Glasfaserausbau- Hausverwaltung stellt sich wahrscheinlich quer

vor einem Jahr

Hallo liebe Community!

 

Bei uns wird endlich Glasfaser ausgebaut Party  ich habe natürlich direkt einen Tarif bestellt. Da ich eine Eigentumswohnung habe, habe ich aber bedenken, dass das nicht funktionieren wird. 

 

Vergangenen Montag fand die Eigentümerversammlung statt. Der Hausverwalter faselte was von, dass das ja eine Wertminderung wäre und die Hausverwaltung nur dem Hausanschluss zustimmen würde. Einer Aufputz-Verkabelung durch das Treppenhaus (um die Wohneinheiten zu versorgen) würde die Hausverwaltung niemals zustimmen.

 

Ich möchte diesen Glasfaseranschluss unbedingt haben. Gibt es irgendwelche gesetzlichen Grundlagen hierzu? Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass jeder Anspruch auf schnelles Internet hat und dass das eigentlich nicht verwehrt werden dürfte.

 

Über ein Paar Tipps und Hinweise würde ich mich freuen.

 

Vielen Dank!

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  • vor einem Jahr

    BA1991

    Hallo liebe Community! Bei uns wird endlich Glasfaser ausgebaut ich habe natürlich direkt einen Tarif bestellt. Da ich eine Eigentumswohnung habe, habe ich aber bedenken, dass das nicht funktionieren wird. Vergangenen Montag fand die Eigentümerversammlung statt. Der Hausverwalter faselte was von, dass das ja eine Wertminderung wäre und die Hausverwaltung nur dem Hausanschluss zustimmen würde. Einer Aufputz-Verkabelung durch das Treppenhaus (um die Wohneinheiten zu versorgen) würde die Hausverwaltung niemals zustimmen. Ich möchte diesen Glasfaseranschluss unbedingt haben. Gibt es irgendwelche gesetzlichen Grundlagen hierzu? Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass jeder Anspruch auf schnelles Internet hat und dass das eigentlich nicht verwehrt werden dürfte. Über ein Paar Tipps und Hinweise würde ich mich freuen. Vielen Dank!

    Hallo liebe Community!

     

    Bei uns wird endlich Glasfaser ausgebaut Party  ich habe natürlich direkt einen Tarif bestellt. Da ich eine Eigentumswohnung habe, habe ich aber bedenken, dass das nicht funktionieren wird. 

     

    Vergangenen Montag fand die Eigentümerversammlung statt. Der Hausverwalter faselte was von, dass das ja eine Wertminderung wäre und die Hausverwaltung nur dem Hausanschluss zustimmen würde. Einer Aufputz-Verkabelung durch das Treppenhaus (um die Wohneinheiten zu versorgen) würde die Hausverwaltung niemals zustimmen.

     

    Ich möchte diesen Glasfaseranschluss unbedingt haben. Gibt es irgendwelche gesetzlichen Grundlagen hierzu? Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass jeder Anspruch auf schnelles Internet hat und dass das eigentlich nicht verwehrt werden dürfte.

     

    Über ein Paar Tipps und Hinweise würde ich mich freuen.

     

    Vielen Dank!

    BA1991

    Hallo liebe Community!

     

    Bei uns wird endlich Glasfaser ausgebaut Party  ich habe natürlich direkt einen Tarif bestellt. Da ich eine Eigentumswohnung habe, habe ich aber bedenken, dass das nicht funktionieren wird. 

     

    Vergangenen Montag fand die Eigentümerversammlung statt. Der Hausverwalter faselte was von, dass das ja eine Wertminderung wäre und die Hausverwaltung nur dem Hausanschluss zustimmen würde. Einer Aufputz-Verkabelung durch das Treppenhaus (um die Wohneinheiten zu versorgen) würde die Hausverwaltung niemals zustimmen.

     

    Ich möchte diesen Glasfaseranschluss unbedingt haben. Gibt es irgendwelche gesetzlichen Grundlagen hierzu? Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass jeder Anspruch auf schnelles Internet hat und dass das eigentlich nicht verwehrt werden dürfte.

     

    Über ein Paar Tipps und Hinweise würde ich mich freuen.

     

    Vielen Dank!


    Am Ende entscheidet doch die Eigentümerversammlung. Wenn die sich einige ist, wird es gebaut und verlegt. Da sollten sich dann alle einig sein.
    Ich würde persönlich mal den örtlichen Elektro-Fachbetrieb fragen, ob die sich das mal anschauen und eine Alternative vorschlagen können.

