Gelöst
1N Telecom
vor 4 Jahren
Hallo,
Kennt jemand diese Firma? Die scheinen irgendwie alte Telekom Daten zu haben und gehen Damit per Post auf Kundenfang.
Habe heute von Ihnen ein Schreiben bekommen, wo sie mir als langjähriger Kunde der Telekom (VDSL 50 mit Magenta TV und Magenta Eins Vorteil) Ihren "Pfeilschnellen" DSL 16 an Herz legen mit dem man dann natürlich auch noch kostenlos in alle Mobilfunknetze telefonieren kann.
Damit die Sache rund wird, bietet man mir auch gleich noch an den Vertrag bei der Telekom zu kündigen um die Rufnummer (ja, hier geht es nur um die Hauptrufnummer) übernehmen zu können.
Für mich ist das Schreiben ein Fall für den "Rundordner" oder besser, da persönliche Daten drin sind für den Schredder. Also, wer so ein Schreiben erhält, genau drauf schauen, lachen und schreddern.
Gruß Ralf
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vor 4 Jahren
So, nach meiner Mutter (angeschrieben wurde mein verstorbener Vater), zeigte mit heute auch Schwiegermutter das Schreiben von N1. Addressiert an den verstorbenen Schwiegervater. Es werden also scheinbar tatsächlich bewusst alt klingende Namen angeschrieben. In der Hoffnung, das die DSL16 klasse finden und die Geschichte mit dem Mobilfunk. Dumm nur, dass die dann oft schon nicht mehr leben. Oder wie die ganz Sparsamen eh nur Messenger nutzen oder damit Anrufe machen.
1
von
vor 4 Jahren
Sieht auch höchst unseriös aus. Bei der auf der Firmenseite angegebenen Rufnummer kommen nur registrierte Kunden durch. Ein Kontaktformular auf der Homepage gibt es nicht, eine andere, dort angegebene 0800er-Rufnummer funktioniert nicht, die in Antworten auf Google-Rezensionen angegebene E-Mail-Adresse funktioniert auch nicht (!) und die auf der Homepage im Impressum angegebene E-Mail-Adresse ist nicht für Kundenanfragen...
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Jahren
Gerade auch Post von Telecom 1N bekommen.
Somit danke für den Beitrag.
Auch bei mir über die Hauptrufnummer angeschrieben.
Das Kuriose ist halt das direkt als Blatt eine Einzugsermächtigung mit beigefügt worden ist.
Ich dachte im ersten Moment das dies für die Rechnung meines vor Kurzem umgestellten Vertag bei der Telekom ist.
Nach genauerem Hinsehen wurde dies dann erst klar.
Falls mehr Infos erwünscht gerne auf Nachfrage.
Gruß
Sven
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Diese können sie aus dem Telefonbuch haben wenn ein Eintrag vorhanden ist .
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vor 4 Jahren
Auch ich habe heute solch ein Anschreiben mit einem Auftrag erhalten natürlich war ich auch erstmal verdutzt und bin natürlich sofort ins Internet Punkt das ist natürlich sehr dreist was hier versucht wird und ich bin mir ganz sicher dass da viele Leute die nicht so bewandert sind oder auch schon vielleicht etwas älter sind auf diese Matte hereinfallen ich hoffe es wird bald was dagegen getan gegen solche schwarze Schafe
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
HANNOVER. Aktuell erhalten VerbraucherInnen in Niedersachsen vermehrt Schreiben eines Telekommunikationsanbieters namens 1N Telecom GmbH. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin. Die 1N Telecom GmbH webe für ihren neuen Tarif. Jedoch könne sich keiner der Angeschriebenen daran erinnern, Kontakt zu diesem Anbieter gehabt zu haben. Die Schreiben wären damit unzulässig, so die Verbraucherschützer.
https://www.celleheute.de/post/verschickt-1n-telecom-gmbh-unzul%C3%A4ssig-schreiben
Verbraucherzentrale offizielle Meldung
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/achtung-schreiben-der-1n-telecom-gmbh-umlauf
0
vor 4 Jahren
1N ist nun auch in Hessen tätig. Ich habe heute dieses ominöse Schreiben von N1 erhalten, werde es in den Schredder geben. Warum hat die Telekom hier noch nicht agiert? Oder arbeiten beide zusammen und nutzen die neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten? Jede Verbraucherschutz-Zentrale muss hier doch hellhörig werden und ihre Anwälte einschalten!!
