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Für einen Umzug zu meinem Freund, habe ich ein Sonderkündigungsrecht angefordert. Der Vertag endet 2024, Umzug ist 03.23. Es geht kein Weg rein, aus dem Vertag vorzeitig raus zu kommen. Eine ungeheuerliche und unverschämte Art der Antwort und Umgagangsweise der Telekom mit seine Kunden. In der Wohnung befindet sich bereits ein Internetanschluss eines anderen Anbieters, der auch Ende 2024 endet! Da mein Freund auch nicht aus dem Vertrag kommt, muss ich bis mitte 24 weiter zahlen ohne den Anschluss nutzen zu können.
Aus diesem Grunde, möchte ich eine Beschwerde an den Vorstand richten! Das gehört eigentlich ins TV für die Allgemeinheit, da die Telekom immer noch veraltete Denkweisen hat, leider!
Wie bekomme ich Kontakt zum Vorstand um eine Beschwerde an diesen zu richten?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Gelöschter Nutzer,
wie hier schon zahlreich geschrieben wurde, kannst du einen Umzug gem. TKGbuchen und wenn wir dies nicht 1:1 umsetzen können, hast du recht auf eine Sonderkündigung. Nur dann. Lass mich gerne wissen, ob du daran Interesse hast. Gerne unterstütze ich dich dabei.
Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare und Lösungsvorschläge. ![]()
Liebe Grüße
Belana
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Weitere Komentare zeigen, dass es Masche der Telekom ist das Sonderündigungsrecht zu verweigern!
Das ist keine Masche der Telekom.
Die Bundesnetzagentu schreib dazu rech unmissverständlich"
"
Wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarten Telekommunikationsleistungen nach Ihrem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Wenn Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz einen neuen Anbieter suchen möchten, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie den Vertrag für den bisherigen Wohnsitz bis zum Vertragsende weiterbezahlen müssen. Das gilt dann, wenn Ihr bisheriger Anbieter seine Leistungen auch am neuen Wohnsitz anbieten kann.
Kann Ihr bisheriger Anbieter den Vertrag auch am neuen Wohnsitz erfüllen, so darf er weder die vereinbarte Vertragslaufzeit noch sonstige Vertragsinhalte ändern.- Dafür müssen Sie Ihren Anbieter über Ihren Umzug so früh wie möglich in Kenntnis setzen und einen Umzugsauftrag erteilen. Der Umzug muss an dem mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbarten Tag erfolgen.
Der Anbieter kann für den Umzug ein angemessenes Entgelt verlangen. Dieses darf nicht höher sein als das Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses."
Also gibt es nur einen Weg.
Umzug des Anschluss beauftragen.
So und nun ganz unabhängig davon...
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Das gehört eigentlich ins TV für die Allgemeinheit
Glaubst du es interessiert irgendjemanden in Deutschland, dass du keine Sonderbehandlung bekommst?
30.01.2023 16:58
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Ich führe keinen Vertrag mit der Telekom auf Grund dieser Sache weiter.
Gekündigt ist, also kein Problem für den Nachmieter.
Nur weil du das schreibst ist es ja nicht richtig.
Du bist im Unrecht und offensichtlich lernresistent - dann zahlst du halt einfach weiter.
Den der Weg aus dieser Situation heraus scheinst du ja nicht zu begreifen
03.02.2023 09:46
Ich bitte dich um Zurückhaltung in deiner Wortwahl, geht das auch ohne Beleidigungen?
Weitere Komentare zeigen, dass es Masche der Telekom ist das Sonderündigungsrecht zu verweigern!
Es steht nur auf dem Papier und ist Ermessenssache der Telekom.
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Weitere Komentare zeigen, dass es Masche der Telekom ist das Sonderündigungsrecht zu verweigern!
Das ist keine Masche der Telekom.
Die Bundesnetzagentu schreib dazu rech unmissverständlich"
"
Wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarten Telekommunikationsleistungen nach Ihrem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Wenn Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz einen neuen Anbieter suchen möchten, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie den Vertrag für den bisherigen Wohnsitz bis zum Vertragsende weiterbezahlen müssen. Das gilt dann, wenn Ihr bisheriger Anbieter seine Leistungen auch am neuen Wohnsitz anbieten kann.
