Sonderkündigung bei Zusammenzug, aber noch mehrmonatige Nutzung am Zweitwohnsitz

Gelöst

Hey, einige Beiträge habe ich hier schon gelesen, kann aber für meine Konstellation nichts finden.

 

Meine Freundin und ich ziehen im Mai in unsere gemeinsame Wohnung A. In Wohnung A gibt es eine Verfügbarkeit von max. 50.000 bei der Telekom und meine Freundin hat bereits einen laufenden Vertrag.

 

Gleichzeitig habe ich meiner jetzigen Wohnung B einen bis 08/22 laufenden 100.000 Vertrag bei der Telekom. Die Wohnung werde ich noch bis Ende August 2021 halten und nutzen. Ab Mai ist Wohnung B mein Zweitwohnsitz, wie kann dort nun gekündigt werden bzw. auch nicht?

 

Zum Einen, ist es eine Haushaltszusammenführung in eine Wohnung mit einem bereits bei der Telekom laufendem Vertrag, zum Anderen jedoch auch der Auszug aus einem (dann) Zweitwohnsitz.

 

Grüße

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Probier es mit zwei getrennten Vorgängen:

  1. Zusammenziehen und Kündigung zum Zeitpunkt des Zusammenziehens
  2. Neubeauftragung an der bisherigen Adresse eines Flex Vertrages z.B. über congstar, monatlich kündbar

Vielleicht ist auch ein Umstieg auf Telekom MagentaEINS Plus am bisherigen Wohnort für Dich eine Option - der Tarif ist dann monatlich kündbar. Kostet monatlich 80 Euro. Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/s

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Wenn das Dein Zweitwohnsitz werden wird, dann greift die Zusammenzugsregelung nicht.

Gelöschter Nutzer

Hallo @Olli98 

Sie beantragen Ende April einen Umzug nach dem TKG telefonisch.

Da Ihr Anschluß nicht 1zu1 übernommen werden kann, greift dann ein 3 monatiges Sonderkündigungsrecht.

@Olli98 

Das wird wohl nicht gehen, da du ja aus der "alten" Wohnung B nicht ausziehst, sonder, wie du schreibst, als Zweitwohnung weiter nutzt.

Dürfte also kein kein Zusammenzug sein, Verlassen/Abmeldung einer Wohnung und Einzug/Anmeldung in eine andere Wohnung.

Dennoch sollte sich das mal ein Teamie ansehen.

Wenn Du Hilfe und eine Antwort vom @Telekom-hilft-Team willst, ist es erforderlich, dass Du deine Kontakt- und Kunden-Daten in deinem Profil hinterlegst.
Diese Daten können dann nur von Dir und von Telekom-Mitarbeitern des Teams gesehen werden.
Datenschutz ist also gewährleistet.
Hier geht´s zum Profil:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profi...
Wenn dies geschehen ist, bitte kurze Nachricht hier im Thread.
Bitte Geduld, die Teamies sind immer gut beschäftigt.

Inzwischen könntest du hier ein Zeitfenster nennen, zu dem du Tel. erreichbar bist.

 

Da wäre ich vorsichtig - bei Zweitwohnsitz greift die Kulanzregelung der Telekom nicht! 

 

Heißt, entweder Kündigung bei Umzug, wenn der Vertrag nicht 1:1 fortgeführt werden kann mit 3 Monatsfrist oder, wenn er geschaltet werden kann, bis zum Ende der Vertragslaufzeit. 


@patrickn  schrieb:

 

Heißt, entweder Kündigung bei Umzug, wenn der Vertrag nicht 1:1 fortgeführt werden kann mit 3 Monatsfrist oder, wenn er geschaltet werden kann, bis zum Ende der Vertragslaufzeit. 


Wenn der Anschluss geschaltet werden kann, würde dieser dann aber an der neuen Anschrift laufen und nicht wie gewünscht an der bisherigen. 

Lösung

Probier es mit zwei getrennten Vorgängen:

  1. Zusammenziehen und Kündigung zum Zeitpunkt des Zusammenziehens
  2. Neubeauftragung an der bisherigen Adresse eines Flex Vertrages z.B. über congstar, monatlich kündbar

Vielleicht ist auch ein Umstieg auf Telekom MagentaEINS Plus am bisherigen Wohnort für Dich eine Option - der Tarif ist dann monatlich kündbar. Kostet monatlich 80 Euro. Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/s

Danke für eure flotten Antworten. @Gelöschter Nutzer kann ich meinen laufenden Vertrag in den drei Monaten noch in der Wohnung B nutzen oder fällt er quasi bei Umzug im Mai "schwebend" weg?

Gelöschter Nutzer

@Olli98 nutzbar bis Vertragsende der 3 Monate.

Klappt aber nur wenn wirklich nur 50mbit dort gehen.

Die von @Gelöschter Nutzer ins Feld geführte Sonderkündigungsvariante bedeutet, dass wenn Du im Laufe des Mai kündigst, dann läuft der Vertrag noch bis 31.8.21 (Du musst hierfür telefonisch einen Umzugsauftrag geben unter Bezugnahme aufs Telekommunikationsgesetz)

 

Das geht aber schief falls die Telekom zwischenzeitlich an der gemeinsamen Adresse auch 100 Mbit/s anbieten sollte.


@Has  schrieb:

@patrickn  schrieb:

 

Heißt, entweder Kündigung bei Umzug, wenn der Vertrag nicht 1:1 fortgeführt werden kann mit 3 Monatsfrist oder, wenn er geschaltet werden kann, bis zum Ende der Vertragslaufzeit. 