Also:... genau drauf schauen, lachen und schreddern.
0
7
von
vor 4 Jahren
Oh, kleines Update:
Die Rheinische Post schreibt hier am Beispiel Kevelaer (der Artikel ist leider nur mit Bezahlung/Abo zugänglich) etwas Interessantes dazu, wie sich die Firma 1N gegenüber der Rheinischen Post zum Thema Datenherkunft geäußert haben soll:
"Das betroffene Unternehmen weist die Vorwürfe zurück. 1N nutze Briefwerbung, um Verbraucherinnen und Verbraucher über neue Tarife zu informieren, teilt 1N Telecom auf Anfrage mit. „Für die Werbung mit Briefen ist grundsätzlich keine Zustimmung der adressierten Personen notwendig. Dies gilt lediglich nicht, wenn ein entgegenstehender Wille geäußert wurde. Zu diesem Zweck erfolgt der Abgleich der Daten mit Robinson-Listen“, heißt es weiter. Robinson-Listen sind Schutzlisten von Personen, die keine unaufgeforderte Werbung erhalten wollen."
„Die durch die Verbraucherzentrale verbreitete Rechtsaufassung ist nicht richtig. Die Anschriften hat 1N über Adressdienstleister gemietet. Gemietet heißt, dass 1N die Daten nur für die Produktion der Briefe genutzt hat, diese aber nicht speichert“, so 1N Telecom.
Genau. Eine seit über 20 Jahren tote Person (u. a. bei meiner Adresse so vorgekommen) hat ja auch die Möglichkeit, sich in 'ne Robinson-Liste einzutragen.
Und gespeichert hat 1N bestimmt auch nichts. Deswegen ist da auch so'n Strichcode/Barcode auf dem Brief. Der ist dann dazu da das Briefpapier zu identifizieren oder wie? 😂
Ich frage mich allerdings wie die Rheinische Post es geschafft hat, jemanden von 1N an die Strippe zu bekommen. Das wäre ja einem "Normalbürger" niemals möglich, sofern man nicht Kunde bei denen ist.
von
vor 4 Jahren
@Lukas458 zitierte: „Für die Werbung mit Briefen ist grundsätzlich keine Zustimmung der adressierten Personen notwendig. [...]“
„Für die Werbung mit Briefen ist grundsätzlich keine Zustimmung der adressierten Personen notwendig. [...]“
Das ist wohl grundsätzlich richtig, allerdings muß Werbung AFAIK als solche erkennbar sein, woran ich hier erhebliche Zweifel habe.
von
vor 4 Jahren
„Die durch die Verbraucherzentrale verbreitete Rechtsaufassung ist nicht richtig. Die Anschriften hat 1N über Adressdienstleister gemietet. Gemietet heißt, dass 1N die Daten nur für die Produktion der Briefe genutzt hat, diese aber nicht speichert“, so 1N Telecom.
An dieser Stelle würde ich 1N Telecom sogar zustimmen. Aber möglicherweise hat die Verbraucherzentrale hier ganz gezielt die "Nebelkerze" geworfen, damit Opfer nicht gleich aufgeben, sondern den Kontakt zur Verbraucherzentrale aufnehmen. Ich glaube nämlich nicht, dass den Experten der Verbraucherzentrale die Fehler von 1N nicht aufgefallen sind, die mir eigentlich schon beim ersten gründlichen Lesen ins Auge fielen. Aber es gibt gute Gründe, damit nicht in die Presse zu gehen.
Über den Strichcode auf dem Formular habe ich auch lange überlegt. Damit suggeriert man ja die Speicherung der persönlichen Daten und bringt sich im Bereich Datenschutz in "Teufels Küche". Sehr wahrscheinlich sind die Adressdaten wirklich nur gemietet und man speichert nichts. Aber genau dann wäre es doch dumm, eine (vermutlich unrechtmäßige) Speicherung zu suggerieren.
