Rechnung ausversehen 2 mal Überwiesen

Gelöst

heute morgen tauchen auf meinem bankkonto zwei von mir ausgeführten online-überweisungen mit dem betrag von  -138,44 EUR auf.meine bank sagte sie kann die überweisung  nicht  zurückholen.was kann ich tun bitte um eine rücküberweisung,da ich auf das geld angewiesen bin.ich bitte um schnelle und unkomplizierte hilfe.

2 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung
Telekom hilft Team
Hi @siggi.schwarzer,

ich konnte dich soeben leider telefonisch nicht erreichen.
Das Geld wurde zwei mal verbucht und es wurde bereits eine Rückzahlung veranlasst Zwinkernd

Grüße
Alexander M.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung

Update: Laut TK wurde nur eine Zahlung überwiesen und verbucht,mehr kann Sie nicht für mich tun...Der Bank habe ich den selben Mist geschickt und von meinem Onlinebanking einen Srceen gemacht wo die Überweisungen aufgelistet sind,In der Handy App der Bank das gleiche Ergebniss wie auf meinem Laptop.Im Kundencenter auf meinemTK-Kundenkonto konnte ich auch keine doppelte Buchung finden,ebenso auf dem Mobilfunkkonto konnte ich nichts finden was auf eine Doppelbuchung hindeuten könnte.Alle beiden Kundenkontos stehen im Modus "ausgeglichen" mit 00,00€.Bisher noch keine Antwort der S-kasse.Und was nun??

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Das Geld kann Dir natürlich zurücküberwiesen werden. Entweder wartest Du hier aufs Team oder rufst selbst schnell die 0800 33 01000 an. 

Gelöschter Nutzer

Ich bin mir nicht sicher, ob die Telekom das zuviel gezahlte Geld zurück überweist.

Stell dich mal darauf ein, daß es evtl. auf eine Verrechnung hinaus läuft.

Doch tut sie. Von den Verrechnungen hat man vor einigen Monaten Abstand genommen. 

Sie überweist es aber nicht von allein.
Man muss sich schon melden, ansonsten wird es verrechnet.

Gelöschter Nutzer

@Andreas__  schrieb:

Doch tut sie. Von den Verrechnungen hat man vor einigen Monaten Abstand genommen. 


Ah, gut zu wissen — wußte ich nicht.

Wie lange dauert es, bis das Geld dem Girokonto wieder gutgeschrieben wird?

Ich rate einfach mal: 2 Wochen?

Kommt immer auf die Bearbeitungszeiten an. Normal wäre ca 1 Woche. 

Hallo @siggi.schwarzer ,

am besten, du erteilst der TK ein SEPA Lastschrift Mandat.

Bei immer wieder kehrende monatliche Zahlungen macht es durchaus Sinn, solch ein Mandat zu erteilen.

 

Vorteile:

1.Die TK bucht monatlich nur einmal und immer korrekt ab.

2. Solltest du aus irgendwelchen Gründen mit einer Buchung nicht einverstanden sein, so kann man die Buchungen schnell und

     unkompliziert zurück buchen lassen. Die TK brauch nicht einmal dafür informiert zu werden (ob es sinnig ist, die TK nicht zu     

     informieren, steht auf einen anderen Blatt)

 

 

@juergen3004 

Wenn die Kohle knapp ist, dann ist das mit dem SEPA Lastschriftmandat gerne mal problematisch.

 

Wenn man manuell überweist zum Zeitpunkt wenn man sicher weiß, dass Geld da ist und nicht der Telekom hinsichtlich des Einzugsdatums "ausgeliefert" ist und dann geht der Einzug mangels Guthaben schief und kostet weiter Geld... hat dann schon was.

Mit einer manuellen Überweisung kann man "priorisieren" wer Geld erhält und wer zunächst mal kein Geld erhält.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Ich bin mir nicht sicher, ob die Telekom das zuviel gezahlte Geld zurück überweist.

Stell dich mal darauf ein, daß es evtl. auf eine Verrechnung hinaus läuft.


Sie muss sogar zurück überweisen und darf nicht auf eine Verrechnung bestehen.

Aber aktiv werden muss natürlich der Kunde.

Und heute wird das Geld ziemlich sicher nicht wieder gutgeschrieben, das wird ein paar Tage dauern.

hallo,

ich habe heute morgen mit einer tk-mitarbeiterin gechattet,sie teilte mir mit sobald das geld bei der tk angekommen ist wird eine zurückbuchung eingeleitet.der zeitraum ist noch offen,aber das spielt für mich nicht eine soooo wichtige rolle,hauptsache ich bekomme es zurück um das geld anderswo einzuplanen das ist das wichtigste für mich.ist halt nicht so schön wenn man nur eine kleine rente bekommt,da muss man jeden pfennig 5x umdrehen....

achso habe ich vergessen: warum geht die "echtzeitüberweisung" nicht bei rechnung festnetz?bei der mobilen rechnung ist das schon längere zeit möglich.


