Gelöst

Glasfaser in Mehrfamilienhaus bei vorhandenem Gebäudenetzwerk

vor 3 Jahren

Mich interessieren Erfahrungswerte zum Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern, bei denen bereits im gesamten Gebäude ein inhouse Gebäudenetzwerk mit Cat6 Kabeln installiert ist, welches im gemeinschaftlichen Elektrokeller mündet.

 

Der Hausanschluss ist (kostenfrei) beauftragt und die Telekom plant aktuell die Umsetzung. Eine erste Begehung hat auch schon stattgefunden. Es ergibt sich folgendes Problem:

 

Die Gemeinschaft würde gerne das Gebäudenetzwerk nutzen, welches vom Elektrokeller in die Medienverteiler der einzelnen Wohnungen führt und hat dazu auch einen Beschluss gefasst. Die WEG ist ebenfalls bereit, zusätzliche Installationskosten zu tragen, zusätzliche Steckdosen auf eigene Kosten zu legen, etc... Damit müssten alle Glasfaser-Modems / ONTs im Keller installiert werden. Die Router wären dann (wie bisher) in den Medienverteilern der einzelnen Wohnungen.

 

Das ist strenggenommen FttB und nicht FTTH und die Telekom möchte lieber Glasfaser bis in die Wohnungen ziehen. Allerdings nicht über den Elektrokeller, sondern vom Hof ins Treppenhaus, dann aufputz zu den Wohnungstüren und dann durch die Wand in die Wohnung. Das ist natürlich nicht der Ort, wo die Medienverteiler installiert sind. Aufputz möchte niemand das Treppenhaus verschandeln. Und der Aufwand ist ungleich höher, denn das Gebäudenetz existiert ja schon. Leider ohne Leerrohre.

 

Hat jemand Erfahrungen mit der Terminierung von Glasfaser im Keller für Mehrfamilienhäuser / WEGs?

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    • vor 3 Jahren

      Aus Datenschutzgründen können die ONT nicht in den Keller. Kann ja jeder den Anschluss des anderen nutzen bei Bedarf einfach umstecken. 

      Allerdings kann die Telekom mittlerweile FTTB . Es ist aber mit Aufwand verbunden und aktuell absolute Einzelfall entscheidungen. 

      Die WEG müsste sich an die Wohnungswirtschaft der Telekom wenden und das dort besprechen. 

      https://wohnungswirtschaft.telekom.de

      1

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      von

      vor 3 Jahren

      Kugic

      Kann ja jeder den Anschluss des anderen nutzen bei Bedarf einfach umstecken.

      Kann ja jeder den Anschluss des anderen nutzen bei Bedarf einfach umstecken. 
      Kugic
      Kann ja jeder den Anschluss des anderen nutzen bei Bedarf einfach umstecken. 

      Ich habe gehört, dass es Lösungen mit abschließbarem Schrank gibt. Hat jemand vielleicht Erfahrungen mit soetwas?

       

      Kugic

      Die WEG müsste sich an die Wohnungswirtschaft der Telekom wenden

      Die WEG müsste sich an die Wohnungswirtschaft der Telekom wenden
      Kugic
      Die WEG müsste sich an die Wohnungswirtschaft der Telekom wenden

      Klasse, danke, das kannte ich noch nicht.

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • vor 3 Jahren

      @kongo09die Telekom macht nur FTTH das ONT im Keller wird nicht mehr gemacht (war mal so). Eine Möglichkeit wäre LAN Kabel raus und Glas rein. Es heist in der Vorbereitung "Zugfreie" Rohre.

      1

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      von

      vor 3 Jahren


      @Chill erst mal  schrieb:
      Eine Möglichkeit wäre LAN Kabel raus und Glas rein. Es heist in der Vorbereitung "Zugfreie" Rohre.

      LAN raus geht nicht. Es geht hier um 4 Gebäude mit insgesamt knapp 50 Wohneinheiten. Nicht alle Gebäude sind unterkellert. Es ist eine Mischung aus Neubau und kernsaniertem Altbau. Alles etwas verschachtelt und nicht alles geschickt über Schächte erreichbar. Teilweise sind die LAN Kabel in den Wohnungen unter Parkett verlegt.