Denn damit ruft man doch im Zweifelsfall die Datenschutzaufsicht auf den Plan. Wenn jemand eine Datenauskunft angefordert hat, muss eine Antwort innerhalb von vier Wochen vorliegen. Danach kann man sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Und genau der schreibt man dann doch, dass man als Betroffener aufgrund des Strichcodes von einer Speicherung der Daten ausgehen muss und nicht von einem alltäglichen Werbeschreiben mit Mietadressen.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Jahren
da kann man mit wenig Aufwand nachhaltig was machen: bei 1N ein Auskunftsersuchen nach Art.15 DS-GVO stellen. Adressaten im Impressum, der Geschäftsführer mit eMail-Adresse ist auf der Homepage der ITU oder bei Dr.Google unter den Stichworten "1n telecom düsseldorf itu" öffentlich zu finden, der Marketingverantwortliche ist auch genannt auf der 1N-Web-Seite. Bei Antwort erneut nachfragen, woher die Daten kommen. Nach Erhalt Daten löschen lassen. Muss immer einzeln bearbeitet und beantwortet werden. Sollten sie nicht reagieren oder selber den nächsten Schritt einleiten (also den erkennbaren Weg abkürzen wollen): Beschwerde gemäß Art.77 beim NRW-Datenschutzbeauftragten einlegen wg. Verstoß gegen Art. 15 und/oder Art. 16 (wg. voreiliger Löschung von personenbezogenen Daten)
Das ist alles völlig legal und wird durch die DS-GVO gedeckt.
Die werden NIE WIEDER so eine Aktion fahren!
6
von
vor 4 Jahren
aber: selbst wenn sie die Adressen "nur" gemietet hätten und nicht selber die Adressen verarbeitet haben dann müssen sie lt. DS-GVO zumindest eine "Leermeldung" innerhalb der 4 Wochen zurückschicken (mal abgesehen davon dass sie unverzüglich darauf antworten müssten, also auch eine Zwischenmeldung wie eine Eingangsbestätigung geben müssten...). Aber 1N als Absender ist Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO und daher müssen sie zumindest formal damit rausrücken, woher sie die Adresse bezogen haben oder wer der Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DS-GVO ist.
Bei mir ging´s schon weiter an die Aufsicht. da sich erwartungsgemäß nichts tat. Mal schauen wann die nächsten Bussgelder veröffentlicht werden - genug Potential scheinen sie ja zu haben dass ich das bemerkbar macht
von
vor 4 Jahren
Ich erhielt eine Reaktion von Google zu meiner Rezension, ellenlang über... zig Seiten mit Androhung rechtlicher KONSEQUENZEN, veranlasst von 1N.
Soll ich dieses Schreiben an die Telekom weiterleiten mbB um weitere Hilfe zur Abwehr dieser Klage oder an Verbraucherschutz. BNA?
Wer hat ähnliche Schreiben in den letzten Tagen erhalten!
Danke im voraus.
0
von
vor 4 Jahren
@RKWGER Lass dich davon nicht einschüchtern.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Jahren
Hallo Ralf,
leider habe ich den Vertrag unterschrieben, Kündigungsfrist abgelaufen, was kann ich noch machen?
danke Gruß
Maria
0
7
von
vor 4 Jahren
Das Angebot der "Telecom" zielt genau auf ältere Leute ab, die kein Internet benutzen.
Das Angebot der "Telecom" zielt genau auf ältere Leute ab, die kein Internet benutzen.
Ja. Was genau ist daran falsch?
Für mich ist das Geschäftsgebahren dieser "Firma" Betrug.
Für mich ist das Geschäftsgebahren dieser "Firma" Betrug.
Steht auf einem Blatt. Aber wenn der Vertrag für @Mika13 passend wäre?
0
von
vor 4 Jahren
Wenn @Mika13 bei der "Telecom" arbeitet, ist das ja genau der richtige Vertag für ihn, und für jeden anderen, der gern Geld verbrennt, natürlich auch.
0
von
vor 4 Jahren
Wenn @Mika13 bei der "Telecom" arbeitet, ist das ja genau der richtige Vertrag für ihn, und für jeden anderen, der gern Geld verbrennt, natürlich auch.
Wenn @Mika13 bei der "Telecom" arbeitet, ist das ja genau der richtige Vertrag für ihn, und für jeden anderen, der gern Geld verbrennt, natürlich auch.
Mika13 heißt Maria und warum soll sie bei 1N arbeiten? @Rico Mielke
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Jahren
Hallo, ja, danke. Ich muss in Erfahrung bringen ob meine Mutter dort einen Vertrag geschlossen hat. Falls nicht, kommt das Schreiben einfach in den Schredder.