Wenn der Anschluss geschaltet werden kann, würde dieser dann aber an der neuen Anschrift laufen und nicht wie gewünscht an der bisherigen. 


Hm? Der Vertrag soll doch auch gekündigt werden nach Umzug in den Hauptwohnsitz, oder verstehe ich jetzt was falsch?

Mit einer Dame der Umzugsabteilung habe ich schon telefoniert. Die hatte mir versichert dass das alles gar kein Problem ist und ich das machen kann wie ich lustig bin. (Vertrag bis ende August am Zweitwohnsitz behalten und dann kündigen). Als ich das Forum durchforstet habe kamen mir bei der Variante große Zweifel.

 

Uns ist es wichtig an beiden Adressen Internet zu haben. Wenn ich im Mai meinen Umzug ankündige nehme ich den Vertrag ja zur Wohnung A mit, brauche dann aber einen Flex Vertrag für Wohnung B (auch nicht Sinn der Sache). Scheint aber der einzig vernünftige Weg zu sein um da rauszukommen oder?


@muc80337_2  schrieb:
Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/s

@muc80337_2 

Für MagentaEINS Plus ist VDSL 50 mindestvoraussetzung, also wo klemmts?

Hallo @Olli98 ,

ist das nicht zu kompliziert gedacht? Wenn Sie erst im August „richtig“ in die gemeinsame Wohnung ziehen und vorher nichts veranlassen, dann sollte es doch einfach eine Haushaltszusammenführung sein:

https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?samChecked...

 

Also ich glaube, ich würde das einfach so machen und ohne jeglichen Zwischenschritt. Ob Sie dann Schwierigkeiten bekommen, wenn der gemeinsame Mietvertrag schon früher begonnen hat, weiß ich nicht, würde es aber nicht annehmen.

 

Viele Grüße,

Coole Katze

Sobald das ein Zweitwohnsitz ist beim Amt. 
Ist vorbei mit Sonderkündigung. 

Das ist einfach Fakt. An der Hotline wurde dir dann leider unwissentlich was falsches gesagt. 

Also vorher handeln. 

Warum macht man überhaupt einen Zweitwohnsitz?

 

Ich würde einfach im August offiziell umziehen.

 


@Mächschen  schrieb:

@muc80337_2  schrieb:
Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/s

@muc80337_2 

Für MagentaEINS Plus ist VDSL 50 mindestvoraussetzung, also wo klemmts?


Bitte belege das.

Öffentlich zugänglich ist, dass für den MagentaEINS Plus S ein Festnetzanschluss möglich sein muss, der vom Geschwindigkeitsprofil einem MagentaZuhause L entspricht mit Upload minimal 20 Mbit/s

https://www.telekom.de/produktinformationsblatt/magentaeins-plus-s.pdf

Es gibt ja auch noch andere Aspekte weshalb man einen Zweitwohnsitz begründet.

Z.B. steuerliches Geltendmachen von Fahrtkosten.

Auch gibt es von den Einwohnermeldeämtern Vorgaben was Zweit- und was Erst-Wohnsitz ist.

 

@muc80337_2 

Die Telekom hat seit März für jedes DSL Profil ein eigenes PIB

https://www.telekom.de/produktinformationsblatt

 

Die für M1+ mit VDSL50 und 175 fehlen wohl

 

Aber der Vollständigkeit halber

https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/46763.pdf

 

@Mächschen @muc80337_2 Hat es schon angesprochen -> Bzgl. Erst und Zweitwohnsitz:

 

Da wir beide gemeinschaftlich im Mietvertrag stehen, muss ich mich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug an / ummelden. Im Melderegister wird dann eingetragen Herr X wohnt seit dem 01.05 in Wohnung A. Zu dem Zeitpunkt muss ich auch angeben ob es mein Erst oder Zweitwohnsitz ist. Sollte ich Wohnung A für die paar Monate zum Zweitwohnsitz machen, muss ich in der Stadt Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Das sind in dem Zeitraum 200 bis 400€. Wenn ich mich erst später ummelde (vor allem Monate) kann es eine Owi mit Geldbuße nach sich ziehen.

 

Deswegen wird Wohnung B zum Zweitwohnsitz.

 

Ich nehme als Konklusion an, dass ich morgen nochmal die Hotline anrufe und den Umzug zum 01.05 einreiche und dann ggf. direkt die Kündigung anspreche. In der weiteren Zeit werde ich mir für Wohnung B einen günstigen Flex Vertrag suchen.

 

Vielen Dank für eure Hilfe Fröhlich


@Olli98  schrieb:
Da wir beide gemeinschaftlich im Mietvertrag stehen, muss ich mich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug an / ummelden.

Dem ist nicht so.

 

Du musst dich nur dort anmelden, wenn du dort auch wohnst.

 

Das tue ich dann auch. Weiter hat es für mich berufliche Vorteile wenn ich Wohnung A als Erstwohnsitz angebe.

Ich würde mir aber im Lichte dessen, was @Mächschen zu MagentaEINS Plus geschrieben hat anschauen, ob für Euch am gemeinsamen Wohnsitz nicht MagentaEINS Plus verfügbar ist. Dann hast Du als mobiler Arbeiter einen Mobilfunkvertrag ohne Datenlimit.

Oder aber für den Zweitwohnsitz, dann kann man flexibel kündigen 

 

"Magenta Eins Plus ist an deiner Adresse nicht verfügbar"

 

Daraus wird wohl nix