Gelöst

Sonderkündigung vom DSL Vertrag oder Umschreibung auf Freundin

vor einem Jahr

Hallo,

 

aktuell wohne ich in einer WG mit meiner Freundin. Der DSL Vertrag läuft auf mich noch bis 09.2025. Ich ziehe in diesem Monat jedoch zurück zu meinen Eltern. Sie haben schon einen DSL Vertrag von O2.

 

Ich hatte bereits telefonisch mit der Telekom Kontakt und mir wurden die Formulare für "Vertragspartneränderung" und "Kündigung aus besonderen Gründen" zugeschickt. Es wurde mitgeteilt, dass beides möglich wäre.

 

Als ich mich nun einlesen wollte, stellt sich heraus, dass ich den Vertragspartner nicht ändern kann, da wir nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben.

 

Nun bleibt noch das Sonderkündigungsrecht wegen Umzug/Haushaltszusammenführung. Laut der Verfügbarkeitsprüfung könnte die Telekom meinen Tarif bei meinen Eltern schalten. Dieser ist jedoch von O2 geblockt ist und wir können den Vertrag nicht kurzfristig kündigen. 

 

Wird es nun dazu kommen, dass ich den Vertrag einfach weiterhin bezahlen werde und keine Leistung entgegen nehmen kann? 

 

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    • vor einem Jahr

      Style1

      Hallo, aktuell wohne ich in einer WG mit meiner Freundin. Der DSL Vertrag läuft auf mich noch bis 09.2025. Ich ziehe in diesem Monat jedoch zurück zu meinen Eltern. Sie haben schon einen DSL Vertrag von O2. Ich hatte bereits telefonisch mit der Telekom Kontakt und mir wurden die Formulare für "Vertragspartneränderung" und "Kündigung aus besonderen Gründen" zugeschickt. Es wurde mitgeteilt, dass beides möglich wäre. Als ich mich nun einlesen wollte, stellt sich heraus, dass ich den Vertragspartner nicht ändern kann, da wir nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Nun bleibt noch das Sonderkündigungsrecht wegen Umzug/Haushaltszusammenführung. Laut der Verfügbarkeitsprüfung könnte die Telekom meinen Tarif bei meinen Eltern schalten. Dieser ist jedoch von O2 geblockt ist und wir können den Vertrag nicht kurzfristig kündigen. Wird es nun dazu kommen, dass ich den Vertrag einfach weiterhin bezahlen werde und keine Leistung entgegen nehmen kann?

      Hallo,

       

      aktuell wohne ich in einer WG mit meiner Freundin. Der DSL Vertrag läuft auf mich noch bis 09.2025. Ich ziehe in diesem Monat jedoch zurück zu meinen Eltern. Sie haben schon einen DSL Vertrag von O2.

       

      Ich hatte bereits telefonisch mit der Telekom Kontakt und mir wurden die Formulare für "Vertragspartneränderung" und "Kündigung aus besonderen Gründen" zugeschickt. Es wurde mitgeteilt, dass beides möglich wäre.

       

      Als ich mich nun einlesen wollte, stellt sich heraus, dass ich den Vertragspartner nicht ändern kann, da wir nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben.

       

      Nun bleibt noch das Sonderkündigungsrecht wegen Umzug/Haushaltszusammenführung. Laut der Verfügbarkeitsprüfung könnte die Telekom meinen Tarif bei meinen Eltern schalten. Dieser ist jedoch von O2 geblockt ist und wir können den Vertrag nicht kurzfristig kündigen. 

       

      Wird es nun dazu kommen, dass ich den Vertrag einfach weiterhin bezahlen werde und keine Leistung entgegen nehmen kann? 

       

      Style1

      Hallo,

       

      aktuell wohne ich in einer WG mit meiner Freundin. Der DSL Vertrag läuft auf mich noch bis 09.2025. Ich ziehe in diesem Monat jedoch zurück zu meinen Eltern. Sie haben schon einen DSL Vertrag von O2.

       

      Ich hatte bereits telefonisch mit der Telekom Kontakt und mir wurden die Formulare für "Vertragspartneränderung" und "Kündigung aus besonderen Gründen" zugeschickt. Es wurde mitgeteilt, dass beides möglich wäre.

       

      Als ich mich nun einlesen wollte, stellt sich heraus, dass ich den Vertragspartner nicht ändern kann, da wir nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben.