     

    Das Gesetz bringt dich hier übrigens nicht weiter. Das regelt nur die "Geschwindigkeit". Das Eigentumsrecht steht auch darüber.

     

    Die Verordnung der Bundesnetzagentur wurde am 17. Juni 2022 im Bundesgesetzesblatt veröffentlicht und rückwirkend zum 1. Juni in Kraft gesetzt. Die Mindestvorgaben sehen vor, dass überall in Deutschland ein Downloadtempo von mindestens 10 MBit/s möglich sein muss. Für den Upload sollen es 1,7 MBit/s sein. Zudem darf die Latenz maximal 150 Millisekunden betragen.

    Die Verordnung der Bundesnetzagentur wurde am 17. Juni 2022 im Bundesgesetzesblatt veröffentlicht und rückwirkend zum 1. Juni in Kraft gesetzt.

    Die Mindestvorgaben sehen vor, dass überall in Deutschland ein Downloadtempo von mindestens 10 MBit/s möglich sein muss. Für den Upload sollen es 1,7 MBit/s sein. Zudem darf die Latenz maximal 150 Millisekunden betragen.

    Die Verordnung der Bundesnetzagentur wurde am 17. Juni 2022 im Bundesgesetzesblatt veröffentlicht und rückwirkend zum 1. Juni in Kraft gesetzt.

    Die Mindestvorgaben sehen vor, dass überall in Deutschland ein Downloadtempo von mindestens 10 MBit/s möglich sein muss. Für den Upload sollen es 1,7 MBit/s sein. Zudem darf die Latenz maximal 150 Millisekunden betragen.


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    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    BA1991

    Von 33 Wohneinheiten wollten auf der Versammlung nur drei einen Glasfaseranschluss.

    Von 33 Wohneinheiten wollten auf der Versammlung nur drei einen Glasfaseranschluss.

    BA1991

    Von 33 Wohneinheiten wollten auf der Versammlung nur drei einen Glasfaseranschluss.


    Es geht ja nicht darum wer einen will,

    sondern wer mit einem subventionierten GF-Ausbau seine Eigentumswohnung aufwerten will

    (beim subventionierten GF-Ausbau in MFH gibt es eine Begehung wo der Leitungsweg ausgekundet wird,

    evtl. gibts danach eine Gewerksvorbereitung

    (es werden Leitungswege, z.B. Kabelkanal im Treppenhaus + Verteilerpunkte gebaut; evtl auch schon GF-Kabel bis vor die Wohnung verlegt,

    die liegen dann im Trepenhaus im Kabelkanal),

    fertig gebaut und Wohnungsdurchbrüche werden nur bei beantragten Anschlüßen hergestellt.)

     

    Stimmt die Eigentümergemeinschaft einem subventionierten Ausbau nicht zu,

    kann es später teuer werden.

  • vor einem Jahr

    BA1991

    Da ich eine Eigentumswohnung habe, habe ich aber bedenken, dass das nicht funktionieren wird. Vergangenen Montag fand die Eigentümerversammlung statt. Der Hausverwalter faselte was von, dass das ja eine Wertminderung wäre und die Hausverwaltung nur dem Hausanschluss zustimmen würde. Einer Aufputz-Verkabelung durch das Treppenhaus (um die Wohneinheiten zu versorgen) würde die Hausverwaltung niemals zustimmen.

    Da ich eine Eigentumswohnung habe, habe ich aber bedenken, dass das nicht funktionieren wird. 

     

    Vergangenen Montag fand die Eigentümerversammlung statt. Der Hausverwalter faselte was von, dass das ja eine Wertminderung wäre und die Hausverwaltung nur dem Hausanschluss zustimmen würde. Einer Aufputz-Verkabelung durch das Treppenhaus (um die Wohneinheiten zu versorgen) würde die Hausverwaltung niemals zustimmen.

    BA1991

    Da ich eine Eigentumswohnung habe, habe ich aber bedenken, dass das nicht funktionieren wird. 

     

    Vergangenen Montag fand die Eigentümerversammlung statt. Der Hausverwalter faselte was von, dass das ja eine Wertminderung wäre und die Hausverwaltung nur dem Hausanschluss zustimmen würde. Einer Aufputz-Verkabelung durch das Treppenhaus (um die Wohneinheiten zu versorgen) würde die Hausverwaltung niemals zustimmen.


