Gelöst

Hausverwaltung verweigert Glasfaseranschluss (FTTH)

vor einem Jahr

Ich bin Eigentümer in einer WEG in einem Glasfaserausbaugebiet. Das Haus hat bereits einen Glasfaseranschluss im Keller. Es gab einen (rechtswidrigen) Beschluss der Eigentümerversammlung, dass keine Kabelkanäle im Treppenhaus verlegt werden dürfen (leider ist nur dies in unserem Haus für den FTTH möglich). Die Hausverwaltung reagiert nicht auf Hinweise, dass ich als Eigentümer das Recht auf einen Glasfaseranschluss habe - siehe https://wohnungswirtschaft.telekom.de/tkg-novelle-was-andert-sich-jetzt-fur-vermieter-und-verwalter/

"Liegt das Haus in einem Glasfaser-Ausbaugebiet und bestellt auch nur ein Bewohner einen Glasfaseranschluss, darf der Vermieter oder Verwalter ihm dies nicht verweigern"

 

Wie kann ich nun vorgehen?

 

 

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    • vor einem Jahr

      Thomas La

      Wie kann ich nun vorgehen?

       

      Wie kann ich nun vorgehen?

      Thomas La

       

      Wie kann ich nun vorgehen?


      Lass dich entsprechend beraten wie du ggfs rechtlich dagegen vorgehen kannst.

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    • vor einem Jahr

      Grüße @Thomas La 

      Steht doch in deinem Link:

       

      Anrecht auf Glasfaser – auch in der WEG

      Wer als Hauseigentümer nicht proaktiv handelt und sich um den Glasfaseranschluss seiner Liegenschaften selbst bemüht, könnte früher oder später von den Bewohnern dazu gezwungen werden. Liegt das Haus in einem Glasfaser-Ausbaugebiet und bestellt auch nur ein Bewohner einen Glasfaseranschluss, darf der Vermieter oder Verwalter ihm dies nicht verweigern. Das hatten Gerichte auch bereits in der Vergangenheit festgehalten. Danach müssten auch Wohnungseigentümergemeinschaften den Anschluss ans Glasfasernetz und die dazugehörigen Erdarbeiten dulden. Vor diesem Hintergrund lohnt sich die Überlegung, direkt jede Wohneinheit in einem Aufwasch mit einem Glasfaseranschluss auszustatten, damit nicht immer neue Bauarbeiten im Haus die Geduld der Bewohner auf die Probe stellen.

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    • vor einem Jahr

      Thomas La

      Ich bin Eigentümer in einer WEG in einem Glasfaserausbaugebiet. Das Haus hat bereits einen Glasfaseranschluss im Keller. Es gab einen (rechtswidrigen) Beschluss der Eigentümerversammlung, dass keine Kabelkanäle im Treppenhaus verlegt werden dürfen (leider ist nur dies in unserem Haus für den FTTH möglich). Die Hausverwaltung reagiert nicht auf Hinweise, dass ich als Eigentümer das Recht auf einen Glasfaseranschluss habe - siehe https://wohnungswirtschaft.telekom.de/tkg-novelle-was-andert-sich-jetzt-fur-vermieter-und-verwalter/ "Liegt das Haus in einem Glasfaser-Ausbaugebiet und bestellt auch nur ein Bewohner einen Glasfaseranschluss, darf der Vermieter oder Verwalter ihm dies nicht verweigern" Wie kann ich nun vorgehen?

      Ich bin Eigentümer in einer WEG in einem Glasfaserausbaugebiet. Das Haus hat bereits einen Glasfaseranschluss im Keller. Es gab einen (rechtswidrigen) Beschluss der Eigentümerversammlung, dass keine Kabelkanäle im Treppenhaus verlegt werden dürfen (leider ist nur dies in unserem Haus für den FTTH möglich). Die Hausverwaltung reagiert nicht auf Hinweise, dass ich als Eigentümer das Recht auf einen Glasfaseranschluss habe - siehe https://wohnungswirtschaft.telekom.de/tkg-novelle-was-andert-sich-jetzt-fur-vermieter-und-verwalter/

      "Liegt das Haus in einem Glasfaser-Ausbaugebiet und bestellt auch nur ein Bewohner einen Glasfaseranschluss, darf der Vermieter oder Verwalter ihm dies nicht verweigern"

       

      Wie kann ich nun vorgehen?