       

      Nun bleibt noch das Sonderkündigungsrecht wegen Umzug/Haushaltszusammenführung. Laut der Verfügbarkeitsprüfung könnte die Telekom meinen Tarif bei meinen Eltern schalten. Dieser ist jedoch von O2 geblockt ist und wir können den Vertrag nicht kurzfristig kündigen. 

       

      Wird es nun dazu kommen, dass ich den Vertrag einfach weiterhin bezahlen werde und keine Leistung entgegen nehmen kann? 

       


      Mit der Haushaltszusammenführung ist aber ein weitere Telekom-Anschluss gemeint und das ist auch Good-Will der Telekom.

      Zur Not musst du halt eine zweite TAE -Dose legen lassen, wenn die Telekom den Anschluss technisch bereitstellen kann. Ich sehe da eher keine Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen.

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    • vor einem Jahr

      Style1

      Nun bleibt noch das Sonderkündigungsrecht wegen Umzug/Haushaltszusammenführung. Laut der Verfügbarkeitsprüfung könnte die Telekom meinen Tarif bei meinen Eltern schalten.

      Nun bleibt noch das Sonderkündigungsrecht wegen Umzug/Haushaltszusammenführung. Laut der Verfügbarkeitsprüfung könnte die Telekom meinen Tarif bei meinen Eltern schalten.
      Style1
      Nun bleibt noch das Sonderkündigungsrecht wegen Umzug/Haushaltszusammenführung. Laut der Verfügbarkeitsprüfung könnte die Telekom meinen Tarif bei meinen Eltern schalten.

      Du musst einen Umzug melden. Dann geht alles seinen Weg.

       

      Style1

      Wird es nun dazu kommen, dass ich den Vertrag einfach weiterhin bezahlen werde und keine Leistung entgegen nehmen kann?

      Wird es nun dazu kommen, dass ich den Vertrag einfach weiterhin bezahlen werde und keine Leistung entgegen nehmen kann? 
      Style1
      Wird es nun dazu kommen, dass ich den Vertrag einfach weiterhin bezahlen werde und keine Leistung entgegen nehmen kann? 

      nein, natürlich nicht.

      0

    • vor einem Jahr

      Ich verstehe ehrlich gesagt nicht wieso das so ein Problem darstellt.

       

      Wir sind ja eigentlich mit dem Telekom-Vertrag zufrieden und meine Freundin würde ihr auch übernehmen wollen. Ich würde ihn auch mitnehmen. Aber es scheint beides nicht zu funktionieren.

       

      Wir sind doch sicher kein besonderer Fall. Dafür muss es doch eine vernünftige Lösung geben.

       

      So sind mir die Hände gebunden und alle gehen unzufrieden hier raus.

      5

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      KabelDigifreak

      Er zieht zu seinen Eltern, die haben schon Internet, von O2.

      Er zieht zu seinen Eltern, die haben schon Internet, von O2.
      KabelDigifreak
      Er zieht zu seinen Eltern, die haben schon Internet, von O2.

      Ist doch nicht wichtig, oder?

      @Style1  zieht um, und genau das muss bei dem Vertragspartner vorgetragen werden.

       

       

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Style1

      Wir sind ja eigentlich mit dem Telekom-Vertrag zufrieden und meine Freundin würde ihr auch übernehmen wollen. Ich würde ihn auch mitnehmen. Aber es scheint beides nicht zu funktionieren.

      Wir sind ja eigentlich mit dem Telekom-Vertrag zufrieden und meine Freundin würde ihr auch übernehmen wollen. Ich würde ihn auch mitnehmen. Aber es scheint beides nicht zu funktionieren.
      Style1
      Wir sind ja eigentlich mit dem Telekom-Vertrag zufrieden und meine Freundin würde ihr auch übernehmen wollen. Ich würde ihn auch mitnehmen. Aber es scheint beides nicht zu funktionieren.

      Nach meinen Wissensstand reicht es wenn ihr bereits 1 Jahr dort zusammen wohnt, ihr müsst dazu nicht verheiratet sein damit sie den Vertrag übernehmen kann bzw die Rufnummer übertragen kann. 

