FTTH über MBfM in WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) - Tipps?
vor 5 Jahren
Hallo,
ab dem 01.12.2020 wird die Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft treten. Da dort in §20 (2) Punkt 4 wird as Recht auf einen "Anschluss an ein Kommunikationsnetz mit hoher Kapazität" eingeräumt. Das freut mich sehr, da ich schon seit Jahren einen Glasfaseranschluss haben möchte, der durch die Rechtslage praktisch unmöglich zu bekommen war (Baumaßnahme --> 100% Zustimmung aller Miteigentümer).
Habe mich schon mit allen Infos an das Mehr Breitband für Mich Projekt gewandt und warte gespannt auf eine Antwort.
Das Haus ist Baujahr ~1990 und hat 25 Parteien.
Hat schonmal jemand sowas gemacht? Also in einem Mehrfamilienhaus FTTH nachgerüstet (über MBfM / innerhalb einer WEG)? und hat Tipps?
Speziell die Umsetzung innerhalb des Hauses bereitet mir etwas Sorge. Unterstützt der MBfM Bereich dabei oder muss ich selber eine Firma suchen?
P.S.: Deutsche Glasfaser und NetCologne wurden auch angefragt, aber beide sind nicht für Geld und gute Worte bereit FTTH auszubauen DG verweist auf einen späteren Zeitpunkt, wenn sie den Bereich vielleicht mal angehen (ohne Zeitabschätzung) und NetCologne ignoriert FTTH und preist stattdessen VDSL als die Lösung an...
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vor 5 Jahren
@David_Z
Zum Thema MBfM wäre beratend @Stefan sicherlich hilfreich... *denk*
Im Blog:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Blog/Meine-Erfahrungen-mit-der-Bereitstellung-von-Glasfaser/ba-p/2351989
hat er sein "Projekt" sehr ausführlich beschrieben...
...Zum Einlesen erstmal ein guter "Einstieg" *denk*
1
von
vor 5 Jahren
was willst du den genau wissen?
Letzlich sollte du dir nur einen Leitungsweg aus dem Keller(?) zu deiner Wohnung überlegen, Meist gibt's da ja irgendwo einen Versorgungsschacht. Da kommt ein Leerrohr rein, in das die Faser kommt.
Baulich ist das natürlich in jedem haus anders.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 5 Jahren
Ich würde mal schauen wer sonst im Haus oder nebenan Interesse hat - sodass sich die Erschließungskosten auf mehrere Schultern verteilen lassen.
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von
vor 5 Jahren
Ich würde versuchen, von Deiner Wohnung durch den Schacht einen stabilen Draht in den Keller zu ziehen (drücken) - sofern möglich - und dann als Zugdraht zu verwenden. Wenn Du Glück hast, musst Du nicht mal in die anderen Wohnungen.
Ich würde versuchen, von Deiner Wohnung durch den Schacht einen stabilen Draht in den Keller zu ziehen (drücken) - sofern möglich - und dann als Zugdraht zu verwenden.Wenn Du Glück hast, musst Du nicht mal in die anderen Wohnungen.
Im 1. OG würde das funktionieren. Bohrung von unten, Bohrung von oben und dann durchfummeln. Leider ist im 2.OG die Bodendecke des 1.OG im Weg. Wie gesagt: Es ist kein offener Schacht, sondern zwischen den Etagen verschlossen.
Ich kann mir schlecht vorstellen, dass das Gesetz erlauben wird, durch andere Wohnungen zu gehen. Sondern vielmehr, dass man erzwingen kann ggf. aufputz im Flur/Treppenhaus Leitungen verlegen darf. Was man heutzutage noch nicht kann. Ich bin gespannt, wie die Umsetzung der Telekom dann aussehen wird. Technisch und vertraglich. Für den TE beispielsweise braucht es nur eine Faser. Aber das, was dann bis ins Haus eingeblasen wird hat ganz sicher mehr Fasern als für den TE benötigt. Ob der TE dann das Sagen hat für die restlichen Fasern. Oder ob dann der eine oder andere Nachbar sagen kann "Hey, ist ja super wenn die Faser erst im Haus ist, das kostet dann ja fast nichts mehr, mich da anzuschließen". MBFM zielte nach meinem Verständnis ja eher auf den einzelnen Eigentümer ab - eines Hauses oder einer kleinen Wohnanlage.
Sondern vielmehr, dass man erzwingen kann ggf. aufputz im Flur/Treppenhaus Leitungen verlegen darf. Was man heutzutage noch nicht kann.
Ich bin gespannt, wie die Umsetzung der Telekom dann aussehen wird. Technisch und vertraglich.
