E-Mail Anschrift für Widerspruch zur Rechnung

8 years ago

Hallo ans Team  ,

Ich habe per Kontaktformular Widerspruch zu einer Rechnung eingelegt ( und ein zweites Mal um die Bearbeitung gebeten).

Leider erhalte ich keine Antwort.

Weder dass mein Mail eingegangen ist , noch dass meine Beanstandung bearbeitet wird.

 

Das Problem ist , dass die automatisierten Nachricht auf eine Beanstandung über das Kontaktformular nur pauschal und ohne Bezug zur Beanstandung ( Nr, oder Wiederholung des Textets) erfolgt.

 

Damit kann ich leider icht nachweisen, DASS ich etwas beanstandet hatte.

 

Welches ist die eMail Adresse , wenn ich eine Rechnung beanstanden will?

 

Hinweis : die "Tips" hier in der Communitity , ich solle für Reklamationen das Kontaktformular nutzen, sind kontraproduktiv. 

 

Vielen Dank !

 

 

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    • 8 years ago

      Hallo @Cash_1

       

      Entweder über die Hotline 0800 33 01000
      oder via Internet: www.telekom.de/email-kontakt

       

      Siehe unter dem Menüpunkt "Rechnung"

       

      Gruß Gurke

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      8 years ago

      Gurke

      Hallo @Cash_1 Entweder über die Hotline 0800 33 01000 oder via Internet: www.telekom.de/email-kontakt Siehe unter dem Menüpunkt "Rechnung" Gruß Gurke

      Hallo @Cash_1

       

      Entweder über die Hotline 0800 33 01000
      oder via Internet: www.telekom.de/email-kontakt

       

      Siehe unter dem Menüpunkt "Rechnung"

       

      Gruß Gurke

      Gurke

      Hallo @Cash_1

       

      Entweder über die Hotline 0800 33 01000
      oder via Internet: www.telekom.de/email-kontakt

       

      Siehe unter dem Menüpunkt "Rechnung"

       

      Gruß Gurke


      @Gurke

      Vielen Dank für die Info,

      das hat nur leider keinen Sinn:

      Anruf bei der Hotline- ist nix schriftliches

      Kontakt "mail" ist doch nur einseitig : irgendwas im Internet an wen auch immer schicken . 

       

      Im Zeitalter der Telekommunikation , kann es doch nicht so schwer sein , dass die Telekom eien Mailadresse hat , an die man ganz normal ohne Rechtsanwalt oder sonstiges Einschreibgesch..... eine Mail verschicken kann.

      Dieses ist unter Geschäftspartner absolut gängige Praxis

      Scheinbar gibt es nur eine Adresse (aus dem Impressum):  info@telekom.de und über die wird alles erledigt.

       

      VG

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    • 8 years ago

      Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post.

       

      Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was

       

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      8 years ago

      Das Kontaktformular ist jedoch der gewünschte Kanal.
      Es wird keine E-Mail Adresse mehr kommuniziert.

      Die Frage ist ja auch, "wann" hast du den Einwand verschickt.

      0

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      8 years ago

      Forstars

      Käseblümchen Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was Käseblümchen Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was Deswegen sollte man den Brief zusammen verpacken als Beweis mit Zeugen ^^

      Käseblümchen

      Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was

      Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post.

       

      Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was

       

      Käseblümchen

      Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post.

       

      Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was

       


      Deswegen sollte man den Brief zusammen verpacken als Beweis mit Zeugen ^^

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      Käseblümchen

      Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was

      Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post.

       

      Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was

       

      Käseblümchen

      Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post.

       

      Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was

       


      Deswegen sollte man den Brief zusammen verpacken als Beweis mit Zeugen ^^


      Auch das ist nicht viel mehr Wert.

      Was ist, wenn der Empfänger dennoch behaupt, es sein ein leeres Blatt im Brief gewesen oder gar nichts...

       

      Wenn die Beweisbarkeit der Zustellung eine ganz bestimmten Dokuments erforderlich ist, bleibt nur der Weg über den Gerichtsvollzieher.

      https://www.zm-kanzlei.de/zustellung-per-gerichtsvollzieher/

       

      Ist zwar im zugrunde liegenden Fall "mit Kanonen auf Spatzen geschossen", der Klarheit wegen wollte ich es jedoch erwähnen.