       

      Thomas La

      Ich bin Eigentümer in einer WEG in einem Glasfaserausbaugebiet. Das Haus hat bereits einen Glasfaseranschluss im Keller. Es gab einen (rechtswidrigen) Beschluss der Eigentümerversammlung, dass keine Kabelkanäle im Treppenhaus verlegt werden dürfen (leider ist nur dies in unserem Haus für den FTTH möglich). Die Hausverwaltung reagiert nicht auf Hinweise, dass ich als Eigentümer das Recht auf einen Glasfaseranschluss habe - siehe https://wohnungswirtschaft.telekom.de/tkg-novelle-was-andert-sich-jetzt-fur-vermieter-und-verwalter/

      "Liegt das Haus in einem Glasfaser-Ausbaugebiet und bestellt auch nur ein Bewohner einen Glasfaseranschluss, darf der Vermieter oder Verwalter ihm dies nicht verweigern"

       

      Wie kann ich nun vorgehen?

       


      Bist du (oder ein Anderer) gegen diesen rechtswidrigen Beschluss vorgegangen?

      Solange die Eigentümergemeinschaft kein grünes Licht gibt, wird der von den Eigentümern gewählte Verwalter da von sich aus nichts machen.

       

      Verklage die Eigentümergemeinschaft.

       

      Und sei dir im Klaren, welche Kosten auf dich zukommen:

      Auch wenn die Leitungsverlegung kostenlos ist, es bleiben mit Sicherheit nicht unerhebliche "Schönheits"-Reparaturen übrig.

       

      Besser aber, du suchst dir Mitstreiter, und ihr überzeugt die Eigentümer von den Vorteilen eines FTTH -Ausbaus.

       

      P.S.

      Ob der Beschluss der Eigentümergemeinschaft tatsächlich rechtswidrig ist, kann letztendlich nur ein Gericht entscheiden.

      Solange das nicht geschehen (da kein Kläger?), wird sich der Verwalter daran halten (müssen).

       

       

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      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Thomas La

      Wer trägt die Kosten für Unterputz Kabelkanäle, wenn die Eigentümergemeinschaft Aufputz verweigert? Der Besteller eines Glasfaseranschlusses oder die gesamte Eigentümergemeinschaft?

      Wer trägt die Kosten für Unterputz Kabelkanäle, wenn die Eigentümergemeinschaft Aufputz verweigert? Der Besteller eines Glasfaseranschlusses oder die gesamte Eigentümergemeinschaft?
      Thomas La
      Wer trägt die Kosten für Unterputz Kabelkanäle, wenn die Eigentümergemeinschaft Aufputz verweigert? Der Besteller eines Glasfaseranschlusses oder die gesamte Eigentümergemeinschaft?

      Ich denke: Kommt drauf an wie gut Du mit den anderen zurecht kommst.

      Bestimmt hat niemand Interesse daran, dass im Treppenhaus x-mal aufgeklopft wird, für jeden Bewohner einzeln.

       

      Und wenn die anderen Eigentümer wissen, dass das normale Kupfer Telefon/DSL-Netz baldmöglichst nach erfolgtem Glasfaserausbau in der Gegend abgeschaltet werden soll, dann finden sie es vielleicht interessant, DOCH eine gemeinsame Aktion zu starten. Diese baldige Abschaltung ist übrigens etwas, das nicht nur die Telekom will - auch die anderen Anbieter drängen die Politik in diese Richtung.