Für den TE beispielsweise braucht es nur eine Faser. Aber das, was dann bis ins Haus eingeblasen wird hat ganz sicher mehr Fasern als für den TE benötigt. Ob der TE dann das Sagen hat für die restlichen Fasern. Oder ob dann der eine oder andere Nachbar sagen kann "Hey, ist ja super wenn die Faser erst im Haus ist, das kostet dann ja fast nichts mehr, mich da anzuschließen".
MBFM zielte nach meinem Verständnis ja eher auf den einzelnen Eigentümer ab - eines Hauses oder einer kleinen Wohnanlage.
Guter Hinweis mit dem Flur. Diese Wege blende ich in der Regel aus. Der Brandschutz (Fluchtweg) und die Ästhetik machen dort immer Probleme. In der Tat wäre das Treppenhaus aber ein gangbarer Weg. Warum soll das heute nicht möglich sein?
Die Neufassung des WEG schreibt zur Bauumsetzung leider nur "...kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen...". Werde am Besten beide Wege bepreisen lassen. Dann können die anderen entscheiden was sie möchten. Solange es ankommt ist mir schnuppe wo die Leitung lang geht
Genau weil es so spannend wird, gibt es diesen Thread. Normalerweise macht jeder, der bei Verstand ist, einen großen Bogen um Eigentümergemeinschaften. Die sind schlimmer als Privatkunden 🤣
Die technische Umsetzung dürfte recht "einfach" sein: GF-AP im Keller, daneben der GF-GV (beides quasi analog zum 2-Draht AP) und von dort aus einzelne Leitungen zu den Wohnungen. Die werden dann auf den GF-TA , mit zugehörigem ONT abgeschlossen (Analog zu den TAE Dosen). Ist ganz gut beschrieben: https://www.telekom.com/resource/blob/65434/91dfb4a825da537852f3db4ee71fd0f2/dl-11012016-ratgeber-glasfasernetzen-in-gebaeuden-pdf-data.pdf
Die Nutzung der neuen Infrastruktur wird vertraglich in der WEG festgehalten. Selbstverständlich darf sich jede*r dort anbinden. Die Kostenverteilung ist wie folgt:
# Der Weg vom Gf-AP/Gf-GV zur Wohnung muss jede*r selber tragen
# Die initialen Kosten für die Schaffung des Gf-AP/Gf-GV werden gleichmäßig auf alle Angeschlossenen verteilt*
*Das hat den Vorteil, dass niemand zum Mitmachen gezwungen wird. Gleichzeitig sich aber niemand "ins gemachte Nest" setzen kann. Beispiel: Ich errichte den Gf-AP/Gf-GV für 30.000€. Ein Jahr später möchte ein zweiter Mensch angebunden werden. Dann zahlt diese Person den Anschluss an seine Wohnung nach Aufwand und 15.000€ (30.000/2) Anteil an den initialen Kosten an mich. Kommt eine dritte Person hinzu, zahlt diese den Anschluss an die eigene Wohnung nach Aufwand und 10.000€ (30.000/3), die wiederum auf die zwei bestehenden (mich und Nr. 2) aufgeteilt werden. Usw.
Das ist mit ein Grund warum Zahlen benötigt werden. Ohne klare Zahlen kann kein vernünftiger Antrag gestellt werden, über den abgestimmt wird. Wehren kann sich die WEG nach der neuen Rechtslage ohnehin nur sehr begrenzt. Früher hat ein "Nö." ausgereicht, um den Antrag abzulehnen.
Mag sein, dass MBfM die tief hängenden Früchte im Visier hat. Auf der anderen Seite sind sie die einzigen, die mir helfen können. Andere Provider haben bereits abgelehnt oder auf später vertröstet (siehe Beitrag #1 dieses Threads).
Als innovativ denkender Mensch hast du mehr Hürden als andere im Weg
von
vor 5 Jahren
Falls sich jemand näher für die WEG Änderungen interessiert. Stichwort "Gestaltung privilegierter Maßnahmen":
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/weg-reform/bauliche-veraenderungen_258_529404.html
Kurzfassung: Es kann nur auf das "Wie?" und nicht auf das "Ob?" Einfluss genommen werden
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von
vor 5 Jahren
Ich kann mir schlecht vorstellen, dass das Gesetz erlauben wird, durch andere Wohnungen zu gehen. Sondern vielmehr, dass man erzwingen kann ggf. aufputz im Flur/Treppenhaus Leitungen verlegen darf.
Sondern vielmehr, dass man erzwingen kann ggf. aufputz im Flur/Treppenhaus Leitungen verlegen darf.
Die Leitungsschächte für Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Telefon, TV-Kabel, Klingel, etc. gehören i.d.R. zum Gemeinschaftseigentum, weil hierdurch mehrere Parteien versorgt werden.
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