      Wie genau das bei der Mindestlaufzeit dann aussieht ob sie dann einfach neu wieder 24 Monate Bindung hat oder ob sich die Telekom da querstellt kann ich nicht sagen.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Ne, leider nicht. Wenn man versuchst das Formular auszufüllen, merkt man das ziemlich schnell.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      @Style1 

      say2k_0-1711120822509.png

      Du kannst einen Umzug beauftragen. Da du aber schon sagst, dass es technisch an der Adresse deiner Eltern möglich ist, wird es dort eine Lösung geben. Und wenn die Telekom neben den APL eine TAE setzt. Damit ist das umgesetzt.

      0

    • vor einem Jahr

      Style1

      . . . . . aktuell wohne ich in einer WG mit meiner Freundin . . . . . .

      . . . . .

      aktuell wohne ich in einer WG mit meiner Freundin . . . .  . .

      Style1

      . . . . .

      aktuell wohne ich in einer WG mit meiner Freundin . . . .  . .


      Wenn das wirklich eine Freundin ist,  gibt es eine ganz pragmatische Lösung:

      Ihr lasst den Vertrag weiterhin auf dich laufen, bis er ganz normal kündbar ist.

       

       

       

      11

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Käseblümchen

      Ihr lasst den Vertrag weiterhin auf dich laufen, bis er ganz normal kündbar ist.

      Ihr lasst den Vertrag weiterhin auf dich laufen, bis er ganz normal kündbar ist.
      Käseblümchen
      Ihr lasst den Vertrag weiterhin auf dich laufen, bis er ganz normal kündbar ist.

      Das ist nicht erlaubt Zwinkernd

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      @falk2010  schrieb:
      Das ist nicht erlaubt Zwinkernd

      Wo kein Kläger da kein Richter 😉

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      @say2k @falk2010 

       

      Ich möchte einfach im Voraus wissen, was auf mich bzw. meine Eltern zukommt.

       

      Wenn ich jetzt einen Umzug beauftrage und dieser dann auch mit einer 2ten Dose + ggf. zzgl. Kosten umgesetzt wird, hätte ich das gern vorher gewusst (außerdem bin relativ sicher, dass ich da nicht einfach irgendwelche Leitungen oder Dosen verlegen kann, wie ich oder die Telekom will...Ist ein Mehrfamilienhaus mit über 10 Wohnungen)

       

      Ich will einfach ein Statement von der Telekom was hier auf mich zukommt.

      Der Service-Hotline hat mir leider die falschen Formulare zugeschickt...

      1

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Style1

      Wenn ich jetzt einen Umzug beauftrage und dieser dann auch mit einer 2ten Dose + ggf. zzgl. Kosten umgesetzt wird,

      Wenn ich jetzt einen Umzug beauftrage und dieser dann auch mit einer 2ten Dose + ggf. zzgl. Kosten umgesetzt wird,
      Style1
      Wenn ich jetzt einen Umzug beauftrage und dieser dann auch mit einer 2ten Dose + ggf. zzgl. Kosten umgesetzt wird,

      Es ind die normalen Umzugskosten.

       

      Style1

      außerdem bin relativ sicher, dass ich da nicht einfach irgendwelche Leitungen oder Dosen verlegen kann, wie ich oder die Telekom will...

      außerdem bin relativ sicher, dass ich da nicht einfach irgendwelche Leitungen oder Dosen verlegen kann, wie ich oder die Telekom will...
      Style1
      außerdem bin relativ sicher, dass ich da nicht einfach irgendwelche Leitungen oder Dosen verlegen kann, wie ich oder die Telekom will...

      Nicht "wie Du", e ist einzig(!) Sache der Telekom. Wenn's nicht geht (oder die Telekom nicht will) bekommst Du ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

       

      Style1

      Der Service-Hotline hat mir leider die falschen Formulare zugeschickt...

      Der Service-Hotline hat mir leider die falschen Formulare zugeschickt...
      Style1
      Der Service-Hotline hat mir leider die falschen Formulare zugeschickt...

      Ja, weil es da keine gibt. Es ist ein Umzug.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      @falk2010 Ich hab doch geschrieben: Wenn zweite gute DA vorhanden ist, dann wird die genommen und in der Wohnung eine zweite TAE gesetzt. Fertig. Nix Sonderkündigungsrecht.

       

      Und sonst kann die Telekom auch in MFH die TAE neben den APL oder in die Nähe setzen. Gebührensperre aktiv schalten und dann abwarten.