    Was hat der Hausverwalter da zu "faseln"?

    Es gibt ne Eigentümerversammlung, wo über den GF-Ausbau entschieden wird,

    (wird dem GF-Ausbau zugestimmt, muß das unterschriebene Sitzungsprotokoll an den GF-Ausbauer gesendet werden;

    ohne unterschriebenes Protokoll, gibt es evtl. eine Auskundung der NE4 , die wird aber ohne Zustimmung nicht gebaut).

    Der Hausverwalter hat die Entscheidungen der Eigentümerversammlung umzusetzen, und kann nicht in eigenem Auftrag entscheiden.

     

    (wenn das subventionierter GF-Ausbau ist, baut der Ausbauer das GF-Netz bis 3m hinter Wohnungseingang,

    ist die Subvention weg, wird kostenpflichtig gebaut, was dann die Eigentümergemeinschaft bezahlen muß.)

     

    BA1991

    Der Hausverwalter faselte was von, dass das ja eine Wertminderung wäre

    Der Hausverwalter faselte was von, dass das ja eine Wertminderung wäre

    BA1991

    Der Hausverwalter faselte was von, dass das ja eine Wertminderung wäre


    ein GF-Anschluß ist immer eine Wertsteigerung der Immobilie (aktuelle Werte sind, jeh nach Wohnort 8-20% ).

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  • vor einem Jahr

    Würde mal die Zurechnungsfähigkeit des Hausverwalters infrage stellen.

    Was da gemacht wird, entscheidet nicht er und auch nicht die Hausverwaltung sondern die Eigentümergemeinschaft, die sollten also ihren Platz kennen. 

     

    Verschiedene Studien sprechen von 3-8% Wertzuwachs durch FTTH

    Selbst wenn es keine Leerrohre gibt, wird selbst eine Aufputzinstallation im Treppenhaus dies niemals in der Summe mindern. 

     

    Sprich die Eigentümer an .. mach Werbung dafür .. häng die Flyer der Telekom zu den Briefkästen oder an die Tür. 
    Gibt zwar immer noch, gerade ältere Eigentümer, die sich dagegen stellen. Aber bislang hat es noch bei jeder Eigentümerversammlung am Ende geklappt. 

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  • vor einem Jahr

    BA1991

    Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass jeder Anspruch auf schnelles Internet hat und dass das eigentlich nicht verwehrt werden dürfte.

    Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass jeder Anspruch auf schnelles Internet hat und dass das eigentlich nicht verwehrt werden dürfte.
    BA1991
    Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass jeder Anspruch auf schnelles Internet hat und dass das eigentlich nicht verwehrt werden dürfte.

    Ja, das gilt aber für was anderes.

    Für dich ist §20 WEG Absatz 2 relevant

     

    https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html

     

    (2) Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die

    1.dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen,

    2.dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge,

    3.dem Einbruchsschutz und

    4.dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität dienen

     

    Beschlossen werden muss es zwar trotzdem aber im Grunde darf es nicht versagt werden. Kann am Ende aber auch auf eine juristische Auseinandersetzung hinauslaufen, leider.

    1

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    @der_Lutz  schrieb:
    Beschlossen werden muss es zwar trotzdem aber im Grunde darf es nicht versagt werden. Kann am Ende aber auch auf eine juristische Auseinandersetzung hinauslaufen, leider.

    Jub ... aber bislang hat es bei mir am Ende immer geklappt. Aber trotzdem .. es kann auch mal 2 Versammlungen dauern. 

    Deswegen im Haus für Werbung machen und selbst wenn es nur die Mieter sind, die bei ihren Eigentümern nachfragen. 

  • vor einem Jahr

    Hallo @BA1991,

     

    du hast hier schon einige Antworten bekommen. Die gesetzliche Grundlagen hierfür kann ich dir nicht mitteilen, aber wir haben hier auch eine Infoseite dazu. Vielleicht hilft dir das auch weiter.

     

    Viele Grüße Türkan Ü.

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  • vor einem Jahr

    Vielen Dank für die Antworten!

    Die Telekom nimmt ja noch Kontakt zur Hausverwaltung auf, bin mal gespannt wie das ausgeht alles.

     

     

    1

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Hey @BA1991.

     

    Ich drücke dir ganz fest die Daumen, dass es alles klappt wie du es dir vorstellst 💓. Gebe uns gerne eine Rückmeldung, sobald neue Informationen vorhanden sind. 

     

    Liebe Grüße Aileen L.

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