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Für einen Umzug zu meinem Freund, habe ich ein Sonderkündigungsrecht angefordert. Der Vertag endet 2024, Umzug ist 03.23. Es geht kein Weg rein, aus dem Vertag vorzeitig raus zu kommen. Eine ungeheuerliche und unverschämte Art der Antwort und Umgagangsweise der Telekom mit seine Kunden. In der Wohnung befindet sich bereits ein Internetanschluss eines anderen Anbieters, der auch Ende 2024 endet! Da mein Freund auch nicht aus dem Vertrag kommt, muss ich bis mitte 24 weiter zahlen ohne den Anschluss nutzen zu können.
Aus diesem Grunde, möchte ich eine Beschwerde an den Vorstand richten! Das gehört eigentlich ins TV für die Allgemeinheit, da die Telekom immer noch veraltete Denkweisen hat, leider!
Wie bekomme ich Kontakt zum Vorstand um eine Beschwerde an diesen zu richten?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Gelöschter Nutzer,
wie hier schon zahlreich geschrieben wurde, kannst du einen Umzug gem. TKGbuchen und wenn wir dies nicht 1:1 umsetzen können, hast du recht auf eine Sonderkündigung. Nur dann. Lass mich gerne wissen, ob du daran Interesse hast. Gerne unterstütze ich dich dabei.
Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare und Lösungsvorschläge. ![]()
Liebe Grüße
Belana
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Weitere Komentare zeigen, dass es Masche der Telekom ist das Sonderündigungsrecht zu verweigern!
Das ist keine Masche der Telekom.
Die Bundesnetzagentu schreib dazu rech unmissverständlich"
"
Wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarten Telekommunikationsleistungen nach Ihrem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Wenn Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz einen neuen Anbieter suchen möchten, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie den Vertrag für den bisherigen Wohnsitz bis zum Vertragsende weiterbezahlen müssen. Das gilt dann, wenn Ihr bisheriger Anbieter seine Leistungen auch am neuen Wohnsitz anbieten kann.
Kann Ihr bisheriger Anbieter den Vertrag auch am neuen Wohnsitz erfüllen, so darf er weder die vereinbarte Vertragslaufzeit noch sonstige Vertragsinhalte ändern.- Dafür müssen Sie Ihren Anbieter über Ihren Umzug so früh wie möglich in Kenntnis setzen und einen Umzugsauftrag erteilen. Der Umzug muss an dem mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbarten Tag erfolgen.
Der Anbieter kann für den Umzug ein angemessenes Entgelt verlangen. Dieses darf nicht höher sein als das Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses."
Also gibt es nur einen Weg.
Umzug des Anschluss beauftragen.
So und nun ganz unabhängig davon...
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Das gehört eigentlich ins TV für die Allgemeinheit
Glaubst du es interessiert irgendjemanden in Deutschland, dass du keine Sonderbehandlung bekommst?
03.02.2023 13:43 Zuletzt bearbeitet: 03.02.2023 13:44 durch den Autor
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Hallo liebe Blanka,
was hier geschrieben wurde ist juristisch nicht richtig!
Anwalt beschreibt es wie folgt:
Ein Antrag Sonderkündigungsrecht besagt folgendes. Aus unvorhergesehen Gründen beabsicht der Kunden eine vorzeitige Beendigung des Vertrages.
Ein Antrag auf Umzug bedeutet, ich will mit meinem Vertrag von A nach B umziehen und nicht mehr!
Für die Bestätigung auf Sonderkündigung genügt die Kopie der Kündigungszusage des Vermieters und die Ummeldung auf dem PA. Beide Nachweise sind Rechtskräftig und belegen die Tatsache. Alles andere ist Nötigung um den Vertrag auf irgend eine Weise durch die Telekom aufrecht zu erhalten.
Das sieht das Vertragsrecht so vor...
Ich stelle demzufolge keinen Umzugsantrag! Den Umzug habe ich breits der Telekom mit geteilt und die neue Adresse mitgeteilt.
Die Geräte gehen zurück und die Nachweise erhält die Telekom per Post.