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • vor 3 Jahren

      kongo09

      Leider ohne Leerrohre.

      Leider ohne Leerrohre.
      kongo09
      Leider ohne Leerrohre.

      Unglaublich. 

      Ist der Verursacher für den Pfusch noch greifbar? Da müssen ja alle maximal gepennt haben. 

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      von

      vor 3 Jahren

      der_Lutz

      Ist der Verursacher für den Pfusch noch greifbar?

      Ist der Verursacher für den Pfusch noch greifbar?
      der_Lutz
      Ist der Verursacher für den Pfusch noch greifbar?

      Naja, die ganze Anlage wurde von einem Bauträger erstellt. Aber das hilft ja nicht mehr. Wir haben das so abgenommen und so ist es jetzt. Super blöd, weil gerade mal knapp fünf Jahre alt. Alle Wohnungen haben super Netzwerk mit vielen Dosen und schönen Medienverteilern. Aber es gibt eben keinen einfachen Weg für das Glas in die Medienverteiler hinein - außer den überall exisiterenden Zuleitungen aus dem Keller.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      kongo09

      Wir haben das so abgenommen und so ist es jetzt.

      Wir haben das so abgenommen und so ist es jetzt.
      kongo09
      Wir haben das so abgenommen und so ist es jetzt.

      Je nach Vertragslage ist da dennoch was möglich, ich würde es in jedem Fall prüfen lassen.

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • vor 3 Jahren

      Hallo @kongo09,

       

      Hat jemand Erfahrungen mit der Terminierung von Glasfaser im Keller für Mehrfamilienhäuser / WEGs?

      Hat jemand Erfahrungen mit der Terminierung von Glasfaser im Keller für Mehrfamilienhäuser / WEGs?
      Hat jemand Erfahrungen mit der Terminierung von Glasfaser im Keller für Mehrfamilienhäuser / WEGs?

      Ja, habe ich. Ist seitens des TKG nicht mehr erlaubt. Deshalb könnt Ihr das sofort wieder vergessen.

      Entweder die Telekom setzt einen passiven Glasfaser-Netzabschluss in Form einer GF-TA   in die Wohnungen, so dass die Kunden ihren Router mit eingebauten Glasfasermodem dort anstecken können oder Euer Gebäude wird nicht einem Inhouse LWL Netz ausgebaut. 

       

       

      Aufputz möchte niemand das Treppenhaus verschandeln.

      Aufputz möchte niemand das Treppenhaus verschandeln. 
      Aufputz möchte niemand das Treppenhaus verschandeln. 

      Dann ist die Entscheidung gegen eine Versorgung mit FTTH bereits gefällt worden.

       

      Viele Grüße 

      14

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      von

      vor 3 Jahren

      falk2010

      das TKG sollte blau unterlegt sein , das Telekommunikationsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/

      das TKG sollte blau unterlegt sein , das Telekommunikationsgesetz

      https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/

      falk2010

      das TKG sollte blau unterlegt sein , das Telekommunikationsgesetz

      https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/


      Naja, also wo ich das TKG finde, ist schon klar. Ich habe dort aber keine Stelle gefunden, die explizit eine solche Lösung verbieten würde. Nebenbei bemerkt wird mit den Telefonleitungen ja genauso verfahren. Sie kommen im Elektrokeller an und werden dort dann auf einzelne Leitungen in die Wohnungen umgesetzt. Jeder mit Schlüssel zum Keller könnte das umklemmen.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @kongo09 

       

      Ich habe dort aber keine Stelle gefunden, die explizit eine solche Lösung verbieten würde. Nebenbei bemerkt wird mit den Telefonleitungen ja genauso verfahren. Sie kommen im Elektrokeller an und werden dort dann auf einzelne Leitungen in die Wohnungen umgesetzt. 

      TKG §73

      Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.

       

      Ein Glasfasermodem ist ein aktiver Netzabschluss. Im Gegensatz zu einer TAE beim Kupfernetz. Das ist ebenfalls ein passiver Netzabschluss. 