Kann Ihr bisheriger Anbieter den Vertrag auch am neuen Wohnsitz erfüllen, so darf er weder die vereinbarte Vertragslaufzeit noch sonstige Vertragsinhalte ändern.- Dafür müssen Sie Ihren Anbieter über Ihren Umzug so früh wie möglich in Kenntnis setzen und einen Umzugsauftrag erteilen. Der Umzug muss an dem mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbarten Tag erfolgen.
Der Anbieter kann für den Umzug ein angemessenes Entgelt verlangen. Dieses darf nicht höher sein als das Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses."
Also gibt es nur einen Weg.
Umzug des Anschluss beauftragen.
03.02.2023 10:19 Zuletzt bearbeitet: 03.02.2023 10:26 durch den Autor
Nachdem sich nun einige an der Problematik beteiligt haben, folgendes.
Danke für die vielen Antworten, auch die Verbal unter aller Kannone sind!
Die Befürworter der Telekom verstehe ich, nur sollte man auch andere Anbieter sehen. Diese können damit besser um gehen!
Denen es genauso geht wie mir sei folgendes gesagt: Beschwerde an die Bundesnetzagentur richten. Die Antworten unparteiisch und schnell. Fakt ist aber, das angebliche Sonderkündigungsrecht der Telekom wird mit System verweigert! Daran ist nichts zu ändern.
Einen Antrag auf Umzug zu stellen brigt nichts, wenn der Vertrag vorzeitig beendet werden soll! Weil, ist es möglich einen Zweiten Anschluss auf die neue Adresse zu legen war es das. Somit besteht kein Sonderkündigungsrecht für die Telekom! Nur, wer braucht zwei Internetanschlüsse in einer Wohnung? Wenn zwei Menschen zusammenziehen wollen, geht es auch um Ersparniss!
Aus diesem Grunde und der Kommunikation der Telekom, rate ich dem Mitgeschädigten! Nie wieder Telekom!!!!!
Auch hier eine Ausführung der unfähigen Serviceleistungen. Es ist schon problematisch jemand ans Telefon zu bekommen der ausreichend der deutsch Sprache mächtig ist. Das ist bei der Verständigung der Problematik sehr wichtig!
Also: Rücksendescheine für die Geräte beantragen, sinnlos....weder Post noch Mail hat funktioniert! Erst nach zigmaligen Anrufen fand sich eine Mitarbeiterin die es tatsächlich geschafft hat! Das kostet Nerven...oder man wollte es absichtlich nicht versenden!
Abschließend wie folgt:
Der Vetrag muss laut Telekom bis Ende weiterlaufen, egal ob du Leistungen noch nutzen kannst oder nicht! Das ist denen völlig egal. Der Anschluss wird aber komischerweise für eine neuen Mieter freigeschalten! Da entstehen komischerweise keine Probleme!
Vorschlag der Netzagentur ist wie folgt: Versuchen Sie der Telekom eine Ablösesumme zum Vertrag an zu bieten. Dann könnte der Vertrag vorfristig beendet werden.
Viel Grüße an die Community und bleibt bitte höflich beim Antworten!
03.02.2023 10:21
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Weitere Komentare zeigen, dass es Masche der Telekom ist das Sonderündigungsrecht zu verweigern!
Falsch
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Es steht nur auf dem Papier und ist Ermessenssache der Telekom.
Noch falscher.
Die Grundlagen dafür stehen im TKG, an die muss sich die Telekom halten und macht sie auch, sie geht sogar noch weiter und bietet, unter bestimmten Umständen, eine Kulanzregelung.
@Gelöschter Nutzer
mal ganz allgemein, du führst dich hier ein wenig auf wie ein bockiges Kind, dabei betrifft es nicht einmal dich, du hast ja keinen Vertrag mit der Telekom. Und die wirklich zahlreichen, gut gemeinten Vorschläge ignorierst du komplett, das Thema hätte schon lange beendet sein können wenn du nicht so stur wärst.
03.02.2023 10:23 Zuletzt bearbeitet: 03.02.2023 10:24 durch den Autor
Hallo @Gelöschter Nutzer
Bitte keine neuen THreads.
Du musst akzeptieren, was bis jetzt bereits richtig beantwortet wurde
03.02.2023 10:24
Und warum machst du jetzt ein neues Thema auf, wenn sich die Telekom an die Gesetze hält?
