Gelöst
Glasfaser in Mehrfamilienhaus bei vorhandenem Gebäudenetzwerk
vor 3 Jahren
Mich interessieren Erfahrungswerte zum Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern, bei denen bereits im gesamten Gebäude ein inhouse Gebäudenetzwerk mit Cat6 Kabeln installiert ist, welches im gemeinschaftlichen Elektrokeller mündet.
Der Hausanschluss ist (kostenfrei) beauftragt und die Telekom plant aktuell die Umsetzung. Eine erste Begehung hat auch schon stattgefunden. Es ergibt sich folgendes Problem:
Die Gemeinschaft würde gerne das Gebäudenetzwerk nutzen, welches vom Elektrokeller in die Medienverteiler der einzelnen Wohnungen führt und hat dazu auch einen Beschluss gefasst. Die WEG ist ebenfalls bereit, zusätzliche Installationskosten zu tragen, zusätzliche Steckdosen auf eigene Kosten zu legen, etc... Damit müssten alle Glasfaser-Modems / ONTs im Keller installiert werden. Die Router wären dann (wie bisher) in den Medienverteilern der einzelnen Wohnungen.
Das ist strenggenommen FttB und nicht FTTH und die Telekom möchte lieber Glasfaser bis in die Wohnungen ziehen. Allerdings nicht über den Elektrokeller, sondern vom Hof ins Treppenhaus, dann aufputz zu den Wohnungstüren und dann durch die Wand in die Wohnung. Das ist natürlich nicht der Ort, wo die Medienverteiler installiert sind. Aufputz möchte niemand das Treppenhaus verschandeln. Und der Aufwand ist ungleich höher, denn das Gebäudenetz existiert ja schon. Leider ohne Leerrohre.
Hat jemand Erfahrungen mit der Terminierung von Glasfaser im Keller für Mehrfamilienhäuser / WEGs?
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Akzeptierte Lösung
Kathrin W.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Kathrin W.
vor 3 Jahren
Hallo @kongo09,
herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community.
Ich habe gesehen, dass @Hubert Eder dir bereits die passenden Hinweise gegeben hat.
Neubauten (Mehrfamilienhäuser) müssen mit passiven Netzinfrastrukturen (Leerrohre) sowie
Zugangspunkten zu diesen passiven Netzinfrastrukturen ausgestattet werden (§ 145 Abs. 4 TKG ).
Dasselbe gilt auch für umfangreich renovierte Gebäude (§ 145 Abs. 5 TKG ).
Hintergründe zur Neuerung im Telekommunikationsgesetz finden sich unter www.gesetze-im-internet.de.
Detaillierte Informationen haben wir hier zusammengestellt:
https://www.telekom.de/hilfe/downloads/glasfaser-technik.pdf
Ich wünsche allseits noch einen erholsamen Sonntag.
Beste Grüße
Kathrin W.
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von
Kathrin W.
Kugic
vor 3 Jahren
Aus Datenschutzgründen können die ONT nicht in den Keller. Kann ja jeder den Anschluss des anderen nutzen bei Bedarf einfach umstecken.
Allerdings kann die Telekom mittlerweile FTTB . Es ist aber mit Aufwand verbunden und aktuell absolute Einzelfall entscheidungen.
Die WEG müsste sich an die Wohnungswirtschaft der Telekom wenden und das dort besprechen.
https://wohnungswirtschaft.telekom.de
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kongo09
Antwort
von
Kugic
vor 3 Jahren
Kann ja jeder den Anschluss des anderen nutzen bei Bedarf einfach umstecken.
Ich habe gehört, dass es Lösungen mit abschließbarem Schrank gibt. Hat jemand vielleicht Erfahrungen mit soetwas?
Die WEG müsste sich an die Wohnungswirtschaft der Telekom wenden
Klasse, danke, das kannte ich noch nicht.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Kugic
Chill erst mal
vor 3 Jahren
@kongo09die Telekom macht nur FTTH das ONT im Keller wird nicht mehr gemacht (war mal so). Eine Möglichkeit wäre LAN Kabel raus und Glas rein. Es heist in der Vorbereitung "Zugfreie" Rohre.