       

      Wie das TKG auszulegen ist und ob man doch im Keller mit einem ONT abschließen kann, brauchen wir an dieser Stelle auch gar nicht zu diskutieren. Das hat man in der Telekom Zentrale bereits getan und deshalb gilt bei der Telekom, dass die Bauweise bei Mehrfamilienhäusern mit ONT im Keller nicht mehr zulässig ist und so bei der Telekom nicht mehr gebaut werden darf. 

       

      Also findet einen Weg, wie die Glasfasern in die Wohnungen kommen können oder verzichtet auf FTTH

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hubert Eder

      Ein Glasfasermodem ist ein aktiver Netzabschluss.

      Ein Glasfasermodem ist ein aktiver Netzabschluss.
      Hubert Eder
      Ein Glasfasermodem ist ein aktiver Netzabschluss.

      Aber ist das Modem der Netzabschluss? Oder ist das die Glasfaser Dose?

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Da hier das TKG erwähnt wurde, hier noch ein Zitat aus §145:

       

      (1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze dürfen ihr öffentliches Telekommunikationsnetz in den Räumen des Endnutzers abschließen. Der Abschluss ist nur statthaft, wenn der Endnutzer zustimmt und Eingriffe in Eigentumsrechte Dritter so geringfügig wie möglich erfolgen. Die Verlegung neuer Netzinfrastruktur ist nur statthaft, soweit keine Nutzung bestehender Netzinfrastruktur nach den Absätzen 2 und 3 möglich ist, mit der der Betreiber seinen Telekommunikationsdienst ohne spürbare Qualitätseinbußen bis zum Endnutzer bereitstellen kann.

      (1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze dürfen ihr öffentliches Telekommunikationsnetz in den Räumen des Endnutzers abschließen. Der Abschluss ist nur statthaft, wenn der Endnutzer zustimmt und Eingriffe in Eigentumsrechte Dritter so geringfügig wie möglich erfolgen. Die Verlegung neuer Netzinfrastruktur ist nur statthaft, soweit keine Nutzung bestehender Netzinfrastruktur nach den Absätzen 2 und 3 möglich ist, mit der der Betreiber seinen Telekommunikationsdienst ohne spürbare Qualitätseinbußen bis zum Endnutzer bereitstellen kann.
      (1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze dürfen ihr öffentliches Telekommunikationsnetz in den Räumen des Endnutzers abschließen. Der Abschluss ist nur statthaft, wenn der Endnutzer zustimmt und Eingriffe in Eigentumsrechte Dritter so geringfügig wie möglich erfolgen. Die Verlegung neuer Netzinfrastruktur ist nur statthaft, soweit keine Nutzung bestehender Netzinfrastruktur nach den Absätzen 2 und 3 möglich ist, mit der der Betreiber seinen Telekommunikationsdienst ohne spürbare Qualitätseinbußen bis zum Endnutzer bereitstellen kann.

      Die Nutzung bestehender Netzinfrastruktur wäre aber möglich und ohne Qualitätseinbuße umsetzbar.

      0

    • vor 3 Jahren

      Von welcher Stadt reden wir eigentlich?

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Kugic

      Von welcher Stadt reden wir eigentlich?

      Von welcher Stadt reden wir eigentlich?
      Kugic
      Von welcher Stadt reden wir eigentlich?

      Hamburg

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @kongo09,

       

      herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community.

      Ich habe gesehen, dass @Hubert Eder dir bereits die passenden Hinweise gegeben hat.

      Neubauten (Mehrfamilienhäuser) müssen mit passiven Netzinfrastrukturen (Leerrohre) sowie
      Zugangspunkten zu diesen passiven Netzinfrastrukturen ausgestattet werden (§ 145 Abs. 4 TKG ).

      Dasselbe gilt auch für umfangreich renovierte Gebäude (§ 145 Abs. 5 TKG ).
      Hintergründe zur Neuerung im Telekommunikationsgesetz finden sich unter www.gesetze-im-internet.de.

      Detaillierte Informationen haben wir hier zusammengestellt:

      https://www.telekom.de/hilfe/downloads/glasfaser-technik.pdf

      Ich wünsche allseits noch einen erholsamen Sonntag.

       

      Beste Grüße

      Kathrin W.

       

       

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