Die richtigen Hinweise und Vorgehensweisen wurden doch genannt und als Lösungen Markiert.
Das hat nichts damit zu tun, das man "Befürworter der Telekom" sein soll, sondern das sind die Fakten.
03.02.2023 10:29
Nur die Telekom kann fachgerecht antworten, das wäre meine Bitte!
03.02.2023 10:31
Ich möchte nicht jedem einzeln Antworten, so geht es besser.
03.02.2023 10:31
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Nur die Telekom kann fachgerecht antworten, das wäre meine Bitte!
@Gelöschter Nutzer
Dies ist eine Kunden helfen Kunden Community.
Alle Antworten basieren aus Erfahrung und Fakten, die bereits 100000 x in Threads der letzten Wochen/ Monate Jahre, aufgekommen sind.
Die Tamies haben es oft nachher nochmals bestätigt.
Bitte gehe die Vorgensweise mit dem Umzug nach TKG durch. So schwer ist das nicht.
03.02.2023 10:39
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Nur die Telekom kann fachgerecht antworten, das wäre meine Bitte!
zum einen bezweifle ich das, zum anderen geben die Beiträge die rechtliche Lage wieder die auch du im TKG nachlesen kannst, auf den Seiten der Bundesnetzagentur, siehe auch Beitrag von @HAMAPA , gibt es dafür Zusammenfassungen für den Verbraucher.
Etwas anderes kann und darf dir die Telekom gar nicht antworten da sie sich sonst gesetzeswidrig verhalten würde.
03.02.2023 10:40
Das habe ich getan, TKG laut Bundesnetzagentur und die Antwort habe ich beschrieben!
Hast auch du gelesen, dass ich mich sehrwohl damit beschäftigt habe! Nein, hast du nicht!
03.02.2023 10:45
Gesetzeswiedrig ist die subere Telekom nicht! Aber, ist an einer einvernehmlichen Lösung nicht interssiert!
Die Anschuldugung zur Verweigerung des Sonderkündigungsrechts im großen Stiel ist offensichtlich.
03.02.2023 10:45
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Hast auch du gelesen, dass ich mich sehrwohl damit beschäftigt habe!
hättest du das, bzw. der Vertragsinhaber hättest du schon längst den Umzug gemäß TKG beauftragt.
03.02.2023 10:48
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Die Anschuldugung zur Verweigerung des Sonderkündigungsrechts im großen Stiel ist offensichtlich.
Anschuldigung ist offensichtlich korrekt, nur ist es eben eine falsche Anschuldigung die nicht den Tatsachen entspricht.
Lächerlich bei einem so lapidaren und simplen Vorgang so ein Gewese zu machen.
@Gelöschter Nutzer schrieb:
ist an einer einvernehmlichen Lösung nicht interssiert!
Muss sie nicht und mir scheint auch die bist nicht bereit auch nur einen Zentimeter von deiner vorgefassten Meinung abzuweichen.
03.02.2023 10:49
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Die Anschuldugung zur Verweigerung des Sonderkündigungsrechts
Du schreibst immer von einem "Recht". Wo is dieses Recht verbrieft, in welchem Gesetz, Verordnung, Anordnung. Wenn Du von einem Recht schreibst, musst Du ja wissen, wie Du darauf kommst.
@Gelöschter Nutzer schrieb:
im großen Stiel ist offensichtlich.
Im großen Stil? Wo? Ich sehe mehr postive als abgelehnte Fälle.
03.02.2023 10:52
@der_Lutz schrieb:
Muss sie nicht und mir scheint auch die bist nicht bereit auch nur einen Zentimeter von deiner vorgefassten Meinung abzuweichen.
Sehe ich genau so wenn ichmnir hier das alles durchlese. Warum versucht der Freund nicht aus seinem Vertrag zu kommen wenn die Telekom doch so böse ist und sich nicht nur an das Gesetz hält sondern auch eine Vertragserfüllung der Kunden fordert??
Warum wird kein Umzug gem. TKG beauftragt, evtl. ist ja die gleiche Leistung unter der neuen Adress nicht erbringbar, dann wäre doch alles vom Tisch?
Hallo @Gelöschter Nutzer,
wie hier schon zahlreich geschrieben wurde, kannst du einen Umzug gem. TKGbuchen und wenn wir dies nicht 1:1 umsetzen können, hast du recht auf eine Sonderkündigung. Nur dann. Lass mich gerne wissen, ob du daran Interesse hast. Gerne unterstütze ich dich dabei.
Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare und Lösungsvorschläge. ![]()
Liebe Grüße
Belana
03.02.2023 12:53
Hallo liebe Blanka,
was hier geschrieben wurde ist juristisch nicht richtig!
Anwalt beschreibt es wie folgt:
Ein Antrag Sonderkündigungsrecht besagt folgendes. Aus unvorhergesehen Gründen beabsicht der Kunden eine vorzeitige Beendigung des Vertrages.
Ein Antrag auf Umzug bedeutet, ich will mit meinem Vertrag von A nach B umziehen und nicht mehr!
Für die Bestätigung auf Sonderkündigung genügt die Kopie der Kündigungszusage des Vermieters und die Ummeldung auf dem PA. Beide Nachweise sind Rechtskräftig und belegen die Tatsache. Alles andere ist Nötigung um den Vertrag auf irgend eine Weise durch die Telekom aufrecht zu erhalten.
Das sieht das Vertragsrecht so vor...
Ich stelle demzufolge keinen Umzugsantrag! Den Umzug habe ich breits der Telekom mit geteilt und die neue Adresse mitgeteilt.
Die Geräte gehen zurück und die Nachweise erhält die Telekom per Post.
03.02.2023 12:59
Deine Antwort ist nicht fachgerecht, Punkt.
Warum sollte mein Freund seinen Vertag nur wegen der Telekom kündigen? Das wäre Zwang auf ein Vorrecht der Telekom!
Korrekt?
Frage: Beim Zusammenzug muss ich weder GEZ noch Versicherungen doppelt bezahlen! Mit welchem Recht sollte das die Telekom dürfen?
03.02.2023 13:00
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Hallo liebe Blanka,
was hier geschrieben wurde ist juristisch nicht richtig!
Anwalt beschreibt es wie folgt:
Ein Antrag Sonderkündigungsrecht besagt folgendes. Aus unvorhergesehen Gründen beabsicht der Kunden eine vorzeitige Beendigung des Vertrages.
Ein Antrag auf Umzug bedeutet, ich will mit meinem Vertrag von A nach B umziehen und nicht mehr!
Für die Bestätigung auf Sonderkündigung genügt die Kopie der Kündigungszusage des Vermieters und die Ummeldung auf dem PA. Beide Nachweise sind Rechtskräftig und belegen die Tatsache. Alles andere ist Nötigung um den Vertrag auf irgend eine Weise durch die Telekom aufrecht zu erhalten.
Das sieht das Vertragsrecht so vor...
Ich stelle demzufolge keinen Umzugsantrag! Den Umzug habe ich breits der Telekom mit geteilt und die neue Adresse mitgeteilt.
Die Geräte gehen zurück und die Nachweise erhält die Telekom per Post.
Zur Info
@Gelöschter Nutzer
Ok , du machst keine weiterer Schritte und stellst keinen Umzugsantrag.
Demzufolge:
Punkt 2 finde ich deinerseits unverantwortlich !
03.02.2023 13:02
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Frage: Beim Zusammenzug muss ich weder GEZ noch Versicherungen doppelt bezahlen! Mit welchem Recht sollte das die Telekom dürfen?
@Gelöschter Nutzer
Vertragsrecht. Du erfüllst einen Vertrag.
Die Telekom könnte eine 2. TAE Dose setzen.
Aber ohne UMzugsantrag, wird der Nachmieter nicht erfreulich sein, durch dein NICHT Handeln.
Finde ich nicht gut.
03.02.2023 13:03
Das stimmt nicht, denn die Telekom schaltet meinen Anschluss frei! Das muss laut Gesetzgeber so sein!
03.02.2023 13:05
Nochmals, die Telekom schaltet den Anschuss doppelt!
Warum 2 Verträge, kannst du das oder willst du das nicht verstehen. Muss ich erst Tod sein um das zu beenden?
03.02.2023 13:31
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Warum 2 Verträge,
Du hast nur einen Vertrag und nur um den geht es
Laufzeit 24 Monate und Verträge müssen erfüllt werden - kannst Du das, oder willst Du das nicht verstehen? @Gelöschter Nutzer
Dein ganzes Gejammere ist nur trollig
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