      Vereinzelte Gebiete haben schon kein Kupfernetz Telefon/DSL-Netz mehr.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Ich sehe das ja genauso wie du und der Beschluss der Eigentümergemeinschaft gegen Aufputz kam nur zustande, weil der Antragsteller behauptete, dass der Besteller die gesamten Kosten zu tragen hätte.  Ich versuche nun die ganze Zeit klar zu machen, dass bei einem solchen Beschluss wohl die gesamte Eigentümergemeinschaft Unterputz bezahlen müsste. Die Kosten hierfür belaufen sich nach meinen Recherchen auf 20.000 - 50.000 Euro bei einem siebenstöckigen Gebäude. Ein Einzelner wird das ja sicher nicht bezahlen. Was passiert bei Versorgungsende über Kupfer? Könnten dann theoretisch die Beowhner dann alle über das Vodafone Kabel telefonieren/Internet oder wäre das auch von der Abschaltung betroffen?

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Thomas La

      Könnten dann theoretisch die Beowhner dann alle über das Vodafone Kabel telefonieren/Internet oder wäre das auch von der Abschaltung betroffen?

      Könnten dann theoretisch die Beowhner dann alle über das Vodafone Kabel telefonieren/Internet oder wäre das auch von der Abschaltung betroffen?
      Thomas La
      Könnten dann theoretisch die Beowhner dann alle über das Vodafone Kabel telefonieren/Internet oder wäre das auch von der Abschaltung betroffen?

      Klar - man kann dann auch über Vodafone Kabel telefonieren und surfen.

      Nur: die meisten solchen Häuser haben vermutlich noch die alten Netzstruktur:

      Ein Kabel was von unten in eine Wohnung im EG, von dort in die drüberliegende Wohnung im 1. OG, von dort weiter in die drüberliegende Wohnung im 2. OG, ... usw. bis ins 7. OG geht.

      Und ein Kabel was von unten in die Wohnung daneben im EG, von dort 1. OG... 2. OG. ... geht.

      Und ...

       

      Falls das so ist, dann muss man auf Sterntopologie umbauen - d.h. i.d.R. im Treppenhaus neue Koaxleitungen legen, sodass jede Wohnung einzeln angefahren wird. Auch die Dosen in den Wohnungen müssen dann ausgetauscht werden, das sind dann keine Durchgangsdosen mehr.

       

      Wenn das Koaxnetz auf Sternnetz umgebaut wird, dann könnt Ihr ja auch gleich Glasfaser mit verlegen Zwinkernd

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      Thomas La

      Es gab einen (rechtswidrigen) Beschluss der Eigentümerversammlung, dass keine Kabelkanäle im Treppenhaus verlegt werden dürfen

      Es gab einen (rechtswidrigen) Beschluss der Eigentümerversammlung, dass keine Kabelkanäle im Treppenhaus verlegt werden dürfen
      Thomas La
      Es gab einen (rechtswidrigen) Beschluss der Eigentümerversammlung, dass keine Kabelkanäle im Treppenhaus verlegt werden dürfen

      Warum ist der rechtswidrig?

       

      Ich verstehe das so, dass die Eigentümergemeinschaft keine Verlegung Aufputz haben will. D.h. dass Leitungsführungen teurer Unterputz gemacht werden dürfen/müssen.

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    • vor einem Jahr

      Um die Antwort von @CobraCane  etwas zu präzisieren: Wir dürfen und können hier keine Rechtsberatung durchführen. Du hast schon einige Hinweise erhalten @Thomas La. Mit den Textauszügen kannst Du dich nochmal an den Eigentümerbeirat und die Hausverwaltung wenden, ansonsten solltest Du dir einen Rechtsbeistand, Anwalt, suchen. Die Telekom kann dich dabei nicht unterstützen.

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    • vor einem Jahr

      Die Eigentümerversammlung kann beschließen, wie die Leitung im Gemeinschaftseigentum verlegt werden soll. 

