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Für einen Umzug zu meinem Freund, habe ich ein Sonderkündigungsrecht angefordert. Der Vertag endet 2024, Umzug ist 03.23. Es geht kein Weg rein, aus dem Vertag vorzeitig raus zu kommen. Eine ungeheuerliche und unverschämte Art der Antwort und Umgagangsweise der Telekom mit seine Kunden. In der Wohnung befindet sich bereits ein Internetanschluss eines anderen Anbieters, der auch Ende 2024 endet! Da mein Freund auch nicht aus dem Vertrag kommt, muss ich bis mitte 24 weiter zahlen ohne den Anschluss nutzen zu können.
Aus diesem Grunde, möchte ich eine Beschwerde an den Vorstand richten! Das gehört eigentlich ins TV für die Allgemeinheit, da die Telekom immer noch veraltete Denkweisen hat, leider!
Wie bekomme ich Kontakt zum Vorstand um eine Beschwerde an diesen zu richten?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Gelöschter Nutzer,
wie hier schon zahlreich geschrieben wurde, kannst du einen Umzug gem. TKGbuchen und wenn wir dies nicht 1:1 umsetzen können, hast du recht auf eine Sonderkündigung. Nur dann. Lass mich gerne wissen, ob du daran Interesse hast. Gerne unterstütze ich dich dabei.
Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare und Lösungsvorschläge. ![]()
Liebe Grüße
Belana
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Weitere Komentare zeigen, dass es Masche der Telekom ist das Sonderündigungsrecht zu verweigern!
Das ist keine Masche der Telekom.
Die Bundesnetzagentu schreib dazu rech unmissverständlich"
"
Wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarten Telekommunikationsleistungen nach Ihrem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Wenn Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz einen neuen Anbieter suchen möchten, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie den Vertrag für den bisherigen Wohnsitz bis zum Vertragsende weiterbezahlen müssen. Das gilt dann, wenn Ihr bisheriger Anbieter seine Leistungen auch am neuen Wohnsitz anbieten kann.
Kann Ihr bisheriger Anbieter den Vertrag auch am neuen Wohnsitz erfüllen, so darf er weder die vereinbarte Vertragslaufzeit noch sonstige Vertragsinhalte ändern.- Dafür müssen Sie Ihren Anbieter über Ihren Umzug so früh wie möglich in Kenntnis setzen und einen Umzugsauftrag erteilen. Der Umzug muss an dem mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbarten Tag erfolgen.
Der Anbieter kann für den Umzug ein angemessenes Entgelt verlangen. Dieses darf nicht höher sein als das Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses."
Also gibt es nur einen Weg.
Umzug des Anschluss beauftragen.
So und nun ganz unabhängig davon...
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Das gehört eigentlich ins TV für die Allgemeinheit
Glaubst du es interessiert irgendjemanden in Deutschland, dass du keine Sonderbehandlung bekommst?
Wie kommst du auf die Idee dass dir ein Sonderkündigunsgrecht zusteht?
Ich sehe hier keinen Grund dafür.
Wenn du zu deinem Freund ziehst und der auch nicht aus seinem Vertrag kommt dann ist das doch nicht das Problem der Telekom.
Einzige echte Möglichkeit:
Beauftrage einen Umzug nach TKG.
Kann die Telekom nicht die selbe Leistung liefern DANN besteht ein Recht auf Sonderkündigung.
So und nun ganz unabhängig davon...
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Das gehört eigentlich ins TV für die Allgemeinheit
Glaubst du es interessiert irgendjemanden in Deutschland, dass du keine Sonderbehandlung bekommst?
Beim Zusammenzug gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Die Telekom räumt eine Kulanzkündigung ein, wenn ein Telekomvertrag bereits vorhanden ist. Dann kann der niederwertige Vertrag gekündigt werden.
Warum kündigt denn dein Freund nicht seinen Vertrag @Gelöschter Nutzer?
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Da mein Freund auch nicht aus dem Vertrag kommt, muss ich bis mitte 24 weiter zahlen ohne den Anschluss nutzen zu können.
Nein, dass ist falsch. Entweder schaltet die Telekom dir den Anschluss, dann ist er auch nutzbar oder nicht, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht. Die Regeln dafür hat die Bundesnetzagentur festgelegt und nicht die Telekom.
Das festzustellen geht aber nur wenn du auch einen Umzug an die neue Adresse meldest.
23.01.2023 15:33
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Für einen Umzug zu meinem Freund, habe ich ein Sonderkündigungsrecht angefordert. Der Vertag endet 2024, Umzug ist 03.23. Es geht kein Weg rein, aus dem Vertag vorzeitig raus zu kommen. Eine ungeheuerliche und unverschämte Art der Antwort und Umgagangsweise der Telekom mit seine Kunden. In der Wohnung befindet sich bereits ein Internetanschluss eines anderen Anbieters, der auch Ende 2024 endet! Da mein Freund auch nicht aus dem Vertrag kommt, muss ich bis mitte 24 weiter zahlen ohne den Anschluss nutzen zu können.
