Sonderkündigungsrecht

vor 4 Jahren

Guten Tag, 

ich habe einen Festnetzanschluss bei der Telekom. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Jetzt, nach einem Jahr, ziehe ich zu meinem Lebensgefährten und wollte den Vertrag kündigen. Mein Lebensgefährte hat bereits seit Jahren einen Festnetzanschluss bei einem anderen Anbieter. Dadurch kann ich den Vertrag nicht mitnehmen, da die Leitung bereits belegt ist. 

Die Telekom teilte mir mit, dass ich dadurch keinen Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht besitze und ein Jahr lang weiter Beiträge zahlen soll, obwohl ich nicht mehr in der Wohnung wohne und den Anschluss nicht nutzen kann. 

Über mögliche Tipps und Hinweise um aus dieser Situation heraus zu kommen, würde ich mich sehr freuen! 

Mit freundlichen Grüßen 

Letzte Aktivität

vor 4 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 4 Jahren

      Hallo @Celly 

       

      Du musst explizit einen Umzug nach TKG beantragen. Das geht (leider) nur bei der tel. Hotline oder im Telekomshop.
      Wenn der Anschluss 1:1 nicht umsetzbar ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.
      Eine weitere Möglichkeit: Ist dein Vertrag älter als 24 Monate, kannst du, (nach neuem TKG seit 01.12.21), jederzeit sofort mit einrer Frist von 1 Monat kündigen.

       

      1

      von

      vor 4 Jahren

      Marcel2605

      Eine weitere Möglichkeit: Ist dein Vertrag älter als 24 Monate, kannst du, (nach neuem TKG seit 01.12.21), jederzeit sofort mit einrer Frist von 1 Monat kündigen.

      Eine weitere Möglichkeit: Ist dein Vertrag älter als 24 Monate, kannst du, (nach neuem TKG seit 01.12.21), jederzeit sofort mit einrer Frist von 1 Monat kündigen.
      Marcel2605
      Eine weitere Möglichkeit: Ist dein Vertrag älter als 24 Monate, kannst du, (nach neuem TKG seit 01.12.21), jederzeit sofort mit einrer Frist von 1 Monat kündigen.

      @Marcel2605 

      *Hust*

       

       

      Celly

      Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Jetzt, nach einem Jahr, ziehe ich zu meinem Lebensgefährten und wollte den Vertrag kündigen.

      Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Jetzt, nach einem Jahr, ziehe ich zu meinem Lebensgefährten und wollte den Vertrag kündigen.
      Celly
      Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Jetzt, nach einem Jahr, ziehe ich zu meinem Lebensgefährten und wollte den Vertrag kündigen.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 4 Jahren

      Beauftrage einen Umzug telefonisch nach TKG . Also darauf bestehen dass dein Anschluss mit der selben Leistung an der neuen Adresse bereitgestellt wird.

       

      Wenn es nicht geht dann räumt man dir ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn man jedoch parallel einen weiteren Anschluss schalten kann dann musst den weiter bezahlen bis zum Ende der Mindestlaufzeit.

       

       

      Alternativ kann dein Lebensgefährte seinen Vertrag früher kündigen wenn dort die Mindestlaufzeit bereits zu Ende ist, dann zahlt ihr auch nicht doppelt.

      0

    • vor 4 Jahren

      @Celly Einfach einen Umzug beauftragen nach TKG unter der 0800 3301000 und dann schauen ob dein Tarif bereitgestellt werden kann. Ein Sonderkündigungsrecht hast du vorm Zug erst einmal nicht. Wenn der Anschluss umsetzbar ist hast du ggf. ein weiteres Jahr am Hals wenn nicht kommst du eher raus.

      0

    • vor 4 Jahren

      Celly

      Die Telekom teilte mir mit, dass ich dadurch keinen Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht besitze und ein Jahr lang weiter Beiträge zahlen soll, obwohl ich nicht mehr in der Wohnung wohne und den Anschluss nicht nutzen kann.

      Die Telekom teilte mir mit, dass ich dadurch keinen Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht besitze und ein Jahr lang weiter Beiträge zahlen soll, obwohl ich nicht mehr in der Wohnung wohne und den Anschluss nicht nutzen kann. 
      Celly
      Die Telekom teilte mir mit, dass ich dadurch keinen Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht besitze und ein Jahr lang weiter Beiträge zahlen soll, obwohl ich nicht mehr in der Wohnung wohne und den Anschluss nicht nutzen kann. 

      Das ist richtig, dem Vertrag mit zwei Jahren Laufzeit hast Du zugestimmt, Verträge müssen von beiden Seiten eingehalten werden.

      Sollte in der Wohnung Deines Partners noch eine Doppelader frei sein, kann somit auch ein Anschluss hergestellt werden, wie bereits von den Kollegen geschrieben ist hierzu ein Umzugsauftrag zu erteilen.

       

      Ergänzung: Du solltest ohnehin einen Umzugsauftrag erstellen lassen damit der Nachmieter keine Probleme hat einen Anschluss zu buchen.

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    • vor 4 Jahren

      Als Kunde hat man kein Sonderkündigungsrecht. Dies wird dir freundlicherweise eingeräumt, sollte die Telekom den bisherigen Vertrag an der neuen Adresse nicht fortsetzen können.

       

      Im Prinzip ist es aber ein Kinderspiel zwei Anschlüsse auf der Endleitung bereitzustellen. Ist am APL noch ein Platz frei wird scharf geschaltet. Ihr kriegt evtl. nur eine andere TAE -Dose für zwei Leitungen. Das macht dann der Techniker.

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    • vor 4 Jahren

      Hallo @Celly,

       

      die Kollegen haben hier auch Recht. Ein Sonderkündigungsrecht besteht hier nicht. An neuer Stelle müsste ein Anschluss bei uns vorhanden sein.

      Alternativ kannst du einen Umzug nach TKG beauftragen. Sollten wir den Anschluss nicht mit den aktuellen Leistungen bereitstellen können, besteht ein Sonderkündigungsrecht. 

      Falls du Unterstützung brauchst, melde dich gerne. Bzw. hinterlege deine Daten im Profil und wir telefonieren dazu. 

       

      Viele Grüße Türkan Ü.

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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