@siggi.schwarzer  schrieb:

achso habe ich vergessen: warum geht die "echtzeitüberweisung" nicht bei rechnung festnetz?bei der mobilen rechnung ist das schon längere zeit möglich.


Das liegt an der Bank.

 

Mobilfunk ist die Hypovereinsbank München.
Festnetz die Postbank Hannover.

 

Die Postbank in der Einführung von neuen technischen Dingen nie besonders schnell gewesen und untersützt diese Funktion schlichtweg noch nicht.

 

 

Die Echtzeitüberweisung sorgt zwar dafür, dass das Geld schneller auf dem Telekom Konto ist.

Jedoch nicht, dass es es auch schneller von der Telekom erfasst wird.


@muc80337_2  schrieb:

Wenn die Kohle knapp ist ...

.. sollte man schauen, dass man die Gebühren reduziert. 138,44 Euro im Monat nur für Festnetz ist schon recht hoch. Zwinkernd

@wizer 

Wer sagt denn dass die Kosten von einem Monat sind?  😉

das war waren 2 rechnungen mit jeweil über 60 € weil ich eine im verzug war genau aus diesem grund weil die kohle knapp ist

 

@muc80337_2 ,

dein Einwand bzw. deine aufgeführten vermeintlichen Vorteile einer Überweisung gegenüber eines SEPA Lastschriftmandates verstehe ich zwar, dennoch nach meinem Empfinden recht trügerisch und bereitet zumindest quasi den Weg in die Kostenfalle.

 

Wenn es dann aus Geldknappheit vorkommt, dass man vielleicht die ein oder andere Verbindlichkeit nicht rechtzeitig bedienen kann, so wird es im Endeffekt noch teurer. Mir ist bekannt, dass z.B. die TK für ein Deaktivierung und Aktivierung eines Telefonanschlusses eine Gebühr verlangt. Bei ganz hartnäckigen Fällen muss manchmal auch eine Kaution entrichtet werden.

 

Selbstverständlich kann man  Überweisungen priorisieren, letztendlich müssen alle vertraglichen Vebindlichkeiten bedient werden.

Sollte es tatsächlich mit dem Geld oft so eng werden, dass man mit den Kalendertage jonglieren muss, sollte sich eventuell mal überlegen, Verbindlichkeiten in Zukunft schmäler zu halten.

 

Das scheint jedoch bei dem TE nicht der Fall, da er ja bereits zweimal überwiesen hat und somit Reserven zwangsläufig vorhanden sein müssen. (Davon bin ich jedenfals zunächst ausgegangen, was sich nun wohl als nicht korrekt dar stellt)

 

Sind Geld Reserven vorhanden, so empfielt sich immer eine SEPA Lastschrift, da die Vorteile überwiegen.

Ich kenne sogar Leute, deren Girokonto prall gefüllt ist und trotzdem eine Überweisung gegenüber eines SEPA Msndates vorziehen, weil sie bezüglich evtl. Rückbuchungsmöglichkeiten (auch über die Zeit hinweg) nicht richtig informiert sind und denken mit einer Überweisung alles besser kontrollieren zu können.

 

Es ist jedenfals sehr viel schwierigen, einmal überwiesenes Geld (z.B. wenn Empfänger (konto) falsch angegeben wurde) zurück zu bekommen als der Rückruf einer SEPA Lastschrift.

 

Gelöschter Nutzer

@muc80337_2  schrieb:

Wenn man manuell überweist zum Zeitpunkt wenn man sicher weiß, dass Geld da ist und nicht der Telekom hinsichtlich des Einzugsdatums "ausgeliefert" ist und dann geht der Einzug mangels Guthaben schief und kostet weiter Geld... hat dann schon was.

Mit einer manuellen Überweisung kann man "priorisieren" wer Geld erhält und wer zunächst mal kein Geld erhält.


Das ist auch ein Grund, warum ich selbst meine Telekom-Rechnungen überweise.

Wenn am 24./25. die Rechung eintrudelt, kann ich die Überweisung bis zum 30./31. hinauszögern ohne das es zu Mahngebühren kommt.

Bei meinem alten Mobilfunkanbieter hatte ich mit dem Lastschriftverfahren nur Trödel gehabt.

Der Anbieter hatte immer dann abgebucht, sowie es denen gerade in den Kram paßte.

Man konnte sich gar nicht darauf einstellen.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@muc80337_2  schrieb:

Wenn man manuell überweist zum Zeitpunkt wenn man sicher weiß, dass Geld da ist und nicht der Telekom hinsichtlich des Einzugsdatums "ausgeliefert" ist und dann geht der Einzug mangels Guthaben schief und kostet weiter Geld... hat dann schon was.

Mit einer manuellen Überweisung kann man "priorisieren" wer Geld erhält und wer zunächst mal kein Geld erhält.


Das ist auch ein Grund, warum ich selbst meine Telekom-Rechnungen überweise.

Wenn am 24./25. die Rechung eintrudelt, kann ich die Überweisung bis zum 30./31. hinauszögern ohne das es zu Mahngebühren kommt.