Aus diesem Grunde, möchte ich eine Beschwerde an den Vorstand richten! Das gehört eigentlich ins TV für die Allgemeinheit, da die Telekom immer noch veraltete Denkweisen hat, leider!
Wie bekomme ich Kontakt zum Vorstand um eine Beschwerde an diesen zu richten?
Worauf berufst du dich denn bei deinem angeblichen Sonderkündigungsrecht?
Versuchs doch einfach mit einem Vertrags-Umzug.
Da stehen die Chancen nicht schlecht, dass dir die Telekom keinen Anschluss schalten kann, und dich dann aus dem Vertrag entlässt.
Und kann die Telekom den Vertrag doch in deiner neuen Bleibe schalten, kannst du ihn ja dann auch nutzen.
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Eine ungeheuerliche und unverschämte Art der Antwort und Umgagangsweise der Telekom mit seine Kunden.
Weil bestehende Verträge einzuhalten sind? Finde ich eher normal.
Und Dir wird nichts "verweigert"; Du hast derzeit keine Sonderkündigungsrecht.
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Wie bekomme ich Kontakt zum Vorstand um eine Beschwerde an diesen zu richten?
Es gibt das hier:
Ob das aber da landet wo Du Dir das erhoffst?
Zielführender wäre es sicher, einfach anhand der Faktenlage zu handeln.
Was du machen kannst wurde ja ausführlich erklärt.
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Eine ungeheuerliche und unverschämte Art der Antwort und Umgagangsweise der Telekom mit seine Kunden.
Ungeheuerlich und unverschämt ist einzig und allein dein Auftreten in diesem Kunden für Kunden Forum.
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Aus diesem Grunde, möchte ich eine Beschwerde an den Vorstand richten!
Worauf begründest du die Beschwerde?
Weil die Telekom an die geltende Gesetzgebung und an den mit dir abgeschlossenen Vertrag hält.
Schreib doch mal ans TV, den Vorstand und die Bundesnetzagentur.
Anschließend berichtest du, was die geschrieben haben.
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Das gehört eigentlich ins TV für die Allgemeinheit
Der war gut. ![]()
Ich weiß schon weshalb ich auf gesellschaftliche Teilhabe verzichte und der Allgemeinheit den Rücken zukehre. Da schreibt das beste Musterbeispiel.
23.01.2023 16:29
@Gelöschter Nutzer nur mal so ... also wir sind hier alle Kunden.
Irgendwie erwartet jeder von uns auch, dass die Telekom uns alle zumindest ähnlich behandelt und das Geld auch zusammen hält. Denn wenn die Telekom Geld auf die Straße werfen kann, können se auch einfach unsere Preise was senken.
Klar ... Kulanz ... oder auch mal Aufmerksamkeiten sind irgendwie schon okay.
Aber wieso sollte die Telekom dich vorzeitig aus dem Vertrag lassen, nur weil du dich entschieden hast umzuziehen? Irgendwo muss halt eine Grenze gezogen werden, sonst ist es halt einfach unfair allen anderen Kunden gegenüber. Die Kulanz bei der Telekom sieht so aus, dass 2 Telekom Kunden die zusammen ziehen einen Vertrag kündigen können.
Der Rest wird vom Gesetz geregelt und da sieht es einfach so aus, dass die Telekom einen Umzug nach TKG erfüllen muss. Kann sie das nicht 1:1 ohne Änderungen am Vertrag, darfst du den Vertrag außerordentlich kündigen. Hast du hier diese Möglichkeit nicht, dann ist es halt einfach so.
30.01.2023 15:22
Wieso angebliches Sonderkündigungsrecht?
An meiner neuen Behausung besteht ein Vertrag, der auch bis 2024 belegt ist. So steht es auch in meinem Text!
Also keine Sache für Einen Umzugsantrag!
Bei anderen Anbietern ist das ohne Probleme machbar. Z. B. Vodavon Kabel TV, überhaupt keine Probleme.
Aber Typisch Telekom und deswegen wird es nie wieder eine weitern Vertrag mit denen geben! Oder hat die Telekom euch jemals was geschnekt? Ich verschenke jetzt Geld an einen Konzern, der es wohl sehr nötig hat!
30.01.2023 15:25
Das kannst du halten wie du möchtest!
Nur ich gehe Probleme nicht aus dem Weg, ich teile diese auch hier mit der Community!
30.01.2023 15:26
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Also keine Sache für Einen Umzugsantrag!
Eben doch, denn wenn die Telekom (und nicht Du) dann zu den Schluss kommt, dass sie da nichts schalten kann oder will räumt sie Dir das Sonderkündigungsrecht ein.
Was hast Du zu verlieren, wenn Du das einfach probierst?
30.01.2023 15:31
Das Problem ist, ich kann den Anschluss nicht mehr nutzen und bezahle für nix! Da einen Anschluss vorhanden ist der auch bis 2024 läuft. Kein Telekom Vertrag...
