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05.04.2021 12:13
Hey, einige Beiträge habe ich hier schon gelesen, kann aber für meine Konstellation nichts finden.
Meine Freundin und ich ziehen im Mai in unsere gemeinsame Wohnung A. In Wohnung A gibt es eine Verfügbarkeit von max. 50.000 bei der Telekom und meine Freundin hat bereits einen laufenden Vertrag.
Gleichzeitig habe ich meiner jetzigen Wohnung B einen bis 08/22 laufenden 100.000 Vertrag bei der Telekom. Die Wohnung werde ich noch bis Ende August 2021 halten und nutzen. Ab Mai ist Wohnung B mein Zweitwohnsitz, wie kann dort nun gekündigt werden bzw. auch nicht?
Zum Einen, ist es eine Haushaltszusammenführung in eine Wohnung mit einem bereits bei der Telekom laufendem Vertrag, zum Anderen jedoch auch der Auszug aus einem (dann) Zweitwohnsitz.
Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
05.04.2021 12:30 Zuletzt bearbeitet: 05.04.2021 12:32 durch den Autor
Probier es mit zwei getrennten Vorgängen:
Vielleicht ist auch ein Umstieg auf Telekom MagentaEINS Plus am bisherigen Wohnort für Dich eine Option - der Tarif ist dann monatlich kündbar. Kostet monatlich 80 Euro. Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/s
05.04.2021 12:25 Zuletzt bearbeitet: 05.04.2021 12:26 durch den Autor
Wenn das Dein Zweitwohnsitz werden wird, dann greift die Zusammenzugsregelung nicht.
05.04.2021 12:26
05.04.2021 12:26 Zuletzt bearbeitet: 05.04.2021 12:28 durch den Autor
Das wird wohl nicht gehen, da du ja aus der "alten" Wohnung B nicht ausziehst, sonder, wie du schreibst, als Zweitwohnung weiter nutzt.
Dürfte also kein kein Zusammenzug sein, Verlassen/Abmeldung einer Wohnung und Einzug/Anmeldung in eine andere Wohnung.
Dennoch sollte sich das mal ein Teamie ansehen.
Wenn Du Hilfe und eine Antwort vom @Telekom-hilft-Team willst, ist es erforderlich, dass Du deine Kontakt- und Kunden-Daten in deinem Profil hinterlegst.
Diese Daten können dann nur von Dir und von Telekom-Mitarbeitern des Teams gesehen werden.
Datenschutz ist also gewährleistet.
Hier geht´s zum Profil:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profi...
Wenn dies geschehen ist, bitte kurze Nachricht hier im Thread.
Bitte Geduld, die Teamies sind immer gut beschäftigt.
Inzwischen könntest du hier ein Zeitfenster nennen, zu dem du Tel. erreichbar bist.
05.04.2021 12:27
Da wäre ich vorsichtig - bei Zweitwohnsitz greift die Kulanzregelung der Telekom nicht!
Heißt, entweder Kündigung bei Umzug, wenn der Vertrag nicht 1:1 fortgeführt werden kann mit 3 Monatsfrist oder, wenn er geschaltet werden kann, bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
05.04.2021 12:30
@patrickn schrieb:
Heißt, entweder Kündigung bei Umzug, wenn der Vertrag nicht 1:1 fortgeführt werden kann mit 3 Monatsfrist oder, wenn er geschaltet werden kann, bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
Wenn der Anschluss geschaltet werden kann, würde dieser dann aber an der neuen Anschrift laufen und nicht wie gewünscht an der bisherigen.
05.04.2021 12:30 Zuletzt bearbeitet: 05.04.2021 12:32 durch den Autor
Probier es mit zwei getrennten Vorgängen:
Vielleicht ist auch ein Umstieg auf Telekom MagentaEINS Plus am bisherigen Wohnort für Dich eine Option - der Tarif ist dann monatlich kündbar. Kostet monatlich 80 Euro. Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/s
05.04.2021 12:31
Danke für eure flotten Antworten. @Gelöschter Nutzer kann ich meinen laufenden Vertrag in den drei Monaten noch in der Wohnung B nutzen oder fällt er quasi bei Umzug im Mai "schwebend" weg?
05.04.2021 12:34
@Olli98 nutzbar bis Vertragsende der 3 Monate.
Klappt aber nur wenn wirklich nur 50mbit dort gehen.
05.04.2021 12:34 Zuletzt bearbeitet: 05.04.2021 12:35 durch den Autor
Die von @Gelöschter Nutzer ins Feld geführte Sonderkündigungsvariante bedeutet, dass wenn Du im Laufe des Mai kündigst, dann läuft der Vertrag noch bis 31.8.21 (Du musst hierfür telefonisch einen Umzugsauftrag geben unter Bezugnahme aufs Telekommunikationsgesetz)
Das geht aber schief falls die Telekom zwischenzeitlich an der gemeinsamen Adresse auch 100 Mbit/s anbieten sollte.
05.04.2021 12:38
@Has schrieb:
@patrickn schrieb:
Heißt, entweder Kündigung bei Umzug, wenn der Vertrag nicht 1:1 fortgeführt werden kann mit 3 Monatsfrist oder, wenn er geschaltet werden kann, bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
Wenn der Anschluss geschaltet werden kann, würde dieser dann aber an der neuen Anschrift laufen und nicht wie gewünscht an der bisherigen.
Hm? Der Vertrag soll doch auch gekündigt werden nach Umzug in den Hauptwohnsitz, oder verstehe ich jetzt was falsch?