Bei meinem alten Mobilfunkanbieter hatte ich mit dem Lastschriftverfahren nur Trödel gehabt.

Der Anbieter hatte immer dann abgebucht, sowie es denen gerade in den Kram paßte.

Man konnte sich gar nicht darauf einstellen.


Ist bei der Telekom aber nicht so.

Eines vorab: @Gelöschter Nutzer natürlich kann ich auch hier den persölichen Vorzug einer Überweisung nachvollziehen.

 

Doc in den AGB der Telekom steht sogar was von Pflichten und Obliegenheiten seitens des Kunden:

4 Welche Pflichten und Obliegenheiten haben Sie?
4.1 Auch Sie haben Pflichten und sogenannte Obliegenheiten. Sie sind
insbesondere verpflichtet,
a) die bereitgestellten Leistungen ausschließlich zu den
vertraglich vereinbarten Zwecken und im vertraglich
vereinbarten Umfang zu nutzen,
b) ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen (Ausnahme: Tarif Call
Start),

 

 

Normalerweise sollten Verträge mit Obliegenheitsverletzungen (bis auf die genannten Ausnahmen) erst gar nicht geschlossen werden dürfen.

Man könnte zwar unken, dass es der TK gleich ist über welchen Weg (SEPA oder Überweisung) sie ihr Geld bekommt.

Alles außer SEPA wäre allerdings ein Verstoß gegen die AGB. (Bis auf die Ausnahmen).

Hat man einen gültigen Vetrag, so könnte die TK auf die AGB verweisen und ein SEDA mandat einfordern.

Gelöschter Nutzer

@juergen3004  schrieb:
...

Alles außer SEPA wäre allerdings ein Verstoß gegen die AGB. (Bis auf die Ausnahmen)


Sehe ich nicht so, da mir bei Vertragsabschluß die Selbstzahlung vom Kundenservice angeboten wurde.

Demnach hätte die Telekom ja selbst gegen die AGB verstoßen. Zwinkernd

Da ich aber sowieso schon wegen SCHUFA und P-Konto vorbelastet bin, hat die Telekom kein großen Zirkus daraus gemacht und war/ist mit meiner Zahlungsweise einverstanden.

Es kommt wohl auch immer auf jeden Kunden einzeln drauf an.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@juergen3004  schrieb:
...

Alles außer SEPA wäre allerdings ein Verstoß gegen die AGB. (Bis auf die Ausnahmen)


Sehe ich nicht so, da mir bei Vertragsabschluß die Selbstzahlung vom Kundenservice angeboten wurde.

Demnach hätte die Telekom selbst gegen die AGB verstoßen. Zwinkernd


So wie ich das sehe: Ja die TK verstößt in solchen Fällen gegen Ihre eigene AGB. (Außer  es handelt sich um die in der AGB aufgeführten Ausnahmen).

 

Allerdings weiß ich nicht, ob man die AGB im gegenseitigen Einvernehmen personalisieren (abändern) kann.

(Dann wäre sie allerdings nach meinem Verständnis nicht mehr allgemein)

Sollte dem so sein, so müsste dir allerdings zumindest eine entsprechend angepasste AGB zum Vertrag vorliegen .

Gelöschter Nutzer

@juergen3004  schrieb:

Allerdings weiß ich nicht, ob man die AGB im gegenseitigen Einvernehmen personalisieren (abändern) kann.

Sollte dem so sein, so müsste dir allerdings eine entsprechend angepasste AGB vorliegen.


Nein, tut es nicht.

@Gelöschter Nutzer ,

dann  hier die AGB. Siehe Punkt 4.1 b

Eine Einschränkung macht Punkt 6.4 

Der Rechnungsbetrag ist von Ihnen auf das in der Rechnung
angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am zehnten Tag
nach Zugang der Rechnung bei der Telekom gutgeschrieben sein.
Bei einem von Ihnen erteilten SEPA-Lastschriftmandat buchen wir
den Rechnungsbetrag frühestens fünf Werktage nach Zugang der
Rechnung und der Ankündigung der Abbuchung vom vereinbarten
Konto ab.

 

Hier könnte man vielleicht darauf schließen, dass man während dieser Frist die Rechnung auch via Überweisung ausgleichen kann.

4.1b und 6.4 stehen für sich irgendwie conträr.

 

Eideutig ist für mich 4.1b 

Sie sind
insbesondere verpflichtet, b) ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen (Ausnahme: Tarif Call
Start),

 

Kann die AGB geändert (personalisiert) werden?

 

Die AGB können geändert werden, soweit dies zur Anpassung an
Entwicklungen erforderlich ist,

 

deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des
Vertrages in nicht unbedeutendem Maße stören würde und
- soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrags nicht
geändert werden. Wesentliche Regelungen sind Regelungen
über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen
und die Laufzeit einschließlich der Kündigungsregelungen.

 

Die Zahlungsmodalitäten scheint hier keine wesentliche Regelung in der AGB zu sein und vielleicht deshalb unterschiedlich auslegbar.

 

Mach dir selber ein Bild.