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13.06.2021 19:53
Guten Tag,
am 28.5. habe ich eine Sonderkündigung für meinen MagentaZuhause M Vertrag, aufgrund eines bevorstehenden Umzuges vollzogen. Stattdessen wurde mir die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit bestätigt und die Sonderkündigung ignoriert.
Dabei habe ich diese ausreichend begründet, da die Versorgung meiner neuen Anschrift durch die Telekom eine geringere Maximalgeschwindigkeit aufweist (lediglich Magenta S), kein!! MagentaZuhause Tarif verfügbar ist und ebenfalls kein MagentaTV.
Jetzt soll der Vertrag also auslaufen, obwohl mich die Telekom zukünftig überhaupt nicht beliefern kann? Sowohl Kündigungsbestätigung meiner jetzigen Wohnanschrift, als auch Wohnungsgeberbescheinigung der neuen Wohnung liegen bereits vor, Nachweise für alles notwendige sind vorhanden.
Ich finde dieses Vorgehen sehr frech, auch als zusätzlich fortgesetzter Kunde eines Mobilfunkvertrages.
Ich hoffe, dass man den Fall seitens der Telekom noch einmal überdenkt. Mir wurde empfohlen mich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden, aber ich möchte zuerst nochmal den persönlichen Kontakt suchen.
13.06.2021 22:14
@lejupp schrieb:
empfinde ich als schlechter Stil.
Sich nicht an Gesetze zu halten ist auch ein schlechter Stil.
13.06.2021 22:31 Zuletzt bearbeitet: 13.06.2021 22:37 durch den Autor
@holzher24 schrieb:
@lejupp schrieb:
empfinde ich als schlechter Stil.Sich nicht an Gesetze zu halten ist auch ein schlechter Stil.
Wie meinst du das?
14.06.2021 07:35
Gesetz ist nun mal Gesetz.
Warum die Telekom, und andere Anbieter, sich daran halten ist ganz einfach.
1. Wegen der möglichen Strafen.
2. Und das ist das simple an allen.
Ich kann eine Wohnung anmieten zum xx.xx.xxxx mit einer Rücktrittsklausel.
Zahle ich die Kaution nicht, ist der Mietvertrag hinfällig.
Dabei habe ich dann, mit einem Mietvertrag, meinen Festnetzvertrag gekündigt per Sonderkündigungsrecht.
Somit kann ich dann, einen anderen Anbieter nehmen an meiner alten Adresse.
Aber mit dem Umzug nach dem TKG ist das so dann nicht möglich.
Ich will hier keinen was unterstellen, aber zeige so eine Möglichkeit, vorher aus einen Vertrag zu kommen, wenn sich die Anbieter nicht an das TKG halten würden.
Da kannst du nun weiterhin behaupten, daß die Telekom es auch anders machen könnte.
Aber Sie darf es nicht.
14.06.2021 07:45
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Aber Sie darf es nicht.
Das ist nicht richtig, sie darf machen was sie will, solange es nicht unter den Anforderungen des Gesetzes liegt.
Jederzeit darf die Telekom im gegenseitigen Einvernehmen auch zu einem früheren Zeitpunkt beenden.
Nur will sie das aus durchaus einleuchtenden Gründen halt nicht, exakt so wie es die anderen Provider auch nicht wollen.
Anders herum kenne die Verbraucher ihre Rechte ja auch und sagen nicht - lasst mal 5 gerade sein.
14.06.2021 07:49
@Gelöschter Nutzer schrieb:Gesetz ist nun mal Gesetz.
Das stimmt, ist allerdings zu allgemein geschrieben.
Und es gibt nicht nur ein Gesetz, es gibt viele - neben dem Telekommunikationsgesetz insbesondere das BGB.
Das Telekommunikationsgesetz zwingt die Telekom dazu, den Vertrag vorzeitig zu beenden, sofern die im Gesetz festgeschriebenen Bedingungen erfüllt sind (was sie aktuell noch nicht sind).
Die Telekom kann aber jederzeit mit jedem Kunden im gegenseitigen Einvernehmen (!) eine vorzeitige Vertragsbeendigung machen.
Weder das Telekommunikationsgesetz noch das BGB hindern sie daran.
Es gibt auch bei der Telekom Verträge mit monatlicher Kündbarkeit - insbesondere bei congstar, die Flex-Variante.
Eine solche Vertragsvariante hat der TE aber nicht gewählt.
14.06.2021 16:01
Man sollte auch einfach mal froh ist, das nach der Änderung des TKG überhaupt das mit dem Sonderkündigungsrecht mit dreimonatiger Frist gekommen ist, vorher war Umzug nämlich voll zu Lasten des Kunden, egal ob und wie am neuen Ort versorgt werden konnte. Ist halt schon ein Interessenausgleich damit geschaffen. Der Anbieter will den Vertrag ja gar nicht ändern, was auch verständlich ist.
14.06.2021 17:34
@muc80337_2 schrieb: [...]