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    • vor einem Jahr

      Gibt es zu diesem Link auch einen §? Man findet überall, der Vermieter bzw. Eigentümer darf es nicht verweigern, aber es gibt keine Angabe von § auf die sich ein Mieter berufen könnte. DANKE 

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      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Ich hab leider auch keinen griffigen Paragraphen an der Hand für den Fall eines Glasfaserausbaugebiets.

       

      Da meint ein Jurist, dass man keinen generellen Anspruch auf einen Glasfaseranschluss hat (also wenn z.B. Koax/TV-Kabel mit 1 GBit/s verfügbar ist, dann hat man u.U. schlechte Karten)

      https://www.anwaltonline.com/mietrecht/tipps/1273/telefon-und-internetanschluss-diese-rechte-haben-mieter

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      Thomas La

      Ich bin Eigentümer in einer WEG in einem Glasfaserausbaugebiet.

      Ich bin Eigentümer in einer WEG in einem Glasfaserausbaugebiet.
      Thomas La
      Ich bin Eigentümer in einer WEG in einem Glasfaserausbaugebiet.

      §20 WEG:

       

      https://dejure.org/gesetze/WEG/20.html

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      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Espresso doppio

      §20 WEG: https://dejure.org/gesetze/WEG/20.html

      Espresso doppio

      Allerdings liest es sich so als ob @abgroess Mieter ist - und nicht Eigentümer ist.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Ach, hat da wieder einer den Thread gekapert, statt in seinem zu bleiben 🤔🙄

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Jahr

      Guten Abend @abgroess

       

      ich kann mich den Aussagen von @CobraCane, @Käseblümchen und @olliMD nur anschließen. 

       

      Auch wenn Sie sich eine andere Antwort gewünscht hätten, zu Rechtsfragen kann ich leider keine Auskunft geben. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich an einen Rechtsbeistand oder die Verbraucherzentrale zu wenden. 

       

      Viele Grüße, Wiebke Kr. 

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    • vor 9 Monaten

      Hier in Berlin ist es dasselbe,

       

      die WBM (Wohnungsbaugesellschafft Berlin Mitte) vom Land Berlin hält es auch nicht für notwendig und blockiert den Glasfaser-Ausbau. Und das am Berliner Alexanderplatz.

      Der Glasfaserkasten der Telekom steht 5 m neben unserem Haus und bekommt keine Genehmigung.

       

      Zitat:

      Bei zukünftigen komplexen Modernisierungsmaßnahmen wird überprüft, ob der Einbau von Glasfaser (FttH - Fiber to the Home) sinnvoll ist.

       

      Wann wird der sein= In 10 oder 20 Jahren?

       

      Klasse

      lg Klaus

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      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      Hallo @Klaus aus B an der S,

       

      es tut mir leid, dass die Hausverwaltung einem Glasfaserausbau nicht zustimmt. Ich drücke die Daumen, dass sich dies in Zukunft doch noch ändert.

       

      Viele Grüße

      Melanie

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      Klaus aus B an der S

      die WBM (Wohnungsbaugesellschafft Berlin Mitte) vom Land Berlin hält es auch nicht für notwendig und blockiert den Glasfaser-Ausbau.

      die WBM (Wohnungsbaugesellschafft Berlin Mitte) vom Land Berlin hält es auch nicht für notwendig und blockiert den Glasfaser-Ausbau.
      Klaus aus B an der S
      die WBM (Wohnungsbaugesellschafft Berlin Mitte) vom Land Berlin hält es auch nicht für notwendig und blockiert den Glasfaser-Ausbau.

      Eigentümer der WBM ist das Land Berlin.

      Zuständig für solche Angelegenheiten ist m.E. der Christian Gaebler

      https://www.berlin.de/sen/sbw/ueber-uns/leitung/senator-christian-gaebler/

       

      An den würde ich mich mit der Frage wenden wie das mit dem Glasfaserausbau bei der WBM ist, ob er dahinter steht, dass die den Glasfaser-Ausbau blockieren.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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