.

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Die Rufnummernmitnahme kann in zwei Richtungen verlaufen:

  • Ihr nehmt eure alte Nummer mit zur Telekom. Fröhlich
  • Ihr nehmt eure Telekom-Mobilfunknummer mit zu einem anderen Anbieter. Traurig

 

Es besteht auch die Möglichkeit, aus einem laufenden Vertrag die Handynummer mitzunehmen. Teilt uns schriftlich oder telefonisch mit, dass ihr eure Rufnummer portieren wollt. Bitte beachtet folgende Fristen zur Portierung eurer Nummer:

  • 123 Tage (4 Monate) vor Vertragsende
  • Bis zu 90 Tage nach Vertragsende

 

Solltet ihr zum anderen Anbieter wechseln wollen, könnt ihr euch die einzelnen Schritte  der Portierung ansehen. Dabei werden euch folgende Kosten (Stand: November 2016) berechnet:

  • 24,95 EUR (brutto) für Laufzeitverträge
  • 29,95 EUR (brutto) für Prepaid

 

Eine Voraussetzung für die Rufnummernportierung zum neuen Anbieter (zum nächstmöglichen Termin) ist unter anderem ein „Opt-In“ (das ist die Exportzustimmung aus dem laufenden Vertrag). Dieses muss vom Vertragspartner beim alten Anbieter beauftragt werden.

Die Portierungsabsichtserklärung ist derzeit 30 Kalendertage ab der Einrichtung im System gültig. Der neue Anbieter stellt eine sogenannte Exportanfrage an den alten Anbieter. Dann wird die Anfrage automatisch geprüft und der nächstmögliche realisierbare Portierungstermin zurückgemeldet.

 

Wenn ihr zu uns wechselt, könnten Portierungskosten bei eurem alten Anbieter anfallen. Wie hoch diese ausfallen, erfahrt ihr dort.

In unserer Anleitung könnt ihr jeden einzelnen Schritt der Portierung und des Wechsels zur Telekom einsehen.

 

Wir freuen uns auf euch!

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