       

      Edit: Weil es kann ja auch sein, dass das Innenleitungsnetz defekt ist. Das muss dann erneuert werden. Wenn der Eigentümer aber nicht will, ist auch das nicht das Problem der Telekom. Das müssen dann Mieter und Vermieter etc. klären. 

      0

    • vor einem Jahr

      Nach dem Hinweis, das es nur mit einem gemeldeten Umzug einen Weg für den TE gibt, ist der Rest doch nur Kaffeesatzleserei. Die Telekom wird da wissen, ob 1:1 geschaltet werden kann oder nicht, ob es einen Anschluss für den TE gibt oder ein Recht auf Sonderkündigung. Die "Freundin" muss dann halt einen eigenen Vertrag abschließen, so einfach.

      0

    • vor einem Jahr

      @say2k @falk2010 

       

      Soll ich dann den Standardweg wählen und online den Vertrag umziehen oder muss ich dazu den Service anrufen und einen "speziellen" Umzug beauftragen? 

      2

      Antwort

      von

      vor einem Jahr


      @Style1  schrieb:

      @say2k @falk2010 

       

      Soll ich dann den Standardweg wählen und online den Vertrag umziehen oder muss ich dazu den Service anrufen und einen "speziellen" Umzug beauftragen? 


      Umzug nach TKG

      @Telekom-hilft-Team hilft aber bestimmt auch hier gerne weiter. 

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      @Style1  ich würde das in keinem Fall über den Service machen, da hast DU doch schon Deine Erfahrungen gemacht.

      Ich würde hier auf das @Telekom-hilft-Team warten.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      @Telekom-hilft-Team Ok, dann bitte anrufen. Meine Nummer ist im Profil hinterlegt.

       

      Ich werde dann berichten wie es gelaufen ist.

      21

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      @falk2010  schrieb:
      Doch, mehr als 10 Wohnungen.

      Richtig. Dort wo der Beitragsersteller aktuell wohnt wenn ich das richtig verstanden habe und nicht der Wohnort seiner Eltern. Und nur auf den Wohnort der Eltern bezog sich mein Hinweis was die 1. TAE neben dem APL anging.

      Allerdings ist es auch unter besonderen Umständen in einem MFH der Fall das eine 1. TAE neben dem APL montiert wird. In welchen Fällen habe ich geschildert.

       

      @der_Lutz  schrieb:
      da du von falschen Voraussetzungen ausgeht bleibt es eine falsche Aussage Zwinkernd

      Ich denke nicht. Denn a. gehe ich davon aus wenn ich den Beitragsersteller richtig verstanden habe wohnt er aktuell in einer WG in einem MFH und b. zieht nun zu seinen Eltern wo ich von Eigentum ausgehe. So läßt es sich zumindest herauslesen. Und hier in einem EFH kann die Telekom die 1. TAE neben den APL setzen und ist ihrer Pflicht der Bereitstellung nachgekommen.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      HappyGilmore

      nicht der Wohnort seiner Eltern.

      nicht der Wohnort seiner Eltern.
      HappyGilmore
      nicht der Wohnort seiner Eltern.

      Im Beitrag ging es darum, dass @Style1 "da" (!) keine Leitungen und Dosen verlegen kann, weil 10-Familien-Haus.

      So habe ich das gelesen.

       

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      falk2010

      Im Beitrag ging es darum, dass @Style1 "da" (!) keine Leitungen und Dosen verlegen kann, weil 10-Familien-Haus. So habe ich das gelesen.

      Im Beitrag ging es darum, dass @Style1 "da" (!) keine Leitungen und Dosen verlegen kann, weil 10-Familien-Haus.

      So habe ich das gelesen.

       

      falk2010

      Im Beitrag ging es darum, dass @Style1 "da" (!) keine Leitungen und Dosen verlegen kann, weil 10-Familien-Haus.

      So habe ich das gelesen.

       


      Und ich habe gerade gelesen, das es 14 Parteien sind in seine Eltern im 1. OG wohnen. Das ändert natürlich einiges. In der Regel sind aber Reserveadern vorhanden. Dann könnte man den Anschluss in der Wohnung herstellen und neben der Dose der Eltern eine zweite Dose setzen. Ist keine Ader vorhanden und eine Leerrohranlage kann der Techniker auch wenn es geht ein zweites Kabel mit einer Einziehfeder einziehen und zum APL verlegen.

      Uneingeloggter Nutzer

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