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13.06.2021 19:53
Guten Tag,
am 28.5. habe ich eine Sonderkündigung für meinen MagentaZuhause M Vertrag, aufgrund eines bevorstehenden Umzuges vollzogen. Stattdessen wurde mir die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit bestätigt und die Sonderkündigung ignoriert.
Dabei habe ich diese ausreichend begründet, da die Versorgung meiner neuen Anschrift durch die Telekom eine geringere Maximalgeschwindigkeit aufweist (lediglich Magenta S), kein!! MagentaZuhause Tarif verfügbar ist und ebenfalls kein MagentaTV.
Jetzt soll der Vertrag also auslaufen, obwohl mich die Telekom zukünftig überhaupt nicht beliefern kann? Sowohl Kündigungsbestätigung meiner jetzigen Wohnanschrift, als auch Wohnungsgeberbescheinigung der neuen Wohnung liegen bereits vor, Nachweise für alles notwendige sind vorhanden.
Ich finde dieses Vorgehen sehr frech, auch als zusätzlich fortgesetzter Kunde eines Mobilfunkvertrages.
Ich hoffe, dass man den Fall seitens der Telekom noch einmal überdenkt. Mir wurde empfohlen mich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden, aber ich möchte zuerst nochmal den persönlichen Kontakt suchen.
14.06.2021 21:14
Auf geht's zur neuen Runde, wer hat noch nicht, wer will nochmal.
15.06.2021 04:45
@lejupp schrieb:
Es geht hier ja um den Fall dass der Umzug nicht möglich ist.
Und das weiß der Kunde woher? ![]()
15.06.2021 06:43
@lejupp schrieb:
Es geht hier ja um den Fall dass der Umzug nicht möglich ist.
Erklär mir doch was dieses widersprüchliche Geschreibsel heißen soll, zuerst geht ein S und dann gar kein Anschluss:
da die Versorgung meiner neuen Anschrift durch die Telekom eine geringere Maximalgeschwindigkeit aufweist (lediglich Magenta S), kein!! MagentaZuhause Tarif verfügbar ist
Und: Da kommt also eine außerordentliche Kündigung bei der Kündigungsabteilung an. Ein dortiger Sachbearbeiter, der sich in vertraglichen Dingen auskennt, soll also - wenn es nach Dir geht - nun eine Leitungsrecherche machen. Vermutlich hat er gar keinen Zugriff auf die entsprechenden Tools. Muss er auch nicht und sollte er auch nicht - datensparsam nennt sich so etwas.
15.06.2021 09:13
@muc80337_2 schrieb:
@lejupp schrieb:
Es geht hier ja um den Fall dass der Umzug nicht möglich ist.Erklär mir doch was dieses widersprüchliche Geschreibsel heißen soll, zuerst geht ein S und dann gar kein Anschluss:
da die Versorgung meiner neuen Anschrift durch die Telekom eine geringere Maximalgeschwindigkeit aufweist (lediglich Magenta S), kein!! MagentaZuhause Tarif verfügbar ist
Vorhanden ist MagentaZuhause M, ob an der neuen Adresse jetzt S oder überhaupt nichts lieferbar ist spielt doch für die Sache überhaupt keine Rolle. In beiden Fällen ist der Umzug des vorhanden Vertrags nicht möglich.
Und: Da kommt also eine außerordentliche Kündigung bei der Kündigungsabteilung an. Ein dortiger Sachbearbeiter, der sich in vertraglichen Dingen auskennt, soll also - wenn es nach Dir geht - nun eine Leitungsrecherche machen. Vermutlich hat er gar keinen Zugriff auf die entsprechenden Tools. Muss er auch nicht und sollte er auch nicht - datensparsam nennt sich so etwas.
In diesem Szenario wäre es Aufgabe der Sachbearbeiter darüber zu entscheiden, ob die Kündigung berechtigt ist. Der Datenschutz wird kein Problem damit haben wenn man ihnen die dazu notwendigen Informationen zur Verfügung stellt.
15.06.2021 09:24
@lejupp schrieb:
In diesem Szenario wäre es Aufgabe der Sachbearbeiter darüber zu entscheiden, ob die Kündigung berechtigt ist.
Nein
15.06.2021 09:35
15.06.2021 10:14
jedenfalls nicht der Kunde
15.06.2021 10:21
Willst du es nicht verstehen?
Die Telekom ist schon kulanter als die Konkurrenz und das reicht dir nicht?
Was ist denn daran so schlimm, einen Umzug zu beantragen und dann die Sonderkündigung zu machen?
Warum muss das eine andere Abteilung prüfen? So müssen andere Kunden warten, weil diese Abteilung mehr leisten soll, wo es extra dafür eine Abteilung gibt?
Man kann es echt kompliziert machen, wenn es auch einfacher geht.
15.06.2021 16:47
@Gelöschter Nutzer schrieb:
[...] Was ist denn daran so schlimm, einen Umzug zu beantragen und dann die Sonderkündigung zu machen? [...]
Daran ist überhaupt nichts schlimm. Aber es ist halt nicht der einzige Weg den das TKG vorsieht. Kunden, die eine Kündigung schicken weil sie schon korrekt vermuten, dass der Umzug des Anschlusses nicht möglich ist, darf die Kündigung nicht einfach abgelehnt werden. So eine Kündigung ist schließlich berechtigt.
Das absolut mindeste wäre, den Kunden auf den für die Telekom gangbaren Weg hinzuweisen, aber nicht einmal das scheint ja zu passieren.
15.06.2021 17:24
@lejupp schrieb:
darf die Kündigung nicht einfach abgelehnt werden.
Wurde sie ja auch nicht, es wurde eine ordentliche Kündigung eingestellt.
15.06.2021 19:32
15.06.2021 20:49
24.06.2021 13:11
@Diandra schrieb:
Guten Abend @Philipp.anastasia, in der Tat muss für das gewünschte Ziel ein Umzug nach Telekommunikationsgesetz beauftragt werden. Damit will dich natürlich niemand ärgern. Falls du weiterhin Unterstützung benötigst, teile mir bitte mit, wann du am besten zu erreichen bist. Lieben Gruß, Diandra S.
@Anfantasia123 war hier sicher gemeint, @Diandra ….
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