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vor 4 Jahren
Ich habe das Problem auch gehabt und habe versehentlich einen Vertrag mit der 1 N Telecom unterschrieben, weil ich dachte, es käme von der Deutschen Telekom und ich zum gleichen Zeitpunkt eine Änderung im bestehenden Vertrag unternommen hatte. Mein Fazit: Das was hier vorgespiegelt wird, nämlich die Telekom "kümmert" sich, ist falsch. Als Kunde wird man völlig allein gelassen. Ich habe zweimal mit der Kundenhotline der Telekom telefoniert, nachdem ich meinen Irrtum bemerkte. Beide male wurde mir versichert, man würde einen "Eintrag" in meinen Kundendaten vornehmen, um den Wechsel zum anderen Anbieter nicht vorzunehmen. Als Finale kam dann noch ein Anruf eines Telekommitarbeiters, der mir eine noch teurere Variante meines Vertrages aufschwatzen wollte, mit der Bemerkung: "Nun ja, wir sind ja auch großzügig und sehen vom Anbieterwechsel ab." Danach kam die Kündigungsbestätigung der Telekom und der dritte (!) Mitarbeiter in der Telefonhotline berichtete mir, dass aus gesetzlichen Gründen der Anbieterwechsel gar nicht verhindert werden kann. Das war auch der erste Telefonmitarbeiter, der die gespielte Freundlichkeit mir gegenüber ablegte, na ja, er war ja jedenfalls kompetent.
Die einzige Gesellschaft, die sich großzügig zeigte, war die 1N Telecom, die zugegeben mit dieser merkwürdigen Werbeaktion für Verwirrung gesorgt hat, aber anstandslos den Anbieterwechsel stornierte auf meinen Wunsch. Ich werde zukünftig jeden telefonischen Kontakt mit der Telekom ablehnen und nur noch schriftlich reagieren.
0
19
von
vor 4 Jahren
Hallo Callandra, > Bin bei dir, Werbetroll Den Link zu den Spielregeln suche ich jetzt nicht, die dürften Dir bekannt sein. Überdenke doch bitte einmal, ob Du so behandelt werden möchtest - Stichwort "Tonalität". Grüße gabi
Hallo Callandra,
> Bin bei dir, Werbetroll
Den Link zu den Spielregeln suche ich jetzt nicht, die dürften Dir bekannt sein. Überdenke doch bitte einmal, ob Du so behandelt werden möchtest - Stichwort "Tonalität".
Grüße
gabi
@Gabriel__
Mit Deiner langjährigen Forenerfahrung weisst Du wie zitiert wird und wie User angepingt werden, damit Dein Beitrag auch ankommt?
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von
vor 4 Jahren
Ich habe keine Ahnung, wie wir uns in diesem Fall hätten "kulant" verhalten können.
Hallo Claudia,
so ganz stimmt die Aussage oben nicht. Bei einer Portierung kann der abgebende Carrier (in diesem Fall die Telekom Deutschland GmbH) sehr wohl einem Portierungswunsch widersprechen. Richtig ist aber auch, das dies in der Regel nicht nachträglich geschehen kann. Die wenigen Ausnahmen sind hier irrelevant.
Ansonsten: Ich bin entsetzt, in was für eine Diskussion das ausgeartet ist. Es ging doch ursprünglich mal darum, dass eine Firma ein gegen diverse Regelungen verstoßendes Werbeschreiben verschickt hat. Das zu allem Überfluss auch noch auffallend vielen Fällen an bereits Verstorbene adressiert war und bei den Angehörigen teilweise für Entsetzen oder Aufbrechen alter Wunden sorgte. Diese Firma erweckte im Schreiben den Eindruck, man habe bereits einen Vertrag vereinbart. Es wurde aber zu keinem Zeitpunkt der Eindruck erweckt, das man die deutsche Telekom sei. Das Logo 1N Telecom unterscheidet sich deutlich vom Logo der deutschen Telekom.
Was mich interessiert: Es haben einige Leute eine Auskunft gemäß DSGVO verlangt und wohl nicht bekommen. Haben sich denn hier Mitglieder in dieser Sache an die LDI NRW gewandt und bereits mehr als eine Eingangsbestätigung erhalten?