Mal wieder juristisches Halbwissen aus dem Net.
Du hast doch selbst geschrieben was die Bundesnetzagentur dazu meint, die Telekom hält sich nun mal dran.
Warum sollte Dein Freund den Vertrag kündigen? Versuch doch mal das ganze geschi.. mit dem Vertragspartner des Freundes durchzuziehen.
Warum sollte die Telekom eine nicht berechtigte Sonderkündigung akzeptieren?
03.02.2023 14:28
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Hallo liebe Blanka,
was hier geschrieben wurde ist juristisch nicht richtig!
@Gelöschter Nutzer alles was hier von uns und dem Team mitgeteilt wurde ist juristisch korrekt und entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
Was dir angeblich ein Anwalt gesagt hat widerspricht dem aber der will ja nur dein Geld.
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Muss ich erst Tod sein um das zu beenden?
Wenn du so diskutieren möchtest gern,
Nein, auch dein Tod würde dies nicht beenden da wir immer noch vom Vertrag deines Freundes schreiben, dessen Vertrag würde von deinem Tod unbeeinflusst bleiben und weiter bestehen.
03.02.2023 14:35
Es geht hier nicht um den Vertrag meines Freundes!
Selbstverständlich würde im Todesfall mein Vertrag enden, so war und ist es gemeint.
03.02.2023 14:37
Auch das hast du nicht verstanden!
Am neuen Wohnort gibt es bereits einen Vertag! Wenn ich nicht aus meinem kommen haben wird dann 2 Verträge am Hals!
Ich offe,es war jetzt verständlich...
03.02.2023 14:37
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Es geht hier nicht um den Vertrag meines Freundes!
sorry, mein Fehler, damit gibt es natürlich die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung im Todesfall, enden würde der Vertrag nämlich tatsächlich nicht sondern kann von den Erben gekündigt werden.
03.02.2023 14:39
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Muss ich erst Tod sein um das zu beenden?
Auch in diesem Fall muss dein Nachlassverwalter dein Ableben nachweisen. Da der Vertragspartner dann nicht mehr vorhanden ist, endet das Vertragsverhältnis.
Zum Glück genießt Du aber beste Gesundheit.
03.02.2023 14:39
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Wenn ich nicht aus meinem kommen haben wird dann 2 Verträge am Hals!
Ja so ist das, wenn die Telekom deinen Vertrag an die neue Adresse umziehen kann hättet ihr dort zwei Verträge, für die auch zu bezahlen ist, genau das ist Inhalt des TKG.
Nur wenn dieser Umzug nicht 1 zu 1 möglich ist, genau dann kannst du kündigen
Hast du es jetzt verstanden?
Und am Hals habt ihr auch jetzt zwei Verträge
03.02.2023 14:40
Diese Antwort ist keine Lösung! Was soll das...
Bei Tod endet der Vertrag ohne auf Erben zu zu greifen, leider! Da liegst du falsch...
03.02.2023 14:40
@olliMD schrieb:
Da der Vertragspartner dann nicht mehr vorhanden ist, endet das Vertragsverhältnis.
es endet tatsächlich nicht, der Erbe kann aber sofort kündigen.
03.02.2023 14:42
Da liegst du komplett falsch, da ich es schon durch mit meiner mutter durch habe!
03.02.2023 14:43
03.02.2023 14:43
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Bei Tod endet der Vertrag ohne auf Erben zu zu greifen, leider! Da liegst du falsch...
Nein, auch da muss ich dich enttäuschen, mein Antwort ist korrekt.
Ob ein Vertrag mit dem ableben endet ist von der Art des Vertrages abhängig, ein Vertrag der auf die Person bezogen ist, wie zum Bespiel eine Lebensversicherung endet mit dem ableben, andere Verträge, wie eben ein Kommunikationsvertrag, bleiben vom ableben unbetroffen, sie können lediglich vom Erben dann gekündigt werden.
Man stelle sich die ganzen Witwen und Witwer vor die nach dem ableben eines Vertragspartners auf einmal ohne Telefon und Verbindung zu den Lieben da stehen würden.