05.04.2021 12:40
Mit einer Dame der Umzugsabteilung habe ich schon telefoniert. Die hatte mir versichert dass das alles gar kein Problem ist und ich das machen kann wie ich lustig bin. (Vertrag bis ende August am Zweitwohnsitz behalten und dann kündigen). Als ich das Forum durchforstet habe kamen mir bei der Variante große Zweifel.
Uns ist es wichtig an beiden Adressen Internet zu haben. Wenn ich im Mai meinen Umzug ankündige nehme ich den Vertrag ja zur Wohnung A mit, brauche dann aber einen Flex Vertrag für Wohnung B (auch nicht Sinn der Sache). Scheint aber der einzig vernünftige Weg zu sein um da rauszukommen oder?
05.04.2021 12:49
@muc80337_2 schrieb:
Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/s
Für MagentaEINS Plus ist VDSL 50 mindestvoraussetzung, also wo klemmts?
05.04.2021 12:49
Hallo @Olli98 ,
ist das nicht zu kompliziert gedacht? Wenn Sie erst im August „richtig“ in die gemeinsame Wohnung ziehen und vorher nichts veranlassen, dann sollte es doch einfach eine Haushaltszusammenführung sein:
Also ich glaube, ich würde das einfach so machen und ohne jeglichen Zwischenschritt. Ob Sie dann Schwierigkeiten bekommen, wenn der gemeinsame Mietvertrag schon früher begonnen hat, weiß ich nicht, würde es aber nicht annehmen.
Viele Grüße,
Coole Katze
05.04.2021 12:53
Sobald das ein Zweitwohnsitz ist beim Amt.
Ist vorbei mit Sonderkündigung.
Das ist einfach Fakt. An der Hotline wurde dir dann leider unwissentlich was falsches gesagt.
Also vorher handeln.
05.04.2021 12:54
Warum macht man überhaupt einen Zweitwohnsitz?
Ich würde einfach im August offiziell umziehen.
05.04.2021 13:03
@Mächschen schrieb:
@muc80337_2 schrieb:
Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/sFür MagentaEINS Plus ist VDSL 50 mindestvoraussetzung, also wo klemmts?
Bitte belege das.
Öffentlich zugänglich ist, dass für den MagentaEINS Plus S ein Festnetzanschluss möglich sein muss, der vom Geschwindigkeitsprofil einem MagentaZuhause L entspricht mit Upload minimal 20 Mbit/s
https://www.telekom.de/produktinformationsblatt/magentaeins-plus-s.pdf
05.04.2021 13:05
Es gibt ja auch noch andere Aspekte weshalb man einen Zweitwohnsitz begründet.
Z.B. steuerliches Geltendmachen von Fahrtkosten.
Auch gibt es von den Einwohnermeldeämtern Vorgaben was Zweit- und was Erst-Wohnsitz ist.
05.04.2021 13:08 Zuletzt bearbeitet: 05.04.2021 13:12 durch den Autor
Die Telekom hat seit März für jedes DSL Profil ein eigenes PIB
https://www.telekom.de/produktinformationsblatt
Die für M1+ mit VDSL50 und 175 fehlen wohl
Aber der Vollständigkeit halber
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/46763.pdf
05.04.2021 13:12 Zuletzt bearbeitet: 05.04.2021 13:14 durch den Autor
@Mächschen @muc80337_2 Hat es schon angesprochen -> Bzgl. Erst und Zweitwohnsitz:
Da wir beide gemeinschaftlich im Mietvertrag stehen, muss ich mich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug an / ummelden. Im Melderegister wird dann eingetragen Herr X wohnt seit dem 01.05 in Wohnung A. Zu dem Zeitpunkt muss ich auch angeben ob es mein Erst oder Zweitwohnsitz ist. Sollte ich Wohnung A für die paar Monate zum Zweitwohnsitz machen, muss ich in der Stadt Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Das sind in dem Zeitraum 200 bis 400€. Wenn ich mich erst später ummelde (vor allem Monate) kann es eine Owi mit Geldbuße nach sich ziehen.
Deswegen wird Wohnung B zum Zweitwohnsitz.
Ich nehme als Konklusion an, dass ich morgen nochmal die Hotline anrufe und den Umzug zum 01.05 einreiche und dann ggf. direkt die Kündigung anspreche. In der weiteren Zeit werde ich mir für Wohnung B einen günstigen Flex Vertrag suchen.
Vielen Dank für eure Hilfe
05.04.2021 13:14
@Olli98 schrieb:
Da wir beide gemeinschaftlich im Mietvertrag stehen, muss ich mich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug an / ummelden.
Dem ist nicht so.
Du musst dich nur dort anmelden, wenn du dort auch wohnst.
05.04.2021 13:18
Das tue ich dann auch. Weiter hat es für mich berufliche Vorteile wenn ich Wohnung A als Erstwohnsitz angebe.
05.04.2021 13:21
Ich würde mir aber im Lichte dessen, was @Mächschen zu MagentaEINS Plus geschrieben hat anschauen, ob für Euch am gemeinsamen Wohnsitz nicht MagentaEINS Plus verfügbar ist. Dann hast Du als mobiler Arbeiter einen Mobilfunkvertrag ohne Datenlimit.
05.04.2021 13:24
Oder aber für den Zweitwohnsitz, dann kann man flexibel kündigen
05.04.2021 13:26
"Magenta Eins Plus ist an deiner Adresse nicht verfügbar"
Daraus wird wohl nix
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