Also verschnke ich Geld für nicht nutzbare Dinge.
30.01.2023 15:33
Wie beschrieben, habe ich das mind. 2x getan. Keine Chance...
Das Unternehmen braucht meine Geld...
30.01.2023 15:33
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Das Problem ist, ich kann den Anschluss nicht mehr nutzen und bezahle für nix! Da einen Anschluss vorhanden ist der auch bis 2024 läuft. Kein Telekom Vertrag...
Also verschnke ich Geld für nicht nutzbare Dinge.
@Gelöschter Nutzer
Du musst bitte einen Umzug beantragen.
Vorgehensweise mehrmals bereits beschrieben
Auch blockierst du so, wenn du nicht handelst, den Anschluss für den Nachmieter in der alten Wohnung.
30.01.2023 15:36
Warum sollte ich eine Umzug beantragen? Ich führe keinen Vertrag mit der Telekom auf Grund dieser Sache weiter.
Gekündigt ist, also kein Problem für den Nachmieter.
30.01.2023 15:36
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Wie beschrieben, habe ich das mind. 2x getan. Keine Chance...
Das Unternehmen braucht meine Geld...
So wie ich es verstanden hatte hast Du immer nach einer "Sonderkündigung" gefragt.
Das ist etwas völlig anderes, als einen Umzug deines Anschlusses zu beantragen.
30.01.2023 15:39
So ist es, nur du hast den Umzug ins Spiel gebracht.
Ich benötige sachkundige Hilfe und keine Ratschläge, die ich mir selber erlesen kann.
30.01.2023 15:40
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Warum sollte ich eine Umzug beantragen? Ich führe keinen Vertrag mit der Telekom auf Grund dieser Sache weiter.
Weil Du umziehst....das ist doch genau das einzige was sich ändert.
Warum solltest Du das genau nicht tun?
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Ich führe keinen Vertrag mit der Telekom auf Grund dieser Sache weiter.
Ob die Telekom das genauso sieht wüsste man, wenn Du das einfach probieren würdest.
30.01.2023 15:43
@Gelöschter Nutzer schrieb:
So ist es, nur du hast den Umzug ins Spiel gebracht.
Alle(!) die Dir hier geantwortet haben schreiben: "Umzug nach TKG" beantragen.
Du willst das nicht. Warum auch immer.
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Ich benötige sachkundige Hilfe und keine Ratschläge, die ich mir selber erlesen kann.
Was genau schwebt Dir vor?
Das Beschwerdeformular hatte ich Dir bereits verlinkt.
30.01.2023 15:53
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Warum sollte ich eine Umzug beantragen? Ich führe keinen Vertrag mit der Telekom auf Grund dieser Sache weiter.
rechtlich zahlst du dafür und der Nachmieter bekommt bis 2024 keinen eigenen Anschluss, weil du bewusst dann diesenm Anschluss blockierst.
30.01.2023 15:56
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Ich benötige sachkundige Hilfe
die wurde dir fast im Überfluss teil.
beantrage den Umzug und löse damit das Problem, ansonsten lebe damit, pacta sunt servanta.
30.01.2023 16:42
@Gelöschter Nutzer
hier nochmal die drei Möglichkeiten:
- Du tust nichts - der Vertrag läuft bis 2024 und Du zahlst dafür am alten Standort
- Du meldest einen Umzug nach TKG
Dadurch entsteht kein neuer Vertrag, die Telekom kann versuchen den bestehenden Tarif am neuen Standort zu schalten - der liefe dann auch 2024 aus (es ist noch dein jetziger Vertrag)
- oder aber die Telekom kann oder will das nicht - dann bist Du nach einem Monat aus dem Vertrag raus.
30.01.2023 16:56
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Das Problem ist, ich kann den Anschluss nicht mehr nutzen und bezahle für nix! Da einen Anschluss vorhanden ist der auch bis 2024 läuft. Kein Telekom Vertrag...
Also verschnke ich Geld für nicht nutzbare Dinge.
Das ist immer noch falsch. Es ist durchaus möglich zwei Anschlüsse in die gleiche Wohnung zu legen.
Dann können auch beide benutzt werden.
Wenn die Telekom feststellt, das dies bei dir nicht zu gleichen Konditionen möglich ist wie am alten Wohnort, DANN und nur DANN hast du ein Sonderkündigungsrecht - um das Festzustellen braucht es einen UMZUGSAUFTRAG.
Alles andere ist mi mi mi und braucht auch nicht diskutiert zu werden.
Du kannst kannst also weiter auf beleidigte Leberwurst machen oder diesen Umzugsauftrag stellen.
Mit einiger Wahrscheinlichkeit erwächst sich dann das Umzugsrecht welches du suchst - oder halt auch nicht.
Für was was nicht real geschaltet wird oder werden kann brauchst du auch nichts zahlen.
Versuch es einfach mal zu verstehen, so schwer ist es nicht
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