Sonderkündigung doch nicht möglich?

Gelöst

Wiederholt erinnere ich daran, dass ich nicht mehr in Deutschland bin, und das, seit 05.09.2020!!!

wieso wird immer noch Rechnung gesendet trotz Vermerk Sonderkündigungsrecht?

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

@sanservice  schrieb:

Wiederholt erinnere ich daran, dass ich nicht mehr in Deutschland bin, und das, seit 05.09.2020!!!

wieso wird immer noch Rechnung gesendet trotz Vermerk Sonderkündigungsrecht?


Weil,das sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende wirkt und du daher noch eine Zeit weiterzahlen musst?

@sanservice 

Hast du die drei-Monnatsfrist berücksichtigt und die die Abmeldebestätigung der zuletzt zuständigen Meldebehörde der Telekom zugeleitet?

Lösung

Hallo @sanservice 

 

Warum hast du nicht einfach mal auf die Antworten in diesem Thread reagiert?

https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/trotz-Sonderkuendigungsrecht-bekomme-ich-immer-n...

 

Bei Festnetz sind es übrigens nur 6 Arbeitstage keine 3 Monate.

@patrickn 

Nein, es sind drei Monate. Siehe §46 TKG:

... Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt....

@Hubert Eder nicht Festnetz.

 

Für Ihre Verträge bei uns gelten unterschiedliche Regelungen:

  •  

     

    Für Ihren Mobilfunkvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.

  •  

     

    Für den Festnetzanschluss gewähren wir Ihnen eine verkürzte Frist von sechs Arbeitstagen.

@patrickn 

 

@Hubert Eder nicht Festnetz.

Wir sind in der Forum Kategorie Zuhause. Also geht es um das Festnetz. 

@patrickn 

hast du einen Link zu dieser Aussage.

Denn es waren bisher mit DSL Anschluss immer drei Monate. 

reine POTS haben 6 Tage 

...?

Und bei Festnetz sind es 6 Arbeitstage nicht 3 Monate.

ok, gut zu wissen

Gelöschter Nutzer

@patrickn  schrieb:
...?

Und bei Festnetz sind es 6 Arbeitstage nicht 3 Monate.

JFTR, das gilt nur bei einem Umzug ins Ausland.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@patrickn  schrieb:
...?

Und bei Festnetz sind es 6 Arbeitstage nicht 3 Monate.

JFTR, das gilt nur bei einem Umzug ins Ausland.


Ja klar @Gelöschter Nutzer  Der TO ist und Ausland.

@sanservice : Weil du es nicht schaffst einfachste Angelegenheiten zu regeln,darum..