Ansonsten schließe ich mich Claudias Wunsch nach einem entspannten Sonntag an. Der Wetterfrosch sagt bei uns im Norden trockenes Wetter an - macht was draus.
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von
vor 4 Jahren
Danke Claudia Bö und falk 2010 für die sachliche Antwort, auf die ich gerne noch einmal antworten will. Natürlich hätte ich aufpassen müssen, das ist doch völlig klar, der Fehler lag bei mir und nur bei mir. Noch einmal zur Erklärung: Ich habe eine Vertragserweiterung bei der Telekom vorgenommen und bekomme dieses Vertrag auf den Schreibtisch. Ich denke, aha, das ist die Vertragserweiterung und unterschreibe in Zeitnot, weil ich denke, es kommt von der Telekom. Es kam aber von der N1 Telecom, eine irreführende Werbung, wie schon hinlänglich beschrieben. Und nun zu dem, was ich kritisiere: Ich erwartete nie, dass nun die Telekom mein Problem löst. Ich habe in der Kundenhotline genau zweimal genau das geschildert, was ich eben geschrieben habe. In keinem Fall wurde mir gesagt, dass der Vertrag rechtsgültig ist (was ich mir ja nun schon vorher denken konnte), sondern ich wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass man einen Eintrag im System machen würde, dass ich den Vertrag nicht kündigen will, was man natürlich sehr wohlwollend kommentierte. Diese Beratung war und ist falsch gewesen. Und als Zugabe rief dann noch irgendein Telekom-Mitarbeiter an und wollte meinen Vertrag erweitern, mit dem süffisanten Zusatz, dass ich doch auch mal was tun könne, wo die Telekom doch so großzügig sei und den Vertrag nicht kündige. Genau eine Woche später hatte ich die Kündigungsbestätigung der Telekom und erst dann, im vierten Anlauf, wurde mir ziemlich unhöflich mitgeteilt, ebenfalls auf der Hotline, dass man gesetzlich verpflichtet sei, die Kündigung des Vertrages durch einen Drittanbieter zu akzeptieren. Das wusste man nicht vorher, in drei Gesprächen? Dann stimmt irgendetwas bei der Schulung der Mitarbeiter nicht. Und nein, ich wusste es auch nicht, ich ging in Treu und Glauben gem. BGB davon aus, dass genau zwei Vertragsparteien existieren, die Telekom und meiner einer. Und natürlich hatte ich bis dahin alles unternommen, um den Vertrag bei der N1 Telecom zu kündigen/rückgängig zu machen gem. § 119 BGB (Vertragsirrtum). Das hat für mich sehr lange gedauert, aber letztendlich hat die N1 Telecom mir nun doch zurückgeschrieben, dass sie den Auftrag zur Kündigung stornieren. Das fand und finde ich, auch nach allem, großzügig, da ansonsten ein Rechtstreit entstanden wäre, es ist doch eher problematisch, sich auf einen Vertragsirrtum zu berufen, das kostet Zeit und Geld. Ich habe nunmehr eine Kopie des Schreibens der N1 Telecom gefertigt, an die Deutsche Telekom geschrieben und gehe nun davon aus, dass die Kündigung zurückgenommen wird, worüber ich sehr erleichtert wäre. Und nun, never the less, noch einmal zur Begrifflichkeit "Behörde". Ich habe beruflich unzählige rechtsmittelfähige Bescheide gefertigt, da bezieht man sich als Behörde auf Rechtsquellen. Das braucht ein Unternehmen nicht, völlig klar, es existiert das BGB, für jeden Bürger ist es ersichtlich, was auf beide Seiten zukommt. Aber, wenn es, wie im Fall, um so ein spezielles Gesetz geht bzw. gesetzliche Regelungen vorhanden sind, die wahrscheinlich vor 10 Jahren noch nicht existiert haben, dann erwarte ich, wahrscheinlich zu Unrecht, das man mir die Rechtsquelle zumindest nennt. Diese gesetzliche Grundlage weiß ich bis heute nicht. Ich danke allen, die sich sachlich geäußert haben, ich habe nun alles erläutert, was mich bewegt hat. Allen, die unsachlich geantwortet haben, das ist jetzt egal, es ist alles gesagt und ich werde weder von N1 noch von der Telekom bezahlt, ich bin ein ganz normaler Kunde, der sich eben geirrt hat, was garantiert nie wieder vorkommt.
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