Das Telekommunikationsgesetz zwingt die Telekom dazu, den Vertrag vorzeitig zu beenden, sofern die im Gesetz festgeschriebenen Bedingungen erfüllt sind (was sie aktuell noch nicht sind). [...]
"was sie Das schreibst Du so einfach, aber wie kommst Du darauf? @Anfantasia123 schreibt im Eingangsposting
[...] am 28.5. habe ich eine Sonderkündigung für meinen MagentaZuhause M Vertrag, aufgrund eines bevorstehenden Umzuges vollzogen. Stattdessen wurde mir die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit bestätigt und die Sonderkündigung ignoriert.
Dabei habe ich diese ausreichend begründet [...]
Ich gehe davon aus, dass in dem Kündigungsschreiben der Umzug, die neue Adresse und die Tatsache, dass dort die Verfügbarkeitsprüfung für den aktuellen Tarif negativ ausfällt, erwähnt wurde. Damit sind IMHO die Bedingungen aus 46 TKG erfüllt.
14.06.2021 18:27
@lejupp schrieb:
Ich gehe davon aus
Möglich, oder auch nicht, es bleibt aber dabei, wenn es an dem war, das nur die unverbindliche Verfügbarkeitsabfrage nicht als Grundlage für ein außerordentliche Kündigung verwendet werden kann.
Ich versteh auch immer noch nicht worin das Problem besteht es einfach telefonisch zu machen und in Rahmen dieses Telefonats direkt die außerordentliche einzutüten, ganz ohne Schriftverkehr und Theater im Nachgang.
14.06.2021 18:54
@der_Lutz schrieb:
Ich versteh auch immer noch nicht worin das Problem besteht es einfach telefonisch zu machen und in Rahmen dieses Telefonats direkt die außerordentliche einzutüten, ganz ohne Schriftverkehr und Theater im Nachgang.
Und ich verstehe nicht, warum die Telekom eine eindeutigen, schriftlich geäußerten Wunsch eines Kunden nicht einfach erfüllen kann. Am Ende ist sie ja sowieso dazu verpflichtet.
14.06.2021 18:55 Zuletzt bearbeitet: 14.06.2021 18:56 durch den Autor
@lejupp schrieb:
Am Ende ist sie ja sowieso dazu verpflichtet.
Nur wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Das wissen wir noch nicht.
Es ist einfach nicht vorgesehen, dass der Kunde das selbst entscheidet.
14.06.2021 19:04
@der_Lutz schrieb:
Es ist einfach nicht vorgesehen, dass der Kunde das selbst entscheidet.
Das erwartet ja auch keiner. Die Telekom sollte die Voraussetzungen prüfen und die Kündigung mit Begründung ablehnen wenn sie doch liefern kann. Was soll daran so schwer sein?
14.06.2021 19:13
Wir drehen uns im Kreis...
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf keiner Bestätigung, so viel vornweg.
Nun schickt jemand eine Kündigung an die Telekom, da der Terminwunsch darin nicht nachvollziehbar ist wird ersatzweiße zum nächstmöglichen Zeitpunkt, also dem Vertragsende, gekündigt.
Eine außerordentliche Kündigung, diese liegt hier vor, bedarf besonderer Formen und Voraussetzungen wenn die nicht eingehalten werden wird sie nicht akzeptiert.
Und der Verweis auf eine unverbindliche Auskunft als Grundlage wird einfach den zu erbringenden Nachweisen nicht genügen.
Das haben wir jetzt aber schon wie oft hier geschrieben?
14.06.2021 19:19
@der_Lutz schrieb:
[...]
Eine außerordentliche Kündigung, diese liegt hier vor, bedarf besonderer Formen und Voraussetzungen wenn die nicht eingehalten werden wird sie nicht akzeptiert.
Bestenfalls bedarf sie der Schriftform, die ist hier gegeben. Die Voraussetzungen wären für die Telekom leicht zu prüfen, einfach zu sagen "machen wir nicht, wir tun jetzt mal so, als wäre das hier eine reguläre Kündigung zum Laufzeitende" ist IMHO nicht korrekt.
Und der Verweis auf eine unverbindliche Auskunft als Grundlage wird einfach den zu erbringenden Nachweisen nicht genügen.
Warum soll der den Nachweis erbringen, davon steht nichts im TKG. Die Telekom kann ja gerne den Nachweis erbringen wenn es anders ist.
14.06.2021 19:21
wieder von vorne? Ehrlich?
14.06.2021 19:38
Die Diskussion ist hier schlicht unnötig. Wer Lust, Zeit und Geld hat, kann die Einzelheiten gegebenenfalls gerne von einem Gericht klären lassen.
14.06.2021 19:41
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Die Diskussion ist hier schlicht unnötig. Wer Lust, Zeit und Geld hat, kann die Einzelheiten gegebenenfalls gerne von einem Gericht klären lassen.
Vielleicht tut das ja mal einer. Bis dahin lassen wir es gut sein, die Argumente sind ausgetauscht, mehr gibt es nicht zu sagen.