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kongo09
Antwort
von
Chill erst mal
vor 3 Jahren
LAN raus geht nicht. Es geht hier um 4 Gebäude mit insgesamt knapp 50 Wohneinheiten. Nicht alle Gebäude sind unterkellert. Es ist eine Mischung aus Neubau und kernsaniertem Altbau. Alles etwas verschachtelt und nicht alles geschickt über Schächte erreichbar. Teilweise sind die LAN Kabel in den Wohnungen unter Parkett verlegt.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Chill erst mal
der_Lutz
vor 3 Jahren
Leider ohne Leerrohre.
Unglaublich.
Ist der Verursacher für den Pfusch noch greifbar? Da müssen ja alle maximal gepennt haben.
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der_Lutz
Antwort
von
der_Lutz
vor 3 Jahren
Wir haben das so abgenommen und so ist es jetzt.
Je nach Vertragslage ist da dennoch was möglich, ich würde es in jedem Fall prüfen lassen.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
der_Lutz
Hubert Eder
vor 3 Jahren
Hallo @kongo09,
Hat jemand Erfahrungen mit der Terminierung von Glasfaser im Keller für Mehrfamilienhäuser / WEGs?
Ja, habe ich. Ist seitens des TKG nicht mehr erlaubt. Deshalb könnt Ihr das sofort wieder vergessen.
Entweder die Telekom setzt einen passiven Glasfaser-Netzabschluss in Form einer GF-TA in die Wohnungen, so dass die Kunden ihren Router mit eingebauten Glasfasermodem dort anstecken können oder Euer Gebäude wird nicht einem Inhouse LWL Netz ausgebaut.
Aufputz möchte niemand das Treppenhaus verschandeln.
Dann ist die Entscheidung gegen eine Versorgung mit FTTH bereits gefällt worden.
Viele Grüße
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Hubert Eder
Antwort
von
Hubert Eder
vor 3 Jahren
@kongo09
TKG §73
Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.
Ein Glasfasermodem ist ein aktiver Netzabschluss. Im Gegensatz zu einer TAE beim Kupfernetz. Das ist ebenfalls ein passiver Netzabschluss.
Wie das TKG auszulegen ist und ob man doch im Keller mit einem ONT abschließen kann, brauchen wir an dieser Stelle auch gar nicht zu diskutieren. Das hat man in der Telekom Zentrale bereits getan und deshalb gilt bei der Telekom, dass die Bauweise bei Mehrfamilienhäusern mit ONT im Keller nicht mehr zulässig ist und so bei der Telekom nicht mehr gebaut werden darf.
Also findet einen Weg, wie die Glasfasern in die Wohnungen kommen können oder verzichtet auf FTTH .
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von
Hubert Eder
kongo09
vor 3 Jahren
Da hier das TKG erwähnt wurde, hier noch ein Zitat aus §145:
(1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze dürfen ihr öffentliches Telekommunikationsnetz in den Räumen des Endnutzers abschließen. Der Abschluss ist nur statthaft, wenn der Endnutzer zustimmt und Eingriffe in Eigentumsrechte Dritter so geringfügig wie möglich erfolgen. Die Verlegung neuer Netzinfrastruktur ist nur statthaft, soweit keine Nutzung bestehender Netzinfrastruktur nach den Absätzen 2 und 3 möglich ist, mit der der Betreiber seinen Telekommunikationsdienst ohne spürbare Qualitätseinbußen bis zum Endnutzer bereitstellen kann.
Die Nutzung bestehender Netzinfrastruktur wäre aber möglich und ohne Qualitätseinbuße umsetzbar.
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von
kongo09
Kugic
vor 3 Jahren
Von welcher Stadt reden wir eigentlich?
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kongo09
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von
Kugic
vor 3 Jahren
Von welcher Stadt reden wir eigentlich?
Hamburg
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Kugic
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von
kongo09