03.02.2023 14:45
Auch das ist nicht richtig, wie gesagt. Hatte ich schon.....
03.02.2023 14:45
@olliMD schrieb:
Bitte meinen davorgehenden Satz beachten und nicht aus dem Zusammenhang reißen.
Der Nachweis dient ja dazu das Recht zur Kündigung zu begründen, der Vertrag selbst endet eben nicht sondern muss aktiv gekündigt werden.
Der Tod des Vertragspartners begründet lediglich das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Aber genug OT.
So lange @Gelöschter Nutzer keinen Umzug beauftragt wird das hier sowieso nichts.
03.02.2023 14:46
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Auch das ist nicht richtig, wie gesagt. Hatte ich schon.....
was ist nicht richtig?
Dass du keinen Umzug beauftragen möchtest? Ja, korrekt das ist nicht richtig.
Noch selten hat sich jemand so gewehrt wie du.
03.02.2023 14:48
Nochmal, ich will keinen Umzug beauftragen.....es gibt keine logischen Zusammenhang und ist Juristisch falsch....
03.02.2023 14:50
Nochmal, ich möchte nicht mit dem Vertrag umziehen!
03.02.2023 14:51
@Gelöschter Nutzer schrieb:
ist Juristisch falsch....
Eben nicht, Du hast doch selsbt deb Auszug der Bundesnetzagentur hier eingestellt.
03.02.2023 14:51
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Nochmal, ich will keinen Umzug beauftragen.....es gibt keine logischen Zusammenhang und ist Juristisch falsch....
dann lass es und zahle den Vertrag einfach weiter und blockiere für den Nachmieter im ungünstigen Fall die Leitung
so was Beratungsresistentes habe ich lange nicht gelesen
03.02.2023 14:51
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Nochmal, ich will keinen Umzug beauftragen.....es gibt keine logischen Zusammenhang und ist Juristisch falsch....
@Gelöschter Nutzer
aber dann blockierst du den Anschluss solange für den Nachmieter und du zahlst dann komplett bis zum Ende der LAufzeit.
Du beantragst den Umzug und bekommst im Nachgang das Sonderkündigungsrecht eingeräumt, wenn dein Vertrag nicht 1:1 geschaltet werden kann.
Dann zahl halt bis zum Ende der Laufzeit.
Unglaublich, warum man das nicht einsieht
03.02.2023 14:52
Genau under dessen Vorschlag war anders als Umzugsantrag!
03.02.2023 14:53
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Nochmal, ich möchte nicht mit dem Vertrag umziehen!
@Gelöschter Nutzer
musst du aber.
Um den Anschluss des Nachmieters nicht zu blockieren und damit du nicht komplett zahlen musst.
Nochmal:
Du musst explizit einen Umzug nach TKG beantragen. Das geht (leider) nur bei der tel. Hotline oder im Telekomshop.
Wenn der Anschluss 1:1 nicht umsetzbar ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.
Das wird die Telekom dann feststellen.
03.02.2023 14:53
Bist du Telekom Fachberater oder nur Mitglied hier?
03.02.2023 14:55
Von wegen der Anwalt hat gesagt, meine Schwester meinte auch unlängst, dass ihr Anwalt gesagt hätte, das man auch bei Verträgen die im Laden geschlossen wurden ein Widerrufsrecht hätte, dann sogar 12 Monate und 14 Tage. Nur blöd, dass ich ihren Anwalt kenne, das hat der so nie gesagt, die Schwester hatte das nur so verstanden wie sie es verstehen wollte.
So viel zu dem Thema der Anwalt hat gesagt.
Die 12 Monate und 14 Tage gibt es übrigens wirlich, jedoch nur geltend bei Fernabgabegesetz wenn die Widerrufsbelehrung fehlt.
03.02.2023 14:55
Die Antwort habe ich schon, ich muss weiter zahlen weil ein zweiter Anschlus möglich wäre! Und genau das werde ich nicht tun!
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