14.06.2021 20:25
@lejupp schrieb:Und ich verstehe nicht, warum die Telekom eine eindeutigen, schriftlich geäußerten Wunsch eines Kunden nicht einfach erfüllen kann.
Ich werde der Telekom mal schreiben (mit Begründung), dass sie mir doch bitte unentgeltlich einen MBfm Glasfaseranschluss bereitstellt. Ich würde es dann auch nicht verstehen (in Deinem Sinne) wenn die Telekom einem solchen schriftlich geäußerten Wunsch nicht nachkommen würde.
@lejupp schrieb:
Am Ende ist sie ja sowieso dazu verpflichtet.
Die Telekom ist erst dann verpflichtet, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - wenn die Telekom sagt "wir können an der neuen Adresse nicht..."
Ich verstehe nicht, was daran so schwierig einzusehen ist.
14.06.2021 20:33
@muc80337_2 schrieb:
@lejupp schrieb:Und ich verstehe nicht, warum die Telekom eine eindeutigen, schriftlich geäußerten Wunsch eines Kunden nicht einfach erfüllen kann.
Ich werde der Telekom mal schreiben (mit Begründung), dass sie mir doch bitte unentgeltlich einen MBfm Glasfaseranschluss bereitstellt. Ich würde es dann auch nicht verstehen (in Deinem Sinne) wenn die Telekom einem solchen schriftlich geäußerten Wunsch nicht nachkommen würde.
Anders als bei der disktutierten Situation gibt es im TKG (oder sonstwo) keine Verpflichtung für die Telekom, Dir unentgeltlich einen MBfm Glasfaseranschluss bereitzustellen. Gäbe es diese Verpflichtung müsste die Telekom Deinen Wunsch natürlich auch erfüllen.
@lejupp schrieb:
Am Ende ist sie ja sowieso dazu verpflichtet.Die Telekom ist erst dann verpflichtet, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - wenn die Telekom sagt "wir können an der neuen Adresse nicht..."
Ich verstehe nicht, was daran so schwierig einzusehen ist.
Die Telekom ist nicht erst dann verpflichtet wenn sie zugibt dass sie an der neuen Adresse nicht liefern kann, sie ist schon dann verpflichtet, wenn sie an der neuen Adresse nicht liefern kann. Davon, dass die Telekom das erst bestätigen muss steht im Gesetz nichts.
14.06.2021 20:47
Und steht im TKG dass der Kunde das einfach festlegt?
Ich helfe gerne, Nein.
Aber wir sind wieder am Anfang und wieder und wieder.
Aber gerne noch einmal, aus einer unverbindlichen Verfügbarkeitsabfrage kann keine verbindliche außerordentliche Kündigung generiert werden.
14.06.2021 20:47
@lejupp schrieb:
sie ist schon dann verpflichtet, wenn sie an der neuen Adresse nicht liefern kann.
Genau. Du sagst/schreibst es. Wenn sie an der neuen Adresse nicht liefern kann. Wer hat Einblick in solche Telekom-Interna?
Richtig: die Telekom alleine.
14.06.2021 20:48 Zuletzt bearbeitet: 14.06.2021 20:49 durch den Autor
Meint ihr nicht, dass das hier zu nichts mehr führt?
Ich frag ja nuR ![]()
14.06.2021 20:49
@der_Lutz schrieb:Aber gerne noch einmal, aus einer unverbindlichen Verfügbarkeitsabfrage kann keine verbindliche außerordentliche Kündigung generiert werden.
Wir haben hier im Forum zuhauf Threads in welchen ein Anschluss nicht geliefert werden kann obwohl die einfache Verfügbarkeitsabfrage behauptet, dass es möglich ist.
Wir haben anders herum auch Threads wo Leute hier aufschlagen, weil die Verfügbarkeitsabfrage ein negatives Ergebnis gibt - und die Teamies bekommen es doch hin. War bei meiner Nichte auch so.
14.06.2021 20:50
Die Repetition ist doch eine anerkannte Lernmethode ![]()
14.06.2021 20:50
14.06.2021 21:13
@muc80337_2 schrieb:
@der_Lutz schrieb:Aber gerne noch einmal, aus einer unverbindlichen Verfügbarkeitsabfrage kann keine verbindliche außerordentliche Kündigung generiert werden.
Wir haben hier im Forum zuhauf Threads in welchen ein Anschluss nicht geliefert werden kann obwohl die einfache Verfügbarkeitsabfrage behauptet, dass es möglich ist.
Wir haben anders herum auch Threads wo Leute hier aufschlagen, weil die Verfügbarkeitsabfrage ein negatives Ergebnis gibt - und die Teamies bekommen es doch hin. War bei meiner Nichte auch so.
Wäre ja kein Problem. Schreibt die Telekom halt "wir können Ihre Kündigung nicht akzeptieren weil ein Umzug des existierenden Vertrags problemlos möglich ist". Es geht hier ja um den Fall dass der Umzug nicht möglich ist.
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