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      8 years ago

      Ludwig II

      Forstars Käseblümchen Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was Käseblümchen Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was Deswegen sollte man den Brief zusammen verpacken als Beweis mit Zeugen ^^ Käseblümchen Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was Käseblümchen Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was Deswegen sollte man den Brief zusammen verpacken als Beweis mit Zeugen ^^ Forstars Käseblümchen Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was Käseblümchen Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was Deswegen sollte man den Brief zusammen verpacken als Beweis mit Zeugen ^^ Auch das ist nicht viel mehr Wert. Was ist, wenn der Empfänger dennoch behaupt, es sein ein leeres Blatt im Brief gewesen oder gar nichts... Wenn die Beweisbarkeit der Zustellung eine ganz bestimmten Dokuments erforderlich ist, bleibt nur der Weg über den Gerichtsvollzieher. https://www.zm-kanzlei.de/zustellung-per-gerichtsvollzieher/ Ist zwar im zugrunde liegenden Fall "mit Kanonen auf Spatzen geschossen", der Klarheit wegen wollte ich es jedoch erwähnen.

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      Käseblümchen Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was Käseblümchen Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was Deswegen sollte man den Brief zusammen verpacken als Beweis mit Zeugen ^^

      Käseblümchen

      Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was

      Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post.

       

      Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was

       

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      Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was

       


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      Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post.

       

      Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was

       


      Deswegen sollte man den Brief zusammen verpacken als Beweis mit Zeugen ^^


      Auch das ist nicht viel mehr Wert.

      Was ist, wenn der Empfänger dennoch behaupt, es sein ein leeres Blatt im Brief gewesen oder gar nichts...

       

      Wenn die Beweisbarkeit der Zustellung eine ganz bestimmten Dokuments erforderlich ist, bleibt nur der Weg über den Gerichtsvollzieher.

      https://www.zm-kanzlei.de/zustellung-per-gerichtsvollzieher/

       

      Ist zwar im zugrunde liegenden Fall "mit Kanonen auf Spatzen geschossen", der Klarheit wegen wollte ich es jedoch erwähnen.

      Ludwig II
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      Käseblümchen Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was Käseblümchen Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was Deswegen sollte man den Brief zusammen verpacken als Beweis mit Zeugen ^^

      Käseblümchen

      Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post. Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was

      Da hilft nur Einschreiben per Gelber Post.

       

      Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was

       

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      Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was

       


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      Aber auch da kannst du nur beweisen, dass du etwas an die Telekom geschickt hast, aber nicht was

       

      Käseblümchen

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      Deswegen sollte man den Brief zusammen verpacken als Beweis mit Zeugen ^^


      Auch das ist nicht viel mehr Wert.

      Was ist, wenn der Empfänger dennoch behaupt, es sein ein leeres Blatt im Brief gewesen oder gar nichts...

       

      Wenn die Beweisbarkeit der Zustellung eine ganz bestimmten Dokuments erforderlich ist, bleibt nur der Weg über den Gerichtsvollzieher.

      https://www.zm-kanzlei.de/zustellung-per-gerichtsvollzieher/

       

      Ist zwar im zugrunde liegenden Fall "mit Kanonen auf Spatzen geschossen", der Klarheit wegen wollte ich es jedoch erwähnen.


      Dann haben wir einen Zeugen der das Gegenteil beweisen kann. Das dürfe schon etwas wert sein.

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    • 8 years ago

      Hallo @Cash_1,

      willkommen im Beitrag. Fröhlich

      Entschuldigen Sie die verzögerte Rückmeldung durch uns.
      Aus Ihrem Verlauf habe ich entnommen, dass sich inzwischen eine Kollegin Ihrem Anliegen angenommen hat, richtig?
      Falls Sie noch Fragen haben, lassen Sie es mich wissen.

      Liebe Grüße Lena W.

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      Answer

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      8 years ago

      Hallo @Lena W. ,

      Vielen Dank der Nachfrage!
      Ich habe jetzt eine Mail von einer Frau M.M. erhalten, dass sich jemand darum kümmert .

      im Betreff der Mail auch noch eine lange ID.

      Dann warte ich mal ab !

       

      Falls Ihr betriebsintern im Rahmen Eueres QM Systems ( wo bei ich nicht sicher bin ob die T-Kom so etwas hat) KVP Vorschläge machen könnt :

      Das wäre doch einmal einer :
      eine Seite mit Mailadressen, die gleich richtig adressiert geschickt werden können. 

      z.B.
      Rechnungsbeanstandung @ telekom.de.

      oder Vertrag @ telekom.de

      oder ........

      Denn die Mailadresse (info @ ...) habe ich nur zufällig gefunden (im Impressum versteckt) was nicht wirklich gut ist.

       

      Viele Grüße und bis später, falls sich nichts tut,

      und schönen Nachmittag/Abend !

       

       

       

       

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      Answer

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      8 years ago

      @Cash_1 danke, für Ihre schnelle Rückmeldung. Fröhlich

      Danke, für Ihre Verbessungsvorschläge. Feedback nehmen wir sehr gerne an. Fröhlich

      Viele Grüße Lena W.

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